Also doch! Neue
Düngeverordnung verabschiedet.
Durch die Düngeverordnung wird der Lebensmittelmarkt in
heftige Unruhe geraten. „Durch knapper werdende Angebote werden die Preise
entsprechend nach oben gehen,“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR
|Umwelt|Technik|Recht|| e.V.
Erst vor wenigen Tagen haben wir berichtet, dass jetzt aus heiterem Himmel die Land- und
Ernährungswirtschaft plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur gehört.
Die neue »Systemrelevanz« hatte bei den Bauern die Hoffnung
geweckt, die verhasste Düngeverordnung könnte nun zumindest auf Eis gelegt
werden. Wie sich nun zeigt, ist die nicht der Fall. Als Folge ist nun mit geringeren Erntemengen
zu rechnen, weil die Pflanzen nicht mehr den bisherigen Ertrag liefern. Daher
kritisierten die Landwirte, dass die Politik sie so einschränkt, dass sie nicht
mehr produzieren könnten. Aber das wurde offensichtlich einfach ignoriert.
2012 wurden sämtliche EU-Mitgliedsstaaten im Zuge der
Wasserrahmenrichtlinie aufgefordert, Daten über die Grundwassergüte an die EU
zu melden. Damals sind von deutscher Seite nur Informationen zu besonders
belasteten Gewässern und Gebieten nach Brüssel übermittelt worden. Das hat
übrigens die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Ott-Kinast bei
einem Treffen mit Landwirten so bestätigt und gleichzeitig den Vorgang als
»Witz« bezeichnet, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.
Daraufhin hat die EU Deutschland mehrfach ermahnt und
schließlich Strafen in Höhe von 800.000 Euro pro Tag angedroht, falls die Werte
nicht besser werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hatte bekanntlich
darauf verwiesen, dass für diese Meldungen die Länder verantwortlich seien.
Die einschneidenden
Einschränkungen der neuen Düngeverordnung bedeuten eine Mangelernährung der
Pflanzen und damit Ertragsrückgänge.
Erschwerend kommt hinzu, dass in den Folgejahren die ausgebrachten
Düngemengen ebenfalls weiter reduziert werden sollen – jeweils auf Basis der
bereits verminderten Mengen des Vorjahres. Das bedeutet letztlich Raubbau am
Boden.
Lesen Sie zum Thema
den Beitrag von Holger Douglas
Bundesrat
verabschiedet neue Düngeverordnung
Einer der umfassendsten staatlichen Einschnitte in die
deutsche Landwirtschaft ist beschlossen. Für die Bauern werden die Auswirkungen
immens sein.
Die neue Düngeverordnung tritt in Kraft. Ein paar
kosmetische Korrekturen genügten, um die Front einiger CDU- und FDP-regierter
Länder gegen die Verordnung aufzubrechen. Das Saarland brachte zuletzt einen
Kompromiss ins Spiel, nach dem die Länder dem Vorschlag vorbehaltlos zustimmen
sollten, aber die neuen Verordnungen in den sogenannten roten Gebieten erst ab
Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Also nur ein begrenzter Zeitaufschub.
Es gab bis zum Schluss heftige Auseinandersetzungen, viele
Länder wechselten nach dem kurz zuvor eingebrachten Verwirrungsspiel des
Saarlandes noch einmal schnell die Seiten. Baden-Württemberg, Thüringen,
Schleswig-Holstein sowie Hessen unterstützten den Antrag des Saarlandes.
Abgeschmettert wurde der Antrag Bayerns, die Abstimmung zu
verschieben. Zu stark war offenbar bei den anderen Länderregierungen die vorher
gestreute Angst vor Strafzahlungen an die EU. Der Plan der Länder, in denen
Landwirtschaft eine bedeutende Rolle spielt, war somit vom Tisch.
Damit ist einer der umfassendsten Einschnitte in die
deutsche Landwirtschaft beschlossen. Die Düngemengen müssen jetzt jedes Jahr um
20 Prozent gesenkt werden. Die Pflanzen werden damit immer weniger ernährt und
liefern immer geringere Erträge. Bereits jetzt gelten Grenzen für die
Ausbringung von Dünger von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen
Düngemitteln, obwohl Grünland zum Beispiel bis zu 300 kg/Hektar benötigen
würde. Eingeschränkt werden auch die Zeiten, in denen Dünger ausgebracht werden
darf.
Die Wintersorten wie Winterraps, Wintergerste und
Zwischenfrüchte dürfen im Herbst nicht mehr gedüngt werden, obwohl sie dringend
Nährstoffe benötigen. Aufgeben müssen Betriebe mit Tierhaltung, die nicht
wissen, wohin mit der Gülle.
Das Beispiel Dänemarks
hat es vorgemacht:
Dort wurden vor 15 Jahren nach verschärften Regeln die Düngermengen drastisch
reduziert. Ergebnis: Die Erträge gingen deutlich zurück, Landwirte konnten kein
hochwertiges Brotgetreide mehr produzieren. Dänemark musste dieses Getreide
importieren. Seit 2016/107 dürfen die Landwirte wieder »bedarfsgerecht« düngen,
benötigen aber noch Jahre um die Schäden, die den Böden zugefügt wurden, wieder
zu beseitigen.
Entgegen der Absprache, auf Redebeiträge während der
Sondersitzung zu verzichten, eilte der Landwirtschaftsminister von Thüringen,
Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) zum Rednerpult, der nach einem Studium der
Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin über »Solidarität,
Wettbewerb und Haushaltskrisen im föderalen Wohlfahrtsstaat« promoviert. Er
ging unmittelbar vor der Abstimmung ans Rednerpult und warnte vor den Folgen
bei einer Verschiebung der Verordnung. Er betonte, die Landwirte würden bei der
Umsetzung der Düngeverordnung vom Staat unterstützt. Bundesumweltministerin
Schulze versprach ihnen in einer ersten Reaktion gleich Geld als Fördermittel
für Ernteverluste. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner ließ ihre
Staatssekretärin in einer Erklärung den Landwirten einen Geldsegen versprechen.
Die Landwirte dürften also bald den Kontrollinspekteur auf ihren Höfen
erwarten.
Die Reaktion auf Seiten der Bauernvertretung »Land schafft
Verbindung« war mehr als enttäuscht. Die Organisation bereitet nun Klagen vor,
die allerdings Jahre dauern dürften, während die Verordnung in Kraft ist.
Klöckner wollte offenbar nicht die Interessen der
Landwirtschaft vertreten, sondern gab dem Druck der Linksgrünen nach. Auch sie
verwies auf die Drohungen aus Brüssel, nach denen täglich 850 000 Euro Strafen
für angeblich zu hohe Nitratwerte im Grundwasser zu bezahlen seien. Sie hätte
sich etwa an früheren französischen Landwirtschaftsministern orientieren
können, die mit einem kurzen Besuch in Brüssel unliebsame Vorschläge beseitigt
haben.
Und nebenbei kommt die Nachricht, dass Russland gerade
beschlossen hat, aufgrund der Corona-Krise eigenes Getreide nicht mehr zu
exportieren.
***
Der UTR |Umwelt|Technik|Recht|
e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für
Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.
Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen
zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds
der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches
Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und
verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.
Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst
dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch
immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche
Ansichten geprüft hat.
Der Verein ist zur
Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen.
Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal Button
Der UTR e.V. dient dem
Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche
Privileg der „Gemeinnützigkeit“.
- Dadurch
muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen.
Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der
Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind
alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik
und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen.
Das Ausmaß, in dem sich die Menschen
mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich
in einer intakten Umwelt leben“
persönlich verbunden
fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit
des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!
„gesund und glücklich
in einer intakten Umwelt leben“
UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen