Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass
Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Viele
Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die
über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich
darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und
„garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.
Durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den
ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu
und
http://whistleblower.24 .eu wird das
Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos zum Beispiel bei Websites für binäre Optionen geschärft.
Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige
Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten
Trade oder die erste Wette platzieren.“
Mit innovativen
Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen von Anleger um ihr Geld
gebracht.
Der Finanzbetrug im Internet hat den letzten drei Jahren
stetig zugenommen. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein
Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.
Der vermeintlich
schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary
Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle.
Diese Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn
vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann
plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, wird behautet, dass
dieser durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird
jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern
über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene
Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle
Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Auf diese neue
Generation von Finanzbetrug sind viele Anleger nicht vorbereitet.
Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten
Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch,
dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer
mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
In vielen Fällen wird
versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu
entziehen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld
in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch
eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch
Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die
Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen
Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger
zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften
stammt.
Kriminelle
Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum,
entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer,
Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle
Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in
ihrer gesellschaftlichen Position.
Bei jedem Anlagebetrug
sind auch Banken mit im Spiel.
Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld
einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem
Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken
gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken
dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich
Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist
eine Straftat.
Banken müssen eine
Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht.
Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die
angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren. Es ist auch nicht
ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank
muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen
Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und
ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
- Ohne
ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die
Bank eigentlich keine
Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die
Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht
verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant wird auch
sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität
vorgegangen ist.
Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich
jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff
auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Die Banken werden zu drängenden Fragen bezüglich der Konten von
Anlagebetrügern Rede und Antwort stehen müssen:
- Wer
ist der wirtschaftliche Eigentümer?
- Gibt
es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf
das Unternehmen ausübt?
- Wo
befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
- Wie
lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
- Hat
die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der
Gesellschaft zu informieren?
- Sind
Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft
eingeholt worden?
- Hat
die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der
Geschäftstätigkeit eingeholt?
- Warum
ist der Bank dabei nicht die
fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde
aufgefallen?
- Wie
wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
- Wurde
überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den
vorliegenden Informationen über den
Kunden übereinstimmten.
- Wie
und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen
auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto
überwiesen haben, zu entschädigen?
Viele betroffene
Anleger geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust.
Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn
finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen
operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und
Sicherheit seiner Opfer!
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
- Ob
der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf
einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben,
Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art
geschädigt wird, kann die erlittene
Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings
den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er
gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
In der Regel muss sich
der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine
eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte
Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld
gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere
Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger,
die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Weil
Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren,
verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.
Aus diesem Grunde
bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich
auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt
werden konnten, die sich dann zur
angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst
hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine
Kosten.
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst
vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte
hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag
abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen
Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Wenn die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die
Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen
Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen
eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben
werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte
Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den
betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein
finanzielle Risiko eingegangen zu sein.
- Die
ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen
Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie
ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren
zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich
ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
- Für
den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet
der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten
Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im
Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei
bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt
FinTech. Beratung in Sachen
Blockchain, Kryptowährung, ICOs
(Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).
Diese ESK
Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von
binären Optionen gemacht.
Betroffene Anleger die Verluste durch Binary Options erlitten haben, können von
diesem Erfahrungsschatz profitieren. Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie
in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden
abgehalten werden.
Die ersten Schritte
sollten sein:
- Banküberweisungen
stoppen
- Bereits
getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die Anwälte
setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen
stoppen
- Zahlungen
über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht
werden.
- Die
Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung
von Polizei und Staatsanwaltschaft
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung