Sonntag, Dezember 08, 2019

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen können ihre Schadensersatzansprüche auf Erfolgsbasis geltend machen.

Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte  Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.

Durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu  und  http://whistleblower.24 .eu wird das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos zum Beispiel  bei Websites für binäre Optionen geschärft. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen von Anleger um ihr Geld gebracht.

Der Finanzbetrug im Internet hat den letzten drei Jahren stetig zugenommen. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle.

Diese Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, wird behautet, dass dieser durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind viele Anleger nicht vorbereitet.

Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer  dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

In vielen Fällen wird versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen.

Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum,

entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken mit im Spiel.

Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf  Geldwäsche besteht.

Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren. Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

  • Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.

Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist.

Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Die Banken werden  zu drängenden Fragen bezüglich der Konten von Anlagebetrügern Rede und Antwort stehen müssen:

  • Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
  • Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
  • Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
  • Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
  • Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
  • Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
  • Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit eingeholt?
  • Warum ist der Bank  dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
  • Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
  • Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen  über den Kunden übereinstimmten.
  • Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?

Viele betroffene Anleger geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust.

Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

  • Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern.

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal  Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten. 

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,

holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,

oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

  • Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren. Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
  • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die Anwälte setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen
  • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Samstag, Dezember 07, 2019

Viele Menschen können sich Deutschland nicht mehr leisten.

Die deutschen Haushalte zahlen pro Monat zur angeblichen Bekämpfung des Klimawandels die höchsten Strompreise in Europa. Das Umweltbundesamt  empfiehlt jetzt unter anderem, die Steuern auf Diesel bis 2030 um mehr als 70 Cent pro Liter zu erhöhen. Benzin müsse demnach um etwa 47 Cent teurer werden. Die Pendlerpauschale soll komplett wegfallen. Generelles Tempolimit 120 km/h. Der Berliner Klima-Wahnsinn wird hier offensichtlich.

Diejenigen, die an der Macht sind und für die wachsende Energiearmut in Deutschland verantwortlich zeichnen, sind aber nicht bereit ihren eigenen Lebensstil zu ändern bzw. persönliche Opfer zu bringen. 

Deutschland ist nicht nur der Geburtsort der Ökologie sondern auch der Ort des Aufstiegs der grünen Politik.

Die Grünen wollten ursprünglich die Erlösung von dem, was sie für die Übel der Gegenwart hielten. Sie wollten auf Erscheinungen wie Welthunger, Umweltverschmutzung, unverstandene Wissenschaft und Technik die Antwort geben und ein Gegenmodell erschaffen.  Aber im Grunde genommen ist daraus  Technikfeindlichkeit und Fortschrittangst geworden.

Das grüne Streben nach 100% Dekarbonisierung kann ohne diktatorische Maßnahmen kaum durchgesetzt werden.

Wie schon Grünenchef Habeck das chinesische und diktatorische Gesellschaftsmodell im Durchsetzen von Vorgaben gut findet, so ist auch „Extinction Rebellion“ offenbar bereit, in einer Art Volkskongressen der gewählten Regierung vorschreiben zu können, was zu tun ist. Unglaublich welches Demokratieverständnis im verbalen Tarnmantel „neuer Formen der Demokratie“ hier sichtbar wird. Was dem „Guten“ diene, sei erlaubt. Das zeigt sich schon jetzt an der fragwürdigen einseitigen Förderung der E-Mobilität.

Das Klima ist zum Lieblingsthema der politischen Parteien geworden.

Trotzdem ist die ganze „Klimahysterie“ absolut wirkungslos, wenn man bedenkt, dass der weltweite CO2 –Ausstoß 38 Gigatonnen im Jahr beträgt, unser Anteil aber gerade mal bei einer Gigatonne liegt. Das ficht Leute wie Tino Pfaff von „Extinction Rebellion“ aber nicht an. In der Talkrunde von „Hart aber fair“ sagte er:  „Wir überschreiten bewusst Grenzen und fangen da an, wo Friday for future aufhört“. Pfaff: „Wir blockieren Zufahrtswege, Straßen, Banken, Konzerne. Aber alles gewaltfrei.“

Dass der körperliche Einsatz gegen gesellschaftliches Leben, das Blockieren von Freiräumen schon Gewalt ist, auf diese Idee kommt der forsche Rebell allerdings nicht. Dies alles sei aber nötig, um deutlich zu machen, „dass wir in eine Klimakatastrophe schlittern“. Die von „Extinction Rebellion“ geforderten Bürgerversammlungen quasi mit Exekutivrecht (die Regierung muss den dort gefassten Beschlüssen folgen) würde unsere Demokratie, unser Parlament aushebeln.

Deutschland war in Vergangenheit stets bestrebt auf vielen Gebieten weltweit führend zu sein.

Mit der gegenwärtigen Klimapolitik und dem selbst aufgebauten Druck „der Notwenigkeit sofortigen Handelns“, droht eine dramatische Schwächung der Deutschen Wirtschaft.  Die grüne Politik und die mit ihr verbundenen ökologischen Aktivisten betrachten sich als zukunftsorientiert und sozial fortschrittlich. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Klimanotstand“ und „Notstandsgesetze“ das sind Begriffe, die in unangenehmer Weise an das Dritte Reich erinnern. 

Ökologischer Landbau, Vegetarismus, Naturkult waren starke Themen in der Regierungspolitik des Dritten Reiches. Damals wie heute wird die weit verbreitete Sorge der Bevölkerung um ökologische Probleme für eigene Interessen missbraucht. Der Ausruf des Klimanotstands durch die EU heizt die Klimahysterie  weiter an und macht die grünen NGO´s noch mächtiger, als sie es ohnehin schon sind. Der Begriff Klimanotstand  dient den grünen Frontkämpfern nunmehr als Legitimation und  Sammelbegriff für weitere Aktionen zum Thema Klimawandel.  Der Wortbestandteil „Notstand“ sorgt dafür, dass den Grünen Aktivitäten künftig nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben werden. Es ist also mit weiteren extrem teuren Maßnahmen zu rechnen, die der wirtschaftlichen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiterhin enorm schaden werden.

Notstand ist immer eine Gefahr für die Demokratie. Der Klimawandel hat die Gesellschaft bereits gespalten.

Die einen glauben daran, dass der Klimawandel von den Menschen verursacht wird, die anderen die das nicht glauben, werden als Klimaleugner ausgegrenzt. „Langsam aber sicher schlittern wir in eine Ökodiktatur“, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V

Bei der neuen „Klimareligion“ übernimmt, entgegen aller Vernunft,  die „Erde“ die Vorherrschaft  über die Menschen. Der Mensch allein steht nicht mehr im Mittelpunkt des Denkens, sondern das Leben als Ganzes.“ 

In der Neuzeit ließen Proteste gegen die angebliche Zerstörung der Umwelt, gegen Atomkraftwerke und das ebenso angebliche Waldsterben ein Auffangbecken für alle möglichen Gruppierungen entstehen, teilweise von Alt-Nazis und konservativen Naturschützern, Kommunisten, kaperten dann die Partei, hatten aufgrund ihres Kaderkonzepts Erfolg. Die Partei der Grünen zog in die Landtage. Als ihr Stern sank, und sie sogar aus dem Bundestag flogen, half die Fusion mit Bündnis 90 aus dem Osten. Doch der reine Naturschutz wurde politisch besetzt – sehr zum Leidwesen der vielen, die sich ursprünglich für reine Naturschutzangelegenheiten interessierten und engagierten.

Die Grünen entwickelten sich zu Verhinderern des Fortschritts. 

Es stellte sich auch heraus, dass Menschenleben eher keine Rolle spielen – im Zweifel für eine wirre Ideologie. Herausragendes Beispiel:  Joseph (Joschka) Fischer war die Gesundheit von Menschen gleichgültig, als er als hessischer Umweltminister die Pläne der ehemaligen Höchst AG durchkreuzte.  Die wollte in Höchst bei Frankfurt eine moderne Insulinproduktion aufbauen, dringend notwendige Hilfe für Millionen von Diabetikern. Erst damit konnten Diabetiker ausreichend mit lebensnotwendigem Insulin versorgt werden. Nur sollten dort gentechnisch veränderte Bakterien Insulin produzieren, und das war verrufene Gentechnik – weg damit.  Fortschritt findet heute woanders statt, die lukrative Insulinproduktion findet im Ausland statt, Deutschland hat den Anschluß  an diese internationale Spitzenforschung verloren.  

Dagegen ist aus dem ehemaligen linksradikalen Steinewerfer ein Schwadroneur geworden. Ein anderer ehemaliger Unterstützer der Terrortruppe RAF ist als Berliner Rechtsanwalt und Grünen-Politiker einer derAufseher über Geheimdienste geworde.Die linken populisten eigene Intoleranz findet sich heute in der drastisch andere Meinungen unterdrückenden Political Correctness wieder.

Nein, grünes Gedankengut ist kein menschenfreundliches Gedankengut. Ihnen hilft der Glaube, das Richtige im Sinn zu haben, nur sie könnten die Welt vor dem Untergang retten. Da kann man schon mal die Demokratie ausschalten

Es stellt sich die Frage ob man mit Geld und Verboten den Klimawandel verhindern kann.

Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. vertritt man den Standpunkt, dass man mit nachhaltiger Förderung technologischer Innovationen und Erfindungen den Klimawandel wirkungsvoller und vor allem sozial verträglicher bekämpfen kann.

  • Es macht wenig Sinn den Bürgern noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Deutschland ist jetzt schon ein Land der 1000 Tafeln, der Flaschensammler, des Wohnungsnotstands, der Altersarmut, des Pflegenotstands, der Energiearmut………….

Die Klimapreistreiber können sich wahrscheinlich nicht vorstellen, wie es sich anfühlt wenn die Familie Tag für Tag mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat.

Wenn man seinen Kindern kein Taschengeld geben kann. Auch das Geld für einen Kinobesuch verweigert werden muss, oder wenn sogar das Geld für das Pausenbrot nicht da ist. Und in nicht wenigen Fällen der Strom abgeschaltet wird.

Der Exportweltmeister und Wirtschaftsmotor Europas, wie die Politik Deutschland sieht, ist aber auch das Land mit den meisten armen Menschen auf dem Kontinent. Die Klimapolitik der Deutschen Regierung trägt zu einer bedenklichen Armutsentwicklung in Deutschland bei.

Die rund 1000 Tafeln in Deutschland müssen immer mehr Menschen versorgen.

Hier zeigt sich doch eindeutig, dass sich der Staat von seiner sozialen Verantwortlichkeit bereits verabschiedet hat.  Es ist zynisch die Entsorgung von Lebensmitteln als Lösung für das Problem für Menschen die der Staat mit viel zu wenig Geld versorgt anzubieten. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Zu den Menschenrechten gehört auch das Recht auf einwandfreie Nahrung.

Die Idee Bedürftige mit überschüssigen, aber qualitativ einwandfreien Lebensmitteln zu versorgen, stammt aus einem Land in dem die soziale Schere schon immer weit auseinender klaffte, den USA.

Sind die Tafeln in einem der reichsten Länder der Welt  wie Deutschland es ist, eine soziale Errungenschaft die ein Grund zum Feiern geben?

Sicher nicht! Aber die zunehmende Armut bekommt dadurch ein Gesicht und macht die politische Gleichgültigkeit gegenüber den sozial Schwachen deutlich sichtbar. Die Tafeln sind kein Erfolgsmodell, welches Armut bekämpft sondern es wird nur erreicht, dass Armut etwas gelindert wird.

Wenn Menschen in unserem Land - selbst wenn sie Arbeit haben - nicht genug Geld haben um sich und ihre Familien zu versorgen, so ist das eine politische und volkswirtschaftliche Bankrotterklärung - oder eine beabsichtigte Spaltung der Gesellschaft. Mittlerweile wurde durch eine perfide Marketingstrategie erreicht, dass die ,,Armenspeisungen", ,,Suppenküchen" oder eben die ,,Tafeln" nicht als das was sie tatsächlich sind, nämlich eine symbolische Armutslinderung nach Gutsherrenart, von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, sondern als soziale Errungenschaft gefeiert werden.

Dass die meisten Kunden der Tafeln eine positive Meinung dazu haben ist der Situation in der sie sich befinden geschuldet. Diese Genossenschaften der Armut vernebeln die eigene Wahrnehmung und glauben an die Alternativlosigkeit ihrer eigenen Situation.

Es gehen aber auch viele Menschen nicht zu einer Tafel, obwohl sie dürften. Der Hauptgrund dafür ist Scham. Über diese "Nutzungsverweigerer" und ihre Motive spricht niemand. Aber gerade das zeigt ja, welches Image Tafeln eben abseits der politisch gewollten Belobigung auch haben.

Für die Politik gibt es keine Armen. Wenn es in Deutschland keine Armut gibt, warum gibt es dann diese so genannten Suppenküchen, Obdachlosenheime und Tafeln. Wenn es keine Armen geben würde, wäre keiner auf diese Einrichtungen angewiesen. Eine Politik die Armut produziert und dann das Ergebnis in die Hände scheinbarer privater Mildtätigkeit legt, das ist der eigentliche Skandal.

Tausende ehrenamtliche Helfer engagieren sich aus Überzeugung und bringen sich zu 100% in die unterschiedlichsten sozialen Projekte ein. Diese Menschen verdienen unseren Respekt! Aber schleichend und von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, wird Armut zum Politikmodell.

Immer höhere Kosten im Namen des Klimawandels mit Verweis auf die Tafeln, zeigt nur all zu deutlich die Auswirkungen dieser menschenverachtenden Politik und wo die Reise hingehen soll. So lange sogenannte Klimaaktivisten ungehindert die Moralkeule schwingen können und keine Fragen nach der Berechtigung ihres Handelns gestellt werden, besteht kaum Hoffnung auf Änderung.

gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
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e-mail: dokudrom@email.de





Freitag, Dezember 06, 2019

Plattformen Dachfin.com und GrahamFE:BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat gegenüber der Elit Property Vision Ltd., Sofia, Bulgarien, mit Bescheid vom 29. November 2019 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf den von ihm betriebenen Handelsplattformen www.britonprice.com, www.dachfin.com und www.grahamfe.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Währungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.

Vor der Plattform Britonprice hat die BaFin bereits gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Fensterreden. Weltklimakonferenz Madrid: Hysterische Phantastereien und Billionensummen

In Madrid treffen sich 25.000 »Klima-Schützer«, nachdem viele von ihnen um die halbe Welt geflogen sind. Die Reduktion von Treibhausgas-Emissionen macht übrigens in einem Land Fortschritte, dessen Präsident lieber zuhause blieb.

Immer lauter dröhnt die Klima-Panik-Trommel. 25.000 Menschen fliegen um die halbe Welt nach Madrid und unterhalten sich über die Welt und das Klima. Die Medien bemühen sich, den Eindruck von anstrengenden Konferenzen und harten Sitzungen zu verbreiten.

Der Generalsekretär der Weltwetterorganisation WMO, Petteri Taalas, haut ebenfalls auf die Pauke: »Wenn wir nicht dringend etwas unternehmen, steuern wir auf einen Temperaturanstieg von mehr als drei Grad bis Ende des Jahrhunderts zu, mit immer schädlicheren Folgen für die Menschen.« UN-Generalsekretär António Guterres: »Wollen wir wirklich als die Generation in Erinnerung bleiben, die den Kopf in den Sand steckte, die zögerte, als der Planet verbrannte?«

Sie phantasieren von Billionen Euro, die für den Klimaschutz ausgegeben werden sollen, wie Patricia Espinosa, Chefin des UN-Klimasekretariats. Das sitzt geschäftlich in Bonn und bekommt dort gerade ein neues 18-stockiges Hochhaus gebaut. Die Welt befinde sich in einer „Klima-Notsituation“, sagt sie in einem Interview mit der Welt. »Eben weil wir in mancher Hinsicht bereits an einem Punkt angekommen sind, von dem es kein Zurück mehr gibt.« Hurrikan in der Karibik, Dürren in Afrika und überhaupt – es sei eine Frage des Überlebens der Menschheit, der Sicherheit und der Stabilität.

Die Summe von 100.000 Millionen Euro, die ab 2020 bereitgestellt werden soll – pro Jahr und nur für Entwicklungsländer wohlgemerkt – reiche nicht, meint sie. »Doch die 100.000 Millionen, die eine Art Symbol für die Bereitschaft zum Kampf gegen die Erderwärmung darstellen, reichen bei weitem nicht aus, um die notwendigen Veränderungen in der Weltwirtschaft umzusetzen. Da geht es um Billionen …«

Die »Weltgemeinschaft«, so jedenfalls ist in deutschen Medien die Rede, die offenbar die Weltgemeinschaft befragt haben, hat sich also vorgenommen, die Erwärmung der Welt auf höchstens zwei Grad zu begrenzen. Besser wären nur noch 1,5 Grad. Die EU hat den „Klimanotstand“ ausgerufen, die neue Kommissionspräsidentin von der Leyen schickt sich an, ebenfalls in die Vollen zu greifen und drei Billionen Euro für den ökologischen Umbau und einen neuen Green Deal auszugeben. Was es heißt, ein gründliches Desaster anzurichten, hat sie ja im Verteidigungsministerium geübt.

Was haben Bundesentwicklungsminister Gerd Müller und der amerikanische Präsident gemeinsam? Beide haben beschlossen, nicht nach Madrid zur Klimakonferenz zu fliegen. Der Grund war nicht, dass »Greta« noch nicht da war. Müller meinte, die Mühe nach Madrid zu fliegen, hätte man sich sparen können. Die Uno-Klimakonferenz sei in der jetzigen Form ineffektiv, kritisiert der CSU-Politiker im Interview mit dem SPIEGEL; außerdem sei der Klimagipfel in New York erst acht Wochen her.

Ihm ist aufgefallen, dass es nicht gut ankommt, wenn 25.000 Aktivisten um die halbe Welt fliegen, um über Klimaschutz zu reden. Er hat noch einmal zusätzlich rund 500 Millionen Euro für den »internationalen Klimaschutz« erhalten, so kann Minister Müller im kommenden Jahr insgesamt vier Milliarden allein dafür verpulvern.

US-Präsident Trump hält das alles für ausgemachten Blödsinn und hat bei seinem Amtsantritt gleich den Pariser Klimavertrag gekündigt und Amerika aus den Klauen der Klima-Katastrophen-Industrie befreit. Allerdings fliegen Vertreter der Demokraten nach Madrid, unter anderen die Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi. Sie will gegenüber jedermann ausdrücken, dass die »Vereinigten Staaten noch immer im Pariser Klimaabkommen« drin sind. So hofft sie, kräftig gegen Donald Trumps Schienbein treten zu können. Das Wall Street Journal machte sich in einem Artikel über die Reise lustig und bezeichnete ihren Besuch als völlige Zeitverschwendung.

Eine »idiotische Behauptung, dass die USA »noch in« dem Pariser Abkommen sind«, meint das Wall Street Journal: »Präsident Trump ist nicht zum Klimaklatsch der Vereinten Nationen in dieser Woche nach Madrid geflogen, aber Nancy Pelosi brachte eine Kongressdelegation und eine Botschaft mit.« Das Journal erinnerte daran, dass vor einem Monat die Trump-Regierung vor der UNO verkündete, sich aus dem Pariser Klimaabkommen zurückzuziehen und wundert sich, dass Pelosi jetzt das Gegenteil behaupte.

»Der Sprecher des Repräsentantenhauses ist der dritte in der Thronfolge des Präsidenten. Frau Pelosi müsste sowohl Herrn Trump als auch Vizepräsident Mike Pence anklagen und entlassen, bevor sie die Befugnis erhielte, die USA zu internationalen Vereinbarungen zu verpflichten oder wieder zu verpflichten.«

Das Wall Street Journal erinnert an den Pariser Deal als machtlose Aufputschveranstaltung für Selbstgerechte: »Die Länder haben freiwillige Verpflichtungen zur Emissionssenkung vorgelegt, ohne jedoch realistische Pläne zu haben. Nicht, dass es eine Rolle spielte, denn das Abkommen enthielt keinen Durchsetzungsmechanismus.«

China pumpe mehr CO2 als die USA und die Europäische Union zusammen in die Atmosphäre und stimmte zu, dass seine Emissionen erst im Jahr 2030 ihren Höhepunkt erreichen dürften. Selbst dieses Ziel sei jetzt in Frage gestellt, da Peking den Ausbau der Kohlekraft weiter kräftig vorantreibe.

Heute verfüge China über 148 Gigawatt teilweise noch im Bau befindlicher Kohlekraftwerksleistung, zitiert das Blatt einen Bericht des gemeinnützigen Global Energy Monitor vom vergangenen Monat. Das sei »fast so viel wie die bestehende Kohlekapazität der Europäischen Union (150 GW)«. Japan, immerhin Ursprungsland des Kyoto-Protokolls, verkündet, weiterhin mit Kohlekraftwerken einen Teil seines künftigen Energiebedarfes zu decken. Eine Delegation aus Tokio ist auch nach Madrid geflogen.

Das Wall Street Journal weist auf den erheblichen CO2-Rückgang in den USA hin. Die Trump Administration forcierte die Erdgasförderung mit Hilfe der Frackingtechnologie. Erdgas zählt zu den »guten« Energieträgern, die in den Kraftwerken zunehmend die Kohle ersetzen.

Die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Stromerzeugung erreichten nach Angaben der Umweltbehörde im Jahr 2007 ihren Höhepunkt. Die gesamten CO2-Emissionen der USA seien in einem Jahrzehnt um etwa 14 Prozent gesunken. Die Demokraten wollen allerdings die Frackingtechnologie für Erdgas verbieten.

In Madrid jedenfalls sind 25.000 »Klima-Schützer« um die Welt geflogen und erzählen den Arbeitenden, dass sie nicht mehr in den Urlaub fliegen sollen; dabei entstünde zu viel CO2.

Autor: Holger Douglas

***
Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Drastische Erhöhung der Treibstoffpreise.
Der Berliner Klima-Wahnsinn wird hier offensichtlich.







Drastische Erhöhung der Treibstoffpreise. Der Berliner Klima-Wahnsinn wird hier offensichtlich.

Die deutschen Haushalte zahlen pro Monat zur angeblichen Bekämpfung des Klimawandels die höchsten Strompreise in Europa. Das Umweltbundesamt  empfiehlt jetzt unter anderem, die Steuern auf Diesel bis 2030 um mehr als 70 Cent pro Liter zu erhöhen. Benzin müsse demnach um etwa 47 Cent teurer werden. Die Pendlerpauschale soll komplett wegfallen. Generelles Tempolimit 120 km/h.

Der Berliner Klima-Wahnsinn wird hier offensichtlich.

Das Umweltbundesamt als eine dem Ministerium nach geordnete Behörde, sagt der Regierung, dass ihr verabschiedetes Klimapaket nichts taugt und stellt eigene Forderungen auf. Eigentlich entscheidet das Bundesumweltministerium über Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes. Hat es etwa damit zu tun, dass sich eine Ministerin und ein Minister nicht ganz grün sind? Da kann dann jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.  

Diejenigen, die an der Macht sind und für die wachsende Energiearmut in Deutschland verantwortlich zeichnen, sind aber nicht bereit ihren eigenen Lebensstil zu ändern bzw. persönliche Opfer zu bringen.  Der staatliche Eingriff in die Wirtschaft zur Bekämpfung des Klimawandels hat jetzt schon in der Automobilbranche erheblichen Schaden angerichtet. Tausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.  

Es stellt sich die Frage ob man mit Geld und Verboten den Klimawandel verhindern kann.

Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. vertritt man den Standpunkt, dass man mit nachhaltiger Förderung technologischer Innovationen und Erfindungen den Klimawandel wirkungsvoller und vor allem sozial verträglicher bekämpfen kann. Es macht wenig Sinn den Bürgern noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Deutschland ist jetzt schon ein Land der 1000 Tafeln, der Flaschensammler, des Wohnungsnotstands, der Altersarmut, des Pflegenotstands, der Energiearmut………….

Der Ausruf des Klimanotstands durch die EU heizt die Klimahysterie  weiter an

und macht die grünen NGO´s noch mächtiger, als sie es ohnehin schon sind. Der Begriff Klimanotstand  dient den grünen Frontkämpfern nunmehr als Legitimation und  Sammelbegriff für weitere Aktionen zum Thema Klimawandel.  Der Wortbestandteil „Notstand“ sorgt dafür, dass den Grünen Aktivitäten künftig nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben werden. Es ist also mit weiteren extrem teuren Maßnahmen zu rechnen, die der wirtschaftlichen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiterhin enorm schaden werden.

Notstand ist immer eine Gefahr für die Demokratie. Der Klimawandel hat die Gesellschaft bereits gespalten. Die einen glauben daran, dass der Klimawandel von den Menschen verursacht wird, die anderen die das nicht glauben, werden als Klimaleugner ausgegrenzt. „Langsam aber sicher schlittern wir in eine Ökodiktatur“, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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Fensterreden. Weltklimakonferenz Madrid: Hysterische Phantastereien und Billionensummen




GrahamFE FinServices LTD: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 06. Dezember 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

GrahamFE FinServices LTD
1421 Stadt Sofia, Distrikt Sofia, Bulgarien
Bolgrad Nr. 5, Sofia
www.grahamfe.com
support@grahamfe.com

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, lizenzpflichtige Bankgeschäfte in Österreich durchzuführen. Daher ist die Annahme von Geldern anderer Parteien zum Zwecke der Verwaltung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BWG) nicht zulässig.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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www.cba-management.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 06. Dezember  2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.cba-management.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.cba-management.com, auf welcher eine Gesellschaft unter der Bezeichnung CBA Management oder CBA Conseil, mit angeblichem Sitz in Luxemburg, Vermögensverwaltungs-/ und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich als CBA Management oder CBA Conseil ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wertpapierfirma CBA Conseil, welche über die gemäß dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor erforderlichen Genehmigungen verfügt, in keinerlei Verbindung zu der oben genannten Internetseite steht.

***
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