Dienstag, September 17, 2019

Klimakabinett: Wer verpulvert am meisten Geld? Die Wiedergeburt des Ablasshandels!

Der Glaube an den Menschen gemachten  Klimawandel und das schüren von Angst durch sogenannte Klimaaktivisten hat zu  erstaunlichen politischen Entscheidungen geführt. So soll Deutschland bis 2050 „klimaneutral“ sein! Das Zerbröseln der Volksparteien und die Wahlerfolge der Grünen haben solche „Wünsch-dir-was-Forderungen“ überhaupt erst möglich gemacht.

Trotz der Erfahrung aus Finanzkrise und Flüchtlingskrise gilt nach wie vor das Motto: „wir schaffen das!“ Egal was es kostet, wer dabei überlebt und wie viel Landschaft dabei geopfert wird. Den jetzigen Akteuren wird der Blick auf ein dann verarmtes Deutschland wohl nicht mehr gegönnt sein.

Es gab schon einmal eine deutsche Regierung, die ein Gesetz zum Schutz der Umwelt verabschiedete. Zu dieser Zeit, man schrieb das Jahr 1935, war dieses Gesetz ohne Beispiel. Das Gesetz enthielt Vorschriften zum Schutz der Flora und Fauna insbesondere der Wälder.  Das Gesetz ermächtigte den Staat, Grundstücke zum Zwecke von Naturschutzgebieten zu enteignen, ohne den Eigentümern des Grundstücks eine Entschädigung zu gewähren. Sogar Reglungen zur Vermeidung von Luftverschmutzung waren niedergelegt. Der ökologische Landbau wurde vorangetrieben, der den Einsatz manueller Pflugscharen in landwirtschaftlichen Betrieben anstelle von Schwermaschinen förderte. Klingt irgendwie aktuell, oder?

Die heutigen so genannten „Klimaaktivisten“ geben sich radikal und streiten egoistisch für ihre eigenen Interessen. Sie fühlen sich durch die Gesellschaft in ihrem persönlichen Umfeld beeinträchtigt und geschädigt. Alles wird durch die schwarz weiße Brille beurteilt und in „Gut“ und „Böse“ sortiert. Die „Umweltaktivisten“ sehen sich als die Jünger einer neuen Religion. Gelernt hat man von der christlichen Kirche. Die hat Jahrhunderte die Menschheit zum eigenen Vorteil in Angst und Schrecken vor der Hölle gehalten. Jetzt hat man dafür die „Klimakatastrophe“. Wer Kritik an der „Klimareligion“ übt, wird als Klimaleugner gebrandmarkt.  

Ursprünglich wollten die Grünen die Erlösung von dem, was sie für die Übel der Gegenwart hielten. Sie wollten auf Erscheinungen wie Welthunger, Umweltverschmutzung unverstandene Wissenschaft und Technik die Antwort geben und ein Gegenmodell erschaffen. „Aber im Grunde genommen ist daraus Technikfeindlichkeit und Fortschrittsangst geworden“ sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V.

Als Lösung des Problems erlebt jetzt der Ablasshandel seine Wiedergeburt.

Aus Angst vor dem Fegefeuer und dass man keine Vergebung finden würde, kauften die Leute Ablassbriefe. Es hieß, wenn man einen Ablassbrief kauft, wäre man von seinen Sünden befreit. Der Preis bei unterem und mittlerem Einkommen entsprach einem Monatslohn. „Der neue Grüne Ablassbrief wird sich wohl mit einem Monatslohn nicht zufrieden geben“, befürchtet UTR Vorstand Roosen.

 Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Geld her heißt das Programm: Das Paket des Klimakabinetts

Noch hat niemand eine Zahl genannt, um wie viele Grad hinter dem Komma denn die Temperatur der Erde nicht steigt, sollten all die vielen Pakete realisiert werden.

Fest steht bereits, wie viel Geld verpulvert werden soll: 40 Milliarden sollen bis 2023 für so etwas Verrücktes wie den »Klimaschutz« verpulvert werden. Am kommenden Freitag will das Klimakabinett tagen und dazu ein Maßnahmenpaket beschließen. Einziges Ziel: Noch mehr Geld in die Staatskasse.

Aus Berlin dringen nur noch Begriffe wie »CO2-Bepreisung«, um die gestritten werde – allerdings nur um die Höhe, nicht um deren Unsinn. Von 30 Euro pro Tonne CO2, wie sie Andreas Jung für die CDU ins Spiel brachte, über 50 Euro bis hin zu 180 Euro pro Tonne CO2, wovon Umweltbundesamt und grüne Jugend so reden. Bei einem Preis von 40 Euro pro Tonne würde das bei einer dreiköpfigen Familie knapp 1.000 Euro pro Jahr zusätzlich ausmachen. 180 Euro pro Tonne würden sich mit 52 Cent mehr auf einen Liter Heizöl auswirken.

Während die SPD eine Steuer auf CO2-Emissionen will, bevorzugt die CDU eher einen Handel mit Zertifikaten für CO2 Emissionen, der auch auf Gebäude ausgedehnt werden soll.

Verkehrsminister Scheuer (CSU) will mehr Prämien für Elektroautos verteilen. Außerdem hätte er gern sieben Millionen Elektroautos bis 2030 auf den Straßen. Ursprünglich hatte Merkel mal von einer Million Elektroautos geträumt, die bereits im kommenden Jahr über die holprigen Straßen fahren sollten. Bisher sind es mickrige 83.000.

China hat gerade die Subventionen für e-Mobiliät gekürzt. Ergebnis: Rückgang der Verkaufszahlen für e-Autos. Es wird vermutlich mehr Geld für die Deutsche Bahn geben; allerdings arbeitet die Bahnindustrie bereits jetzt am Anschlag. Viel mehr Reparatur und Ausbau gehen kaum. Dazu wurde zu lange Raubbau an der Bahn betrieben.

Die CDU will voraussichtlich mehr Geld über einen verstärkten Handel mit Emissionszertifikaten einkassieren. Das Modell mittelalterlicher Ablasshandel hatte doch zu gut funktioniert. Dafür werden vermutlich Flugtickets teurer werden. Da dürfte wenig Widerstand zu erwarten sein. Flugreisen sind ideologisch sturmreif geschossen worden, nur noch gesinnungsmäßig gefestigte wie Umweltpolitiker und NGO-Chefs wie Jürgen Resch dürfen viel fliegen.

Alle geben sich grüner als grün: CSU-Chef und bayerischer Ministerpräsident Markus Söder hat das Grünsein entdeckt. »Wir haben den Umweltschutz erfunden«, rief er laut Bild aus und berief sich darauf, dass Bayern das erste Umweltministerium der Welt installiert hatte.

Die CDU bemüht sogar Papst Franziskus, der den »Kampf gegen den Klimawandel« zur »Verteidigung der Mutter Erde« hochstilisiert hat. Annalena Baerbock von den Grünen kann sich kaum noch beruhigen und fordert ein »hartes, bindendes Klimaschutzgesetz« für Landwirtschaft, Verkehr und Industrie.

Trotz detaillierter Bilder aus dem Farbfernsehen sieht man niemanden mehr rot werden bei der Forderung, Deutschland müsse CO2 sparen, um die Jahrestemperatur der Erde unter 1,5 Grad zu halten. Noch hat niemand eine genaue Zahl bekannt gegeben, um wieviele Grad hinter dem Komma denn die Temperatur der Erde nicht steigen wird, sollten all die vielen Pakete realisiert werden. Eins ist sicher: Dem Klima ist das egal. Es gibt noch nicht einmal einen Beweis dafür, dass CO2 die Temperatur der Erde ansteigen läßt. Eher ist es umgekehrt.

Wer, wenn nicht »wir«, hört man. Ja, welche Nation ist sonst noch so naiv und ruiniert daraufhin ihre Volkswirtschaft?

Klar ist nur eines: Die Energie wird noch teurer werden. Doch Fortschritte und Wohlergehen von Gesellschaften hängen jedoch davon ab, dass preisgünstig und zuverlässig Energie zur Verfügung steht. Es bedeutete immer einen Fortschritt, wenn eine neue günstigere Energiequelle als zuvor entwickelt wurde.

Lediglich FDP und AfD wehren sich gegen den Klimapanikwahn. Der verkehrspolitische Sprecher der FDP, Oliver Luksic, warnte vor einem »ineffizienten, nationalen Sammelsurium an Förderprogrammen mit Steuern, Ge- und Verboten«. Er hält jedoch einen Zertifikatehandel auf europäischer Ebene für Verkehr und Gebäude.

Holger Franke (FDP) ›bejubelt‹ schon mal die Klimapolitik: »Hurra, wir haben die höchsten Strompreise der Welt. Hurra, am 20. September tagt das ›Klimakabinett‹« dann werden die Strompreise noch höher. Hurra.« Beim Strompreis machen staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen 52,3 Prozent vom Strompreis aus.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Jürgen Braun, warnt vor einem neuen deutschen Größenwahn »Wir retten die Welt.« Deutschland sei im Hinblick auf die Temperaturentwicklung völlig unbedeutend.

Deutschland werden 2,3 Prozent an globalen CO2 Emissionen zugerechnet.

Schon seit rund 40 Jahren wird eine Klimapanik angefeuert, die Propagandatrupps leisten ganze Arbeit. Parteien, Kirchen und Verbände rufen zur letzten alles entscheidenden Klimaschlacht auf. In Staatsfernsehen und Zeitungen werden »Campaignerinnen« und »Aktivisten« nach vorn auf den Schild gehoben. Es scheint, als arbeite niemand mehr in Deutschland. Diejenigen, die in den Fabriken noch real das Geld erwirtschaften, werden von den linksgrünen Medien nicht gefragt. Sie leiden unter sinkenden Realeinkommen und sind medial erst wieder dran, wenn weitere große Unternehmen dichtgemacht haben und sie auf der Straße stehen. Das liefert dann die nächsten Bilder verbunden mit scheinheiligen Notschreien von Gewerkschaftern, die jetzt im Klimatakt mitlärmen.

Es lohnt der Blick nach Hannover. Dort startet heute die EMO 2019, die größte Messe der Welt für Fertigungstechnik. Die bedeutendsten Werkzeugmaschinenhersteller zeigen ihre neuesten Entwicklungen. Deutsche Hersteller zählen zur Weltspitze. Noch.

Der Werkzeugmaschinenbau gilt als Indikator für Konjunkturfragen. Denn wenn etwa die Autoindustrie ihre Marktprognosen herunterschrauben, dann bestellt sie keine neuen Fertigungsstraßen. Die ersten Pleiten von bedeutenden Autozulieferern und Gewinnwarnungen der Autohersteller sprechen eine deutliche Sprache. Das immer noch bedeutende technische Know how wird nach China transferiert.

Dies wird sicherlich nicht ohne Folgen für den Klimawahn und das Klimakabinett bleiben. Wenn es dann nicht zu spät ist.

***
…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Sonntag, September 15, 2019

Investment in Windkraft: gutes Gewissen, grauenhafte Renditen - und alles andere als Grün.

Mit „Grünen Kapitalanlagen“ schützen Sie die Umwelt während Sie für Ihr Alter sparen! Stimmt das? Immer stärker werden sogenannte Green Investments als neue, alternative Kapitalanlagemöglichkeiten am Markt beworben.

Sie verheißen hohe, zum Teil zweistellige Renditen pro Jahr und verbinden diese Verheißung für den bewussten Kapitalanleger zugleich mit der Gewissheit, das Geld nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch ökologisch wertvoll anzulegen. Gegenstand dieser Investments sind nachwachsende natürliche Rohstoffe, wie z.B. Holz, oder Plantagen zum Anbau dieser Rohstoffe sowie die Erzeugung erneuerbarer und ökologischer Energie.

Aber Vorsicht, gerade bei nachhaltigen Investitionen in „grüne Kapitalanlagen“ können Gefahren drohen.

Geschlossene Ökofonds erfreuen zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste.

Die Anbieter stellen nicht selten Renditen zwischen 5 und 10 Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen scheinbar nur geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen. Die Praxis sieht aber häufig anders aus: Dort waren spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den vergangenen Jahren an der Tagesordnung.

Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick.

Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.

Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“

Dabei lauert nach Ansicht von Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!“  Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes über 200.000 Euro in dubiosen Anlagen versenkt haben! „Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute Gefühl, das Richtige zu tun“.

Die Folgen erleben mittlerweile immer mehr Beteiligte an sogenannten »Bürgerwindparks«: Zu hohe Annahmen über die Winderträge münden häufig in einem wirtschaftlichen Desaster. Windräder liefern oft nicht genügend Strom, damit die Kosten gedeckt werden. Rechtsstreitigkeiten sind die Folge, wenn »Bürger« ihre Ersparnisse in den Bau von nutzlosen Windrädern gesteckt haben. Die Projektierer und Erbauer sind meistens fein heraus; sie verdienen am Bau der Windräder. Was dann geschieht, kann ihnen gleichgültig sein.
Prüfung von Haftungsansprüchen
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können. Betroffene Anleger die von den Erfahrungen der ESK Anlegerschutzanwälte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verlustreichen geschlossenen Fonds profitieren wollen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, melden  sich per E-Mail: esk-schutzbund@email.de

Wer den Menschen, der Umwelt, der Natur, den Vögeln, den am Boden lebenden Tieren und unserer schönen Landschaft einen Dienst erweisen möchte, sollte sich die Investition in den Bau von Windrädern gut überlegen.

Die grüne Ideologie gibt vor, was richtig oder falsch, was Recht und Unrecht, was gut und böse ist, ungeachtet dessen, ob es mit der realen Wirklichkeit übereinstimmt oder nicht.

„Wenn Schäden am sozialen, ökologischen und ökonomischen System auftreten, wenn Gedachtes zur Tatsache erhoben wird und wenn Intoleranz die verhaltensbestimmende Grundeinstellung wird, dann verliert jede Ideologie ihre förderliche Eigenschaft und verkehrt sich ins Gegenteil. Dann muss zu Recht ein pathologischer Befund diagnostiziert werden. (Dieses Zitat ist folgendem Buch entnommen.)

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Teure Windstille. Windräder: Stillstand ist der typische Betriebszustand – Winddaten gefälscht

Längst sind sie stumme Zeugen einer verfehlten Politik: Windräder stehen zeitlich betrachtet die meiste Zeit still. Einer der Gründe sind gefälschte Daten über Windstärken. Den Schaden haben die betrogenen Betreiber.

Stillstand ist die typische Situation eines Windrades in Baden-Württemberg. Das, was jeder beim Vorbeifahren an Windkraftanlagen im Süden Deutschlands häufig sieht, ist kein subjektiver Eindruck, sondern erweist sich als Normalfall.

Denn: Windräder stehen im Durchschnitt drei Monate still oder trudeln nur gemütlich vor sich hin und liefern fast keinen Strom. Das ist das ernüchternde Ergebnis, das aus dem neuen Windatlas von Baden-Württemberg resultiert. Der Grund: Es gibt nicht so viel Wind, wie die Landesregierung von Baden-Württemberg dem Land weismachen will. Die Winddaten und damit die Ertragsprognosen sind in der Regel viel zu hoch angesetzt.

Im Mai dieses Jahres stellte die Landesregierung Baden-Württemberg einen neuen Windatlas vor mit dem Resultat: Im Himmel ist Jahrmarkt und »wir« müssen nur viele, viele Windräder aufstellen und erzeugen so umweltfreundlichen Strom. Doch da war viel von den zweifelhaften Rechentricks des Hockeystick-Erfinders Michael Mann dabei.

Mitglieder des Vereines Mensch Natur e.V. in Göppingen haben sich diese neue Version des Windatlass 2019 kritisch angesehen und die Werte mit realen Windmessergebnissen verglichen. Der Verein selbst setzt sich für die Bewahrung von Vielfalt, Schönheit und der Eigenart von Landschaften und Naturräumen ein und will, dass die Lebensräume als natürliche Lebensgrundlagen von Menschen, Tier und Pflanzen erhalten bleiben. Sie sind Mitglied in der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT.

Bereits in den 1990er Jahren wurden erste Daten veröffentlicht, im Jahr 2011 dann ein erster Windatlas von Baden-Württemberg. Damals hat der TÜV SÜD die Daten erarbeitet. Der Bundesverband Windenergie sah darin einen ersten Schritt zu einem verstärkten Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg.

Die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten wurden in einem Raster von 50×50 Meter in 100 und 140 Metern Höhe ermittelt. Grundsätzlich handelte es sich um hochgerechnete Windgeschwindigkeiten auf der Basis eines Höhenprofils der Landschaft, korreliert mit Daten von wenigen Wetterstationen. Betrachtete man die Messdaten an einem Standort und nahm die Daten des Deutschen Wetterdienstes, sowie konkrete Windmessungen vor Ort hinzu, klafften die Werte jedoch weit auseinander. Eine weitere Version stammt aus dem Jahre 2014, jetzt die neue Version 2019.

Allen Berechnungsergebnissen ist eines gemeinsam: Sie stellen das Windangebot immer als zu hoch da, haben die Kritiker der Studie herausgefunden. Zu denen gehören Physikprofessor Michael Torwart, die Diplom-Ingenieure Detlef Ahlborn für Statistik und Jörg Saur für Energietechnik: »Wesentliche Einflussgrößen wie Turbulenzen, Temperatur, Hochdruck- oder Tiefdruckwetterlagen, aber auch Luftfeuchtigkeit werden in den Gleichungen nicht berücksichtigt.«

Also: Auch der neue Windatlas ist geschönt. »Dabei konnten wir durch Rückrechnungen anhand frei verfügbarer Daten nachweisen, dass beim neuen Windatlas qualitativ und quantitativ unsauber gearbeitet wurde und die Berechnungen auf methodischen Fehlern aufbauen, die nicht nur für die Wirtschaftlichkeit künftiger Windanlagen weitreichende Konsequenzen haben.« In ihrer »kritischen Betrachtung« Windatlas 2019 in Baden-Württemberg versus Realität konnten sie weiterhin zeigen, »dass der willkürlich und politisch festgelegte Wert der Kappgeschwindigkeit von 15 Meter pro Sekunde physikalisch-technisch nicht begründet werden kann und zu einer Überschätzung der Standortgüten von bis zu 20 Prozent führt.«

Die Kappgeschwindigkeit bezeichnet die Windstärke, ab der die umgesetzte Energie nicht weiter ansteigt, auch wenn die Windstärke noch weiter anwächst. Der Generator hat dann seine Maximalleistung erreicht. Er kann also auch noch heftigeren Wind nicht in weitere elektrische Energie umsetzen.

„Weitere Unstimmigkeiten im neuen Windatlas treten zu Tage, wenn man die vom Umweltministerium Baden-Württemberg neu geforderte Flächenleistung von 215 Watt pro Quadratmeter betrachtet. Durch Validierung anhand von real existierenden Ertragsdaten des »Vorzeige-Windparks« Lauterstein auf der Ostalb zeigen wir, dass diese in der Realität nicht erreicht wird. Weiterhin weisen wir systematisch nach, dass die meisten Windkraftanlagen in Baden-Württemberg weit unterhalb ihres prognostizierten Referenzertrags von 60 Prozent bleiben und somit hätten gar nicht genehmigt werden dürfen.«

Die Autoren vermissen vor allem die Originaldaten der Berechnungen: »Die verwendete Datengrundlage wurde zudem nicht öffentlich gemacht und kann damit keiner unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Die Landesregierung als Auftraggeber ist somit ihrer Pflicht und Verantwortung gegenüber den Landkreisen, den Kommunen und der Bürgerschaft nicht nachgekommen, Transparenz und Objektivität der Studie zu gewährleisten.«

Wieder lässt Michael »Hockeystick« Mann grüßen. Nur mit massiver Manipulation von Daten gelingt es offenbar, die Ertragsmöglichkeiten von Windrädern in Schwachwindregionen als effektiv darzustellen. Die Autoren der kritischen Studie über den Windatlas vermuten, »dass der Bundesverband Windenergie gemeinsam mit der Firma AL-PRO als Mitglieder im Fachbeirat ihre Interessen an einem Ausbau der Windkraft wahrgenommen haben.«

Die praktischen Folgen erleben mittlerweile immer mehr Beteiligte an sogenannten »Bürgerwindparks«: Zu hohe Annahmen über die Winderträge münden häufig in einem wirtschaftlichen Desaster. Windräder liefern oft nicht genügend Strom, damit die Kosten gedeckt werden. Rechtsstreitigkeiten sind die Folge, wenn »Bürger« ihre Ersparnisse in den Bau von nutzlosen Windrädern gesteckt haben. Die Projektierer und Erbauer sind meistens fein heraus; sie verdienen am Bau der Windräder. Was dann geschieht, kann ihnen gleichgültig sein.

Die Frage muss jetzt gestellt werden, was mit einem Staat zu tun ist, der nicht Artikel 20a des Grundgesetzes befolgt: »Der Staat schützt«, so steht darin, »auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.«

Zerstörte Landschaften, Hunderttausende von gekillten Vögeln und Fledermäusen und zu wenig produzierter Strom geschweige denn eine Versorgungssicherheit – das Ergebnis der grünen Politik von Ministerpräsident Kretschmann, Umweltminister Untersteller und Co in Baden-Württemberg. Das alles sind Fakten, die nicht  zu wiederlegen sind. Da muss mit anderen Mitteln gekämpft werden. Die Heute-Show etwa erklärte, dass Windkraftgegner irgendwie AfD seien. Merke: Wer etwas kritisiert, kann nur rechts sein. Solche heißt Luft allerdings macht Wind in der Glotze, aber nicht für die Windräder.
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  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
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  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Samstag, September 14, 2019

24HR Trading Academy Ltd: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.09.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

24HR Trading Academy Ltd
1A Taylor Place, Bow, London E3 2FX
Telefon:  +44 74 8467 4828
E-Mail:  support@24hrta.com
Internet: https://www.24hrtrading.academy

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Als Büroadresse wird dem ESK auch genannt:
23 Coleridge Avenue,
London, England, E12 6RQ

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 











Freitag, September 13, 2019

fxc-c.com : auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.09.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
fxc-c
13-14 Basinghall Str.,
City of London, EC2V 5BQ, UK
Büro Zypern:
Amorosa Centre, 2nd floor, 2 Samou Street,
4043 Yermasoyia, Limassol, Cyprus

Diese Firma ist nicht von der CySEC autorisiert Wertpapierdienstleistungen und / oder die Erbringung von Investitionstätigkeit gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017 zu erbringen.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Baxter-Ford & Associates LLC: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.09.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

Baxter-Ford & Associates LLC
115E 22nd Street
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Telefon:  +1 914 373 7872
Fax:  +1 914 462 4872
E-Mail:  info@baxterfordassociates.com
Internet:  www.baxterfordassociates.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




PIM-Gold: 1,900,000.00 Gramm Gold sollen fehlen.

Nach Golde drängt, Am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!
Auch Johann Wolfgang von Goethe beschäftigte sich mit dem Edelmetall Gold. Quelle des Zitats:  Faust. Der Tragödie erster Teil. Bei der Tragödie zweiter Teil, werden die Finanzvertriebe und die Vermittler im Mittelpunkt stehen.

Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig  wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite. Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde und dann kann es in einer Tragödie enden.

Eine Tragödie könnte es auch für die Vermittler und Finanzvertriebe werden. Die ESK- Rechtsanwälte sehen gute Chancen für geschädigte Goldanleger, die Vertriebe in die Haftung zu nehmen.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  12.09.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Mindestens 1,9 Tonnen Gold sollen fehlen

Staatsanwaltschaft ermittelt bei PIM-Gold gegenwärtig gegen 5 Personen

Eigentlich wäre der goldene Würfel nicht groß. Mit 46 Zentimetern Kantenlänge hätte er aber genau das Gewicht von 1,88 Tonnen, das die Staatsanwaltschaft Darmstadt bei PIM-Gold mindestens vermisst. Der Gegenwert dieses Goldes beträgt momentan rund 82 Millionen Euro. Angeblich gibt es Lieferverpflichtungen für 3,4 Tonnen Gold, was einem Gegenwert von 148 Millionen Euro entspräche. Da die Staatsanwaltschaft bei einer Durchsuchung laut Handelsblatt allerdings nur 215 Kilogramm Feingold und 13 Kilogramm Altgold gefunden hat, könnte der Schaden sogar noch größer sein

Staatsgewalt.

In der Mail wird außerdem berichtet, dass alle Vermögenswerte beschlagnahmt und die Konten eingefroren wurden. Die PGD dürfe nicht mehr „aktiv arbeiten“ und sagte Webinare, einen Tag der offenen Tür und auch einen Kongress ab. Kunden dürften weiterhin kein Geld mehr auf die Konten der PIM oder der PGD überweisen. Auch dazu war von PIM beziehungsweise PGD keine Stellungnahme zu erhalten. Wie es nun weiter geht, ist ebenfalls unklar. Angeblich gibt es eine Generalvollmacht für zwei Mitarbeiter(innen), die die Geschäfte derzeit für den vorläufig festgenommenen PIM-Geschäftsführer Mesut P. weiter führen.

DWL.

In einem anderen Fall, der DWL Deutsche Wertlager GmbH, kam es im Juni 2019 aufgrund von Fehlbeständen bei dem an Kunden verkauften Gold zur Insolvenz (Goldige Pleite). Das Unwort „Schneeballsystem“ mit allen rechtlichen Konsequenzen macht dort nun die Runde und soll angeblich zur Folge haben, dass der Insolvenzverwalter alle Rückzahlungen der letzten vier Jahre vor Insolvenzantragsstellung anfechten möchte. Basis ist Paragraph 134 der Insolvenzordnung, der bei einem Schneeballsystem von Kunden vor der Pleite erhaltene Zahlungen als unentgeltliche Leistung einstuft. Angeblich sollen auch beim Vertrieb die erhaltenen Provisionen zurückgefordert werden. Diese Gefahr besteht auch für PIM. „Die entscheidende Weichenstellung für die Anleger, welche ihre Goldkäufe eingelagert haben, wird sein, ob sie tatsächlich auch Eigentum an Goldbeständen erworben haben. Nach den uns vorliegenden Kundenunterlagen kann daran Zweifel bestehen. Sollte sich dieses bewahrheiten, so hätte das für die Anleger erhebliche negative Folgen. Im schlimmsten Fall könnte den Anlegern sogar eine Rückforderung von bereits zurück gezahlten Geldern drohen.“

Loipfinger’s Meinung.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegenüber investmentcheck die vom Handelsblatt veröffentlichten Zahlen zu den Soll- und Ist-Beständen bei PIM-Gold nicht bestätigt. Dafür hat sie ohne Nennung der Namen erklärt, dass gegenwärtig gegen fünf Personen ermittelt wird. Der Geschäftsführer Mesut P. wurde vergangene Woche in Untersuchungshaft genommen. Damit mag die Höhe des Schadens noch nicht genau beziffert sein. Aufgrund zahlreicher Gespräche mit verschiedenen Personen aus gewöhnlich gut informierten Kreisen ist aber zu hören, dass diese absolut plausibel sind (manche schätzen sogar noch mehr).


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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