Donnerstag, November 14, 2019

PIM Gold: Mandantenakquise wirft Fragen auf.

Wenn es bei einer gescheiterten Kapitalanlage viele geschädigte Anleger gibt, so gibt es automatisch auch viele „Helfer“ für die Betroffenen. Auf den einschlägigen Foren sind dann die üblichen Sprüche zu lesen: „Eile ist geboten…“, „Anleger müssen handeln…“ „Wir beraten Anleger und nehmen Vermittler in Haftung…“ Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung rät: „Augen auf bei der Helferwahl“!

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  12.11.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.
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Unseriöser Zeitdruck: Zweifelhafte Mandantenakquise von geschädigten PIM-Gold-Anlegern

12.11.2019 • In Sachen PIM-Gold arbeitet der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte mit Hochdruck an den Gutachten zur Insolvenzeröffnung. Diese dürften Ende November fertig sein, so dass Anfang Dezember mit einer offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht zu rechnen ist. Bis dahin können Anleger erst einmal nichts tun, auch wenn ehemalige Vermittler nun zeitlichen Druck ausüben, wonach angeblich dringend Handlungsbedarf bestehen würde.

Fakten.

Auf Anfrage teilte der vorläufige Insolvenzverwalter mit, dass die Verfahrenseröffnung bei der PIM Gold GmbH voraussichtlich Anfang Dezember erfolgen wird. Bis dahin haben Anleger keinen dringenden Handlungsbedarf. Ob es die von manchen ehemaligen Vermittlern in den Raum gestellte Fristen per Ende November gibt, antwortete der Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters offiziell: „Nein, zumindest existiert keine solche insolvenzspezifische Ausschlussfirst. Die Gläubiger können im Augenblick auch noch gar keine Forderungen anmelden. Die ist erst nach Eröffnung des Verfahrens möglich.“

Keine Aus- oder Absonderungsrechte.

In dem vom früheren PIM-Vertrieb verschickten Anschreiben an geschädigte Anleger ist zu lesen: „Wie wir Ende lt. Woche von der der Rechtsanwaltskanzlei Pforr der IG PIM GOLD erfahren haben besteht Handlungsbedarf zu der vom Anwalt herausgearbeiteten Sachlage, um die bestmögliche Sicherung Ihrer Vermögenswerte zu gewährleisten.“ Hierbei geht es offenbar um Aus- beziehungsweise Absonderungsrechte, die Anleger eventuell geltend machen können. Dr. Thomas Pforr hat auf Anfrage dazu nicht geantwortet. Metoja hat die Möglichkeit zwar eingeräumt, aber ganz stark eingeschränkt. Danach könnte das der Fall sein, wenn „ein konkretes, d.h. individualisierbares Stück Gold eingelagert werden sollte. Hinzukommen muss allerdings, dass PIM Gold dies auch vereinbarungsgemäß getan hat, der Gegenstand noch vorhanden ist und dem Eigentümer eindeutig zugeordnet werden kann.“ Damit dürfte für fast alle Anleger keine Chance auf Aus- oder Absonderungsrechte bestehen. Denn die bei Loomis eingelagerten Goldbestände wurden nicht nach Kundennamen oder Kundenummern separiert, sondern einfach nur nach der Stückelung sortiert und gestapelt. Eine eindeutige Zuordnung scheidet hier aus.

IG PIM-Gold.

In dem Vermittleranschreiben wird einleitend festgestellt: „bislang haben wir noch keinen Eingang Ihrer Unterlagen mit dem Beitritt zu IG PIM GOLD feststellen können.“ Deshalb wollte investmentcheck von Rechtsanwalt Thomas Pforr wissen, woher dies ein Vermittler wissen kann. Wird hier der Datenschutz mit Füssen getreten? Oder liegt es an den Mitvorständen bei der IG PIM-Gold, die neben Pforr aus dem früheren Vermittlerumfeld stammen sollen? Auf Anfrage antwortete Pforr dazu nicht. Er wollte auch nicht sagen, wer neben ihm noch bestellte Vorstände bei der IG PIM-Gold sind.

Türkei.

Eine der ersten Aktionen der IG PIM-Gold war, mit einer Detektei in der Türkei nach Gold suchen zu lassen. Grundsätzlich könnte dies durchaus sinnvoll sein, da dort angeblich ein Teil der nicht mehr auffindbaren Bestände liegt. Aber offiziell ist der Insolvenzverwalter für die Einziehung sämtlicher Vermögenswerte zuständig. Dessen Aufgabe ist es, möglichst viel des Vermögens zum Wohle aller Gläubiger einzusammeln und dann über die sich daraus ableitende Insolvenzquote später auszuschütten. Seit der letzten Meldung, über die investmentcheck exklusiv vorab berichtete (Mehr Gold vorhanden), gibt nach aktueller Auskunft des Insolvenzverwalters keine neuen Erkenntnisse. Bezüglich der angekündigten Nachforschungen von Pforr hat der Insolvenzverwalter nichts gehört.

Loipfinger’s Meinung.
Die Akquise von Mandanten ist völlig legitim und verständlich. Dies gilt auch für die Gründung einer Interessensgemeinschaft. Zweifelhaft wird es aber dann, wenn die Vorstände der Interessensgemeinschaft nicht bekannt gemacht werden. Wer ist dies und welche Rolle haben diese bei dem Anlageskandal gespielt? Ein unseriöser Zeitdruck steigert die Bedenken ebenso wie die Vermittlung einer unseriösen Hoffnung auf Aus- oder Absonderungsrechte. Wird der Datenschutz missachtet, um die Mitglieder- und Mandantenakquise zu unterstützen? Klar, die Informationen kommen durch ehemalige Vermittler von PIM-Gold und nicht von der Interessensgemeinschaft selbst. Da sich Rechtsanwalt Pforr allerdings nicht davon distanziert, ist er dafür mitverantwortlich.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



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Eisiger US-Wetterdienst. Wetterwarnung: Rekordkälte in den USA

Der vergangene Sonnenzyklus erwies sich als einer der schwächsten seit 200 Jahren. Sonnenflecken zeigen sich kaum, die NASA erwartete bereits 2006 einen sehr schwachen neuen 25. Zyklus und eine mögliche neue Eiszeit.

Das, was gerade in den USA geschieht, passt klimatechnisch nicht ins Konzept der Großkatastrophiker. Es wird nicht warm, sondern kalt, bitterkalt. Ein Kaltlufteinbruch aus der Arktis sorgt für Temperaturen bis zu minus 27 Grad Celsius, in Montana sogar bis minus 34 Grad. Es könnten sogar noch hunderte weiterer Kälterekorde fallen, meldet die Washington Post. Die ersten Schneegestöber in dieser Saison reichten sogar bis nach Washington. Der nationale Wetterdienst prognostiziert weitere Kältewellen durch arktische Fronten, die quer über die Vereinigten Staaten ziehen.

Millionen wurden von der Kälte überrascht, melden die Wetteronlinedienste – ihrerseits wiederum selbst völlig überrascht. Über den Rocky Mountains wüteten bereits in der vergangenen Woche Schneestürme, die in Richtung mittleren Westen Amerikas sogar bis nach Florida weiterzogen. Das kommt häufiger vor, es gibt keine Mittelgebirge, die den Ansturm der Kaltluft bremsen könnten.

Schon der Oktober zeigte sich als der kälteste seit 10 Jahren. Vieles deutet daraufhin, dass der Erde eine Abkühlung bevorsteht. Die Sonne ist so ruhig wie lange nicht mehr. Dort hat gerade der neue 25. Zyklus begonnen, dessen Höhepunkt etwa 2022 erwartet wird. Der vergangene Sonnenzyklus erwies sich als einer der schwächsten seit 200 Jahren überhaupt. Sonnenflecken zeigen sich kaum, die NASA erwartete bereits 2006 einen sehr schwachen neuen 25. Zyklus und eine mögliche neue Eiszeit.

Die Skigebiete im Nordosten der USA können ihre Saison früher eröffnen. Zum Veterans Day am vergangenen Montag mussten sich Teilnehmer warm anziehen. Schneefall und Kälte waren angekündigt.

Auf dem Flughafen von Chicago o‘Hare geriet ein Regionalflugzeug vom Typ Embraer 145 der American Airlines auf eisglatter Piste ins Rutschen, kam von der Bahn ab und landete im Acker. Passiert ist keinem der Insassen etwas.

Sicher ist: Ohne Öl- und Kohleheizungen säßen viele Amerikaner in kalten Wohnungen.

Mickrige Wärmepumpen mit bei Kälte schwindenden Wirkungsgraden würden nicht mehr viel nützen.

Feuernotstand dagegen am anderen Ende der Welt. Aus Australien werden gefährliche Waldbrände gemeldet. Dort herrschen Hitze und Trockenheit. Das ist ebenfalls wie die Kältewelle nicht so sonderlich neu und überraschend. Buschbrände gibt es immer wieder. Überrascht – damit es wenigstens einen Superlativ gibt – sollen die Australier eher über die Heftigkeit der Brände sein. Schon wird spekuliert, dass sie absichtlich gelegt wurden.

Venedig steht mal wieder unter Wasser.

Ein Rekordhochwasser und eine Katastrophe, wie Bild einen weiteren medialen Superlativ benötigt. Entsprechender Wind und hohe Tide drücken regelmäßig im November Wasser in die Lagunenstadt. Bereits im vergangenen Jahr sollte ein 5,5 Milliarden teurer Hochwasserschutz fertig sein. Ein Korruptionsskandal verhinderte bis heute die Fertigstellung. Der Bürgermeister schreit »Klimawandel« und ruft nach mehr Geld.

Auf den angeblich vom Untergang bedrohten Malediven verlassen die Bewohner nicht scharenweise ihr Eiland, sondern bauen sogar noch ihren Flughafen aus. Der Untergang wurde um 100 Jahre verschoben.

In den Alpen schneit es bereits.

Auf der Bergterasse des TE-Kollegen Fritz Goergen türmt sich eindrucksvoll der erste Schnee. Klimagerechtigkeit, die jene Fridays-for-Future-Kids fordern, also sieht anders aus. Doch noch nichts dazu ist von unseren Klimaspezialisten zu vernehmen. Das muss dann die wahre Dialektik der Klimakatastrophenapostel am PIK in Potsdam sein: Weil es wärmer wird, wird es kälter.

Autor: Holger Douglas
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Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Vivier and Company Limited, Auckland, Neuseeland, firmierend auch unter Vivier & Co., kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Vivier and Company Limited keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Vivier and Company Limited, firmierend auch unter Vivier & Co., wirbt über die Website vivierco.com unter anderem auch in deutscher Sprache für „Sparkonten mit Erträgen …, die über dem Durchschnitt liegen, ohne Volatilitätsrisiko“ sowie für „Girokonten, …, Kartendienstleistungen, Online Banking, internationale Geldtransfers“, „Treuhandkonten“ und „Multi-Währung-Investitionskonten“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de


Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

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Mittwoch, November 13, 2019

Aufgespießt: Weil es wärmer wird, wird es kälter. In dem Land in dem wir angeblich gut und gerne leben, ist auch die soziale Eiszeit auf dem Vormarsch.

Das, was gerade in den USA geschieht, passt klimatechnisch nicht ins Konzept der Großkatastrophiker. Es wird nicht warm, sondern kalt, bitterkalt. Ein Kaltlufteinbruch aus der Arktis sorgt für Temperaturen bis zu minus 27 Grad Celsius, in Montana sogar bis minus 34 Grad. Es könnten sogar noch hunderte weiterer Kälterekorde fallen, meldet die Washington Post. Die ersten Schneegestöber in dieser Saison reichten sogar bis nach Washington. Der nationale Wetterdienst prognostiziert weitere Kältewellen durch arktische Fronten, die quer über die Vereinigten Staaten ziehen.

Wenn wir in Deutschland von ähnlicher Kälte heimgesucht werden und dann nicht mehr über Öl- und Kohleheizungen verfügen dürften, säßen viele Deutsche in eiskalten Wohnungen.

Solar und Wind würden uns kaum ausreichend Energie liefern.

Wenn dann noch bei so eisigen Temperaturen Elektroautos auf den Autobahnen im Stau stehen und die Batterien schlapp machen, werde sich viele Menschen nach ihrem Diesel sehnen. 

Die Menschen ohne Wohnung sind von extremer Kälte besonders hart betroffen.

Die Zahl der Menschen ohne Wohnung ist in Deutschland einer neuen Schätzung zufolge gestiegen. Im Jahr 2018 waren rund 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos gemeldet. Statt bezahlbare Wohnungen zu schaffen, baut die grüne Politik lieber Windräder.

Stromarmut

Da uns die Energiewende die höchsten Strompreise in Europa beschert hat, können viele Menschen Ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Wegen unbezahlter Rechnungen ist 2017 fast 344.000 Haushalten der Strom abgestellt worden. Was dies bei extremer Kälte für die Betroffenen bedeutet, möchte man sich eigentlich nicht vorstellen.

„Da hilft dann auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Stromversorgung und eine warme Wohnung ein Grundrecht sind, den Betroffenen nicht weiter“, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|technik|Recht| e.V.


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efininvest.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 13. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.efininvest.com

auf welcher eine Gesellschaft mit angeblichem Sitz in 12, rue Erasme, L-1468 Luxembourg, Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass diese Gesellschaft nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



Freude am Auto. Ist das heute noch erlaubt?

Heute sind Automobile Objekte von heftigen Anfeindungen. Sogar Tausende von erfundenen Toten müssen herhalten, um ihre Gefährlichkeit zu belegen. Grüne, NGO´s und Heerscharen von „Umweltschützern“ bekämpfen Otto- und Dieselantrieb bis aufs Blut.

„Über das typische und für Kenner süchtig machende  V8-Blubbern eines samtweich laufenden 8-Zylinder-Reihenmotors, darf man sich heute leider nur noch hinter vorgehaltener Hand austauschen“, bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|| e.V. Richtige Autoliebhaber lassen ihren Emotionen trotzdem freien Lauf und lassen sich ihren Spaß nicht durch politische Abenteurer verderben.

Den am 13.112019 auf  https://automotive-opinion.com  von dem Motor Journalist Peter Groschupf veröffentlichten Beitrag geben wir wie folgt wieder:

Goldenes Lenkrad 2019: Elon Musk kündigt Gigafabrik in Brandenburg an,
Moderatorin Schöneberger macht hochnotpeinliche Witze

Seit 37 Jahren verleiht die Bild-Gruppe das Goldene Lenkrad. Vor 30 Jahren erlebte die Veranstaltung live die Mauer-Öffnung. Auch diesmal gab es wieder eine Portion automobilen Optimismus, aber auch eine Menge Peinlichkeiten, die Moderatorin Barbara Schöneberger servierte.

Das Goldene Lenkrad erfreut jedes Jahr die Manager der Autohersteller selbst dann, wenn sie ohne Preis nach Hause gehen. Denn die Veranstaltung zelebriert immer noch jene Freude der Automobilität, die unbeschwert daher kommt und von so genannten Umwelthelfern nicht gestört wird. Das Auto als Teil unserer Lebensqualität zu loben, ist nur noch selten angesagt. Hier im Springer-Hochhaus darf unbeschwert gefeiert werden, obschon die Eintrübungen am Horizont subtil wahrzunehmen sind. Wenngleich die Laien-Jury jedes Jahr zu polarisierenden Ergebnissen kommt, stört das niemanden. Anders als beim wegen Betrugs verstorbenen Gelben Engel des ADAC ist beim Goldenen Lenkrad Ernsthaftigkeit wahrzunehmen, die vor allem von den Autoredakteuren von Autobild unterstrichen wird.

Wenn in der Gruppe Mittelklasse (Audi A4, BMW 3er, Tesla Model 3) der Tesla gewinnt, ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass der gewonnen hat, damit Elon Musk zur Party kommt. Dagegen spricht allerdings das überzeugende Statement der Redaktion. Musk nuschelte dann aber die Sensation des Abends, dass Tesla eine Megafabrig in Brandenburg bauen werde. Das war wirklich ein Paukenschlag, der 10.000 Arbeitsplätze bringen soll. Elon Musk hoffe, dass der Flughafen noch vor der geplanten Fabrik fertig ist.

Frau Schöneberger, was haben Sie sich nur dabei gedacht?

Als Barbara Schöneberger in Sachen E-Mobilität witzelte: „Wir Frauen sind absolut auf Ihrer Seite, wir haben uns schon immer für leistungsstarke, batteriebetriebene Geräte interessiert“, dürfte auch die anwesende Frau Springer peinlich berührt gewesen sein. Der ausbleibende Beifall sollte selbst der Moderatorin klar gemacht haben, dass für die Anwesenden Fremdschämen angesagt war. Fingerspitzengefühl ließ die Moderatorin auch vermissen, indem sie SUV-Vorurteile bekräftigte, weil man damit ja die Kinder über den Gehweg zur Schule fahren kann. Und ob die Frage, „wer hat die niedrigeren Werte: die Autos oder die SPD“ als geistreicher Kalauer durch gehen durfte, sei dahingestellt. Und was, bitteschön, sollte der Hinweis, dass Sportwagen „Die Sophia Thomalla unter den Autos“ seien? Zum Glück gab es auch interessante Gespräche.

Minister Scheuer plädiert subtil für Technologie-Offenheit

VW-Chef Diess dankte Elon Musk „for pushing us“, man teile in Sachen Elektromobilität eine Vision und Tesla habe das Thema E-Mobilität vorangetrieben. Verkehrsminister Andreas Scheuer monierte pauschal: „Wir haben eine Wollust, dass wir in Deutschland die negativen Themen besser positionieren als die guten.“ Und er lobte die Autoindustrie, dass sie zum Wohlstand beigetragen habe und nun erneut vor Herausforderungen stehe. Dann fiel das Wort vom synthetischen Kraftstoff, vom sauberen Diesel, vom Wasserstoff und vom notwendigen Mobilitätsmanagement. Mit seinem subtilen Plädoyer für Technologie-Offenheit hat sich der Minister sogar gegen die Bundesregierung gestellt, denn diese hat ja bereits planwirtschaftlich entschieden, dass allein die Batterie-Technologie die Zukunft und massiv zu fördern sei.

Klug war die Entscheidung der Veranstalter, die Fahrzeuge nicht mehr in Elektroauto und Verbrenner aufzuteilen. Alle Fahrzeuge mussten sich gemeinsam bewähren, so wie sie sich auf dem Markt bewähren müssen. Es ist gut, dass die Bild-Gruppe das Goldene Lenkrad wieder reanimiert hat, nachdem es letztes Jahr im Zuge der Diskussion über Abgasmanipulationen ausgesetzt worden war. Deutschlands Autoindustrie muss rauskommen aus der diffamierenden Polemik der Autokritiker. Das Goldene Lenkrad ist ein guter Schritt in diese Richtung.

Die Sieger
Sieger in der Kategorie Kleinwagen: Audi A1
Sieger in der Kompaktklasse: BMW 1er
Sieger in der Mittel- und Oberklasse: Tesla Model 3
Sieger bei den kleinen SUV: Mazda CX-30
Sieger bei den mittleren SUV: Jaguar I-Pac
Sieger bei den großen SUV: Audi e-tron
Sieger bei den Sportwagen: Toyota Supra
Schönstes Auto des Jahres: BMW 8er
Bestes Auto unter 25 000 Euro: Skoda Kamiq
Bestes Auto unter 35 000 Euro: Kia XCeed
Innovation des Jahres: Michelin Uptis


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DER UTR |UMWELT|TECHNIK|RECHT| E.V. BIETET VERBÜNDETEN, SPONSOREN UND FÖRDERERN MIT SEINEN INTERNETSEITEN  WWW.DOKUDROM.DE  + utr.24.eu  + https://www.ad-infinitum.online DREI ZENTRALE UNTERSTÜTZER-PLATTFORMEN.


Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde und wollen uns verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt verhalten.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Nur mit seinem eigenen individuell gelebten Klimaschutz erhält man sich das positive Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit“ glaubt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wie schnell Umweltschutz zum Ökowahn wird, das kann man HIER! Erfahren, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in
 Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

Darf man noch Diesel Fahren?
Warum will niemand ein Elektro-Auto?
Wo kommt der Strom für E-Autos her?
Darf man noch Pommes frites essen?
Darf man noch Fleisch essen?
Darf man Plastiktüten benutzen?
Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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WER ANTWORTEN SUCHT, OB WINDKRAFTANLAGEN KRANKMACHER SIND
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Gramin SA./ 60op.com: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 18. Oktober 2019 gegenüber der Gramin SA, Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.60op.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungspaare, Rohstoffe oder Aktien an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht und handelt unerlaubt.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


Karatbars International GmbH.: Auf der Warnliste der Financial Sector Conduct Authority (FSCA) in Südafrika.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 13. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Financial Sector Conduct Authority (FSCA) in Südafrika folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Karatbars International GmbH

Die Financial Sector Conduct Authority (FSCA) https://www.fsca.co.za möchte die Öffentlichkeit davor warnen, Geschäfte zu tätigen mit einem Unternehmen namens Karatbars International GmbH. Karatbars International GmbH ist nichtzugelassen im Sinne des Financial Advisory and Intermediary Services Act, 2002 (FAIS Gesetz), um finanzielle Beratung und Vermittlungsleistungen zu erbringen.

Der FSCA wurde informiert, dass die Karatbars International GmbH Beteiligungen anbietet an Kunden über WhatsApp. Die Karatbars International GmbH hat ihren Sitz in Deutschland und ist  nicht zur Erbringung von Finanzberatungs- und Vermittlungsdienstleistungen in Südafrika ermächtigt.


Die BaFin   Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Karatbit Foundation, Belize, mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des „KaratGoldCoins“ ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln.

Das von Anlegern in KaratGoldCoins investierte Geld ist von der Gesellschaft nun umgehend zurückzuzahlen. Wird die Rückzahlung nicht geleistet, können Betroffene die ESK Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis beauftragen.

***
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