Samstag, März 28, 2020

Was wir jetzt in der Corona-Krise mit Klopapier erleben, könnte sich demnächst mit Kartoffeln und Weizen wiederholen.

Also doch! Neue Düngeverordnung verabschiedet.

Durch die Düngeverordnung wird der Lebensmittelmarkt in heftige Unruhe geraten. „Durch knapper werdende Angebote werden die Preise entsprechend nach oben gehen,“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|| e.V.

Erst vor wenigen Tagen haben wir berichtet, dass  jetzt aus heiterem Himmel die Land- und Ernährungswirtschaft plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur gehört.

Die neue »Systemrelevanz« hatte bei den Bauern die Hoffnung geweckt, die verhasste Düngeverordnung könnte nun zumindest auf Eis gelegt werden. Wie sich nun zeigt, ist die nicht der Fall.  Als Folge ist nun mit geringeren Erntemengen zu rechnen, weil die Pflanzen nicht mehr den bisherigen Ertrag liefern. Daher kritisierten die Landwirte, dass die Politik sie so einschränkt, dass sie nicht mehr produzieren könnten. Aber das wurde offensichtlich einfach ignoriert.

2012 wurden sämtliche EU-Mitgliedsstaaten im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie aufgefordert, Daten über die Grundwassergüte an die EU zu melden. Damals sind von deutscher Seite nur Informationen zu besonders belasteten Gewässern und Gebieten nach Brüssel übermittelt worden. Das hat übrigens die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Ott-Kinast bei einem Treffen mit Landwirten so bestätigt und gleichzeitig den Vorgang als »Witz« bezeichnet, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.

Daraufhin hat die EU Deutschland mehrfach ermahnt und schließlich Strafen in Höhe von 800.000 Euro pro Tag angedroht, falls die Werte nicht besser werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hatte bekanntlich darauf verwiesen, dass für diese Meldungen die Länder verantwortlich seien.

Die einschneidenden Einschränkungen der neuen Düngeverordnung bedeuten eine Mangelernährung der Pflanzen und damit Ertragsrückgänge.

Erschwerend kommt hinzu, dass in den Folgejahren die ausgebrachten Düngemengen ebenfalls weiter reduziert werden sollen – jeweils auf Basis der bereits verminderten Mengen des Vorjahres. Das bedeutet letztlich Raubbau am Boden.

Lesen Sie zum Thema den Beitrag von Holger Douglas

Bundesrat verabschiedet neue Düngeverordnung

Einer der umfassendsten staatlichen Einschnitte in die deutsche Landwirtschaft ist beschlossen. Für die Bauern werden die Auswirkungen immens sein.

Die neue Düngeverordnung tritt in Kraft. Ein paar kosmetische Korrekturen genügten, um die Front einiger CDU- und FDP-regierter Länder gegen die Verordnung aufzubrechen. Das Saarland brachte zuletzt einen Kompromiss ins Spiel, nach dem die Länder dem Vorschlag vorbehaltlos zustimmen sollten, aber die neuen Verordnungen in den sogenannten roten Gebieten erst ab Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Also nur ein begrenzter Zeitaufschub.

Es gab bis zum Schluss heftige Auseinandersetzungen, viele Länder wechselten nach dem kurz zuvor eingebrachten Verwirrungsspiel des Saarlandes noch einmal schnell die Seiten. Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein sowie Hessen unterstützten den Antrag des Saarlandes.

Abgeschmettert wurde der Antrag Bayerns, die Abstimmung zu verschieben. Zu stark war offenbar bei den anderen Länderregierungen die vorher gestreute Angst vor Strafzahlungen an die EU. Der Plan der Länder, in denen Landwirtschaft eine bedeutende Rolle spielt, war somit vom Tisch.

Damit ist einer der umfassendsten Einschnitte in die deutsche Landwirtschaft beschlossen. Die Düngemengen müssen jetzt jedes Jahr um 20 Prozent gesenkt werden. Die Pflanzen werden damit immer weniger ernährt und liefern immer geringere Erträge. Bereits jetzt gelten Grenzen für die Ausbringung von Dünger von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen Düngemitteln, obwohl Grünland zum Beispiel bis zu 300 kg/Hektar benötigen würde. Eingeschränkt werden auch die Zeiten, in denen Dünger ausgebracht werden darf.

Die Wintersorten wie Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchte dürfen im Herbst nicht mehr gedüngt werden, obwohl sie dringend Nährstoffe benötigen. Aufgeben müssen Betriebe mit Tierhaltung, die nicht wissen, wohin mit der Gülle.

Das Beispiel Dänemarks hat es vorgemacht: Dort wurden vor 15 Jahren nach verschärften Regeln die Düngermengen drastisch reduziert. Ergebnis: Die Erträge gingen deutlich zurück, Landwirte konnten kein hochwertiges Brotgetreide mehr produzieren. Dänemark musste dieses Getreide importieren. Seit 2016/107 dürfen die Landwirte wieder »bedarfsgerecht« düngen, benötigen aber noch Jahre um die Schäden, die den Böden zugefügt wurden, wieder zu beseitigen.

Entgegen der Absprache, auf Redebeiträge während der Sondersitzung zu verzichten, eilte der Landwirtschaftsminister von Thüringen, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) zum Rednerpult, der nach einem Studium der Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin über »Solidarität, Wettbewerb und Haushaltskrisen im föderalen Wohlfahrtsstaat« promoviert. Er ging unmittelbar vor der Abstimmung ans Rednerpult und warnte vor den Folgen bei einer Verschiebung der Verordnung. Er betonte, die Landwirte würden bei der Umsetzung der Düngeverordnung vom Staat unterstützt. Bundesumweltministerin Schulze versprach ihnen in einer ersten Reaktion gleich Geld als Fördermittel für Ernteverluste. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner ließ ihre Staatssekretärin in einer Erklärung den Landwirten einen Geldsegen versprechen. Die Landwirte dürften also bald den Kontrollinspekteur auf ihren Höfen erwarten.

Die Reaktion auf Seiten der Bauernvertretung »Land schafft Verbindung« war mehr als enttäuscht. Die Organisation bereitet nun Klagen vor, die allerdings Jahre dauern dürften, während die Verordnung in Kraft ist.

Klöckner wollte offenbar nicht die Interessen der Landwirtschaft vertreten, sondern gab dem Druck der Linksgrünen nach. Auch sie verwies auf die Drohungen aus Brüssel, nach denen täglich 850 000 Euro Strafen für angeblich zu hohe Nitratwerte im Grundwasser zu bezahlen seien. Sie hätte sich etwa an früheren französischen Landwirtschaftsministern orientieren können, die mit einem kurzen Besuch in Brüssel unliebsame Vorschläge beseitigt haben.

Und nebenbei kommt die Nachricht, dass Russland gerade beschlossen hat, aufgrund der Corona-Krise eigenes Getreide nicht mehr zu exportieren.

***

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de





Keine Kommentare: