Montag, Juli 29, 2019

Dunn & Miller Corporate Partners: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

Dunn & Miller Corporate Partners
506 Broadway,
New York, NY 10012 U.S.A
Telephone: +1 332 208 1304
Fax: +1 332 777 2244
Email: info@dunnmillercorp.com
Website: www.dunnmillercorp.com

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Beiträge suchen und finden Sie hier.


Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

BigOption: Online-Trading-Plattform

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird schnell zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Als dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein solle, so wurde es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Wir warnen davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.

In der Vergangenheit hatte der ESK Vertrauensanwalt es neben vielen anderen auch mit folgender Online-Trading-Plattform zu tun: „BigOption“

Schadensersatz für geschädigte Kapitalanleger auf Erfolgsbasis!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sorgt mit ersten außergerichtlichen Schritten dafür, dass geschädigte Kapitalanleger nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadensersatz zu bekommen. Diese ersten Schritte zur Vermögenswiederherstellung werden auf Erfolgsbasis angeboten.

Viele Anleger machen mit Hilfe des ESK bereits berechtigte Schadensersatzansprüche außergerichtlich geltend. Diese Anleger nutzen die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Alle betroffenen Anleger können  ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn sie bislang nicht tätig geworden sind.  Und zwar ohne teure Klagen einreichen zu  müssen.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht, werden die Rechte der Anleger innerhalb der ESK Fördergemeinschaft wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für den ESK ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger  zur Rechtsdurchsetzung einfacher und kostengünstiger wird. Das wird mit der zunächst außergerichtlichen  Geltendmachung von berechtigten Forderungen exakt erfüllt.

Die ESK Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht sorgen für die optimale Durchsetzung der  Anlegeransprüche. Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- Euro anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls von einer kompetenten Kanzlei.  Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die ESK Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Vertrauensanwälte  eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem der Anleger entscheiden kann, ob er mit den ESK Partnern seine Ansprüche geltend machen möchte. Auf Wunsch, sofern vorhanden,  kostenlose Einholung der Deckungszusage bei dem jeweiligen Rechtsschutzversicherer. Viele  weitere Betroffene nutzen bereits die  Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der betroffene Anleger seine Unterlagen zur Prüfung bei dem betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht der Anwalt mit im welche Möglichkeiten bestehen. Ist der betreffende Fall dafür geeignet, wird der Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung, zunächst die Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel zunächst vorzuziehen:

Im Erfolgsfall verfügen die Betroffenen nämlich wesentlich schneller über ihr Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit des ESK Vertrauensanwalts übernimmt die Fördergemeinschaft für den Anleger die Kosten.

Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der ESK eine vorher vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen Betrag. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen dem Anleger über den bereits gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.

Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu  und  http://whistleblower.24.eu  über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

24option: Binäre Optionen

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird schnell zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Als dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein solle, so wurde es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Wir warnen davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.

In der Vergangenheit hatte der ESK Vertrauensanwalt es neben vielen anderen auch mit folgender Online-Trading-Plattform zu tun: „24option“

Schadensersatz für geschädigte Kapitalanleger auf Erfolgsbasis!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sorgt mit ersten außergerichtlichen Schritten dafür, dass geschädigte Kapitalanleger nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadensersatz zu bekommen. Diese ersten Schritte zur Vermögenswiederherstellung werden auf Erfolgsbasis angeboten.

Viele Anleger machen mit Hilfe des ESK bereits berechtigte Schadensersatzansprüche außergerichtlich geltend. Diese Anleger nutzen die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Alle betroffenen Anleger können  ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn sie bislang nicht tätig geworden sind.  Und zwar ohne teure Klagen einreichen zu  müssen.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht, werden die Rechte der Anleger innerhalb der ESK Fördergemeinschaft wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für den ESK ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger  zur Rechtsdurchsetzung einfacher und kostengünstiger wird. Das wird mit der zunächst außergerichtlichen  Geltendmachung von berechtigten Forderungen exakt erfüllt.

Die ESK Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht sorgen für die optimale Durchsetzung der  Anlegeransprüche. Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- Euro anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls von einer kompetenten Kanzlei.  Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die ESK Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Vertrauensanwälte  eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem der Anleger entscheiden kann, ob er mit den ESK Partnern seine Ansprüche geltend machen möchte. Auf Wunsch, sofern vorhanden,  kostenlose Einholung der Deckungszusage bei dem jeweiligen Rechtsschutzversicherer. Viele  weitere Betroffene nutzen bereits die  Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der betroffene Anleger seine Unterlagen zur Prüfung bei dem betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht der Anwalt mit im welche Möglichkeiten bestehen. Ist der betreffende Fall dafür geeignet, wird der Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung, zunächst die Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel zunächst vorzuziehen:

Im Erfolgsfall verfügen die Betroffenen nämlich wesentlich schneller über ihr Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit des ESK Vertrauensanwalts übernimmt die Fördergemeinschaft für den Anleger die Kosten.

Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der ESK eine vorher vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen Betrag. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen dem Anleger über den bereits gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.

Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu  und  http://whistleblower.24.eu  über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Elektrozukunft, Verbrennerkultur oder Busse und Bahnen?

„Es ist im Klimawandel-Deutschland schwierig geworden eine Meinung zu vertreten, die sich nicht dem Grünen Mainstream unterordnet“, bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Mit fragwürdigen Messwerten, die von Gerichten auf ihr Zustandekommen erst gar nicht hinterfragt werden, hagelt es Fahrverbote. Wichtige Umwelt- und Verkehrspolitische Fragen überlässt die Politik dubiosen teilweise mit Steuergeld finanzierten Vereinen, die mit Gerichtsprozessen ihre Kassen füllen und dazu beitragen die Autofahrer durch Fahrverbote zu enteignen.

Die Kommando- und Zwangswirtschaft ist offensichtlich die angepeilte Marschrichtung. Dazu hat man sich sogar einen eigenen Wortschatz zugelegt. Beispiel: Flugscham! Das führt dann auch ganz flott zu der Forderung, die Fluggesellschaften zu verstaatlichen. 

Für alle die von der Verzichts- und Verbotskultur wenig halten, empfehlen wir den auf https://automotive-opinion.com von dem Motorjournalisten Peter Groschupf unter dem Titel „Audi SQ8 TDI: Ein Diesel-Statement der Spitzenklasse“ veröffentlichten Artikel zu lesen.

Groschupf stellt mit seinem Beitrag auch die Frage: „Elektrozukunft oder Verbrennerkultur?“

„Da haben wir Motorjournalisten leichtes Spiel, mal diese, mal jene Technologie zu loben. Wir müssen keine strategischen Weichen für ein ganzes Unternehmen stellen, die Verantwortung für Hundertausende von Mitarbeitern tragen, die auch in Zukunft noch beschäftigt werden wollen. Ich persönlich halte die Fokussierung, ja schon ideologische Fixierung auf das Batterie-Automobil mindestens für fragwürdig, wenn nicht gar für falsch. Von Politikern gewünscht, die sich dem Lärm und Druck linksgrüner Populisten unterwerfen, ist die enge Sicht auf das Batterie-Auto kein marktwirtschaftliches Element technologieoffener Entwicklung. Der Kunde sollte, nein muss die Wahl behalten, zu entscheiden, womit er sich mobil machen will. Und da ist der SQ8 TDI ganz bestimmt ein Angebot für jene, die dem leistungsstarken Diesel nur allzu gerne und aus Überzeugung die Treue halten.“

„Deutschland verdankt hauptsächlich der Automobilindustrie seinen Wohlstand“ erinnert Roosen. Die Gesellschaft sollte es sich nicht gefallen lassen, dass man die Autohersteller nun in den wirtschaftlichen Ruin treibt und dabei Hunderttausende Arbeitsplätze aufs Spiel setzt.

Deutschlands Automobilindustrie liefert Fahrzeuge der Spitzenklasse, Langstreckentauglich, luxuriös und mit einem Höchstmaß an automobilem Intelligenzquotienten ausgestattet. „Das Hightech-Highlight traditioneller Verbrenner-Kultur lässt keinen Zweifel daran, dass der Diesel allen Unkenrufen zum Trotz die besten Tage noch vor sich hat“ dieser Aussage von Groschupf schliesst sich der UTR e.V. gerne an.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen. Wir freuen uns über jede Unterstützung. Hier geht es zu den Zahlungsmöglichkeiten.


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Messstellen in den Straßen: Der Schwindel geht weiter

Alles Schwindel oder was? Niemand kann dies begutachten, weil wichtige Informationen nicht veröffentlicht werden. Dabei schreibt eine »Öffentlichkeitsrichtlinie 2003/35/EG« der EU ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit an Verwaltungsverfahren vor.

Absolute Gefahr für die Menschen in den Innenstädten, es gebe Tausende von »vorzeitigen Toten«: Seit Jahren immer dieselbe Melodie vor allem aus der Ecke der »Deutschen Umwelthilfe e.V.« und der Hilfstruppen in Ministerien und Umweltbundesamt. Willkürlich gesetzte Grenzwerte und manipulative Messungen bilden die Grundlage für Feldzüge gegen Deutschlands Schlüsselindustrie und Dieselfahrverbote, die mit erheblichen Wertverlusten für Autobesitzer verbunden sind.

Der ominöse Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« klagt gegen eine Vielzahl von Städten, bei denen Messwerte teilweise nur geringfügig über unrealistisch niedrigen Grenzwerten liegen. Richter folgen dem Verein kritiklos und willig.

Der grüne Baden-Württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann betont steif und fest weiterhin, Messungen und Fahrverbote entsprächen der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und seien damit in bester Ordnung. Doch niemand hat jene Rechenmodelle überprüfen können, nach denen die Luftsituation in Stuttgart so katastrophal sei, dass nur Fahrverbote über das gesamte Stadtgebiet helfen könnten.

Alles Schwindel oder was?

Niemand kann dies begutachten, weil wichtige Informationen nicht veröffentlicht werden. Dabei schreibt eine »Öffentlichkeitsrichtlinie 2003/35/EG« der EU ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit an Verwaltungsverfahren vor.

Messexperte Martin Schraag hat vor kurzem wieder in einem Gastbeitrag für den Focus die Praxis deutscher Behörden unter die Lupe genommen. Der Diplom-Ingenieur hat in internationalen Normengremien an Sicherheits- und Risikomanagement-Normen mitgearbeitet, dies in dem hochregulierten Medizintechnikbereich. Er ist also kein selbsternannter Experte, sondern weiss, wovon er spricht, wenn er die zweifelhafte Messtechnik in den Straßen unter die Lupe nimmt.

Er wundert sich wie so viele andere darüber, dass es nur in Deutschland Fahrverbote für fast neue Dieselautos der Euro-5 Norm gibt. Die werden mit Überschreitungen von Stickoxid-Grenzwerten an wenigen verkehrsnahen Messstellen begründet. Doch diese Messungen geben eine Genauigkeit vor, die sie nicht einhalten können.

Martin Schraag schreibt: »Diese Messung ist nämlich keine sehr präzise Angelegenheit. Die 39. BImSchV fordert, dass die Unsicherheit der„Messmethoden im Einklang mit den Grundsätzen des CEN-Leitfadens für die Bestimmung der Messunsicherheit“ beurteilt wird. Die erlaubte relative Unsicherheit für ortsfeste Messungen von NO2 beträgt maximal 15 Prozent, für die sogenannten Passiv-sammler 30 Prozent.«

Ein Messfehler von 15 Prozent bedeutet, dass der angezeigte Messwert 46 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft betragen kann, obwohl tatsächlich vielleicht nur 40 µg/m3 NO2 enthalten sind. Auf solch geringen Differenzen aber beruhen die Klagen des Abmahnvereins DUH, der die Richter bedenkenlos recht geben, obwohl es nicht möglich ist, so genau zu messen.

Die Messgeräte, die derzeit an den Straßen den Gehalt an Stickstoffdioxid in der Luft messen, arbeiten nach dem Chemiluminiszenzverfahren. Bei verschiedenen chemischen Reaktionen wird eine Strahlung im ultravioletten oder sichtbaren Lichtbereich ausgesendet wie beispielsweise bei Glühwürmchen, die wiederum gemessen werden kann.

Das Institut für Umweltphysik Heidelberg hat die Messungen am Stuttgarter Neckartor mit einem präziseren ICAN NO2-Messgerät verglichen – im Auftrag des DUH e.V. übrigens. Ergebnis: Am Neckartor sind die Werte der Messstationen zu hoch!
Dazu das Institut in Heidelberg: »Hauptursache sind nach unserer Einschätzung eher die systematischen Messfehler von Chemolumineszenz Messgeräten mit Molybdänkonvertern, die bis zu 50% des Messwertes betragen können.«

Martin Schraag hat als Techniker ebenso Zweifel an den Messwerten der Stationen: »Halten aber die Messgeräte diese recht große Unsicherheit in der Praxis überhaupt ein? Der Bürger erfährt das nicht, die Zahlen werden nicht veröffentlicht. Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) versteckt sich bei Nachfrage hinter dem Hinweis auf die zugehörige Europäische Norm 14211, und dass ihr Labor doch akkreditiert sei. Das ist keine Transparenz. Dabei darf man aus technischen Gründen durchaus Zweifel haben, dass die von der 39. BImSchV geforderte Unsicherheit eingehalten werden kann.«

So können die Messgeräte den Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überhaupt nicht genau registrieren. Schraag: »Der in Fahrverbotsurteilen kritische Bereich von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter NO2 liegt also am unteren Ende eines zehnfachen Messbereichs. Für Messtechniker ist klar: Das kann ein Problem für die Genauigkeit sein. Man wiegt schließlich einen Brief auch nicht mit der Personenwaage.«

Darüberhinaus prüft nicht der TÜV die Genauigkeit der Grenzwerte bei jenen 40 µg/m3, sondern das Labor selbst. Die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. Schraag: »Vieles spricht dafür, dass die eingesetzten Messgeräte nicht die gesetzlichen Anforderungen einhalten.«

Martin Schraag kommt zu dem vernichtenden Urteil: »Offensichtlich vertrauen Richter den Behörden blind, entscheiden basierend auf Messdaten, ohne zu fragen, ob sie unter gesetzlich vorgegebenen Bedingungen zustande kamen.«

***
„Was ich schon immer einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!

Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und  Social  Media Plattformen. Bücher mit mehreren Bürgern als Autoren, können zu Bestsellern und Klassikern werden. Das Leben schreibt faszinierende Geschichten, die einer breiten Öffentlichkeit erst mit einem Buch so richtig zugänglich gemacht werden können.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion ist oft kein Platz mehr für andere Meinungen, Kompromisse und Konsens. Die Bürger haben jeden Tag Erlebnisse, wo sie sich fragen „Geht’s`noch?“ Diese Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen  können in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“,   festgehalten werden.

Jeder Bürger kann seine Geschichte, seine Erlebnisse, seine Wünsche, seine Beobachtungen, seinen Ärger oder eben auch seiner Freude mit einem Beitrag in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, einer breiten Öffentlichkeit mitteilen. Egal ob große Politik oder Alltägliches, aufschreiben lohnt sich. Keine andere Person hat die gleiche Geschichte erlebt. Damit ist jeder Beitrag einzigartig.

Wir akzeptieren Beiträge aus allen Themenbereichen.

Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
Dies ist uns mit einem jungen Verlag, der am Jahresende 2018 gegründet wurde und im Augenblick noch in den Startlöchern steht hervorragend gelungen.

Texte erreichen uns per Mail unter der Adresse dokudrom@email.de 

Folgende Angaben werden benötigt:
vollständiger Name (und ggf. Pseudonym)
Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.



…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben

Sonntag, Juli 28, 2019

Alpha Financial Group: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in den Niederlanden (AFM)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die niederländische Behörde für Finanzmärkte (AFM) 
folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:  

Alpha Financial Group
GVV Tec AG, Kilchbergsteig 2,
8038 Zürich, Schweiz
Telefonnummern: +41315087597 Support auf Deutsch
+442039051069 Support auf Englisch
E-Mail-Adresse: support@alphafinancialgroup.com

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Samstag, Juli 27, 2019

Deutsche Bahn und die Pendler: Werbung zeigt genauso wie die Politik sehr selten die Realität!

Wer die weltweit bekannte „Deutsche Pünktlichkeit“ erleben möchte, muss mit der Schweiz Bahn reisen. Da fahren die Züge auf die Minute pünktlich. In Deutschland dagegen sind die Bahnbenutzer mittlerweile froh, wenn der Zug überhaupt kommt und dann auch noch pannenfrei irgendwann den  Zielort erreicht.

Die Deutsche Regierung möchte, dass 45 Millionen Pendler ihre Autos stehen lassen und stattdessen mit der Bahn fahren. 70% des Frachtaufkommens rollen per LKW über die Deutschen Straßen. Herr Scheuer will das Frachtaufkommen auf die Schiene verlagern. Ein klarer Fall von Realitätsverweigerung, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer sich an das Desaster bei Rastatt erinnert, als eine der am stärksten frequentierten Eisenbahnstrecken Europas monatelang wegen eines Unfalls lahmgelegt war, kann den Regierungsvorschlag „vom Auto auf die Bahn“ nur mit Kopfschütteln beantworten. Viele kennen noch den Slogan der Deutschen Bahn aus dem Jahr 1966 "Alle reden vom Wetter. Wir nicht." Dieser Werbeklassiker  ist bei Pendlern immer noch beliebt, wenn die Bahn wetterbedingt verspätet oder überhaupt nicht fährt.

Fazit: Werbung zeigt genauso wie die Politik sehr selten die Realität.

Diese Gemeinsamkeit findet sich auch wieder in den Projekten Flughafen Berlin (BER) und dem Desaster-Projekt „Stuttgart 21“. Letzterer mit einer Budgetüberschreitung von 2 Milliarden Euro.

Der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (IATA: BER, ICAO: EDDB; englisch Berlin-Brandenburg International) ist ein seit 2006 im Bau. Die Baukosten wurden ursprünglich auf eine Milliarde Euro veranschlagt, heute sollen es 5 - 7 Milliarden Euro sein. Jeder Monat, den der BER nicht in Betrieb geht, kostet etwa neun bis zehn Millionen Euro. Beim Spatenstich am 5. September 2006 sagte Herr Wowereit „Wir werden beweisen, dass drei öffentliche Eigentümer so ein Projekt bauen können“. Heute wissen wir:  Für einen Alleingang fehlt dem Personal der Flughafen-Gesellschaft der Sachverstand.

„Projekte wie der BER sollten unter Denkmalschutz gestellt werden“ fodedrt UTR e.V. Vorstand Horst Roosen.

Die Denkmaleignung ist schon alleine dadurch gegeben, dass es sich um ein einmaliges Bauwerk handelt. Die Denkmalfähigkeit  ergibt sich aus den Verkehrsbaulichen und Verkehrspolitischen Gründen. Die Denkmalwürdigkeit liegt im öffentlichen Interesse am Erhalt eines Zustands der nachfolgenden Generationen dokumentiert wohin falsche politische Entscheidungen, Ämterpatronage, Unfähigkeit, Planungsfehler, Pfusch,  Arroganz, Korruption, Verschwendung von Steuergeldern und Intransparenz führen.

 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Schwarzrotgrüne Kurpfuscher. Mehr Pendler sollen auf die Bahn – aber die fährt weniger

Die Litanei ist immer dieselbe: weniger Autos, Reisen, dafür mehr Zug, mehr Bus. Pendler sollen deutlich längere Fahrzeiten in Kauf nehmen und »umsteigen«. Doch wohin?

Noch so ein genialer Vorschlag rotgrüner Aktivisten: Das Pendeln mit dem Auto muss teurer werden. Das ruft vehement ein Spiegel-Autor in die Runde. Immer nach dem neuen Lieblings-Motto: »Mehr Geld für CO2«. Nein, die Abzocke soll nicht nur Abzocke sein, sondern das Verhalten von Bürgern und Unternehmen soll geändert werden. Natürlich zum Besseren, und das bedeutet in diesem Fall zum angeblich Klimafreundlichen.

Der Autor hat scheinbar eine diebische Freude daran, mehr Geld von Bürgern zu fordern, die sich ins Auto setzen und oft weite Wege zur Arbeitsstätte in Kauf nehmen. Die Angabe eines handfesten Grundes, welchen Einfluss Deutschlands Pendler auf das Weltklima überhaupt haben, fehlt. Der würde die schöne Verschleierung der üblen Schwindelei vermiesen.

Das Umweltbundesamt will bekanntlich schon seit langem die Pendlerpauschale abschaffen und erklärt, da zwei Drittel der Berufspendler mit dem Auto fahren, wirke diese Subvention dem Klimaschutz entgegen und trage zu Luftverschmutzung, Lärm und Zersiedelung bei.

Die offensichtlich zu hoch bezahlten Umweltbundesamtler propagieren schon lange mit großem Vergnügen eine hohe Maut und andere »schmerzhafte Maßnahmen«. Die seien nötig, um die Pariser Klimaziele zu erfüllen und die eigenen Selbstverpflichtungen einzuhalten. Immer wieder dieselben unsäglichen Worthülsen.

Der CDU ist die ganze Diskussion nicht so recht geheuer. Einerseits will sie weiter ins grüne Horn blasen und Ökoeindruck schinden, auf der anderen Seite fürchtet sie um die letzten Wähler. Sie will Pendler vor finanziellen Belastungen durch die geplante CO2-Steuer schützen und die Kilometerpauschale erhöhen, doch der ganze Schwindel soll natürlich ökologisch ausgestaltet werden und den Bürgern im ländlichen Raum helfen. Unions-Fraktionsvizechef Andreas Jung: »Wenn mit der CO2-Bepreisung fossile Kraft- und Brennstoffe schrittweise teurer werden, muss es im Gegenzug finanzielle Erleichterungen geben.« Er will die Beutelschneiderei »Mobilitätspauschale« nennen.

Die Litanei ist immer dieselbe: weniger Autos, Reisen, dafür mehr Zug, mehr Bus. Pendler sollen deutlich längere Fahrzeiten in Kauf nehmen und »umsteigen«. Doch wohin? Vor allem die Bahn ist an ihren Grenzen angekommen, zu wenig Lokführer, zu wenig Fahrdienstleiter, zu wenig Strecken – mehr geht nicht mehr. Niemand sagt, wie Bus und Bahn ausgebaut werden sollen.

Den Segen des so genannten öffentlichen Personennahverkehrs erfuhren gerade Berufspendler in Dresden: Sie wollten am Morgen in die Züge der Städtebahn Sachsen einsteigen, warteten an den Haltestellen – doch es kam kein Zug. Das Unternehmen verbindet normalerweise die Städte Dresden, Neustadt, Königsbrück, Kamenz, Pirna oder Altenberg, tausende Pendler benutzen die Züge täglich. Doch jetzt hat das Unternehmen von einem Tag auf den anderen den Betrieb komplett eingestellt.

Die Kosten aufgrund von Gleisstraßen, die in einem erbärmlichen Pflegezustand seien, stiegen so hoch, dass die Liquidität des Unternehmens massiv belastet wurde. Mehrfach seien Züge mit Bäumen kollidiert, die auf die Zugstrecke ragten oder auf die Schienen gefallen waren, beschwerten sich der Geschäftsführer der Städtebahn Torsten Sewerin. Durch diese Kollisionen seien Schäden in einem siebenstelligen Eurobereich entstanden. Schadensersatzprozesse aber sind langwierig und teuer.

Die Städtebahn Sachsen: »In Folge dessen gab es Diskussionsthemen zwischen verschiedenen Stakeholdern die nunmehr überraschend Ende der vergangenen Woche in einer rechtlichen Auseinandersetzung gemündet haben.«

Die Schienenanlagen gehören der Deutschen Bahn, die für die Benutzung durch Züge der Sachsenbahn so genannte Trassenpreise in Millionenhöhe erhält.

***
„Was ich schon immer einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!

Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und  Social  Media Plattformen. Bücher mit mehreren Bürgern als Autoren, können zu Bestsellern und Klassikern werden. Das Leben schreibt faszinierende Geschichten, die einer breiten Öffentlichkeit erst mit einem Buch so richtig zugänglich gemacht werden können.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion ist oft kein Platz mehr für andere Meinungen, Kompromisse und Konsens. Die Bürger haben jeden Tag Erlebnisse, wo sie sich fragen „Geht’s`noch?“ Diese Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen  können in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“,   festgehalten werden.

Jeder Bürger kann seine Geschichte, seine Erlebnisse, seine Wünsche, seine Beobachtungen, seinen Ärger oder eben auch seiner Freude mit einem Beitrag in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, einer breiten Öffentlichkeit mitteilen. Egal ob große Politik oder Alltägliches, aufschreiben lohnt sich. Keine andere Person hat die gleiche Geschichte erlebt. Damit ist jeder Beitrag einzigartig.

Wir akzeptieren Beiträge aus allen Themenbereichen.

Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
Dies ist uns mit einem jungen Verlag, der am Jahresende 2018 gegründet wurde und im Augenblick noch in den Startlöchern steht hervorragend gelungen.

Texte erreichen uns per Mail unter der Adresse dokudrom@email.de 

Folgende Angaben werden benötigt:
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