Donnerstag, November 14, 2019

Vivier and Company Limited, Auckland, Neuseeland, firmierend auch unter Vivier & Co., kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Vivier and Company Limited keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Vivier and Company Limited, firmierend auch unter Vivier & Co., wirbt über die Website vivierco.com unter anderem auch in deutscher Sprache für „Sparkonten mit Erträgen …, die über dem Durchschnitt liegen, ohne Volatilitätsrisiko“ sowie für „Girokonten, …, Kartendienstleistungen, Online Banking, internationale Geldtransfers“, „Treuhandkonten“ und „Multi-Währung-Investitionskonten“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de


Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Mittwoch, November 13, 2019

Aufgespießt: Weil es wärmer wird, wird es kälter. In dem Land in dem wir angeblich gut und gerne leben, ist auch die soziale Eiszeit auf dem Vormarsch.

Das, was gerade in den USA geschieht, passt klimatechnisch nicht ins Konzept der Großkatastrophiker. Es wird nicht warm, sondern kalt, bitterkalt. Ein Kaltlufteinbruch aus der Arktis sorgt für Temperaturen bis zu minus 27 Grad Celsius, in Montana sogar bis minus 34 Grad. Es könnten sogar noch hunderte weiterer Kälterekorde fallen, meldet die Washington Post. Die ersten Schneegestöber in dieser Saison reichten sogar bis nach Washington. Der nationale Wetterdienst prognostiziert weitere Kältewellen durch arktische Fronten, die quer über die Vereinigten Staaten ziehen.

Wenn wir in Deutschland von ähnlicher Kälte heimgesucht werden und dann nicht mehr über Öl- und Kohleheizungen verfügen dürften, säßen viele Deutsche in eiskalten Wohnungen.

Solar und Wind würden uns kaum ausreichend Energie liefern.

Wenn dann noch bei so eisigen Temperaturen Elektroautos auf den Autobahnen im Stau stehen und die Batterien schlapp machen, werde sich viele Menschen nach ihrem Diesel sehnen. 

Die Menschen ohne Wohnung sind von extremer Kälte besonders hart betroffen.

Die Zahl der Menschen ohne Wohnung ist in Deutschland einer neuen Schätzung zufolge gestiegen. Im Jahr 2018 waren rund 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos gemeldet. Statt bezahlbare Wohnungen zu schaffen, baut die grüne Politik lieber Windräder.

Stromarmut

Da uns die Energiewende die höchsten Strompreise in Europa beschert hat, können viele Menschen Ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Wegen unbezahlter Rechnungen ist 2017 fast 344.000 Haushalten der Strom abgestellt worden. Was dies bei extremer Kälte für die Betroffenen bedeutet, möchte man sich eigentlich nicht vorstellen.

„Da hilft dann auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Stromversorgung und eine warme Wohnung ein Grundrecht sind, den Betroffenen nicht weiter“, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|technik|Recht| e.V.


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efininvest.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 13. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.efininvest.com

auf welcher eine Gesellschaft mit angeblichem Sitz in 12, rue Erasme, L-1468 Luxembourg, Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass diese Gesellschaft nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Freude am Auto. Ist das heute noch erlaubt?

Heute sind Automobile Objekte von heftigen Anfeindungen. Sogar Tausende von erfundenen Toten müssen herhalten, um ihre Gefährlichkeit zu belegen. Grüne, NGO´s und Heerscharen von „Umweltschützern“ bekämpfen Otto- und Dieselantrieb bis aufs Blut.

„Über das typische und für Kenner süchtig machende  V8-Blubbern eines samtweich laufenden 8-Zylinder-Reihenmotors, darf man sich heute leider nur noch hinter vorgehaltener Hand austauschen“, bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|| e.V. Richtige Autoliebhaber lassen ihren Emotionen trotzdem freien Lauf und lassen sich ihren Spaß nicht durch politische Abenteurer verderben.

Den am 13.112019 auf  https://automotive-opinion.com  von dem Motor Journalist Peter Groschupf veröffentlichten Beitrag geben wir wie folgt wieder:

Goldenes Lenkrad 2019: Elon Musk kündigt Gigafabrik in Brandenburg an,
Moderatorin Schöneberger macht hochnotpeinliche Witze

Seit 37 Jahren verleiht die Bild-Gruppe das Goldene Lenkrad. Vor 30 Jahren erlebte die Veranstaltung live die Mauer-Öffnung. Auch diesmal gab es wieder eine Portion automobilen Optimismus, aber auch eine Menge Peinlichkeiten, die Moderatorin Barbara Schöneberger servierte.

Das Goldene Lenkrad erfreut jedes Jahr die Manager der Autohersteller selbst dann, wenn sie ohne Preis nach Hause gehen. Denn die Veranstaltung zelebriert immer noch jene Freude der Automobilität, die unbeschwert daher kommt und von so genannten Umwelthelfern nicht gestört wird. Das Auto als Teil unserer Lebensqualität zu loben, ist nur noch selten angesagt. Hier im Springer-Hochhaus darf unbeschwert gefeiert werden, obschon die Eintrübungen am Horizont subtil wahrzunehmen sind. Wenngleich die Laien-Jury jedes Jahr zu polarisierenden Ergebnissen kommt, stört das niemanden. Anders als beim wegen Betrugs verstorbenen Gelben Engel des ADAC ist beim Goldenen Lenkrad Ernsthaftigkeit wahrzunehmen, die vor allem von den Autoredakteuren von Autobild unterstrichen wird.

Wenn in der Gruppe Mittelklasse (Audi A4, BMW 3er, Tesla Model 3) der Tesla gewinnt, ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass der gewonnen hat, damit Elon Musk zur Party kommt. Dagegen spricht allerdings das überzeugende Statement der Redaktion. Musk nuschelte dann aber die Sensation des Abends, dass Tesla eine Megafabrig in Brandenburg bauen werde. Das war wirklich ein Paukenschlag, der 10.000 Arbeitsplätze bringen soll. Elon Musk hoffe, dass der Flughafen noch vor der geplanten Fabrik fertig ist.

Frau Schöneberger, was haben Sie sich nur dabei gedacht?

Als Barbara Schöneberger in Sachen E-Mobilität witzelte: „Wir Frauen sind absolut auf Ihrer Seite, wir haben uns schon immer für leistungsstarke, batteriebetriebene Geräte interessiert“, dürfte auch die anwesende Frau Springer peinlich berührt gewesen sein. Der ausbleibende Beifall sollte selbst der Moderatorin klar gemacht haben, dass für die Anwesenden Fremdschämen angesagt war. Fingerspitzengefühl ließ die Moderatorin auch vermissen, indem sie SUV-Vorurteile bekräftigte, weil man damit ja die Kinder über den Gehweg zur Schule fahren kann. Und ob die Frage, „wer hat die niedrigeren Werte: die Autos oder die SPD“ als geistreicher Kalauer durch gehen durfte, sei dahingestellt. Und was, bitteschön, sollte der Hinweis, dass Sportwagen „Die Sophia Thomalla unter den Autos“ seien? Zum Glück gab es auch interessante Gespräche.

Minister Scheuer plädiert subtil für Technologie-Offenheit

VW-Chef Diess dankte Elon Musk „for pushing us“, man teile in Sachen Elektromobilität eine Vision und Tesla habe das Thema E-Mobilität vorangetrieben. Verkehrsminister Andreas Scheuer monierte pauschal: „Wir haben eine Wollust, dass wir in Deutschland die negativen Themen besser positionieren als die guten.“ Und er lobte die Autoindustrie, dass sie zum Wohlstand beigetragen habe und nun erneut vor Herausforderungen stehe. Dann fiel das Wort vom synthetischen Kraftstoff, vom sauberen Diesel, vom Wasserstoff und vom notwendigen Mobilitätsmanagement. Mit seinem subtilen Plädoyer für Technologie-Offenheit hat sich der Minister sogar gegen die Bundesregierung gestellt, denn diese hat ja bereits planwirtschaftlich entschieden, dass allein die Batterie-Technologie die Zukunft und massiv zu fördern sei.

Klug war die Entscheidung der Veranstalter, die Fahrzeuge nicht mehr in Elektroauto und Verbrenner aufzuteilen. Alle Fahrzeuge mussten sich gemeinsam bewähren, so wie sie sich auf dem Markt bewähren müssen. Es ist gut, dass die Bild-Gruppe das Goldene Lenkrad wieder reanimiert hat, nachdem es letztes Jahr im Zuge der Diskussion über Abgasmanipulationen ausgesetzt worden war. Deutschlands Autoindustrie muss rauskommen aus der diffamierenden Polemik der Autokritiker. Das Goldene Lenkrad ist ein guter Schritt in diese Richtung.

Die Sieger
Sieger in der Kategorie Kleinwagen: Audi A1
Sieger in der Kompaktklasse: BMW 1er
Sieger in der Mittel- und Oberklasse: Tesla Model 3
Sieger bei den kleinen SUV: Mazda CX-30
Sieger bei den mittleren SUV: Jaguar I-Pac
Sieger bei den großen SUV: Audi e-tron
Sieger bei den Sportwagen: Toyota Supra
Schönstes Auto des Jahres: BMW 8er
Bestes Auto unter 25 000 Euro: Skoda Kamiq
Bestes Auto unter 35 000 Euro: Kia XCeed
Innovation des Jahres: Michelin Uptis


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DER UTR |UMWELT|TECHNIK|RECHT| E.V. BIETET VERBÜNDETEN, SPONSOREN UND FÖRDERERN MIT SEINEN INTERNETSEITEN  WWW.DOKUDROM.DE  + utr.24.eu  + https://www.ad-infinitum.online DREI ZENTRALE UNTERSTÜTZER-PLATTFORMEN.


Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde und wollen uns verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt verhalten.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Nur mit seinem eigenen individuell gelebten Klimaschutz erhält man sich das positive Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit“ glaubt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wie schnell Umweltschutz zum Ökowahn wird, das kann man HIER! Erfahren, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in
 Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

Darf man noch Diesel Fahren?
Warum will niemand ein Elektro-Auto?
Wo kommt der Strom für E-Autos her?
Darf man noch Pommes frites essen?
Darf man noch Fleisch essen?
Darf man Plastiktüten benutzen?
Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Gramin SA./ 60op.com: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 18. Oktober 2019 gegenüber der Gramin SA, Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.60op.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungspaare, Rohstoffe oder Aktien an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht und handelt unerlaubt.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

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Karatbars International GmbH.: Auf der Warnliste der Financial Sector Conduct Authority (FSCA) in Südafrika.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 13. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Financial Sector Conduct Authority (FSCA) in Südafrika folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Karatbars International GmbH

Die Financial Sector Conduct Authority (FSCA) https://www.fsca.co.za möchte die Öffentlichkeit davor warnen, Geschäfte zu tätigen mit einem Unternehmen namens Karatbars International GmbH. Karatbars International GmbH ist nichtzugelassen im Sinne des Financial Advisory and Intermediary Services Act, 2002 (FAIS Gesetz), um finanzielle Beratung und Vermittlungsleistungen zu erbringen.

Der FSCA wurde informiert, dass die Karatbars International GmbH Beteiligungen anbietet an Kunden über WhatsApp. Die Karatbars International GmbH hat ihren Sitz in Deutschland und ist  nicht zur Erbringung von Finanzberatungs- und Vermittlungsdienstleistungen in Südafrika ermächtigt.


Die BaFin   Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Karatbit Foundation, Belize, mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des „KaratGoldCoins“ ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln.

Das von Anlegern in KaratGoldCoins investierte Geld ist von der Gesellschaft nun umgehend zurückzuzahlen. Wird die Rückzahlung nicht geleistet, können Betroffene die ESK Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis beauftragen.

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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CobraCFD Ltd: Auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://www.ad-infinitum.online  am 13. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

CobraCFD Ltd
www.cobracfd.biz
info@cobrafx.com
info@cobracfd.com
Trust Company Complex
Ajeltake Road
Ajeltake Island
Majuro
Marshall Islands
MH 96060
+44 2038 07 8563

Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de


Tradeburke International Group: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Tradeburke International Group / Trade Burke International Group
110 William St 7. Stock
New York, NY 10038 USA
Telefon:  1 347 699 8604
Fax:  1 347 214 0600
info@tradeburkeintlgrp.com
  www.tradeburkeintlgrp.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Dienstag, November 12, 2019

Ascent Global Trading: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 12. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Ascent Global Trading
www.ascent-gt.com

welche vorgibt, in 2 rue Edward Steichen, 3rd Floor Oksigen Building, L-2540 Luxembourg ansässig zu sein.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens Ascent Global Trading nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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IRICO SA: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)in Belgien,

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 12. November 2019 mitgeteilt wurde warnt die Services and Markets Authority (FSMA) vor den Aktivitäten von IRICO SA, einem Unternehmen, das der Öffentlichkeit in Belgien Anlageinstrumente anbietet.

rico SA, ein Unternehmen, das anscheinend in Belize registriert ist, bietet belgischen Anlegern Anleihen, Futures und CFDs an. Dies erfolgt jedoch ohne Veröffentlichung eines von der FSMA genehmigten Prospekts. Die betreffende Gesellschaft darf daher ihre Anlageinstrumente nicht in Belgien anbieten.

Darüber hinaus hat die FSMA Hinweise darauf, dass das Angebot von Irico SA-Anlageinstrumenten ein Betrug ist .Verbraucher, die in Irico SA investiert haben, haben große Schwierigkeiten, die angelegten Beträge wiederzugewinnen.

Die FSMA rät daher davon ab  , auf  öffentliche Angebote von Anlageinstrumenten zu  reagieren, die von Irico SA oder mit dieser Gesellschaft verbundenen Personen herausgegeben wurden, und  Geld  auf eine Kontonummer zu überweisen, die sie möglicherweise nennt.
Irico SA benutzt die Website www.iricosa.com.

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Für Informanten:

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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