Freitag, Dezember 20, 2019

Wie Nachrichten zu Falschmeldungen werden.

Noch nicht einmal 300 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft.

An diesem Täuschungsmanöver sind – wie nachstehend zu lesen - auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.

Süddeutsche Zeitung
Streit um Luftreinhalteplan: Droht Markus Söder die Zwangshaft?
Angestoßen hat das Verfahren die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie versucht immer wieder mit Hilfe der Verwaltungsgerichte, unwillige Politiker zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten zu zwingen

Frankfurter Allgemeine
FAHRVERBOTE IN BAYERN : Zwangshaft für den Ministerpräsidenten?
„Für Deutschland ist dieser Fall außergewöhnlich“, sagt Remo Klinger, der Rechtsanwalt der Deutschen Umwelthilfe (DUH),

Zeit online
Europäischer Gerichtshof schließt Zwangshaft für Politiker nicht aus
So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Zwangshaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt.

tagesschau de
Europäischer Gerichtshof:
Die Deutsche Umwelthilfe hatte Zwangshaft gegen Politiker beantragt, weil die bayerische Landesregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gerichtliche Vorgaben unter anderem zu Diesel-Fahrverboten im Luftreinhalteplan für München nicht umsetzt.

  • „Da auch Namen eine Nachricht sind, sollte man nicht von der „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ sprechen. Gemeint ist doch der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.

Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Holger Douglas:


DUH e.V.-Klage gegen Markus Söder. EuGH-Urteil: Zwangshaft für Politiker grundsätzlich möglich.

Markus Söder muss wegen nicht durchgesetzter Dieselfahrverbote nicht in Haft. Aber grundsätzlich, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, ist es durchaus möglich, Politiker für Verstöße gegen europäisches Recht in Haft zu nehmen.

Grundsätzlich sei eine Zwangshaft für Politiker bei Verstößen gegen EU-Recht nicht ausgeschlossen. Das verkündeten Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren, das ursprünglich der umstrittene Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. angestrengt hatte. Allerdings knüpfte der EuGH zwei Voraussetzungen daran: Im deutschen Recht müsse es eine hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage geben, und sie legten vor allem Wert auf die Bedingung der Verhältnismäßigkeit. Die war von deutschen Verwaltungsrichtern bei den Klagen der DUH in letzter Zeit kaum berücksichtigt worden, obgleich dies seinerzeit der Richter beim Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ausdrücklich forderten. Geprüft werden müsse immer, ob ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verhältnismäßig sei.

Im konkreten Fall, den der DUH e.V. spektakulär gegen den Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) angestrengt und bis vor den EuGH geführt hatte, lehnte der Europäische Gerichtshof jedoch ein Urteil zur Anordnung von Zwangshaft für Söder ab und verwies den Fall zurück nach Deutschland.

Der zuständige Generalanwalt hatte zuvor in einem Gutachten ausgeführt, dass geltendes EU-Recht für eine solche Anordnung als rechtliche Grundlage nicht ausreiche.

Jetzt muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung in dem konkreten Fall überprüfen. Er hatte allerdings schon vor dem Verweis des Verfahrens an den EuGH betont, das die Verhängung von Zwangshaft aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen sei.

Der DUH e.V. klagte dagegen, dass die Landesregierung ein von ihr 2012 ebenfalls erstrittenes Urteil für Fahrverbote in der Landeshauptstadt nicht umgesetzt habe.

Wie mehrfach berichtet, klagt der Deutsche Umwelthilfe e.V. wegen angeblich zu hoher Schadstoffe in der Luft gegen 39 Städte. Einige der Städte gehen gegen die Urteile vor, andere beachten sie nicht und Ministerpräsident Söder lehnt Fahrverbote als unverhältnismäßig ab.

Nicht zur Diskussion steht bisher die Platzierung der Messstationen in den Städten. Die stehen in Deutschland bekanntlich häufig so, dass sie möglichst hohe Werte produzieren, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, in denen die Luft messtechnisch sauberer als hierzulande ist.

Hamburg, Stuttgart und Berlin verhängten fleißig Verbote für Dieselfahrzeuge. Die bayerische Landeshauptstadt München dagegen führt den Umwelthilfe e.V. kunstgerecht vor.

Denn nur einige Messstationen zeigen Stickstoffdioxidwerte an, die leicht über den niedrigen Grenzwerten liegen. Die Stadt München beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Aachen vom 31.7.2019, nachdem auf ein Fahrverbot verzichtet werden kann, wenn aufgrund der angeordneten Maßnahmen Stickstoffdioxid-Emissionen stetig abnehmen, beziehungsweise wenn mit einem Fahrverbot – etwa wegen einer notwendigen Vorlaufzeit bei dessen Einführung – die Grenzwerte nur unwesentlich schneller als mit Fahrverbot eingehalten werden könnten, wie die Münchner Umweltreferentin Stefanie Jacobs gegenüber Focus online ausführte.

Die Luft sei in den Wohngebieten gut, sagte sie weiter, »auch an vielen Straßenabschnitten kann der gesetzliche Jahresgrenzwert für Stickoxide eingehalten werden.«

Nur an wenigen Messstellen an stark befahrenen Abschnitten des Innenstadtrings verzeichneten die Messapparaturen erwartungsgemäß leichte Überschreitungen der Grenzwerte.

Doch ein Fahrverbot an diesen Stellen will die Stadt nicht, das würde nur zu einer Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Seitenstraßen führen, die meist auch noch durch Wohngebiete gehen. Die Folge wäre eine Zunahme der Stickoxidbelastung und damit eine Verschlechterung der Luftqualität in den Wohngebieten. Das Umweltreferat weist zudem darauf hin, dass die Luftwerte in den vergangenen Jahren sich deutlich verbessert haben.

Die Grundlage der Schadstoffwerte sind zudem Hochrechnungen auf der Basis von Messwerten, die schon drei oder vier Jahre alt sind. Mittlerweile hat sich durch die Einführung neuer moderner und sauberer Dieselfahrzeugen die Situation wesentlich weiter verbessert.

Die Stadt München will insgesamt den Autoverkehr in der Innenstadt deutlich reduzieren, Bus und Bahn stärken und so die Verkehrsströme reduzieren.

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. wiederum deutet das jüngste EuGH-Urteil zu einem glatten Sieg des Abmahnvereins um: »Erfolg der Deutschen Umwelthilfe vor dem Europäischen Gerichtshof: Zwangshaft gegen Amtsträger des Freistaates Bayern ist wegen gravierender Rechtsverstöße unter bestimmten Voraussetzungen zu verhängen.«

Der DUH e.V. benutzt die spektakulären Verfahren auch, um Spenden zu generieren. Sie führt die »Autokonzerne« an sowie Politiker, die sich »immer wieder über die von uns erwirkten Gerichtsurteile für die saubere Luft hinwegsetzten«. Also muss weiteres Geld her: »Mit immer absurderen Argumenten versucht die Stadt Berlin aber auch die Landesregierungen in NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg die von dem DUH e.V. erstrittenen Gerichtsentscheide zu umgehen. Daher müssen wir in vielen Ländern erneut vor Gericht ziehen und die Einhaltung der Gerichtsentscheidung durch die Regierung einklagen. Im Juni waren wir daher gezwungen, auch in Berlin in die Zwangsvollstreckung zu gehen, am 29. November wird erneut verhandelt. Für solche Klagen in zweite und dritte Instanz fehlt uns aber aktuell die Finanzierung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende oder noch wirksamer als oder Fördermitglied.« Das kann auch ein Geschäftsprinzip sein: Spenden sammeln – auch von Autobesitzern, um dann gegen ihre Autos zu klagen.

***
Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr.

Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGO´s und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.   

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

  • Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit.

Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung.  Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll: 

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.

Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.   

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“ persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.   

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!


„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Donnerstag, Dezember 19, 2019

ShareWood Switzerland AG. Totalverlust des Holz-Direktinvestments. Jetzt zur Massenklage anmelden.

Die ShareWood Switzerland AG mit Sitz in Zürich ist ein Unternehmen, welches seit 2007 Bäume wie Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume auf Plantagen in Brasilien verkauft.

Anleger hatten die Wahl, noch nicht eingepflanzte oder bereits frisch gepflanzte Bäume zu kaufen. Mit gutem Gewissen und einem Beitrag zum Klimaschutz wurden hierbei insgesamt rund 12 Millionen Franken investiert.

Die ShareWood Switzerland AG warb für große Renditen. Nach ca. 20 Jahren, nach Abholzen der Bäume, sollten die Anleger dann ihr investiertes Geld mit einer Jahresrendite von mindestens 6 % p.a. zurückerhalten und somit große Gewinne machen.

Das Unternehmen hat sich jedoch nun augenscheinlich verkalkuliert.

Zumindest für die Balsa-Bäume fand sich kein Abnehmer, sodass ein Verkauf unmöglich wurde. Im September 2019 informierte die ShareWood Switzerland AG die Investoren, dass das Balsa-Projekt angesichts des gänzlich fehlenden Absatzmarktes zu stoppen sei und die Bäume zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten seien. Dies kommt einem Totalverlust des Investments gleich.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutschland (BaFin) hat gegenüber der ShareWood Switzerland AG bereits ein Werbeverbot in Deutschland verhängt.

Mittlerweile gibt es  bereits ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen die ShareWood Switzerland AG, das zugunsten des Anlegers ausgefallen ist.

  • Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung Ihrer investierten Gelder der ESK Fördergemeinschaft ShareWood anschließen und sich zur Massenklage informieren lassen.

Die „ESK-Fördergemeinschaft ShareWood Switzerland AG“ und die Massenklage wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Green Investments.

Betroffene Anleger die Verluste durch  ShareWood Switzerland AG erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail





OneMoreFinance: Auf der Warnliste der irischen „Central Bank“

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 19.12.2019 mitgeteilt wurde, hat die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie)  den Namen einer nicht autorisierten Firma, OneMoreFinance (Irland und Deutschland) veröffentlicht -https: //www.onemorefinance.com, jetzt Umleitung www.financeforcash.com , um die Öffentlichkeit zu warnen, dass es nicht von der Zentralbank autorisiert ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen.


OneMoreFinance

OneMoreFinance bewirbt Kredite auf seiner Website und gibt an, von der Zentralbank reguliert zu werden, verfügt jedoch nicht über die Genehmigung der Zentralbank als Kreditinstitut für Privatkunden.

OneMoreFinance hat auch die Nummer des Irish Company Registration Office (CRO) eines irischen Unternehmens geklont.

Es ist zu beachten, dass keinerlei Verbindung zwischen der Firma und der nicht autorisierten Einheit OneMoreFinance besteht, die ihre Details geklont hat.

Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, die eine Genehmigung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfordern, für deren Durchsetzung die Zentralbank verantwortlich ist. Verbraucher sollten die Zentralbankregister online überprüfen, um herauszufinden, ob eine Firma / Person, mit der sie zu tun haben, autorisiert ist. Verbraucher sollten sich vor Werbung hüten, die Kredite von nicht autorisierten Firmen oder Personen anbietet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber,
zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.








Mittwoch, Dezember 18, 2019

Vorsicht vor neuen betrügerischen Online-Handelsplattformen.

Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten einer Reihe neuer betrügerischer Online-Handelsplattformen, die in Belgien betrieben werden.

Die FSMA hat in den letzten Monaten zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern über verschiedene Online-Handelsplattformen erhalten. Diese Handelsplattformen versuchen die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien wie Facebook schalten. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt eine bekannte Person oft, wie man schnell reich wird.

Nachdem Sie auf die Anzeige geklickt und Ihre Kontaktdaten angegeben haben, werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Investitionsvorschlag vorlegen (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen usw.).

Diese Plattformen verhalten sich sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldtransfers zu tätigen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer zu überzeugen, immer höhere Geldbeträge zu investieren.

Opfer, die damit einverstanden sind, beschweren sich insbesondere über:

  • sich selbst nicht in der Lage sehen, ihr Geld zurückzuerhalten , oder
  • einfach nichts mehr von der Plattform zu hören, mit der sie ihr Geld angelegt haben.

Dies sind höchstwahrscheinlich Fälle von Investitionsbetrg.

In den vergangenen Monaten hat die FSMA bereits mehrfach vor den Aktivitäten einiger dieser Handelsplattformen gewarnt. In den letzten Wochen sind im Internet verschiedene neue Handelsplattformen aufgetaucht.

Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Finanzdienstleistungsangebote der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagiere :

  • Beflix (www.beflix.net)
  • Blue Lexus (www.bluelexus.net)
  • CFReserve (www.CFReserve.com)
  • OmegaFX (www.omegafx.io)
  • OptionFX (www.optionfx.trade)
  • Handel Idea (www.tradeidea.co)

Die FSMA hat eine Liste von Unternehmen erstellt, die in Belgien rechtswidrig tätig sind, über die sie Anfragen / Beschwerden von Verbrauchern erhalten hat und für die sie Anzeichen von Betrug festgestellt hat. Es wird empfohlen, dass potenzielle Investoren diese Liste prüfen. Wichtiger Hinweis: Diese Liste basiert ausschließlich auf den Ergebnissen der FSMA, insbesondere aufgrund von Verbraucherberichten. Aus diesem Grund sind nicht alle Unternehmen erfasst, die in diesem Sektor möglicherweise rechtswidrig in Belgien tätig sind.


***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

Drei gewichtige Herren reden am Stammtisch über dicke Luft und treffen gewichtige Entscheidungen.

Horst: Also, wenn ich so an Ende der sechziger Jahre denke, da war die Luft wirklich schlecht.

Holger: Ja Horst, da hast Du Recht. Zu der Zeit waren die Schleifspuren der wirtschaftlichen Erfolge des Wirtschaftswachstums in Deutschland  deutlich zu sehen.

Horst: Ich erinnere mich noch gut. Die Betriebe haben ihre Abwässer ungefiltert in die Flüsse und Bäche geleitet. Das war eigentlich schon eine riesige Sauerei.

Holger: Das kannst Du laut sagen.

Axel: Die Folgen damals waren ja auch entsprechend. Umkippende Gewässer, dicke Rauchschwaden über Schloten im Ruhrgebiet und vor allem die verpestete Luft in den Innenstädten. Zu der Zeit war der Himmel über dem Ruhrgebiet richtig schwarz.

Horst: Jetzt, sagen wir erst einmal „Prosit“, denn heutzutage ist der Himmel blau und die Umwelt doch relativ sauber. Darauf also einen Schluck. Prosit!!

Horst: Könnt ihr euch noch an die stinkenden blauen Rauchwolken  vom DKW erinnern?
Damals hat sich keiner darüber aufgeregt. Da war jeder noch stolz auf sein Auto.



Holger: Damals war Klaus Töpfer Umweltminister. Der hat ohne Angst und Panikmacherei dafür gesorgt, dass Luft und Wasser sauberer geworden sind.

Axel: Erinnere ich mich da richtig, dass es Töpfer war der damals durch den Rhein geschwommen ist  um zu demonstrieren wie sauber das Wasser geworden war. 

Holger: Richtig! Und alt geworden ist er trotzdem.

Horst: Das waren damals noch Zeiten, keine wild gewordenen Umweltaktivisten, kein Abmahnverein wie den DUH e.V. Da war auch der Staatsapparat noch nicht von den Grünen Umweltpriestern gekapert worden.

Holger: So jetzt zahlen wir und fahren heim. Da der Weltuntergang keineswegs naht sehen wir uns die Tage hier am Stammtisch wieder.

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…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Morgan Trust (GreenRiver OU): Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 18. Dezember 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Morgan Trust (GreenRiver OU)
+43 72 002 22 78
+41 33 508 72 63
support@morgantrust.eu
compliance@morgantrust.eu
www.morgantrust.eu

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18.12.2019 teilt die FMA daher mit, dass Morgan Trust (GreenRiver OU) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.






MUTUAL REAL ESTATE FUND (umbenannt in 21 SOLSTICE): Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 18.12.2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt/news/warnings/mfsa-warnings) gesetzt:


MUTUAL REAL ESTATE FUND (umbenannt in 21 SOLSTICE)

Level 1, Blue Harbour Business Centre,
Ta’ Xbiex Seafront XBX 1027
Malta
https://mutualrealestatefunds.com

Der maltesischen Finanzaufsichtsbehörde („MFSA“ oder „die Behörde“) ist eine Einrichtung mit dem Namen MUTUAL REAL ESTATE FUND (umbenannt in 21 SOLSTICE) bekannt geworden, die über eine Internetpräsenz unter https://mutualrealestatefunds.com verfügt. Diese Website verwendet die Details eines MFSA-lizenzierten Unternehmens. 21 SOLSTICE FUNDS SICAV P.L.C. Betrüger nutzen die Details dieses echten Unternehmens, um die Öffentlichkeit zu täuschen, und die Informationen, die der MFSA zur Verfügung stehen, lassen vermuten, dass es sich bei dem Investmentfonds MUTUAL REAL ESTATE FUND (umbenannt in 21 SOLSTICE) wahrscheinlich um einen zweifelhaften Fonds mit einem hohen Verlustrisiko handelt Geld.

Die Behörde möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass https://mutualrealestatefunds.com KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen ist und nicht berechtigt ist, Finanzdienstleistungen in oder von Malta aus zu erbringen.

Darüber hinaus hat https://mutualrealestatefunds.com KEINE Verbindung mit 21 SOLSTICE FUNDS SICAV P.L.C.

Die Website https://mutualrealestatefunds.com scheint daher ein Klon der Website des rechtmäßigen Unternehmens zu sein, und die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem falschen Unternehmen tätigen

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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