Donnerstag, März 12, 2020

ftefxpro.com: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 12.03.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgende Webseite auf Ihre Warnliste gesetzt:


https://ftefxpro.com

Ace Capital Ltd.
Suite 305, Griffith Corporate Center
Beachmont, Box 1510 Kingstown
St. Vincent und die Grenadinen
Telefon:  +4475 2066 5025
E-Mail:  support@ftefxpro.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Investitionsprodukt namens „Vision“: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  12. März  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgendes Anlageprodukt auf ihre Warnliste gesetzt:

„Vision“

Die CSSF warnt die Öffentlichkeit vor betrügerischen Tätigkeiten im Rahmen derer der Name der in Luxemburg zugelassenen Bank, Quintet Private Bank (Europe) S.A., sowie deren Mitarbeiter und Verwaltungsorgane auf missbräuchliche Art und Weise verwendet werden.

In diesem Zusammenhang kontaktieren die Betrüger Personen per Telefon, um diesen ein Investitionsprodukt namens „Vision“ anzubieten.

Den betroffenen Personen werden die Zeichnungsunterlagen sodann mittels einer Emailadresse, die den Namen der Bank beinhaltet, jedoch nicht von dieser stammt, übermittelt. Hierin werden die betroffenen Personen zur Überweisung des Investitionsbetrages auf ein Bankkonto, welches nicht von der Bank Quintet Private Bank (Europe) S.A. unterhalten wird, aufgefordert.

Die CSSF informiert, dass die ordnungsgemäß zugelassene Bank Quintet Private Bank (Europe) S.A. ein solches Produkt nicht anbietet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Mittwoch, März 11, 2020

Binäre Optionen sind ein riskantes Geschäft – oft auch Betrug!

Die Vielzahl der E-Mails und Telefonanrufe die bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung täglich eingehen, kommen in letzter Zeit hauptsächlich von Anlegern die Probleme mit Handelsplattformen für binäre Optionen haben.

Der Betrug mit binären Optionen ist ein offensichtlich noch weit unterschätztes Problem. Die dem ESK von den Anlegern genannten Verluste bewegen sich oft in atemberaubender Höhe. Das wahre Ausmaß des Betrugs dürfte gigantisch sein.

Die Binäroptionsbranche ist ein Milliarden-Euro-Markt, der in den letzten zehn Jahren gewachsen ist und heute Tausende von Mitarbeitern beschäftigt, von denen viele in Callcentern arbeiten. Obwohl es legitime Unternehmen gibt, sind viele der Aktivitäten, die von einigen Unternehmen in diesem Bereich ausgeführt werden, entweder betrügerisch oder verstoßen gegen die Vorschriften der Investmentbranche für zahlreiche Gerichtsbarkeiten, in denen sie Geschäfte tätigen.

Diese Unternehmen positionieren sich als große, hoch entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die Kunden dabei unterstützen, astronomische Renditen zu erzielen und die überhöhten Renditen in spekulativen Beispielen anzukündigen. Sie können das extrem hohe Risiko und die Volatilität, die mit solchen Anlagen einhergehen, nicht erklären und behaupten in einigen extremen Fällen sogar, dass die Anlagen „risikofrei“ sind.

So manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe.

Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen hört der ESK immer wieder.

Die Anrufe erfolgen meist aus einem Callcenter im Ausland. Um den wahren Standort zu verschleiern wird den angerufenen Kunden eine falsche oder lokale Telefonnummer angezeigt. Die Mitarbeiter der Callcenter sind bestens geschult. Sie stellen sich am Telefon als Makler oder Broker vor. Der genannte Name ist meist so falsch wie der manchmal verwandte Dr.-Titel und die gesamte Biografie. Das Studium an der Elite- Universität, der  Job als Führungsperson bei einer bekannten Bank, die jahrelange erfolgreiche Tätigkeit am Markt…. alles frei erfunden. Die beeindruckenden „Finanzfloskeln“ beim Telefonat sind das Ergebnis eines Crash-Kurses in dem gerade so viel Finanzwissen vermittelt wird, dass es für den Kunden gut klingt. Die Unterweisung in der aggressiven Verkaufstaktik ist dann schon wesentlich intensiver.

Die typischen Betrüger erklären am Telefon nicht, wie der Handel genau funktioniert mit dem die enormen Gewinne generiert werden sollen. Hat der Anleger angebissen und den ersten meist kleineren Betrag bezahlt, folgt oft ein falscher Kontoauszug. Der Anleger wird in Sicherheit gewiegt, er hat ja Gewinn gemacht und dann wird weiteres Geld investiert. In einigen Fällen werden Trades kontinuierlich manipuliert, sodass der Investor schließlich sein gesamtes Investment verliert und denkt, dass er seine Ersparnisse verspielt hat, anstatt betrogen zu werden. In einigen Fällen wird versucht, den Kontostand abzuheben, um später darauf hingewiesen zu werden, dass der Makler die Gelder nicht freigeben kann. Die Vermittlungsfirma wird dann den Kontakt einstellen und mit dem Geld verschwinden. Dass sein Geld niemals investiert wurde und bereits über verschachtelte Wege nach irgendwo auf der Welt transferiert wurde, ahnt der Anleger natürlich nicht.   

Anleger die aussteigen möchten bzw. ihr Geld zurückfordern, werden mit Formalien hingehalten. Da muss angeblich vor Auszahlung die Identität geprüft werden, dazu müssen Dokumente wie Ausweis oder Führerschein eingereicht werden. Dazwischen liegen dann aber oft noch viele Anrufe vom „persönlichen Betreuer“ des Kunden, die ihn zum Weitermachen bewegen sollen. Wenn das alles ohne erfolg bleibt, wird die Telefonnummer des Kunden im System des Callcenters einfach gesperrt. Für den Kunden ist dann niemand mehr erreichbar. Darüber hinaus hat der Anleger weder den richtigen Namen seines „persönlichen Beraters“ noch eine gültige Adresse in der Hand.

Der Handel mit binären Optionen durch betrügerische Systeme verbreitet sich in Deutschland wie eine Seuche. Da werden Gutschriften auf dem Kundenkonto verweigert, die Rückerstattung von Geldern blockiert und die Software so manipuliert, dass die Trades des Kunden immer in den Verlust laufen.   Gelingt es dem Anleger tatsächlich einmal eine Unregelmäßigkeit nachzuweisen, weist das Unternehmen ihn auf das Kleingedruckte hin, das besagt, dass das Unternehmen über eigene Algorithmen verfügt, die von der Echtzeit abweichen können. Also einfach Pech gehabt!

Die Aufsichtsbehörde BaFin erinnert die Öffentlichkeit daran, dass das Angebot von binären Optionen verboten ist  und dass das Angebot von CFDs für Privatanleger Beschränkungen unterliegt. Die BaFin stellt fest, dass binäre Optionen im Gegensatz zu anderen Finanzinstrumenten nicht auf einem Markt gehandelt werden, auf dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Stattdessen bestimmt der Anbieter den Preis, ohne dass seine Kunden dies verstehen oder untersuchen können. Aufgrund der im Allgemeinen extrem kurzen Laufzeiten ist es für Privatkunden außerordentlich schwierig, das Risiko-Rendite-Profil genau einzuschätzen. Darüber hinaus fungieren Binäroptionsanbieter in der Regel als direkte Gegenpartei für die Geschäfte ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen somit in direktem Widerspruch zu denen ihrer Kunden. Beispielsweise könnten Anbieter den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden ändern, um eine Auszahlung des Optionsvertrags zu vermeiden. (Quelle: BaFin)

Die Täter hinter der glänzenden Fassade für binäre Optionen sind vor allem kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen.

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://whistleblowertreff.24.eu und  express-inkasso.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren."

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

  • Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

  • Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

  • Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

  • Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Dienstag, März 10, 2020

Deutschland schafft bei Großprojekten wie zum Beispiel dem BER immer wieder „denkmalwürdige Gesamtkunstwerke.“

Der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (IATA: BER, ICAO: EDDB; englisch Berlin-Brandenburg International) ist ein seit 2006 in Bau befindlicher, an der südlichen Stadtgrenze Berlins im brandenburgischen Schönefeld gelegener internationaler Verkehrsflughafen.


Er trägt den Beinamen Willy Brandt und soll durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), an der die Länder Berlin und Brandenburg zu je 37 Prozent und der Bund zu 26 Prozent beteiligt sind, mit einer Kapazität von 27 Millionen Passagieren pro Jahr betrieben werden. Er soll die derzeitigen Flughäfen Schönefeld (dessen Gelände er teilweise umfasst) und Tegel ersetzen. Der erste Spatenstich für diese momentan größte Flughafenbaustelle Europas und eines der größten in Bau befindlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte Deutschlands erfolgte am 5. September 2006.

Beim Spatenstich am 5. September 2006 sagte Herr Wowereit

„Wir werden beweisen, dass drei öffentliche Eigentümer so ein Projekt bauen können“.

Heute wissen wir:  Für einen Alleingang fehlt dem Personal der Flughafen-Gesellschaft der Sachverstand.

Die Bauherren des BER haben die deutsche Ingenieurskunst mit dem BER nicht nur europaweit sondern weltweit bekannt gemacht.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. hat die Unterschutzstellung des BER schon mehrfach vorgeschlagen.

„Wir denken, dass der BER  die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege nach dem seit 2004 novellierten Denkmalschutzgesetz  in vollem Umfang entspricht“, sagt UTR e.V. Vorstand Horst Roosen.

Wir sehen alle  Voraussetzungen dafür erfüllt, dass der BER unter Denkmalschutz gestellt werden kann:

  • Die Denkmaleignung ist schon alleine dadurch gegeben, dass es sich um ein einmaliges Bauwerk handelt.
  • Die Denkmalfähigkeit  ergibt sich aus den Verkehrsbaulichen und Verkehsrpolitischen Gründen.
  • Die Denkmalwürdigkeit liegt im öffentlichen Interesse am Erhalt eines Zustands der nachfolgenden Generationen dokumentiert wohin falsche politische Entscheidungen, Ämterpatronage, Unfähigkeit, Planungsfehler, Pfusch,  Arroganz, Korruption, Verschwendung von Steuergeldern und Intransparenz führen.
  • Der Umweltschutz: Der BER gilt als grünes Muster für ganz Deutschland. Wo alles still steht, sich nichts bewegt aber Milliarden von Euros versenkt werden, da schlägt das grüne Herz des wackeren Klimaschützers.

Der ist BER ist ein weithin sichtbares Musterbeispiel vom Wandel einer Epoche, in der auf solide Bauweise, Zuverlässigkeit und Sparsamkeit Wert gelegt wurde, zu einer Zeit, in der Verschwendung, Prunksucht und Überheblichkeit vorherrschen. „Insofern ist die Lage vergleichbar mit der in der Endphase des alten Roms,“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR  |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Auch dort drücken sich Verfallszustände in den Baudenkmälern aus.

Lesen Sie auch den Beitrag von Holger Douglas wie  zwischen grünen Sprüchen der Bundesregierung und Taten Welten klaffen.


Verkehrsillusionen: Die Schweiz baut, Deutschland ist nur laut

Zur vereinbarten Zeit und in Rekordzeit hat die Schweiz drei lange Eisenbahntunnel neu durch den Fels getrieben. Deutschland kann Autos behindern, aber die Schiene ausbauen nicht.

Kaum jemand bemerkte hierzulande im aktuellen Schlagzeilensturm die monumentale Peinlichkeit für Deutschland: In der Schweiz begann gerade ein neues Zeitalter für die Eisenbahn. Dort wurde in der Nacht zum 1. März der Cenerie-Basistunnel in Betrieb genommen. Die beiden neuen Stellwerke der Strecke wurden eingeschaltet, und eine siebenmonatige Testphase beginnt. Währenddessen fallen in Deutschland immer öfter Stellwerke mit katastrophalen Folge für den Bahnbetrieb aus. Häufig genug übrigens streiken Relais von Siemens.

Die beiden einspurigen Röhren des Cenerie-Basistunnels führen durch den Kanton Tessin und schließen das letzte Teilstück der sogenannten NEAT, der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale. Dieses Jahrhundertbauwerk verbindet Zürich und Mailand mit einer durchgehend flachen Eisenbahnstrecke. Vor allem schwere Güterzüge müssen nicht mehr große Höhenunterschiede über die Alpen überwinden, sondern können energie- und zeitsparend relativ flach am Grund der Alpen fahren. Die höchste Stelle der gesamten Strecke befindet sich 550 Meter über dem Meer. Damit soll auch ein 2500 Kilometer langer Eisenbahn-Korridor von der Nordsee bis nach Genua entstehen. Ein wichtige Voraussetzung für mehr Gütertransporte aus der Bahn.

Zur vereinbarten Zeit und in Rekordzeit hat die Schweiz drei lange Eisenbahntunnel neu durch den Fels getrieben. Darunter mit 16 Kilometer Länge der Gotthardtunnel am Fuße des Gotthardmassivs – im Juni vor vier Jahren ebenfalls pünktlich feierlich eröffnet. Schneller sind nur noch die Chinesen. Die Schweizer luden Bundeskanzlerin Merkel tatsächlich zur Eröffnungsfeier ein. Sie beschwor damals so wortmächtig, wie es ihr möglich war, die Symbolkraft des weltlängsten Tunnels und wünschte sich, dass »Europa das Verbindende« zu nutzen wissen.

Doch Endstation für Züge ist dann an der Grenze zu Deutschland. Denn noch immer nicht gelang es, die anschließende Rheintalstrecke auszubauen. 180 km lang soll sie von Basel nach Mannheim und Frankfurt führen, nicht durch extrem schwieriges gebirgiges Gelände, nein, durch das vollkommen flache Tal des Oberrheins. Die geplante Strecke führt zudem noch durch grüne Hochburgen, wo man meinen sollte, jeder neue Kilometer Eisenbahnstrecke würde enthusiastisch begrüßt. Weit gefehlt.

Die Streckenplanung wurde immer wieder durch Einsprüche unterbrochen. Schließlich stürzte vor zweieinhalb Jahren beim Bau ein Tunnel bei Rastatt ein und blockierte die wichtigste Nord-Süd-Verbindung im europäischen Streckennetz.

Der ist bis heute Grab für eine sündhaft teure Tunnelbohrmaschine, die bei der Reparatur der Havarie einbetoniert wurde. Ab April in diesem Jahr soll weitergebaut werden, falls alles gut geht. Aus Stuttgart schauen ein grüner Ministerpräsident Kretschmann und sein grüner Verkehrsminister Herrmann zu, die sonst nicht schnell genug Städte für den Verkehr sperren wollen und ansonsten »Güter auf die Bahn« rufen.

»Deutschlands hoffnungslose Verspätung ist nicht bloß peinlich für ein Land, das sich gern als Lokomotive Europas sieht. Es ist auch ein eklatanter Wortbruch gegenüber der Schweiz und Europa.« So schimpft die NZZ und weist auf die Verpflichtung Deutschlands hin, die Eisenbahnstrecken als Zubringer zur Alpentransversale auszubauen. Die wurde 1996 im Vertrag von Lugano festgeschrieben.

Jetzt bleiben der Schweiz sehr hohe Kosten, hat sie doch sehr teure Tunnelstrecken gebaut und damit hohe Vorleistungen im Sinne eines Güterverkehrs quer durch Europa erbracht. Die Strecken aber können nicht genutzt werden, weil auf deutscher Seite das Streckennetz nicht mit der verabredeten Kapazität zur Verfügung steht. Die Schweiz hat offenbar die Nase voll und will den Anschluss über Frankreich vorantreiben.

»Selbstverpflichtungen« scheinen nur im Hinblick auf die CO2 Verminderung und Deindustrialisierung Deutschlands zu klappen. Wenn es um die Praxis geht, herrscht totales Versagen.

Auch beim Brenner Basistunnel hinkt Deutschland weit hinter Österreich her. Zwischen grünen Sprüchen der Bundesregierung und Taten klaffen Welten.

***

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Wie geprellte Kapitalanleger von der Anlegerfalle, über die Wiederbeschaffungsfalle, in die Anwaltsfalle tappen können.

Wie man bei Kapitalanlagebetrug dreimal Geld verlieren kann.


Sie haben in eigener Verantwortung eine große Investition getätigt um Ihr Geld zu vermehren. Es gibt aber niemand der die Entwicklung einer Kapitalanlage seriös vorhersagen kann. Wer bei Betrügern sein Geld abliefert, kann davon ausgehen, dass sein Geld weg ist. Es ist in den meisten Fällen aber  möglich den Betrug vorher zu erkennen.

Bei Kapitalanlagebetrug verlieren die geprellten Anleger  mitunter dreimal Geld, weil sie einem Investment-Angebot, einem Nachfolgebetrug  vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben.

„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanleger, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.

Wer nun versucht das verlorene Geld wieder zu beschaffen, ist in der Regel auf die Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen. Das Internet ist voll mit verlockenden Angeboten für die geschädigten Anleger.

Erstberatung umsonst!

Man vertritt schon mehrere Hundert Anleger! Die Erfolgsaussichten werden als blendend dargestellt! Wenn man die Anwaltsvollmacht unterschrieben hat sind alle Probleme gelöst.  Das kann so sein, bei den geschilderten Umständen eher nicht! Anwälte die Ihren Mandanten beim Erstkontakt ein Wunschkonzert liefern, also nur das erzählen was der künftige Klient wahrscheinlich gerne hören will, berät den Rechtsuchenden nicht, sondern betreibt Mandantenfang. In der Regel werden die aufgestellten Behauptungen auch nicht durch Tatsachen unter Beweis gestellt.

Wer hier ein Mandat erteilt und auch schon einen stattlichen Vorschuss geleistet hat, dem droht in der Regel neues Ungemach.

Nachdem einige Zeit verstrichen ist und sich der Mandant über den Sachstand informieren will, tappt dieser nun  in die Kommunikationsfalle. Anwalt ist bei Gericht, Anwalt ist in einer Besprechung, Anwalt hat einen Auswärtstermin, Anwalt ruft zurück, diese Ausreden sind vielen Mandanten bestens vertraut, auch der nichterfolgte Rückruf.

Irgendwann wird dann das außergerichtliche Verfahren mit einem Schriftsatz der kaum mit belegten Tatsachen untermauert ist begonnen.

Später erhält der Mandant dann die Nachricht, dass die Gegenseite die Angelegenheit völlig anders sehe und man aufgrund dieser Tatsache von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit aus Kostengründen und nicht vorhandener Erfolgsausichten abrate.

Es kann aber auch passieren, dass nun gerade auf das gerichtliche Verfahren gedrängt wird. Natürlich erst dann, wenn der Mandant erneut zahlt. Diese Anwälte verlieren dann auch in der Regel ihre Prozesse. Gewinnen sie einmal ein Verfahren, muss dies dann für lange Zeit dafür als Beweis für die eigene Tüchtigkeit herhalten. Mitunter sind diese Verfahren aber noch nicht einmal rechtskräftig, oder sind in der zweiten Instanz schon kassiert worden.  

  • Jetzt suchen einige Anleger jemanden, der für Sie das Risiko der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes auf eigenes Risiko übernimmt und erwarten auch noch die Garantie, dass dies erfolgreich abläuft, ohne dass sie mit irgendwelchen Kosten belastet werden.

Die juristische Bewertung eines Falls vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Betroffene Anleger können von den ESK-Anwälten eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.

Sie werden auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informieren. Was die betroffenen Anleger vom Anwalt nicht fordern können, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.

  • Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen.

Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

  • Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu




Montag, März 09, 2020

Bronius International Group OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu  am 09.03.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Bronius International Group OÜ
broniusgroup.com

Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass die Bronius International Group OÜ (Registrierungscode 11085577) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland besitzt und daher die Bronius International Group OÜ nicht zur Bereitstellung von Anlagen berechtigt ist Dienstleistungen in Estland zu erbringen. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, verschiedene Derivate über die Webseite broniusgroup.com zu handeln.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Bronius International Group OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu  am 09.03.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Bronius International Group OÜ
broniusgroup.com

Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass die Bronius International Group OÜ (Registrierungscode 11085577) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland besitzt und daher die Bronius International Group OÜ nicht zur Bereitstellung von Anlagen berechtigt ist Dienstleistungen in Estland zu erbringen. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, verschiedene Derivate über die Webseite broniusgroup.com zu handeln.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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