Montag, Januar 13, 2020

Coman Handel UG (haftungsbeschränkt), Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. November 2019 gegenüber der Coman Handel UG(haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Coman Handel UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform fibonetix.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de


***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.

Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.

Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten Rechtsanwälten.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell  festgelegt.

Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug  arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch Cyber-Betrug   erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


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Lesterchen UG (haftungsbeschränkt) Berlin.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 13. November 2019 gegenüber der Lesterchen UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Lesterchen UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de


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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.

Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.

Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten Rechtsanwälten.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell  festgelegt.

Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug  arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch Cyber-Betrug   erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Risiko: Binäre Optionen. Viele, viele Geschädigte! Betroffene Anleger berichten.

Binäre Optionen versprechen schnelle und hohe Renditen. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen. Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.

Die Online-Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Oft tritt dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll.  Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern. Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen von Anleger um ihr Geld gebracht.

Öffentlichkeit herstellen

Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen.

Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet.

Binäre Optionen sind eine risikoreiche, unvorhersehbare Investition, die eigentlich nur ein Glücksspiel ist.  Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer  dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird. Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.

Durch die ständige Berichterstattung auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblower.24.eu melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe.

Hier ein paar Auszüge von E-Mails die uns in den letzten Tagen erreicht haben:

„Wir haben hohe Geldbeträge angeblich als Festgeld und Tagesgeld über die European Investments SL auf ein Konto in Spanien transferiert. Die Firma hat angeblich Sitze in Palma de Mallorca und in Frankfurt am Main. Seit vielen Tagen ist die Telefonnummer in Frankfurt nicht mehr geschaltet auch unter der spanischen Telefonnummer ist niemand erreichbar. E-Mails werden nicht mehr beantwortet.“

„Ich bitte um Informationen zu den Möglichkeiten der Rückführung von Investitionen im Falle eines Anlagebetrugs von Key MarketsLtd. In Höhe von $ 65.000“

„Wie sind die Erfolgschancen dass ich mein bei der Capital Group SP Warschau angelegtes Geld zurück bekommen kann? Die E-Mailadresse ist nicht mehr aktiv und auch nicht mehr die Telefonnummer die Im Vertrag angegeben ist.“

„Eine Bekannte von mir hat der Aspen Holding 40 000.- Euro überwiesen. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurde die Summe nicht überwiesen. Stattdessen wurde sie von einem Berater ganz aufdringlich aufgefordert weitere 20 000.- Euro zu überweisen. Zum Glück hat sie das nicht gemacht. Gibt es eine Möglichkeit, das Geld zurück zu fordern?“

„Nach  Aufforderung der Staatsanwaltschaft Rostock bestätigt es sich, dass ich einem Betrug von Stoxmarket aufgesessen bin. Ich erstattete bereits Anzeige. Ich hoffe, dass mit Ihrer Hilfe die Gelder zurückgeholt werden können.“

„Ich wurde Opfer von Internetbetrug und habe weitere 40 Geschädigte in gleicherSache. Bitte, nehmen Sie mit mir Kontakt auf.“

„Ich habe bei Nobel Trade 5000.- € investiert und wollte mir jetzt den Gewinn auszahlen lassen. Das wird verweigert, weil ich die Steuer im Voraus entrichten soll .Ich hoffe, Sie können da erfolgreich weiterhelfen.“

„Leider wurde ich durch meine Gutgläubigkeit Opfer ein Bitcoin Trading Plattform Namens Zuitex die jetzt Crypto FG heisst. Ich habe eine erhebliche Summe auf Konten in Ungarn und Polen einbezahlt.Alles lief top die Gewinne per Portal stiegen und alles schien perfekt zu laufen. Leider ist der Kontakt jetzt abrupt abgebrochen und erreiche keinen dieser Leute mehr. Ich habe Anzeige erstattet. Ich hoffe, Sie können mir helfen, an mein Geld zu kommen.“

„Ich habe bei Fibonetix investiert und sollte 148 000.- € ausbezahlt bekommen. Ich habe meinen Tradeverlauf gespeichert und ein Dokument, welches mir die Auszahlung zusichert. Leider habe ich bis jetzt keine Überweisung auf meinem Konto feststellen können. Ist es möglich den Auszahlungsbetrag zu erhalten und wie stehen da die Chancen?“

„Ich wurde von der Firma Forbslab betrogen. Mir wurde ein Gewinn von über 9000.- € vorgegaukelt und ich haben für den Abruf von 6000.- € nun 1 500.-€ Gebühren überwiesen. Jetzt höre ich nichts mehr. Nur immer eine Mail, dass alles weitergeleitet wird.“

So einfach wird es den Betrügern gemacht das Geld der Anleger zu rauben:

Eine Gruppe von Betrügern richtet eine Website ein. Diese Internetseite sieht dann aus wie eine seriöse Seite eines Brokers für den Handel mit binären Optionen. Die Finanzgangster manipulieren dann eine Handelssoftware bei der die Kunden stets die Verlierer sind. Kleine Anfangsgewinne dienen dazu um den Kunden mit Telefonanrufen zu weiteren Zahlungen zu veranlassen. Zum Schluss verschwinden dann alle eingezahlten Beträge und können nicht mehr abgehoben werden.

Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.

Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.

Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kann aber noch ärger kommen.

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

  • Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Die „ESK-Fördergemeinschaft Cyber-Betrug wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Binäre Optionen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,

holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,

oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.

Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.

Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten Rechtsanwälten.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell  festgelegt. Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen Rechtsschutzversicherer, durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Sonntag, Januar 12, 2020

Das Elektroauto ist keineswegs „Alternativlos“.

„Mit Rücksicht auf das Klima ist es durchaus sinnvoll ein Fahrzeug mit Dieselmotor  zu kaufen“, rät Horst Roosen, Vorstand des UTR  |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Die neuen Dieselmotoren schlucken nämlich mehr Feinstaub als sie selbst ausstoßen. Wenn dieser Diesel dann auch noch mit Ökosprit betankt werden kann, haben wir die derzeit mögliche umweltfreundlichste Art der individuellen Mobilität erreicht.

Der klimapolitische Zwang zum Elektroauto erinnert an die DDR mit ihrem Trabant. In einer Demokratischen Gesellschaft jedoch sollte der Autokäufer die Wahlfreiheit der Antriebsform seines Autos haben. Nur er kann entscheiden was für seine Bedürfnisse, seinen Geldbeutel und seinen Besitz das am besten geeignete Auto ist.

Zur Erinnerung: VW hat seine Kunden betrogen, indem ihnen Autos verkauft wurden, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Zum Dieselskandal wurde es durch den Abmahnverein DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. gemacht, und zwar unter finanzieller Mithilfe des Bundesumweltministeriums. Das ständige Gerede»Der-Diesel-ist-tot« haben mehr Verbraucher und Unternehmen dazu veranlasst, Benzinfahrzeuge zu kaufen und in diesem Sinne die globale Erwärmung zu erhöhen, denn der Dieselmotor stößt 15 bis 20 Prozent weniger CO2 Emissionen aus als Benzinmotoren.

Der Autoindustrie muss sich den Vorwurf gefallen lassen die politischen Entscheidungsträger nicht nachdrücklich genug über den Unsinn der Dieselverbote aufmerksam gemacht zu haben.

Argumente gegen das Elektroauto gibt es genug. Alleine schon der CO2 Fußabdruck bei der Gewinnung seltener Rohstoffe für Batterien sowie beim Recyceln und beim Laden von Batterien ist erschreckend. Noch erschreckender sind die extrem hohen Kosten des Wahnsinnsvorhabens Elektromobilität für die notwendige elektrische Ladeinfrastruktur. Ungeklärt ist, wo der viele Strom überhaupt herkommen soll.

Die Zeche wird der Verbraucher bezahlen: Die Kosten für den elektrischen Strom werden drastisch steigen was dazu führt, dass sich »einige die Bewegungsfreiheit nicht mehr leisten können«.

  • Wenn in Deutschland der hohe Lebensstandard erhalten bleiben und Wohlstand für möglichst breite Bevölkerungsschichten ermöglicht werden soll, ist eine effiziente Leistung der arbeitsfähigen Bevölkerung erforderlich. Notwendig ist eine drastische Senkung der Arbeitslosigkeit durch die unternehmerische Schaffung von konkurrenzfähigen Arbeitsplätzen. Der Bürokratiedruck und die Kosten von Arbeitsplätzen müssen gesenkt werden. Ein nationaler Konsens muss gefunden werden, um eine langfristige Energieversorgung bei niedrigen Kosten zu ermöglichen. Die Energiepolitik muss sich an den Gesetzen der Physik und der Wirtschaft orientieren und geopolitische Risiken minimieren. Aus diesen Zielvorgaben ergeben sich folgende Eckpfeiler einer sinnvollen Energiepolitik: Die deutsche Energiepolitik muss auf den beiden Säulen Kernenergie und Kohle ruhen. Die Erzeugung von elektrischem Strom muss überwiegend durch Kernenergie erfolgen.

Übrigens… in der Rennliste der Treibhausgas-Produzenten rangiert Deutschland auf einem der letzten Plätze. Wir werden also nichts ändern, auch wenn wir Elektroautos fahren,“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR  |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

„Zur Erinnerung… „Deutschland verdankt hauptsächlich der Automobilindustrie seinen Wohlstand“ erinnert Roosen.

Die Gesellschaft sollte es sich nicht gefallen lassen, dass man die Autohersteller nun in den wirtschaftlichen Ruin treibt und dabei Hunderttausende Arbeitsplätze aufs Spiel setzt. Auch muss der deutsche Bürger die Wahl behalten, zu entscheiden, womit er sich mobil machen will. Und da ist für viele Menschen ein  Diesel.

Deutschlands Automobilindustrie liefert Fahrzeuge der Spitzenklasse,

Langstreckentauglich, luxuriös und mit einem Höchstmaß an automobilem Intelligenzquotienten ausgestattet. „Das Hightech-Highlight traditioneller Verbrenner-Kultur lässt keinen Zweifel daran, dass der Diesel allen Unkenrufen zum Trotz die besten Tage noch vor sich hat“ dieser Aussage des Motorjournalisten Peter Groschupf schließt sich der UTR e.V. gerne an.

Wer noch Freude am Motorsport hat, kennt das Ritual bei der Formel 1 Siegerehrung.
Da wird auf dem Siegerpodest Champagner aus Magnum-Flaschen des französischen Herstellers Carbon (Preis 2550.- Euro pro Flasche) nach kräftigem schütteln, auf Freund und Feind verspritzt. Eine Gemeinsamkeit zur Siegerehrung bei einem Grand Prix und einer Talkshows mit Grüner Besetzung lässt sich daran festmachen, dass der Grüne Gast auch kräftig sprudelt – und zwar immer die gleichen leeren Worthülsen. Aber er schäumt nicht mit einer Magnum-Flasche Champagner, sondern mit einem Schaumwein Piccolo. Um es mit den Worten des legendären Bayern-Trainer Giovanni Trapattoni zu sagen,  „schwach wie eine Flasche leer!“  „Ich habe fertig“!

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Holger Douglas:

Alternative zum Elektroauto. Bundesumweltministerium: Kein Öko-Sprit gewollt 

Erstaunlich, wenn selbst Öko-Sprit nicht in ein rotgrünes Konzept passt. Aber logisch, wenn's gar nicht um die Umwelt geht, sondern gegen die Freiheit der Mobilität.

Nichts soll offenbar den Siegeszug des Elektromobils stoppen. Auch nicht noch so stichhaltige Vorschläge, wie denn Reichweite und Ökologie besser unter einen Hut zu bringen seien als mit einem batteriegestützten Elektroauto. Bei dem hapert‘s bekanntlich an der Reichweite; die Physik setzt enge Grenzen, die sich auch kaum sprengen lassen. Den bisher idealen Energiespeicher liefern seit Gottfried Daimler die sogenannten Kohlenwasserstoffe. 50 oder 60 Liter Diesel enthalten so viel Energie, dass damit ein zwei bis drei Tonnen schweres Fahrzeug fast 1.000 Kilometer weit angetrieben werden kann. Hoher Energiegehalt, sichere Versorgung, einfache Handhabung und breite Verfügbarkeit sind die handfesten Gründe, warum sich Benzin und Diesel als Antriebsformen für alle mobilen Anwendungen weltweit durchgesetzt und bewährt haben.

Der Elektromotor bietet gegenüber dem sehr komplizierten Räderwerk des Diesel- oder Benzinmotors die bessere Antriebstechnik. Doch das Energiespeicherproblem für Strom kann einfach nicht gelöst werden. Akkus taugen nicht für die Speicherung der zwingend benötigten Energiemengen.

Als goldene Lösung werden immer wieder alternative Kraftstoffe präsentiert, die angeblich gut für die Klimarettung der Welt sein sollen. In Notzeiten galten Kraftstoffe, die Rapsöl, Mais oder gar Holz zur Grundlage hatten, als Königsweg. Doch die Verfahren erwiesen sich als ineffektiv und zu teuer, abgesehen vom »Teller-Tank«-Thema, also der Frage, ob Nahrungsmittel für die Produktion von Treibstoffen verwendet werden dürfen.

Scheinbar wäre Sprit aus Pflanzenresten oder gar aus altem Frittenfett eine gangbare Lösung, einen erneuerbaren Treibstoff für Verbrennermotoren herzustellen, der in jener dubiosen CO2-Kalkulation mit dem Faktor »Null« geführt werden, also als »klimaneutral« gelten kann – was auch immer das heißt. Allein, ein einfacher Überschlag der benötigten Mengen zeigt, dass die biologische Rohstoffbasis um mindestens eine Zehnerpotenz zu klein ist.

Gemeinsam ist den einschlägigen Konzepten, dass deren Produktionsverfahren bereits lange bekannt und teilweise sogar industriell erprobt sind.

Man kann vielerlei Rohstoffe als Grundlage für Sprit verwenden, die wenigstens einen Teilenergiegehalt mitbringen. Das Prinzip ist immer dasselbe: Kohlenstoff- und Wasserstoffmoleküle müssen in einer bestimmten Form aneinandergebaut, besser zwangsverheiratet, werden. Dieses molekulare Legospiel benötigt immer hohe Mengen an Energie, denn von selbst fügen die Moleküle sich nicht aneinander. Die Verfahren sind damit alles andere als effizient. In der Erdfrühzeit, als Kohle und Erdöl entstanden, sorgten Gesteinsschichten auf der Biomasse für hohe Drücke und Temperaturen, und der damit verbundene Sauerstoffabschluss verhinderte ein sofortiges Verbrennen.

In den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts versuchten Chemiker, diese Vorgänge der Natur nachzuahmen. Die beiden deutschen Chemiker Franz Fischer und Hans Tropsch entwickelten ein Verfahren zur Kohleverflüssigung. Die waren am damaligen Kaiser-Wilhelm-Institut für Kohlenforschung in Mülheim an der Ruhr beschäftigt – Fischer war sogar dessen Gründungsdirektor. Sie schafften es sogar mit damaligen Materialien, bei Temperaturen von bis zu 300 Grad und Drücken bis zu 25 bar synthetische Kraftstoffe und Motorenöle herzustellen. Das mehrstufige Verfahren funktionierte auch im großtechnischen Maßstab. Rohstoff war heimische Kohle. Damit wollte Deutschland aus militärischen Überlegungen seine Energieautarkie gewinnen.

Doch die Versuche, Natur nachzubilden, erwiesen sich als zu aufwendig und damit zu teuer. Mit natürlich verfügbarem Erdöl konnte das Fischer-Tropsch-Verfahren nie konkurrieren. Allein die Kriegsplanungen schufen und finanzierten die deutschen Hydrierwerke. Mit der wiedergewonnen Verfügbarkeit von Erdöl  stellten sie den Betrieb nach dem Zweiten Weltkrieg sofort ein. Lediglich in den ersten Nachkriegsjahren wurden Fahrzeuge noch provisorisch mit Holzgasgeneratoren betrieben.

Ähnliches versuchte rund 60 Jahre später das Unternehmen Choren Industries GmbH. Dort hörte das Produkt auf den heimeligen Namen »Sunfuel«. Choren hatte sich im sächsischen Freiberg angesiedelt, Restholz aus Wäldern und sonstigem Altholz verschwelt und aus dem entstandenen Synthesegas »SunFuel« für Benzinmotoren und »SunDiesel« für den Dieselmotor produziert.

Die Autohersteller Daimler und VW sowie Royal Dutch Shell beteiligten sich seinerzeit an dem Unternehmen. Bundeskanzlerin Merkel drückte bei der Einweihung 2008 den Startknopf und verkündete: »Wir sind stolz, dass in Deutschland die Zukunft produziert wird.« 130 Gäste lächelten dazu, darunter Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Georg Milbradt, ebenso Martin Winterkorn – war mal VW-Boss – und Dieter Zetsche – war mal Daimler-Boss. Sprüche vom »Sprit der Zukunft« und »Stoff, aus dem die Träume sind«, fielen.

Doch das Lächeln ist verschwunden, ebenso die Bosse – und auch Choren. Bereits im Juli 2011 meldete das Unternehmen Insolvenz an, das Vorzeigeprojekt scheiterte letztlich an der technischen Komplexität der Anlagen. Das aufwendige Verfahren wäre auch zu teuer gekommen, eine weitere Öko-Bioblase platzte.

Mittlerweile will die EU alternative Kraftstoffe auf dem Markt sehen. Alle Mitgliedsstaaten müssen nach der Richtlinie 2014/94/EU Tankmöglichkeiten für alternative Kraftstoffe aufbauen. Diese Richtlinie hat Deutschland auch in nationales Recht umgesetzt. Kleiner »Schönheitsfehler«: Die entscheidende Norm 15940 fiel unter den Tisch. Die definiert die Qualität der Kraftstoffe; sie wurde jedoch nicht mit in die entsprechende Änderung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung aufgenommen. Im Gegensatz übrigens zu anderen EU-Ländern, die das getan haben.

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Judith Skudelny kritisierte: »Damit bleibt der Vertrieb und Betrieb von HVO (hydriertes pflanzliches Öl), BtL, GtL, CtL (Coal-to-Liquid), PtL und C.A.R.E. in Deutschland nicht erlaubt.« Doch all diese alternativen Kraftstoffe hätten theoretisch das Potenzial, so Skudelny, klimafreundlich oder sogar klimaneutral produziert zu werden. Die Mengenfrage dagegen bleibt offen.

Daher kann auch der Autozulieferer Bosch nichts mit seiner Dieseltreibstoffalternative »C.A.R.E« auf den Markt gehen. Der besteht aus Abfallstoffen wie Altspeiseölen und Fettresten und dient bisher Bosch-intern als Treibstoff für die Firmenflotte. Laut Bosch könne damit die CO2-Bilanz eines PKW  um bis zu 65 Prozent gesenkt werden. Wie zuerst die »Stuttgarter Zeitung« berichtete, wird in Deutschland die Zulassung des Biokraftstoffs verweigert.

Schon vor eineinhalb Jahren forderte der verkehrspolitische Sprecher der AfD Bundestagsfraktion, Dirk Spaniel, die Einführung synthetischer Kraftstoffe. Der frühere Daimler-Motoreningenieur geht von dem Standpunkt aus, dass die CO2-Phobie nicht mehr aus der Welt zu schaffen sei und sieht eine Zukunft für die individuelle Mobilität in synthetischen Kraftstoffen, sogenannten Electrofuels. Die AfD beantragte, die steuerliche Förderung von Autos, die mit synthetischen Kraftstoffen oder »Biosprit« angetrieben werden, denen von E-Autos gleichzustellen. Spaniel, der die ideologische Festlegung auf batteriegestützte Elektrofahrzeuge ablehnt: »Mit synthetischen Treibstoffen auf der Basis emissionsfrei erzeugter Elektroenergie ist eine individuelle und bezahlbare Mobilität erreichbar, ein elementares Grundrecht, für dessen Erhaltung die AfD kämpft.«

»Batteriegestützte E-Mobile emittieren durch den heutigen Strommix ebenso viel CO2 wie ein moderner Diesel. Auch die ökologisch höchst bedenkliche Herstellung von Batterien spricht gegen diese Technologie.«

Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Bleibt also die Frage, warum Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zumindest theoretisch emissionsarmen Kraftstoffalternativen einen Riegel vorschieben. Die offizielle Erklärung des Umweltbundesamtes: Für Öko-Sprit könne auch Palmöl benutzt werden, das sei schlecht für tropische Regenwälder. Die schlauen Schweden tun genau das. Sie erzeugen ihren Strom aus Wasserkraft und Kernenergie und importieren massenweise Palmöl für ihre Autos.

Erstaunlich, wenn selbst Öko-Sprit nicht in ein linksgrünes Konzept passt. Böte sich doch damit eine Ausweichmöglichkeit, um den mobilitätsliebenden Bürger nicht an den Kragen zu gehen und ihm das Fortbewegen zu verbieten.

Aber genau darum scheint es zu gehen. Das Umweltbundesamt will offenkundig den Verbrennungsmotor mit Stumpf und Stiel ausrotten, um die Bürger zum Elektroauto zu zwingen. Denn seine prinzipiellen Schwächen machen es zur Randerscheinung auf einem freien Automarkt.

Bleibt noch festzuhalten: Hätte es nicht die Entdeckung des Erdöls und seiner Energie gegeben, wären schon längst unsere Wälder abgeholzt, und die Kohlenbergwerke und Tagebaue fräßen sich noch tiefer in die Landschaften. Es hätte vermutlich Kriege um den letzten Wald gegeben. Zu groß ist der unverzichtbare Hunger moderner Gesellschaften nach preiswerter und ständig verfügbarer Energie.

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Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Das Team von Glück-Tuning freut sich über jeden neuen Teilnehmer. Die UTR e.V. Glücktuning Gemeinschaft ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen über das Glücktuning-Netzwerk deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem Glücktuning-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
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Freitag, Januar 10, 2020

GreenRiver OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 10.01.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
GreenRiver OÜ

Morgan Trust wird von GreenRiver OU (The „Company“) betrieben.
Betriebsadresse: 77 Sir John Rogersons Kai,
Grand Canal Docklands,
 Dublin, Irland

Das Unternehmen besitzt keine  Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland. GreenRiver OÜ ist daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland berechtigt. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, verschiedene Derivate über die Webseite https://morgantrust.eu/ zu handeln.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.