Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt
für Kapitalanleger dar. Das weckt auch bei
Anlagebetrügern natürlich Begehrlichkeiten. Es fällt auf, dass es sich
bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote
handelt. Nicht wenige Anleger lassen
sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und
überweisen große Summen auf ausländische Konten.
Der vermeintlich schnelle Gewinn durch
Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading,
Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle. Diese
Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte
Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und
immer mehr Geld investiert wird.
Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust
eintritt, soll der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist
behauptet. Verschwiegen wird jedoch,
dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über
Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche
abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von
Internet- und Cyber-Betrügern.
Meist führt ein
solches „Unternehmen“ keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.
Es besitzt außer
Bankverbindungen meist nur den besagten Briefkasten. Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den
Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte
vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der
Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder
eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen
trifft. Die Betrüger sichern sich vor
Enttarnung durch die Gründung virtueller
Firmenimperien fast nahezu perfekt ab.
Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht meist
nur darin den Briefkasten zu leeren.
Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die jeweiligen
Hintermänner ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen
zu können. Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling
– Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter
auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen
Drahtzieher habhaft zu werden.
Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen
Milliarden Euro einzusammeln.
Aber es gibt Hoffnung!
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten
Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich
ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht
am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen
Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des
Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist
erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des
Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.
Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge
zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken
risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im
Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um
sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich in vielen Fällen gezeigt, dass die
Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten
einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits
leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten
haben.
Zu Recht stellt sich
die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen
durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung
beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund
lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht
"feststellen" wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf
gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben.
Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer
Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den
eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Bei ihrer
Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.
„Bei Anlagebetrug
besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“. Deshalb sind Banken gehalten,
um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor
Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den
ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die
betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde
verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos
ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen
Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche
nachgegangen werden.
Anlagebetrug und
Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.
Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt
Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet,
Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute
außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte,
Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die
Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht
nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung.
Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet
werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden
Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein
Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu
erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei
der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass
der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen
Aufsichtsbehörde verfügt.
Es ist nicht
ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.
Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei
Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides
Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die
Möglichkeit von Geldwäsche zu
verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines
Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine
Geschäftsbeziehung eingehen
dürfen.
Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine Genehmigung
der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung
und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind
äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug wo es darum geht
festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das
Geld abgeflossen.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto
eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein
Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Der wirtschaftliche
Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle.
Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und
Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen)
Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken und schlussendlich auch zu Spenden an die
Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.
Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige
Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen
gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage
entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung
eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu
vertreten.
Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25
Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss
auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck
des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank
dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.
Die Bank welche für
ein betrügerisches Unternehmen ein Konto eröffnet hat wird zu drängenden Fragen den ESK-Rechtsanwälten
Rede und Antwort stehen müssen:
- Wer
ist der wirtschaftliche Eigentümer?
- Gibt
es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf
das Unternehmen ausübt?
- Wo
befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
- Wie
lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
- Hat
die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der
Gesellschaft zu informieren?
- Sind
Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft
eingeholt worden?
- Hat
die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der
Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
- Warum
ist der Bank dabei nicht die
fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde
aufgefallen?
- Darüber
hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen
einer Finanzaufsichtbehörde bezüglich
des fraglichen Unternehmens, die auf ein hohes Risiko hindeuteten.
Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden
neuen Situation gerecht zu werden?
- Wie
wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
- Wurde
überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den
vorliegenden Informationen über den
Kunden übereinstimmten.
- Wie
und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen
auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto
überwiesen haben, zu entschädigen?
Das wichtigste Ziel
für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum
Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals sein.
Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei
zunächst eine untergeordnete Rolle spielen.
Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der
ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte
Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende
Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der
Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese
Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren
in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland,
Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für
Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur
Verfügung.
Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten
zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland,
Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört. Geschädigte Anleger erhalten,
wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte
Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.
Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss
individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft
hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte
eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe
erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches,
telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt
an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen Rechtsanwälten seine Ansprüche geltend machen will.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser
Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Danach kann der Betroffene
seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der
ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall
dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender
Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte
einleiten.
Die Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer
sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich
schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung
der Fall gewesen wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit der
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den
Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des
hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von
Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch
außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die
betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den
geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und
diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht
zu verhelfen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich
keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr
Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts
zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels
Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung