Mittwoch, Juli 24, 2019

Orion Consulting Ltd./ Kapitalswiss: BaFinordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juli 2019 gegenüber der Orion Consulting Ltd., Kingstown, St.Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.kapitalwiss.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungspaare, Rohstoffe oder Aktien an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.

Vor den Geschäften im Zusammenhang mit der Plattform Kapitalswiss hat die BaFin bereits im April 2019 gewarnt.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Kapitalanlage gescheitert? Die Lösung: Der außergerichtliche Einzug der berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis!

Sein Geld gewinnbringend und sicher  zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen der Banken- und Anlagefirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer. In dem Haifischbecken Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das Geld aus der Tasche gezogen. Auch mit falschem Gold haben Anleger hohe Beträge verloren. 

Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und jahrelang dauern können, wissen die Meisten.

Dennoch unterschätzen mehr als 75 Prozent aller Befragten die Höhe anfallender Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Nur die Wenigsten wissen über Kosten wie Gerichtsgebühren, Sachverständigen- bzw. Gutachterkosten, u.ä. Bescheid, obwohl schon fast 60 Prozent mindestens einmal auf rechtliche Hilfe angewiesen waren.

Wer im Schadensfall eine Rechtsschutzversicherung hat, versucht im Regelfall das Kostenrisiko der Versicherung zu übertragen, die u.a. gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten des Gegners übernimmt. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung jeden Streitfall. Immer häufiger kommt es aus verschiedenen Gründen zu Deckungsablehnungen, wodurch der Geschädigte auf dem Kostenrisiko sitzen bleibt.

Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung stehen vor dem Problem, im Schadensfall selbst das Kostenrisiko tragen zu müssen. Aus gutem Grund schrecken dann die meisten Geschädigten davor zurück, das Prozesskostenrisiko selbst zu tragen, und nehmen lieber den Schaden hin. Denn im schlechtesten Fall droht dem Kläger der finanzielle Bankrott!

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind.

Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um verlorenes Geld  oder doch zumindest einen  Teil davon zurück zu holen.  Es kann allerdings in manchen Fällen ein langwieriger Prozess  werden.

Die schlechte Nachricht: Sie können eventuell in die Wiederbeschaffungsfalle tappen, indem Sie die falschen Helfer beauftragen. Vorsicht ist geboten, sonst kommen Sie vom Regen in die Traufe.

Das ehrliche Fazit: Nicht alle geschädigten  Anleger werden ihr Geld zurückbekommen können. Bei etlichen Anlegern wird es auch deutlich weniger sein als das, was sie ursprünglich investiert haben. Darüber hinaus, kann es ein langer Zeitraum sein, bis schlussendlich Geld verteilt werden kann.

Allerdings: Der Frühe Vogel fängt den Wurm! Denn es hat sich heute doch weitgehend herumgesprochen, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, - Stichwort Verjährung!  Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Dienstag, Juli 23, 2019

Geringverdiener werden zu CO2-Zwangssparern. Ist das die neue „soziale Ausgewogenheit“?

Die SPD fabuliert von einer pro Kopf auszuzahlenden Klimaprämie für Geringverdiener welche die Umwelt wenig belasten.

Auf Deutsch: Wer im Winter nicht heizt, oder keinen Strom verbraucht soll diese Almosenprämie erhalten. Etwa 350 000 Haushalten werden jedes Jahr vom Stromnetz abgeklemmt, weil sie ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können. Die SPD Prämie wird bei diesen Zwangssparern, dann wohl gerade mal die Kosten für die Entsperrung des Stromanschlusses  ausmachen.

Die SPD hat offensichtlich vergessen, dass die die Stromversorgung ein soziales Recht und eine Grundvoraussetzung für ein gesundes menschenwürdiges Wohnen ist. Dieses Menschenrecht ist dem
beinahe sektenartig gehypten Glaubensbekenntnis der erneuerbaren Energien geopfert worden. Widerspruch zwecklos! Bei den uns als  „alternativlos“ verkauften erneuerbaren Energien, erinnern sich viele Stromkunden mit Wehmut an die Zeit, als unsere Atomkraftwerke zuverlässig kohlenstofffreie Energie erzeugt haben , die auch Menschen mit kleinem Einkommen bezahlen konnten.

Allerdings haben die »grünen« Stromerzeuger etwas in der Geschichte Einmaliges vollbracht:

Der Stromverbraucher muss für etwas bezahlen, das es nicht gibt, nämlich für jenen »grünen« Strom, der gar nicht erst erzeugt wird, weil in die Netze wirklich nichts mehr hineinpasst oder – noch besser – weil noch keine Leitungen gebaut wurden, um den Strom abzutransportieren. Doch den Betreibern dieser Anlagen wurden 20 Jahre Einnahmen garantiert – ob sie Strom liefern oder nicht.

Immer mehr Menschen können die schöne neue grüne Energie nicht mehr bezahlen und werden vom Stromnetz abgeklemmt. Eine solche Energiewende bedroht die Lebensfähigkeit der weniger gut betuchten Bürger ganz massiv. Aber darüber wird nicht gesprochen. „So trägt die Energiewende ihren Teil zur Spaltung der Gesellschaft bei und keinen scheint es zu kümmern“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann jetzt hier  bestellt werden.


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


SPD will von Pendlern nicht gewählt werden: Sozial nach Malu Dreyer: »Benzin und Heizöl werden teurer.«

Geringverdiener verbrauchen weniger CO2. Diese ziemlich schräge Aussage stammt von Malu Dreyer, die in einem Gespräch mit der Rheinischen Post die soziale Komponente der CO2-Beutelschneiderei betont.

»Durch die Klimaprämie pro Kopf erreichen wir, dass die Menschen mit geringeren Einkommen stärker profitieren, weil sie typischerweise weniger CO2 verbrauchen.«

Konnte man bisher davon ausgehen, dass durch Heizen und Autofahren CO2 erzeugt und nicht verbraucht wird, so stellt Dreyer das jetzt auf den Kopf. Zynisches Spiel: Wer arm ist, kann halt nicht so viel heizen und fahren. Pech gehabt, sagt die heutige Sozialdemokratie. Doch Dreyer, die als kommissarische Parteichefin der SPD einen sehr genauen Einblick in das desaströse Zerfallen der einstigen stolzen Partei hat, ist nicht ohne Grund extrem besorgt. Sie bekleidet im Nebenberuf auch das Amt der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, einem Flächenland mit 500.000 Pendlern, die oft weite Strecken am Tag zurücklegen müssen, um überhaupt zur Arbeitsstelle zu kommen.

Die werden von der CO2-Abzocke besonders hart betroffen. Realisieren die Pendler erst, wem sie den Schwindel zu verdanken haben, dürfte es um die älteste Partei Deutschlands endgültig geschehen sein.

Deshalb versucht sie, ihnen besondere Entlastungen zu versprechen und damit die hemmungslose Geldschneiderei ihrer ach so sozialen Partei zu übertünchen. »Wir wollen mit dem CO2-Preis nicht die Einnahmen des Finanzministers erhöhen, sondern damit sozial verträglich den CO2-Ausstoß reduzieren.«

Ihre sozialdemokratische Parteikollegin Svenja Schulze ruft bekanntlich schon seit langem mit glänzenden Augen angesichts neuer Milliarden ›Geld her für CO2‹. »Preise rauf« ist für die Sozialdemokratin völlig normal: »Benzin und Heizöl werden teurer.« Dafür solle im Gegenzug pro Kopf eine Klimaprämie ausgezahlt werden, sagt sie und hofft, dass der kommissarischen SPD-Chefin jemand glaubt.

»Wer wenig CO2 verbraucht, wird kräftig profitieren. Wer das Klima stark belastet, hat am Ende weniger in der Tasche.« Ist doch so sozialdemokratisch gerecht. Das sogenannte Klimakabinett hatte am Donnerstagabend sich noch nicht einigen können, in welcher Höhe der Bürger für den CO2-Schwindel ausgenommen werden soll. Jedenfalls soll im Herbst das erste Geld Richtung Staat fließen.

Dreyer kündigte auch noch an, für Pendler einen besonderen Ausgleich zu schaffen. »Auch das haben wir Blick und werden eine Lösung haben, zum Beispiel über eine Unterstützung beim Umstieg auf ein E-Auto.« Der Witz des Tages: Geld her, dafür als Trostpflaster ein paar Tausend Euro zum neuen Elektroauto. Damit kommen die Pendler zum Arbeitsplatz, aber kaum mehr zurück. Und die großen E-Autos, die solche Strecken schaffen würden, sind viel zu teuer.

Dreyer markig: »Beim Klima darf es keine Sommerpause geben!« Im Klartext: Die Anstrengungen, wie möglichst schnell viel aus den Taschen der Bürger ziehen, werden durch keine Ferien unterbrochen fortgesetzt. SPD, Grüne und CDU haben es eilig mit der Verschrottung eines Industrielands für das Märchen, die Deutschen retten das Klima.

***
„Was ich schon immer einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!

Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und  Social  Media Plattformen. Bücher mit mehreren Bürgern als Autoren, können zu Bestsellern und Klassikern werden. Das Leben schreibt faszinierende Geschichten, die einer breiten Öffentlichkeit erst mit einem Buch so richtig zugänglich gemacht werden können.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion ist oft kein Platz mehr für andere Meinungen, Kompromisse und Konsens. Die Bürger haben jeden Tag Erlebnisse, wo sie sich fragen „Geht’s`noch?“ Diese Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen  können in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“,   festgehalten werden.

Jeder Bürger kann seine Geschichte, seine Erlebnisse, seine Wünsche, seine Beobachtungen, seinen Ärger oder eben auch seiner Freude mit einem Beitrag in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, einer breiten Öffentlichkeit mitteilen. Egal ob große Politik oder Alltägliches, aufschreiben lohnt sich. Keine andere Person hat die gleiche Geschichte erlebt. Damit ist jeder Beitrag einzigartig.

Wir akzeptieren Beiträge aus allen Themenbereichen.

Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
Dies ist uns mit einem jungen Verlag, der am Jahresende 2018 gegründet wurde und im Augenblick noch in den Startlöchern steht hervorragend gelungen.

Texte erreichen uns per Mail unter der Adresse dokudrom@email.de 

Folgende Angaben werden benötigt:
vollständiger Name (und ggf. Pseudonym)
Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…




Nach Golde drängt, Am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!

Auch Johann Wolfgang von Goethe beschäftigte sich mit dem Edelmetall Gold. Quelle des Zitats unserer Überschrift:  Faust. Der Tragödie erster Teil.

Die meisten Leute, die Gold kaufen, glauben, dass es wertvoll ist und auch wertvoll bleibt. Dieser starke Glaube wischt alle Bedenken zur Seite, die bei einer normalen Investition z.B. in Wertpapieren vielleicht ausschlaggebend gewesen wären, das Geschäft nicht zu machen.

Bekanntlich ist nicht alles Gold was glänzt. Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte als Kapitalanlage. Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig  wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite. Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde und dann kann es in einer Tragödie enden.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  19.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Stoff für einen Krimi: PIM Gold muss sich gegen den Verdacht der Geldwäsche wehren

19.07.2019 • Die Autoren von Krimi-Drehbüchern brauchen vermutlich nicht viel Phantasie für neuen Stoff. Diesen liefert das echte Leben. So auch im Fall K.K. Gregor Technik, bei dem ein größerer Internetschwindel abgezogen wurde. Merkwürdig involviert ist dabei die Firma PIM Gold, die fragwürdige Ansparverträge und Goldkäufe anbietet. K.K. Gregor Technik war ein guter Kunde und hat für Millionen Gold gekauft. Der von PIM bestrittene Verdacht der Geldwäsche steht im Raum.

Insolvenz K.K. Gregor Technik.

Berichte der Insolvenzverwalter sind meist dröge und langweilig. Bei K.K. Gregor Technik GmbH ist das anders. Der Geschäftsführer mit Postadresse JVA Frankfurt I hat sich anfänglich ins Ausland abgesetzt. Nach dem Insolvenzbericht von Februar dieses Jahres floh er mit 10.000 Euro zuerst nach Thailand und dann nach Indonesien. Bei der Einreise nach Deutschland ein halbes Jahr später klickten die Handschellen. Mit seriös auftretenden Fake-Shops für technische Geräte zu Schnäppchenpreisen wurden Kunden in betrügerischer Absicht zur Zahlung von Kaufpreisen veranlasst. Unglaublich, wie innerhalb von wenigen Wochen Aufträge in Millionenhöhe zustande kamen. Die anfänglich noch bei Wettbewerbern eingekauften Waren brachten positive Wertungen und trugen dazu bei, dass Ende November 2017 unglaubliche 28.315 Kundenbestellungen und Vorauskassezahlungen in einem Gesamtvolumen von 11,6 Millionen Euro vorlagen. Waren gab es so gut wie keine. Und das Geld ist weitgehend verschwunden

PIM Gold.

Die Staatsanwaltschaft war allerdings nicht nur wegen Betrugsverdacht bei K.K. Gregor Technik involviert. Sie beschäftigt sich auch mit 17 Zahlungen über 3,06 Millionen Euro, für die bei der PIM Gold GmbH aus Heusenstamm insgesamt 86 Kilogramm Gold gekauft wurden. Im Dezember 2017 hat die Staatsanwaltschaft dazu erstmals die Geschäftsräume von PIM wegen des Verdachts der Geldwäsche durchsucht. Eine Anfrage dazu hat PIM durch einen Rechtsanwalt beantworten lassen. Er betont, dass ergebnisoffen aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt werden würde: „Wir gehen davon aus, dass das Verfahren für uns erfolgreich beendet wird.“

Goldsuche.

Noch ist es nicht so weit. Derzeit streitet PIM mit der Staatsanwaltschaft beziehungsweise dem Insolvenzverwalter über das Gold. Denn am 25. September 2018 besuchten die Frankfurter Ermittler erneut die PIM und stellten eine halbe Million Euro in Bar und Edelmetalle im Wert von 2,8 Millionen Euro sicher. Der K.K. Gregor-Chef bestritt, das Gold jemals erhalten zu haben. Die Echtheit der von PIM vorgelegten Auslieferungsbelege schien zweifelhaft. Angeblich ist das Gold über den PIM-Geschäftspartner in der Türkei ausgeliefert worden. PIM sieht sich als Opfer: „Uns wurden seinerzeit Empfangsbelege vorgelegt, die sich im Nachhinein als manipuliert herausgestellt haben. Insofern sind wir Opfer der KKGT. Wir hatten ursprünglich keinen Grund, an deren Richtigkeit zu zweifeln.“

Beruhigung.

PIM sieht keine Schuld bei sich und beruhigt ihre Anleger: „Das Gold ist nicht eingezogen, sondern lediglich vorläufig gesichert worden. Sämtliche Werte standen und stehen wirtschaftlich der PIM zu. Kundengold war davon nicht betroffen. Da die PIM wirtschaftlich grundsolide aufgestellt ist, hat die Maßnahme den laufenden Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigt.“ Das müssen Kunden so glauben, da PIM Gold bisher keine aktuellen Jahresabschlüsse veröffentlichte (näheres finden Sie hier). Der letzte stammt von 2015 und weist nur 462.000 Euro Eigenkapital aus. Deshalb wollte Investmentcheck wissen, woher die sichergestellten drei Millionen Euro kommen: „Zwischen dem im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Eigenkapital und im Jahr 2018 vorhandenen Vermögenswerten besteht erkennbar kein Zusammenhang. Unabhängig hiervon verfügt die PIM über erhebliche Vermögenswerte aus drei Jahren erfolgreichen Wirtschaftens.“

Loipfinger’s Meinung.
Eine relativ junge Firma, die regen Online-Handel im Internet betreibt, kauft in Deutschland für drei Millionen Euro Gold und lässt es sich in der Türkei ausliefern. Als Nachweis dafür wird der PIM von deren Geschäftspartner in der Türkei ein Auslieferungsbeleg vorgelegt, auf dem laut Insolvenzverwalter der KKGT der Name des Geldempfängers falsch geschrieben ist. Eigentlich sollte so etwas misstrauisch machen. Kunden der PIM müssen nun darauf vertrauen, dass das sichergestellte Gold keines ist, das eigentlich ihnen gehört. Der beauftragte PIM-Anwalt versichert das. Aktuelle Jahresabschlüsse, die ein ausreichendes Eigenkapital ausweisen, gibt es nicht.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Montag, Juli 22, 2019

„Alle wollen die CO2 Steuer“, stimmt das wirklich?

Welchen Einfluss die Forderung der Freitagsklimademonstranten für „weniger fliegen“ auf das Urlaubsverhalten der Deutschen hat, zeigt sich am Rekord Tageshöchstwert des Frankfurter Flughafens mit 241 000 Fluggästen. Eine beeindruckende Demonstration was der Deutsche von Verboten hält. Er wird mit Sicherheit nicht mit dem Fahrrad auf seine Lieblingsinsel strampeln.

Um die geplante CO2-Steuer überhaupt einigermaßen begründen zu können, werden wir glauben gemacht, dass das beim Verbrennen fossiler Brennstoffe entstehende Kohlendioxid einen spürbaren Einfluss auf das Klima habe. Aber dafür existieren keine glaubwürdigen wissenschaftlichen Daten. Der ständig von den Medien zitierte "wissenschaftliche Konsens" ist genauso fraglich wie die angebliche  Befürwortung der CO2 Steuer durch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung. 

CO2 ist weder giftig noch ein Klimafaktor von Bedeutung. Die Forderung, „CO2 muss weg!“ dient ausschließlich der Generierung von Steuern und Abgaben. Die Regierung glaubt doch offensichtlich selbst nicht an  die „CO2- muss weg“ Parolen, sonst hätte sie ihr eigenes Reiseverhalten doch schon längst total geändert. Obwohl der Bundestag seit 25 Jahren in Berlin tagt, reisen massenweise Politiker und Regierungsbeamte umweltschädlich mit dem Flieger hin und her. Das Umweltministerium ist an diesem skandalösen Zustand mit vielen Flügen beteiligt, im Jahr 2018 waren es über 2.700 Flüge von Ministeriumsmitarbeitern. 

Die Flugzeuge der auf dem militärischen Teil des Flughafens Köln/Bonn stationierten Bundeswehr-Flugbereitschaft fliegen leer nach Berlin um dort die Passagier einsteigen zu lassen. Aus der Antwort auf eine Anfrage an die Bundesregierung geht hervor, dass Maschinen der Flugbereitschaft im vergangenen Jahr 800 Mal leer von ihrem Standort Köln/Bonn zu den Berliner Stadtflughäfen Tegel oder Schönefeld flogen. Derartige Leerflüge hätten in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich mehr als 4200 Tonnen CO2 pro Jahr verursacht. Die Flugbereitschaft wird wohl ihren Standort nach Berlin erst dann verlagern, wenn der Hauptstadtflughafen (BER) eröffnet wird.  „Kommentar.. überflüssig“, meint Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann jetzt hier  bestellt werden.


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Lemminge. Alle wollen die CO2-Steuer

Mit dem Schüren der irrationalen Angst vor CO2 können Politik und Medien zur Zeit jeden Schwachsinn durchsetzen.

Offenbar fließt zu vielen Deutschen das Geld immer noch in zu hohen Strömen aus den Taschen. Sie haben einfach zu viel davon. Anders ist die Begeisterung nicht zu erklären, mit der viele sich in das Abenteuer CO2-Steuer stürzen und nicht schnell genug ihr Geld dem Klimawandelwahn hinterherwerfen können.

Keine drei Wochen ist es her, dass Umweltministerin Svenja Schulze zum ersten Mal konkrete Zahlen zu einer CO2-Steuer vorgelegt hat. Dass sie die will, davon redet sich schon seit einem Jahr. Vor einer Woche dann das Ergebnis: ein Liter Benzin müsse in den nächsten zehn Jahren 0,57 € teurer werden. Nur so könnten die Deutschen zum Klimaschutz erzogen werden. Kaum Protest ertönt – sie erntet verblüffenderweise eher Zustimmung.

Auch die ersten deutschen Manager stimmen in den CO2-Gesang ein. Der Chef der Deutschen Post, Frank Appel, sagte der »Rheinischen Post«: »Wir brauchen in Europa oder in allen Industriestaaten eine CO2-Steuer, die berechenbar langfristig steigt«. So kann er vermutlich besser die nächsten Preiserhöhungen nach aussen hin verkaufen. Er glaubt nicht, dass Klimaschutz der Wirtschaft schade: »Wir werden grüneres Wachstum haben, aber nicht weniger. Weniger Wachstum wäre ja nur zu erwarten, wenn Menschen verboten wird, bestimmte Waren zu kaufen oder irgendwohin zu reisen.«

Bosch-Boss Volkmar Denner schreibt im Bosch-Unternehmensblog: Technologie-Offenheit »ließe sich durchaus über die CO2-Bepreisung noch fördern, etwa über eine Steuer auf die Treibhausgas-Emission. Zumindest könnte ein technologieneutraler CO2-Aufpreis jene Fehlsteuerungen vermeiden, wie sie durch einseitige Subventionen entstehen. So könnte zum Beispiel die gezielte Förderung von Elektroautos die Nachfrage nach weniger gewünschten Fahrzeugen einbrechen lassen. Deren Preise jedoch würden daraufhin nach den Gesetzen des Marktes soweit zurückgehen, dass die Nachfrage wieder steigen könnte. So kann es kontraproduktiv sein, wenn Politik gegen den Markt agiert.

Aber: »Die CO2-Bepreisung allein wird nicht zur Klimaneutralität in allen Wirtschaftssektoren führen.« Es brauche flankierende Maßnahmen. Zum Beispiel könnten die Einnahmen aus der Steuer wieder in die Verkehrswende investiert werden, meint der Chef von Bosch. Das ist das Unternehmen, das Einspritzpumpen und Software auch für VW-Diesel geliefert haben.

Bekanntlich hat sich Svenja Schulze auch noch daran erinnert, dass sie irgendwo noch Sozialdemokratin ist und dass ihre ehemalige Wählerklientel es doch nicht so dicke hat wie eine sozialdemokratische Spitzenfunktionärin. Also hat sie gesagt, der Klimaschutz müsse sozial verträglich gestaltet werden. Dann versteigt sie sich noch zu der Aussage, dass der Staat nicht von einer CO2-Steuer profitieren solle. Nein, das nun wirklich nicht. Hat sie jedenfalls gesagt. Im Zweifel linke Tasche – rechte Tasche.

In jedem Fall: Die Kohle muss her, so schnell wie möglich, sonst ist Deutschland pleite, bevor die Welt in der Klimakatastrophe versinkt. Deshalb soll das Kabinett schon im Herbst die Steuer beschließen.

Ihre geballte Unwissenheit hat Schulze gerade erst wieder auf ihrer Fahrt durch Brandenburg zur Schau gestellt, bei der sie auch die BZ Berlin begleitet hatte.

Zwei Tage lang hat »Ministerin Ahnungslos« Förster und Jäger, Schäfer und Wolfsschützer, Braunkohlebosse und Windradbauer getroffen, wie die BZ schildert.

Viel wusste sie dabei allerdings nicht. Auf die Frage des Reporters, wie hoch der Anteil der Kohlekraftwerke am CO2-Ausstoß im Land ist, konnte Schulze nur antworten: »Weiß ich nicht, wirklich nicht.«

60 Prozent wäre die richtige Antwort gewesen. Auch auf die Frage, ob das das Land seinen Klimagasausstoß reduziert habe, konnte Ministerin Ahnungslos Schulze nur sagen: »Ich kenne die Zahlen nicht.« Richtige Antwort, so die BZ Berlin: Die CO2 Menge blieb gleich, weil trotz Wind und Biogas die Kohleverbrennung weitergeht. Schon mehr als peinlich, dass die SPD-Politikerin nicht weiß, wann in Brandenburg gewählt wird. Schulze lenkt ab: Das ist für diese Reise nicht relevant. Dies, obwohl Wahlplakate an den Straßenrändern stehen.

Sie hat nicht einmal elementare Fakten auf dem Schirm, weiß nicht, wie viele Menschen etwa in Brandenburg leben. Schulze: »Ich habe nicht die genauen Zahlen alle Bundesländer auswendig gelernt.« Das ist Höheres, was interessieren da Fakten: »Ich beschäftige mich hier mit dem Klimawandel.« Dafür erklärt Ministerin Ahnungslos den Kumpels im Lausitzer Braunkohlerevier Schwarze Pumpe, warum die Kraftwerke abgeschaltet werden müssen. Mit Sensen, Trägern und Deutschland Tüten haben sich Mitglieder eines Heimatvereines vor der Ministerin aufgebaut, schildert BZ Reporter. Nicht nach einem freundlichen Empfang sieht das aus.

Ein älterer Mann beschimpft sie: »Wir halten den Kohleausstieg für völlig übertrieben und falsch. Das macht kein anderes Land.«

CO2 ist eine Lüge, brüllt ihr ein anderer ins Gesicht.

Schulze flunkert die Kumpels an: »Die ganze Welt steigt aus der Kohle aus.« Sagt die laut BZ Berlin. Den Mitarbeitern, die um ihre Jobs fürchten, wagt es Schulze, ins Gesicht zu sagen: »Wir fördern nicht nur den Kohleausstieg, auch den Einstieg in neue Dinge und Arbeitsplätze.« Sie eröffnet die Baustelle für die angeblich weltgrößte Speicherbatterie. Ein weiterer Schwindel.

Je weniger Deutschland seinen Verpflichtungen den Bürgern nach Schutz vor Gewalt nachkommen kann, desto lauter übertönen Sprüche wie »Deutschland hinke seinen internationalen Verpflichtungen hinterher«. Danach solle der CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zurückgehen. Bedeutet: Um mehr als die Hälfte sollen Heizen und Autofahren reduziert werden. Bisher beträgt der Rückgang kaum 30 Prozent.

Kein Argument ist einfältig genug, um nicht in den medialen grünen Geschwätzraum hineingeworfen zu werden. So bemüht der ARD-Korrespondent aus Paris tatsächlich den Begriff »Egalité« (Gleichheit), um eine weitere Steuer auf Flugtickets zu rechtfertigen.

Schon seit einigen Monaten äußere sich bei unseren Mitbürgern um Verständnis – ein Gefühl der Ungerechtigkeit, was die Besteuerung des Luftverkehrs anbelangt, zitiert er die französische Verkehrsministerin, die das in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem französischen Umweltminister sagt.

Die haben offenbar keine Angst mehr vor den Gelbwesten und deren Proteste. So wird Frankreich ab dem nächsten Jahr vermutlich eine Öko-Steuer einführen. 1,50 Euro für ein Flugticket innerhalb Europas in der Economy Class. Das soll ebenfalls sozial gerecht sein. Daher muss, wer Business Class fliegt, bis zu 18 Euro für Flüge außerhalb Europas zusätzlich bezahlen.

Air France kritisiert diese zusätzliche Abzockerei. Die Fluggesellschaft rechnet mit zusätzlichen Kosten von mehr als 60 Millionen Euro pro Jahr. Die französischen Flughäfen könnten dadurch weniger attraktiv werden. Das Geld hat die französische Verkehrsministerin schon verplant. Rund 180 Millionen Euro erwartet sie von der zusätzlichen Steuer auf die Flugtickets. Das Geld werde komplett in Investitionen gesteckt. Sagt sie, ohne rot dabei zu werden.

Schon mal etwas für das Klima getan haben gerade die amerikanischen Sängerin Miley Cyrus und ihr Ehemann. Sie haben sich entschlossen, keine Kinder wegen der Klimakrise zu bekommen. »Wir werden uns nicht vermehren, weil wir wissen, dass die Welt damit nicht umgehen kann«, sagte sie laut Bild-Zeitung. So können sich solche Gedanken schon einmal nicht mehr weiter vermehren.

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„Was ich schon immer einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!

Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und  Social  Media Plattformen. Bücher mit mehreren Bürgern als Autoren, können zu Bestsellern und Klassikern werden. Das Leben schreibt faszinierende Geschichten, die einer breiten Öffentlichkeit erst mit einem Buch so richtig zugänglich gemacht werden können.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion ist oft kein Platz mehr für andere Meinungen, Kompromisse und Konsens. Die Bürger haben jeden Tag Erlebnisse, wo sie sich fragen „Geht’s`noch?“ Diese Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen  können in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“,   festgehalten werden.

Jeder Bürger kann seine Geschichte, seine Erlebnisse, seine Wünsche, seine Beobachtungen, seinen Ärger oder eben auch seiner Freude mit einem Beitrag in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, einer breiten Öffentlichkeit mitteilen. Egal ob große Politik oder Alltägliches, aufschreiben lohnt sich. Keine andere Person hat die gleiche Geschichte erlebt. Damit ist jeder Beitrag einzigartig.

Wir akzeptieren Beiträge aus allen Themenbereichen.

Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
Dies ist uns mit einem jungen Verlag, der am Jahresende 2018 gegründet wurde und im Augenblick noch in den Startlöchern steht hervorragend gelungen.

Texte erreichen uns per Mail unter der Adresse dokudrom@email.de 

Folgende Angaben werden benötigt:
vollständiger Name (und ggf. Pseudonym)
Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…








James und Jenkins Consulting Group: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:
James und Jenkins Consulting Group

Adresse: 360 E 4. St. New York, NY 10009, USA
Telefon: 1 845 793 8193
Fax 1 845 859 5392
Email: nfo@jamesandjenkinsgroup.com

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

  • Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

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Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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