Dienstag, August 20, 2019

Betrug mit Binären Optionen: „Wir sind die Geldmacher und niemand kann uns aufhalten!“

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 20.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die US-amerikanische Commodity Futures Trading Commission  beim US-Bezirksgericht für den Northern District of Illinois eine Strafverfolgungsklage gegen fünf Unternehmen und vier Personen wegen Betrugs im Zusammenhang mit einem globalen Handel für binäre Optionen eingereicht, das sich gegen US-Bürger richtete und diese zum Opfer machte.

Die Angeklagten sollen ihre rechtswidrige Handlung  über Internet-Websites unter Verwendung fiktiver Handelsnamen wie BigOption , BinaryBook und BinaryOnline durchgeführt haben.

Die folgenden Rechtspersonen und Personen sollen für Betrug und andere Verstöße zur Verantwortung gezogen werden:

Yukom Communications Ltd., eingetragen in Israel

Linkopia Mauritius Ltd., eingetragen in Mauritius

Wirestech Limited d / b / a BigOption mit Sitz in der Republik der Marshallinseln

WSB Investments Ltd. d / b / a BinaryBook mit Sitz in Anguilla, Großbritannien, St. Vincent und die Grenadinen und Gibraltar

Zolarex Ltd. d / b / a BinaryOnline, eingetragen in der Republik der Marshallinseln

Yakov Cohen
Yossi Herzog
Lee Elbaz
Shalom Peretz

Die Beschuldigten sollen von März 2014 bis heute in betrügerischer Absicht mehr als 103 Millionen US-Dollar im Zusammenhang mit ihrem Handelssystem für binäre Optionen eingesammelt haben.

Den angebotenen binären Optionen sollen keine tatsächlichen Transaktionen zu Grunde gelegen haben. Stattdessen sollen es sich nur um  Bucheinträge gehandelt haben, deren Ergebnisse manipuliert werden konnten, um Kundenverluste zu erzwingen. Tatsächlich sollen auch 95% der Kunden ihr Geld verloren haben.


Es wird eine E-Mail von Elbaz, einem der Angeklagten, an bestimmte Makler zitiert: „Wir sind die Geldmacher und niemand kann uns aufhalten! Ich möchte das Geräusch auf dem Boden hören! Dies ist kein Friedhof hier! Es ist ein Boilerroom! . . . Entweder verkaufen Sie den Kunden oder er verkauft Ihnen einen Grund, warum er nicht einzahlen kann! . . . Lass das Geld nicht! Nimm es einfach!"

Den Beklagten wird weiterhin vorgeworfen  verschiedene Aktivitäten unternommen zu haben, um den wahren Charakter ihres Unternehmens für binäre Optionen zu verschleiern, einschließlich der Einrichtung verschiedener ausländischer Nominee-Unternehmen, um Vereinbarungen abzuschließen und Offshore-Bankkonten zu eröffnen, über die Kundengelder überwiesen wurden. und letztendlich veruntreut worden seien.

Darüber hinaus sollen die Beklagten verschiedene manipulative oder irreführende Mittel eingesetzt, darunter sogenannte „Boni“ und „risikofreie“ Geschäfte, und die Ergebnisse von Binäroptionsgeschäften künstlich manipuliert, um Kundenverluste zu erzwingen und Kunden letztendlich am Abheben von Geldern zu hindern.
Quelle: CFTC
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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