„Es ist im Klimawandel-Deutschland schwierig geworden eine
Meinung zu vertreten, die sich nicht dem Grünen Mainstream unterordnet“,
bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Mit fragwürdigen Messwerten, die von Gerichten auf ihr
Zustandekommen erst gar nicht hinterfragt werden, hagelt es Fahrverbote.
Wichtige Umwelt- und Verkehrspolitische Fragen überlässt die Politik dubiosen teilweise
mit Steuergeld finanzierten Vereinen, die mit Gerichtsprozessen ihre Kassen
füllen und dazu beitragen die Autofahrer durch Fahrverbote zu enteignen.
Die Kommando- und Zwangswirtschaft ist offensichtlich die
angepeilte Marschrichtung. Dazu hat man sich sogar einen eigenen Wortschatz
zugelegt. Beispiel: Flugscham! Das führt dann auch ganz flott zu der Forderung,
die Fluggesellschaften zu verstaatlichen.
Für alle die von der Verzichts- und Verbotskultur wenig
halten, empfehlen wir den auf https://automotive-opinion.com
von dem Motorjournalisten Peter Groschupf unter dem Titel „Audi SQ8 TDI: Ein
Diesel-Statement der Spitzenklasse“ veröffentlichten Artikel zu lesen.
Groschupf
stellt mit seinem Beitrag auch die Frage: „Elektrozukunft
oder Verbrennerkultur?“
„Da haben wir Motorjournalisten leichtes Spiel, mal diese,
mal jene Technologie zu loben. Wir müssen keine strategischen Weichen für ein
ganzes Unternehmen stellen, die Verantwortung für Hundertausende von
Mitarbeitern tragen, die auch in Zukunft noch beschäftigt werden wollen. Ich
persönlich halte die Fokussierung, ja schon ideologische Fixierung auf das
Batterie-Automobil mindestens für fragwürdig, wenn nicht gar für falsch. Von
Politikern gewünscht, die sich dem Lärm und Druck linksgrüner Populisten
unterwerfen, ist die enge Sicht auf das Batterie-Auto kein
marktwirtschaftliches Element technologieoffener Entwicklung. Der Kunde sollte,
nein muss die Wahl behalten, zu entscheiden, womit er sich mobil machen will.
Und da ist der SQ8 TDI ganz bestimmt ein Angebot für jene, die dem
leistungsstarken Diesel nur allzu gerne und aus Überzeugung die Treue halten.“
„Deutschland verdankt hauptsächlich der Automobilindustrie
seinen Wohlstand“ erinnert Roosen. Die Gesellschaft sollte es sich nicht gefallen
lassen, dass man die Autohersteller nun in den wirtschaftlichen Ruin treibt und
dabei Hunderttausende Arbeitsplätze aufs Spiel setzt.
Deutschlands Automobilindustrie liefert Fahrzeuge der
Spitzenklasse, Langstreckentauglich, luxuriös und mit einem Höchstmaß an
automobilem Intelligenzquotienten ausgestattet. „Das Hightech-Highlight
traditioneller Verbrenner-Kultur lässt keinen Zweifel daran, dass der Diesel
allen Unkenrufen zum Trotz die besten Tage noch vor sich hat“ dieser Aussage von
Groschupf schliesst sich der UTR e.V. gerne an.
Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch
und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und
Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags
Unter Ausschluss der
Öffentlichkeit. Messstellen in den Straßen: Der Schwindel geht weiter
Alles Schwindel oder was? Niemand kann dies begutachten,
weil wichtige Informationen nicht veröffentlicht werden. Dabei schreibt eine
»Öffentlichkeitsrichtlinie 2003/35/EG« der EU ausdrücklich die Beteiligung der
Öffentlichkeit an Verwaltungsverfahren vor.
Absolute Gefahr für die Menschen in den Innenstädten, es
gebe Tausende von »vorzeitigen Toten«: Seit Jahren immer dieselbe Melodie vor
allem aus der Ecke der »Deutschen Umwelthilfe e.V.« und der Hilfstruppen in
Ministerien und Umweltbundesamt. Willkürlich gesetzte Grenzwerte und
manipulative Messungen bilden die Grundlage für Feldzüge gegen Deutschlands
Schlüsselindustrie und Dieselfahrverbote, die mit erheblichen Wertverlusten für
Autobesitzer verbunden sind.
Der ominöse Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« klagt
gegen eine Vielzahl von Städten, bei denen Messwerte teilweise nur geringfügig
über unrealistisch niedrigen Grenzwerten liegen. Richter folgen dem Verein
kritiklos und willig.
Der grüne Baden-Württembergische Verkehrsminister Winfried
Hermann betont steif und fest weiterhin, Messungen und Fahrverbote entsprächen
der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und seien damit in bester
Ordnung. Doch niemand hat jene Rechenmodelle überprüfen können, nach denen die
Luftsituation in Stuttgart so katastrophal sei, dass nur Fahrverbote über das
gesamte Stadtgebiet helfen könnten.
Alles Schwindel oder
was?
Niemand kann dies begutachten, weil wichtige Informationen
nicht veröffentlicht werden. Dabei schreibt eine »Öffentlichkeitsrichtlinie
2003/35/EG« der EU ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit an
Verwaltungsverfahren vor.
Messexperte Martin Schraag hat vor kurzem wieder in einem
Gastbeitrag für den Focus die Praxis deutscher Behörden unter die Lupe
genommen. Der Diplom-Ingenieur hat in internationalen Normengremien an
Sicherheits- und Risikomanagement-Normen mitgearbeitet, dies in dem
hochregulierten Medizintechnikbereich. Er ist also kein selbsternannter
Experte, sondern weiss, wovon er spricht, wenn er die zweifelhafte Messtechnik
in den Straßen unter die Lupe nimmt.
Er wundert sich wie so viele andere darüber, dass es nur in
Deutschland Fahrverbote für fast neue Dieselautos der Euro-5 Norm gibt. Die
werden mit Überschreitungen von Stickoxid-Grenzwerten an wenigen verkehrsnahen
Messstellen begründet. Doch diese Messungen geben eine Genauigkeit vor, die sie
nicht einhalten können.
Martin Schraag schreibt: »Diese Messung ist nämlich keine
sehr präzise Angelegenheit. Die 39. BImSchV fordert, dass die Unsicherheit
der„Messmethoden im Einklang mit den Grundsätzen des CEN-Leitfadens für die
Bestimmung der Messunsicherheit“ beurteilt wird. Die erlaubte relative
Unsicherheit für ortsfeste Messungen von NO2 beträgt maximal 15 Prozent, für
die sogenannten Passiv-sammler 30 Prozent.«
Ein Messfehler von 15 Prozent bedeutet, dass der angezeigte
Messwert 46 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft betragen kann, obwohl tatsächlich
vielleicht nur 40 µg/m3 NO2 enthalten sind. Auf solch geringen Differenzen aber
beruhen die Klagen des Abmahnvereins DUH, der die Richter bedenkenlos recht
geben, obwohl es nicht möglich ist, so genau zu messen.
Die Messgeräte, die derzeit an den Straßen den Gehalt an
Stickstoffdioxid in der Luft messen, arbeiten nach dem Chemiluminiszenzverfahren.
Bei verschiedenen chemischen Reaktionen wird eine Strahlung im ultravioletten
oder sichtbaren Lichtbereich ausgesendet wie beispielsweise bei Glühwürmchen,
die wiederum gemessen werden kann.
Das Institut für Umweltphysik Heidelberg hat die Messungen
am Stuttgarter Neckartor mit einem präziseren ICAN NO2-Messgerät verglichen –
im Auftrag des DUH e.V. übrigens. Ergebnis: Am Neckartor sind die Werte der
Messstationen zu hoch!
Dazu das Institut in Heidelberg: »Hauptursache sind nach
unserer Einschätzung eher die systematischen Messfehler von Chemolumineszenz
Messgeräten mit Molybdänkonvertern, die bis zu 50% des Messwertes betragen
können.«
Martin Schraag hat als Techniker ebenso Zweifel an den
Messwerten der Stationen: »Halten aber die Messgeräte diese recht große
Unsicherheit in der Praxis überhaupt ein? Der Bürger erfährt das nicht, die
Zahlen werden nicht veröffentlicht. Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt,
Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) versteckt sich bei Nachfrage
hinter dem Hinweis auf die zugehörige Europäische Norm 14211, und dass ihr
Labor doch akkreditiert sei. Das ist keine Transparenz. Dabei darf man aus
technischen Gründen durchaus Zweifel haben, dass die von der 39. BImSchV
geforderte Unsicherheit eingehalten werden kann.«
So können die Messgeräte den Jahresgrenzwert von 40
Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überhaupt nicht genau registrieren. Schraag:
»Der in Fahrverbotsurteilen kritische Bereich von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter
NO2 liegt also am unteren Ende eines zehnfachen Messbereichs. Für Messtechniker
ist klar: Das kann ein Problem für die Genauigkeit sein. Man wiegt schließlich
einen Brief auch nicht mit der Personenwaage.«
Darüberhinaus prüft nicht der TÜV die Genauigkeit der
Grenzwerte bei jenen 40 µg/m3, sondern das Labor selbst. Die Prüfergebnisse
werden nicht veröffentlicht. Schraag: »Vieles spricht dafür, dass die
eingesetzten Messgeräte nicht die gesetzlichen Anforderungen einhalten.«
Martin Schraag kommt zu dem vernichtenden Urteil:
»Offensichtlich vertrauen Richter den Behörden blind, entscheiden basierend auf
Messdaten, ohne zu fragen, ob sie unter gesetzlich vorgegebenen Bedingungen
zustande kamen.«
***
„Was ich schon immer
einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!
Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten
Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger
als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und
Social Media Plattformen. Bücher mit mehreren Bürgern als Autoren,
können zu Bestsellern und Klassikern werden. Das Leben schreibt faszinierende
Geschichten, die einer breiten Öffentlichkeit erst mit einem Buch so richtig
zugänglich gemacht werden können.
In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion ist oft
kein Platz mehr für andere Meinungen, Kompromisse und Konsens. Die Bürger
haben jeden Tag Erlebnisse, wo sie sich fragen „Geht’s`noch?“ Diese
Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen können in dem Buch „Was ich schon
immer einmal sagen wollte“, festgehalten werden.
Jeder Bürger kann seine Geschichte, seine Erlebnisse, seine
Wünsche, seine Beobachtungen, seinen Ärger oder eben auch seiner Freude mit
einem Beitrag in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, einer
breiten Öffentlichkeit mitteilen. Egal ob große Politik oder Alltägliches,
aufschreiben lohnt sich. Keine andere Person hat die gleiche Geschichte erlebt.
Damit ist jeder Beitrag einzigartig.
Wir akzeptieren Beiträge aus allen Themenbereichen.
Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen
wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu
finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
Dies ist uns mit einem jungen Verlag, der am Jahresende 2018
gegründet wurde und im Augenblick noch in den Startlöchern steht hervorragend
gelungen.
Folgende Angaben werden benötigt:
vollständiger Name (und ggf. Pseudonym)
Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Der Verein ist zur Finanzierung
seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische
Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme
und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
…gesund und glücklich in
einer intakten Umwelt leben