Donnerstag, August 22, 2019

Unique Global Investment: Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts über Maya Bank PLC ist unzulässig

Die BaFin hat der Unique Global Consulting (PTY) Ltd. mit Sitz in Johannesburg, Südafrika, die auch unter Unique Global Investment s.r.o. und Unique Global Investment GmbH firmiert, mit Bescheid vom 12. Juli 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln und dies auch bekannt gemacht. Der Bescheid ist bestandskräftig.

Momentan tritt das Unternehmen trotz der Anordnung der BaFin an deutsche Kunden heran und gibt an, mit einer vermeintlichen Maya Bank PLC zusammenzuarbeiten. Diese Maya Bank PLC solle die Rückabwicklung übernehmen. Dafür müssten sich die Kunden bei der Maya Bank PLC verifizieren und ein Konto eröffnen lassen. Gegebenenfalls wäre auch die Maya Bank PLC unerlaubt tätig.

Auch die vermeintliche Maya Bank PLC ist nicht berechtigt, Einlagen deutscher Kunden entgegenzunehmen. Die BaFin warnt deswegen potenzielle Kunden davor, sich auf dieses Angebot einzulassen.

29.05.2019, geändert am 22.08.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

  • Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Das einträgliche Geschäft mit den manipulierten Dieselfahrzeugen hat ein neues Stichwort: Diesel-Nachrüstung.

Diesel-Skandal: So erhalten Sie Schadensersatz, Diesel-Wertverlust: Das raten jetzt die Experten,  Diesel-Problem – Wir holen ihr Geld zurück, Diesel-Skandal – jetzt Klage einreichen, so oder ähnlich buhlen Rechtsanwälte im Internet um Mandanten. Für die Anwälte ein lohnendes Geschäft. Für die Autofahrer auch?

Wer jetzt Dieselnachrüstung „googelt“ findet wieder viele Angebote, von Nachrüstern aber auch wieder von Rechtsanwälten. Da wird ein technischer Sachverhalt zum juristischen Gelddrucker nachgerüstet.

Was von der Diesel-Nachrüstung zu halten ist, wird im folgenden Beitrag deutlich.

***

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Bauernfängerei - Kraftfahrtbundesamt genehmigt Diesel-Nachrüstung

Die ADAC »Unternehmenskommunikation« verkündet: »Es hat sich gezeigt, dass die Katalysatoren auch nach 50.000 km zuverlässig arbeiten.« Die Jubelmeldung kommt vom ADAC Württemberg. Der grüne Verkehrsminister von Baden-Württemberg hatte dem ADAC die entsprechende Testreihe bezahlt.

Jetzt ist die Bauernfängerei amtlich: Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat die ersten Nachrüstsysteme für Diesel-Fahrzeuge genehmigt. Damit können Diesel-Pkw der Schadstoffklasse Euro 5 von Volvo, Daimler AG, Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit »Stickoxid-Minderungssystemen« – wie es heißt, nachgerüstet werden. Somit ist nach Erteilung dieser ABE für einen Großteil der Fahrzeuge mit der Motorenbezeichnung EA189 und EA288 mit 1,6 Liter und 2,0 Liter Hubraum eine Nachrüstung zulässig.

Die sollen im realen Fahrbetrieb einen Emissionswert von 270 mg NOx pro Kilometer nicht überschreiten, damit dürfen diese nachgerüsteten Fahrzeuge von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden. Das KBA: »Auf diese Weise kann die Mobilität vieler Fahrzeughalter in den besonders belasteten Regionen erhalten werden.«

Die Baumot Group in Königswinter, die Abgasnachbehandlungssysteme baut, jubelt erleichtert auf: Nach Angabe des Unternehmens könnten rund 1,3 Millionen Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns nachgerüstet werden. Noch im Oktober sollen laut Aussage von Baumot-Chef Marcus Hausser die ersten Systeme ausgeliefert werden. Die Aktien des Herstellers Baumot gingen daraufhin in die Höhe. Die waren so tief in den Keller gefallen, dass Hausser seine Aktionäre nur mit der Aussicht auf ein »deutliches Upside-Potenzial« bei der Stange halten konnte.

»Weiterhin erwarten wir, dass in den kommenden Monaten eine Verordnung zur Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw in Deutschland durchgesetzt wird«, verkündete er schon vor einem Jahr und war sich sicher: »Die bisherigen Urteile der Verwaltungsgerichte sowie die geplanten und teilweise bereits durchgesetzten Fahrverbote stützen diese Einschätzung.«

Der ADAC überschlägt sich vor Begeisterung: »Der ADAC Württemberg begrüßt die Zulassung weiterer Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Autos durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA).« Der Einsatz des ADAC für Hardware Nachrüstung trage erste Früchte, jubelt die »Unternehmenskommunikation« in Württemberg erleichtert aus der Geschäftsstelle, direkt am Neckartor in der Innenstadt Stuttgarts liegt, also an Deutschlands ‚luftgefährlichster‘ Stelle, wenn man den manipulativen Messungen folgen will.

Wie alle Klimaschützer hat es auch der ADAC eilig: »Um Fahrverbote für Euro-5-Dieselfahrzeuge zu vermeiden und die Luft in besonders belasteten Städten wie Stuttgart rasch zu verbessern, müssen so schnell wie möglich Nachrüstsätze für volumenstarke Modelle anderer Hersteller auf den Markt kommen.«

Der Verkehrsclub will gerade die grundsätzliche Wirksamkeit der Hardware-Nachrüstung nachgewiesen haben. Er hatte drei Autos mit nachgerüsteten SCR-Systemen zur Stickoxidreduktion jeweils 50.000 Kilometer fahren lassen. Sie sollten maximal 270 mg/km NOx im Realbetrieb auf der Strasse ausstoßen dürfen – dies in einem Temperaturbereich von fünf bis 30 Grad. Bei niedrigeren Temperaturen und über 30 Grad dürfen etwas mehr NOx ausgestoßen werden. Das sieht die neue Nachrüst-Richtlinie vor, die auch den Mehrverbrauch limitiert.

Das Ergebnis, wie es die ADAC »Unternehmenskommunikation« verkündet: »Es hat sich gezeigt, dass die Katalysatoren auch nach 50.000 km zuverlässig arbeiten.«
Nun muss man dazu erwähnen, dass diese Jubelmeldung aus Stuttgart vom ADAC Württemberg kommt. Der grüne Verkehrsminister von Baden-Württemberg hatte dem ADAC die entsprechende Testreihe bezahlt.

Aus Sicht nüchterner Techniker stellt sich das Ergebnis doch etwas anders da. Für ihn ist der Testzeitraum für eine endgültige Bewertung zu kurz. Ein Blick in die Prüfprotokolle des ADAC in München wiederum zeigt dennoch, dass die Systeme nicht einmal das Stadium der Vorentwicklung erreicht haben.

»Dieser positive Befund gilt für die Zuverlässigkeit nur mit Abstrichen. Die in wenigen Wochen durch die nachrüstbar aufgebauten und auf das jeweilige Testfahrzeug abgestimmten SCR-Systeme waren in diesem Entwicklungsstadium noch nicht in der Lage, eine durchgehende zuverlässige Funktion zu gewährleisten: Temporäre Systemausfälle und mechanische Defekte an SCR Komponenten zeigten sich eben so wie ein zeitweilig instabiles Energiemanagement.«

So fielen die Systeme zweimal aufgrund defekter Hauptsicherungen aus. Denn die große Schwierigkeit: niedrige Temperaturen. Der Katalysator wandelt die Stickoxide mit Hilfe des Harnstoffs Ammoniak erst bei höheren Temperaturen um. Das ist vor allem im Winter problematisch, wenn die Motoren und Katalysatoren erst spät ihre Betriebstemperaturen erreichen, im Kurzstreckenverkehr in der Innenstadt oftmals überhaupt nicht. Deswegen müssen die Katalysatoren aufwändig geheizt werden. Heizelemente, die teilweise 3000 Watt verbrauchen (mehr als eine Heizplatte auf dem Elektroherd) und ordentlich Treibstoff schlucken. Die Ausfälle der Elektrik zeigen zudem, dass die Systeme noch nicht ausentwickelt sind.

»Die mechanische Dauerhaltbarkeit der SCR-Komponenten, die Vermeidung von Ablagerungen sowie ein stabiles und effizientes Energiemanagement scheinen die bisher größten Herausforderungen einer serientauglichen SCR zu sein,« heißt es vornehm zurückhaltend im Prüfprotokoll.

Das Testtagebuch verzeichnete mehrere Ausfälle und entsprechende Nachbesserungen. Dazu gehören eine undichte Kühlwasserleitung, eine nicht funktionierende Füllstandsanzeige des AdBlue Tanks, sowie ein mechanischer Defekt eine Abgasleitung zum Hydrolysereaktor. Die Zusatzbatterie im Kofferraum konnte durch den fahrzeugseitigen Generator nicht unter allen Bedingungen zuverlässig aufgeladen werden. In der Folge wurde das SCR-System unter bestimmten Fahrsituationen vorsichtshalber deaktiviert beziehungsweise die Dosierraten herabgesetzt, um die stabile Energieversorgung der Fahrzeugsysteme durch Überlastung des Bordnetzes nicht zu gefährden.« Vernichtender kann eine Kritik nicht ausfallen.

Offen ist, wer die Garantie übernimmt, wenn zum Beispiel der Motor zerstört wird. Die Autohersteller haben bereits abgewunken und wollen nicht für Schäden aufkommen, die eine nicht von ihnen entwickelte Technik verursacht. Doch da winkt schon die Werbung: »Seien Sie einer der ersten, dessen Auto nicht von Fahrverboten betroffen sein wird.« Die kommt von einer »Aktion Hardwarenachrüstung«. Die wiederum ist eine Initiative des Aktionsbündnisses »Gerechtigkeit im VW-Abgasskandal«. Mit bei den Gerechtigkeitsfanatikern: Axel Friedrich, Hartmut Bäumer von Bündnis 90/die Grünen, ehemaliger Richter und Landtagsabgeordneten, und einer der Hersteller der SCR-Nachrüstsysteme, die Baumot Group AG, die den Autofahrern da so nett Gerechtigkeit widerfahren lassen wollen.

Heuchlerischer geht‘s nicht. Axel Friedrich ist eine ominöse Figur, die mal Abteilungsleiter des Umweltbundesamts war, dann die internationale NGO international Council on clean Transportation (ITCC) mit gegründet hat, die den VW-Skandal ausgelöst hatte, und der schließlich bei dem dubiosen Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« mitarbeitet.

Erfahrung im Umgang mit Filtersystemen für Autoabgase hat er. Als damaliger Bundesumweltminister hatte Sigmar Gabriel 2006 Friedrich für ein teures Desaster mit nutzlosen Russpartikelfiltern für Diesel verantwortlich gemacht und rausgeworfen.

Jetzt will Friedrich wieder für »Gerechtigkeit« und für saubere Luft in den Städten sorgen, nachdem er wesentlich an der Verteufelung selbst moderner Motoren mitgewirkt hat. Dass fast neue Diesel-Pkw aus Deutschland heute in vielen östlichen Ländern ihre Besitzer dort erfreuen, ist auch seinem Schaffen zu verdanken.

Prinzip »Geschäfte mit Umwelt« heute: Die Luft ist so sauber wie nie, absurd niedrige Grenzwerte werden selbst mit manipulierten Messstationen nur selten überschritten. Aber für Panik ist immer Platz; Grundlage für gute Geschäfte auf Kosten anderer.
***

Für den betroffenen Autofahrer, stellen sich viele Fragen:

Wie ist das mit der Garantie? Wie wirkt sich die Nachrüstung auf den Wiederverkaufspreis aus? Was passiert wenn der Motor kaputt geht? Soll ich überhaupt nachrüsten lassen? Fahrverbot trotz Nachrüstung? Fragen über Fragen!

Betroffene Autofahrer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur juristischen und technischen Beantwortung stehen  Experten zur Verfügung.


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Mittwoch, August 21, 2019

Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. macht die Greta.

Der DUH e.V. stellt in einem sogenannten 12-Punkte-Plan für Klimaschutz und eine zukunftsfähige Automobilindustrie Forderungen an die Regierung, die Autoindustrie und die Verbraucher.

Da behauptet dieser Abmahnverein, die deutsche  Automobilindustrie befände sich aktuell in einem Niedergang der aber von ihm gestoppt werden könne und gleichzeitig könne er dafür sorgen dass die Arbeitsplätze erhalten würden.

  • Die Autokonzerne verpflichten sich zur Einstellung der Entwicklung bzw. einem Verkaufsstopp von besonders klimaschädigenden SUV-Modellen, fordert der DUH e.V. in seinem Papier.

Da bleibt zu hoffen, dass die Autokonzerne, das tun, was ihre Kunden wünschen und nicht das was ein sich selbst überschätzender Abmahnverein verlangt.

Dazu möchten wir unseren Lesern nicht vorenthalten was der renommierte Motorjournalist Peter Groschupf auf seinem Internetportal https://automotive-opinion.com über einen automobilen Leckerbissen der Sonderklasse schreibt:

Mit dem V8-Diesel im SQ8 TDI hat Audi das Selbstzünder-Niveau in neue Sphären gehoben. Das Hightech-Highlight traditioneller Verbrenner-Kultur lässt keinen Zweifel daran, dass der Diesel allen Unkenrufen zum Trotz die besten Tage noch vor sich hat.

Die PR-Herolde der Autohersteller müssen dieser Tage den kommunikativen Spagat zwischen einer noch fraglichen elektrischen Zukunft und den Entwicklungsspitzen herkömmlicher Kolbentriebwerke beherrschen. Auch bei Audi ist das so, wo erst vor kurzem der innovative e-tron vorgestellt wurde und jetzt ein sagenhafter V8-Diesel im SQ8 TDI die Selbstzünder-Latte auf ein Niveau gehoben hat, in der die Luft sehr dünn ist. Die Kommunikatoren dieser widersprüchlichen Ansätze sind nicht zu beneiden. Bleibt zu hoffen, dass von den Damen und Herren niemand in die Schizophrenie abdriftet.

Elektrozukunft oder Verbrennerkultur?

Da haben wir Motorjournalisten leichtes Spiel, mal diese, mal jene Technologie zu loben. Wir müssen keine strategischen Weichen für ein ganzes Unternehmen stellen, die Verantwortung für Hundertausende von Mitarbeitern tragen, die auch in Zukunft noch beschäftigt werden wollen. Ich persönlich halte die Fokussierung, ja schon ideologische Fixierung auf das Batterie-Automobil mindestens für fragwürdig, wenn nicht gar für falsch. Von Politikern gewünscht, die sich dem Lärm und Druck linksgrüner Populisten unterwerfen, ist die enge Sicht auf das Batterie-Auto kein marktwirtschaftliches Element technologieoffener Entwicklung. Der Kunde sollte, nein muss die Wahl behalten, zu entscheiden, womit er sich mobil machen will. Und da ist der SQ8 TDI ganz bestimmt ein Angebot für jene, die dem leistungsstarken Diesel nur allzu gerne und aus Überzeugung die Treue halten.

„Bravo Herr Groschupf, das sehen wir genau so“, spendet UTR e.V. Vorstand Horst Roosen Beifall.

Wer ein solches Autos der Spitzenklasse wie den Audi SQ8 TDI in solcher Perfektion bauen kann, langstreckentauglich, luxuriös und mit einem Höchstmaß an automobilem Intelligenzquotienten ausgestattet, der muss sich nicht von einem Abmahnverein vorschreiben lassen, was er für Autos zu bauen hat. „Wir freuen uns für die Menschen, welche das Geld haben und sich diesen Super-Diesel gönnen können“, sagt Roosen.

In seinem sogenannten 12-Punkte-Plan für Klimaschutz und eine zukunftsfähige Automobilindustrie will der DUH e.V. der  Bundesregierung vorschreiben was sie im September im Klimakabinett zu beschließen hat.

  • Klares Signal an die Autokonzerne und Sicherstellung einer ausreichenden Nachfrage: Keine Neuzulassung von reinen Verbrenner-Pkws in Deutschland ab dem 1.1.2025.

  • Umstrukturierung des Kraftfahrt-Bundesamts: (Rück-)Übertragung der Zuständigkeit für die Kontrollen zur Einhaltung von CO2- oder Abgasvorschriften im realen Betrieb auf der Straße an das Umweltbundesamt.

  • Unmittelbar wirksame Anreize für die Automobilindustrie, effiziente und attraktive batterieelektrische Fahrzeuge zu entwickeln: Beendigung der Dieselkraftstoff-Subventionierung sowie eine Änderung der Kfz-Steuer mit einer Bonus-Malus-Regelung entsprechend der realen CO2-Emissionen.

  • Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen, Tempo 80 außerorts und Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in der Stadt, um die Wettbewerbsfähigkeit von E-Fahrzeugen zu verbessern, aber auch, um die Digitalisierung bezüglich teilautonomer Fahrassistenzsysteme überhaupt erst zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

  • Angesichts 60 Prozent gewerblicher Neuzulassungen in Deutschland: Keine Absetzbarkeit von Dienstwagen, deren CO2-Ausstoß höher ist als der jeweilige EU-Jahreszielwert. Bewertung insbesondere der Plug-In-Hybride an ihrem CO2-Ausstoß mit leerer Batterie.

Der Abmahnverein DUH e.V. hat weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein, verfügt über kein Mandat und will hier der Regierung seine abstrusen Forderungen aufzwingen. Willkommen in Absurdistan! Aus diesem Grunde verzichten wir auch darauf, die Forderungen des DUH e.V. auch nur im Ansatz hier zur Diskussion zu stellen.

Der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. sollte endlich zur Kenntnis nehmen dass Elektroautos keine magischen Heilkräfte besitzen, welche den Planeten retten könnten. Entgegen der grünen Fehlinformation vom Null Emissions- Auto, verbrennt auch das Elektroauto fossile Berennstoffe.   Tatsächlich schätzt eine norwegische Universität, dass die Herstellung von Elektrofahrzeugen etwa doppelt so viele Emissionen verursacht wie die Herstellung von Benzinfahrzeugen.

In seinem 12-Punkte Plan wendet sich der DUH e.V. auch an die Verbraucher:

Was der Verbraucher tun kann
Um ein klares Signal an die Industrie zu senden und die Automobilkonzerne zu unterstützen, die effiziente Elektrofahrzeuge anbieten: Die DUH* ruft Verbraucher zu einem 'Verbrenner-Fasten' auf, d.h. keine neuen Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotors mehr zu kaufen. Idealerweise Verzicht auf einen Pkw und Nutzung von Bahn, Bus, Straßenbahn und Fahrrad. Falls dennoch ein Pkw angeschafft werden soll: Beschränkung auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und niedrigem Stromverbrauch oder den Neukauf so lange herauszögern, bis ein geeignetes Fahrzeug mit alternativem Antrieb angeboten wird. (*gemeint ist hier der DUH e.V.)

Es ist an Unverfrorenheit kaum zu überbieten wenn der DUH e.V. Geschäftsführer und Vielflieger Resch hier aus angeblichen Umweltgründen die Verbraucher zum Verzicht aufs Auto und zum Umstieg aufs Fahrrad bringen will. Resch als Vielflieger trägt mit dazu bei, dass die Anrainer die im Radius von etwa 15 KM von Flughäfen wohnen, mit dem  vermutlich gesundheitsgefährdenden Ultrafeinstaub reichlich eingedeckt werden. Resch sollte seinen Beitrag zur Verhinderung solcher Emissionen leisten indem er von Flugzeug auf Busse und Bahnen umsteigt.

Im Übrigen ist es für den UTR e.V. auch nicht nachvollziehbar, dass bei Kerosin wesentlich höhere Grenzwerte für Schwefel gelten, als für Kraftstoff der Autos, der Bahn und der Binnenschifffahrt.  

Elektroautos können den Planeten nicht retten: Die Art und Weise, wie wir unsere Energie produzieren, ist doch viel wichtiger, als die Art und Weise wie wir sie verbrauchen.

Wer  jetzt aus Umweltschutzgründen Autos mit Verbrennermotor durch Elektrofahrzeuge ersetzen will,  lässt außer Acht, dass es an der Art und Weise liegt, wie wir den Strom für sie erzeugen, und nicht an den Autos selbst. Eine kürzlich durchgeführte Studie der North Carolina State University "zeigt, dass selbst ein starker Anstieg des Einsatzes von Personenkraftwagen mit elektrischem Antrieb bis 2050 die Emissionen der Luftschadstoffe Kohlendioxid, Schwefeldioxid oder Stickoxide nicht signifikant senken würde. Eine Studie des IFO Think Tanks in München ergab, dass Elektrofahrzeuge in Deutschland 11 bis 28 Prozent mehr Kohlendioxid ausstoßen als Dieselfahrzeuge. Die Studie berücksichtigte bei dieser Feststellung die Produktion von Batterien sowie den deutschen Strommix. 

Von „Null Emission“ im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen zu sprechen ist eine grobe Täuschung. Und mit was laden die Fahrer von E-Autos ihre Batterien auf, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint?

Viele Deutsche fragen sich mittlerweile ob die Ausübung der politischen Macht über die Gewaltenteilung, die ja im Grundgesetz geregelt ist, hinausgehend über die Legislative, Executive und Judikative, ausgeweitet wurde auf  Vereine wie den Deutsche Umwelthilfe e.V.

Der Große Irrtum über die Gemeinnützigkeit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin!

Es ist höchste Zeit die Gemeinnützigkeit des Deutsche Umwelthilfe e.V. nochmals gründlich zu hinterfragen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. 

Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos  zu fördern.

Allerdings versteht so manch  „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum eigenen Wohl. Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel und Zuschüssen – sprich Steuergeld.

  • Einige „gemeinnützige“ NGOs haben mittlerweile eine  politische Rolle eingenommen die oft mehr negative als positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben.

Fazit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin

Die politischen Parteien wundern sich, dass ihnen die Wähler abhanden kommen und sie längst nicht mehr als Volkspartei bezeichnet werden können. Im Dieselskandal, kann man nicht behaupten, dass die Regierung die Interessen der Autofahrer vertritt. Ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung unterstützt den DHU Deutsche Umwelthilfe e.V. mit mehreren Millionen Euro Steuergeldern, obwohl dieser Verein damit Klagen gegen Kommunen und Länder finanziert und sich als Nebenregierung aufspielt.

Der Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch  zeigt, wie sich angebliche Rechtsdurchsetzung zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt hat. Hier geht es weder um „gesunde Luft“, saubere Motoren oder zu schützende Bürger, sondern um (finanzielle) Eigeninteressen.

Wenn die Parteien dieser gründlich aus dem Ruder gelaufenen Paralleljustiz nichts entgegen zu setzen haben und sie weiterhin mit Millionen Euro Steuergelder finanzieren, werden immer mehr Wähler die Flucht vor ihnen ergreifen.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.

Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

„Es ist unglaublich, wie ein kleiner Abmahnverein wie der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V.  nicht nur die ganze Bundesregierung, sondern auch die gesamte Autoindustrie vor sich her treibt und immer wieder vor Gericht triumphieren kann. Es wird an der Zeit, die von Rot-Grün einst verfügte Klageberechtigung für Umweltschutzvereine zu überdenken.

Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.
Ein Abmahnverein der reihenweise Autohändler abmahnt, sollte sich nicht anmaßen für ganz Deutschland um saubere Luft zu kämpfen.

Unsere Eliten übertreffen sich in Vorschlägen zum Klimaschutz. Es ist erschreckend wie schnell und mit welch  atemberaubender Heuchelei sich unsere Polit-Establishment-Eliten zu Jüngern der neuen Messiasse wandeln. Eine16-jährige Schwedin, ein Teenager, mit offensichtlichem Mangel an Demut, Erfahrung, und Wissen, wird von den Medien zur „Marke“ hoch geschrieben und  als  Aushängeschild der Klimaschutzbewegung benutzt.

Da wird dem Klimawandel Alarmismus mit immer seltsameren, religiös anmutenden Prophezeiungen des Jüngsten Gerichts gehuldigt und der rote Teppich ausgerollt. Die Mainstream-Medien und Grüne Politik verbreiten ungeprüft diese neue Klimareligion und nutzen die Leichtgläubigkeit vieler Menschen schamlos aus.

Der Klima-Slogan „Wir haben keine Zeit“ entpuppt sich als PR Meisterleistung und kann für sich in Anspruch nehmen das  derzeit weltweit größte soziale Netzwerk für Klimaschutzmaßnahmen geschaffen zu haben. Bei solch einem riesigen Datenbestand dürfte die kommerzielle Nutzung einer Gelddruckmaschine gleichen.

„Nur mit seinem eigenen individuell gelebten Klimaschutz erhält man sich das positive Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit“ glaubt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wie schnell Umweltschutz zum Ökowahn wird, das kann man HIER! Erfahren, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

…Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Dienstag, August 20, 2019

Betrug mit Binären Optionen: „Wir sind die Geldmacher und niemand kann uns aufhalten!“

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 20.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die US-amerikanische Commodity Futures Trading Commission  beim US-Bezirksgericht für den Northern District of Illinois eine Strafverfolgungsklage gegen fünf Unternehmen und vier Personen wegen Betrugs im Zusammenhang mit einem globalen Handel für binäre Optionen eingereicht, das sich gegen US-Bürger richtete und diese zum Opfer machte.

Die Angeklagten sollen ihre rechtswidrige Handlung  über Internet-Websites unter Verwendung fiktiver Handelsnamen wie BigOption , BinaryBook und BinaryOnline durchgeführt haben.

Die folgenden Rechtspersonen und Personen sollen für Betrug und andere Verstöße zur Verantwortung gezogen werden:

Yukom Communications Ltd., eingetragen in Israel

Linkopia Mauritius Ltd., eingetragen in Mauritius

Wirestech Limited d / b / a BigOption mit Sitz in der Republik der Marshallinseln

WSB Investments Ltd. d / b / a BinaryBook mit Sitz in Anguilla, Großbritannien, St. Vincent und die Grenadinen und Gibraltar

Zolarex Ltd. d / b / a BinaryOnline, eingetragen in der Republik der Marshallinseln

Yakov Cohen
Yossi Herzog
Lee Elbaz
Shalom Peretz

Die Beschuldigten sollen von März 2014 bis heute in betrügerischer Absicht mehr als 103 Millionen US-Dollar im Zusammenhang mit ihrem Handelssystem für binäre Optionen eingesammelt haben.

Den angebotenen binären Optionen sollen keine tatsächlichen Transaktionen zu Grunde gelegen haben. Stattdessen sollen es sich nur um  Bucheinträge gehandelt haben, deren Ergebnisse manipuliert werden konnten, um Kundenverluste zu erzwingen. Tatsächlich sollen auch 95% der Kunden ihr Geld verloren haben.


Es wird eine E-Mail von Elbaz, einem der Angeklagten, an bestimmte Makler zitiert: „Wir sind die Geldmacher und niemand kann uns aufhalten! Ich möchte das Geräusch auf dem Boden hören! Dies ist kein Friedhof hier! Es ist ein Boilerroom! . . . Entweder verkaufen Sie den Kunden oder er verkauft Ihnen einen Grund, warum er nicht einzahlen kann! . . . Lass das Geld nicht! Nimm es einfach!"

Den Beklagten wird weiterhin vorgeworfen  verschiedene Aktivitäten unternommen zu haben, um den wahren Charakter ihres Unternehmens für binäre Optionen zu verschleiern, einschließlich der Einrichtung verschiedener ausländischer Nominee-Unternehmen, um Vereinbarungen abzuschließen und Offshore-Bankkonten zu eröffnen, über die Kundengelder überwiesen wurden. und letztendlich veruntreut worden seien.

Darüber hinaus sollen die Beklagten verschiedene manipulative oder irreführende Mittel eingesetzt, darunter sogenannte „Boni“ und „risikofreie“ Geschäfte, und die Ergebnisse von Binäroptionsgeschäften künstlich manipuliert, um Kundenverluste zu erzwingen und Kunden letztendlich am Abheben von Geldern zu hindern.
Quelle: CFTC
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





Binäre Optionen | Binary Options | Wenn das Investment plötzlich verschwindet.

Viele Anleger klagen über das plötzliche Verschwinden des Investments, nachdem sie vorübergehend nicht aktiv gehandelt haben, über Lockangebote, die den ursprünglichen Versprechen nicht gerecht werden, sowie über versprochene Gewinne, die nicht ausbezahlt werden.

Betroffene berichten durch die Bank von schlechten Erfahrungen. Für die ESK Anlegerschutzkanzlei welche mit diesen Fällen bestens vertraut ist, steht fest, dass es sich dabei um einen großangelegten Betrug durch Binäre Optionen handelt.

Was sind Binäre Optionen | Binary Options?

Bei Binären Optionen oder Binary Options handelt es sich grundsätzlich um spekulative Wetten. Allerdings ist ein Kapitalverlust garantiert, da in der Regel alle Anbieter niemals die investierten Gelder anlegen, sondern in die eigene Tasche stecken.

Nach den Erfahrungen mit Mandanten von den ESK Rechtsanwälten enden somit die meisten Trades mit einem vollständigen Verlust.

Die Tradinganzeigen auf den Plattformen sind allesamt nur fiktiv und täuschen Gewinne vor, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking Zugangsdaten der Mandanten abgefragt. Folglich wurden private Konten einfach abgeräumt.

Verluste durch Optionshandel

Oft gibt es verschiedene Chancen das Investment zurückzuholen.

Die hier berichtende ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht. Betroffene Anleger die Verluste durch den Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Betrug durch Binäre Optionen | Binary Options

Sämtliche Aufsichtsbehörden warnen vor Betrug beim Handel mit Binären Optionen. Zwar kann der Handel mit binären Optionen nicht schlechthin als Betrug bezeichnet werden, jedoch haben viele Anbieter betrügerische Absichten. (whistleblower.24.eu)

Die ESK Rechtsanwälte kennen viele Fälle, in denen Anleger auf Versprechen der Trader vertraut und dadurch erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben.

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer von Online-Trading-Plattformen

Diese ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien. Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

·         Banküberweisungen stoppen
·         Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die Anwälte setzen   sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
·         Kreditkartenzahlungen stoppen
·         Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
·         Die Anwälte  prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
·         Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Rosewell Consulting Group: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 20.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.
Rosewell Consulting Group

505 2nd Avenue
New York, NY 10006, USA
Telefon:  +1 646 693 2673, +1 777 886 1669
Fax: +1 917 793 4774
E-Mail:  info@rosewellconsultinggrp.com
Website:  www.rosewellconsultinggrp.com


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