Donnerstag, Juni 27, 2019

Warnung vor LOOiX AG.: Mitteilung der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die LOOiX AG, Vaduz, Registernummer FL-0002.601.150-6, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt und als Betreiberin der Webseite www[dot]looix[dot]io nicht berechtigt ist, bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen.

Die FMA informiert, dass eine Bewilligung der FMA ausschliesslich im Rahmen eines formellen Bewilligungsverfahrens erfolgt. Die LOOiX AG hat entgegen den Angaben in ihrem Whitepaper auf ihrer Webseite und im Medienartikel “E-Sports, Online-Glücksspiel und Blockchain – Die ungenutzte Chance“ vom 4. Juni 2019 keine regulatorische Genehmigung der FMA in Bezug auf das Geschäftsmodell und die Struktur des LOOiX-Token erhalten.

Die FMA empfiehlt dringend, Finanzgeschäfte nur durch Finanzinstitute ausführen zu lassen, die von der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen sind. Sämtliche bewilligte Finanzdienstleister in Liechtenstein werden im offiziellen Register der FMA aufgeführt.

Quelle: FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li.li
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Blueford Consultancy Limited: Mitteilung der Financial Conduct Authority (FCA)

Wir glauben, dass dieses Unternehmen Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien ohne unsere Genehmigung erbracht hat. Finden Sie heraus, warum Sie besonders vorsichtig mit dieser nicht autorisierten Firma umgehen sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.

Nahezu alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien anbieten, fördern oder verkaufen, müssen von uns autorisiert werden.

Einige Firmen handeln jedoch ohne unsere Genehmigung und andere führen wissentlich Investitionsbetrügereien durch.

Diese Firma ist nicht von uns autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund unserer Informationen sind wir der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Blueford Consultancy Limited
Adresse:  251 N 7th St. Brooklyn, NY 11211, USA
Telefon:  +1 914 336 4506
Fax:  +1 914 462 4305
E-Mail:  info@bluefordconsultancy.com
Website:  www.bluefordconsultancy.com

Quelle: https://www.fca.org.uk

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Identitätsmissbrauch: MMG Finance Group

Die MMG Finance Group agiert unter den Namen „MMG Finance Group (Generali Group)“ sowie „Morgan & Morgan (MMG Bank Corporation)“. Zudem bezeichnet sie sich als Unternehmen der JP Morgan Chase &Co sowie der Generali Group.

Damit entsteht der Eindruck, dass MMG Finance Group in einem Zusammenhang mit lizensierten Instituten steht bzw. selbst ein zugelassenes Institut ist. Das trifft aber nicht zu.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der MMG Finance Group mit dem angeblichen Sitz in Großbritannien keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, in Deutschland als Bank zu firmieren.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert Messstationen an den am stärksten belasteten Orten einzurichten.

Das Gericht urteilte, dass schon überhöhte Werte von Feinstaub, Stickstoffdioxid oder anderen in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe an einzelnen Messstationen als Verstoß gälten. Messstationen seien nach den EU-Regeln an den am stärksten belasteten Orten einzurichten.

Da nun nicht mehr die Mittelwerte über einen längeren Zeitraum zählen, sondern bereits vereinzelte Überschreitungen der Grenzwerte gegen EU-Recht verstoßen, ist mit viel mehr Sanktionen als bisher zu rechnen.  

Die Gerichte können in Zukunft sogar weitere Messstationen anordnen, sobald Initiativen oder betroffene Anwohner darauf drängen. Das kann also jeden Ort in Deutschland betreffen.

Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Anwohner des Flughafens Frankfurt aktiv werden. In Frage kommen dafür Bürger der Städte Frankfurt am Main, Rüsselsheim,  Mörfelden-Walldorf, und Kelsterbach.

Das gilt auch für alle Anlaufstellen von Kreuzfahrtschiffen. Hauptsächlich betroffen sind hier die Einwohner folgender Städte:  Bremerhaven, Kiel, Hamburg, Travemünde, Sassnitz (Rügen), Warnemünde und Wismar. Dazu kämen dann noch die vielen Orten die Anlaufstelle von Flusskreuzfahrtschiffen sind.

Wenn kein Auto mehr fährt, kein Flieger mehr abhebt, kein Kreuzfahrtschiff mehr einläuft, dann ist nicht mehr die Politik sondern die Justiz am Ruder. „Ist das die Europapolitik, die sich die Europäer wünschen?“, fragt sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR |Umwelt|TechniK|Recht| e.V. möchte seinen Lesern den auf http://automotive-opinion.com am 26. Juni 2019 veröffentlichten Beitrag zum Thema „E-Auto“ von Peter Groschupf nicht vorenthalten:

Nach neuem EuGH-Urteil: Abgasmessungen bald in jeder Straße?

Mit seinem neuesten Urteil scheint der Europäische Gerichtshof zur Jagd auf jedes Abgasmolekül zu blasen, das die bisher geltenden Durchschnittswerte als Absolutwert überschreitet.

Diese Neuausrichtung könnte das bisherige Messstationen-Szenario derart verschärfen, dass es zu weiteren Fahrverboten kommen dürfte. Denn nicht mehr die Mittelwerte über einen längeren Zeitraum gemessen, sondern bereits vereinzelte Überschreitungen der Grenzwerte können gegen EU-Recht verstoßen und damit zu Fahrverboten führen. Keine Frage dass der Umwelthilfe-Verein weitere Klagen anstrengen wird, schließlich hat er das oberste europäische Gericht hinter sich.

Die Gerichte können in Zukunft sogar weitere Messstationen anordnen, sobald die Umwelthilfe oder Anwohner belasteter Straßen darauf drängen. Der Gerichtshof beweist mit seinem Urteil vom 26. Juni 2019 erneut seine autokritische Grundeinstellung. Oder aber auch seine Anwohnerfreundliche Sichtweise. Denn die Richter verlangen, dass Messstationen immer an den am schlimmsten belasteten Stellen der Städte platziert werden müssen.

Der Deutsche Städtetag geht nach diesem Urteil davon aus, dass die Fahrverbots-Diskussion „jetzt erst richtig Fahrt aufnehmen“ dürfte. „Die bisherigen Urteile waren erst der Anfang. Wir erwarten eine breit angelegte Klagewelle der Umwelthilfe“, ist zu hören.

Das Urteil widerspricht vehement auch der von Verkehrsminister Andreas Scheuer und anderen Politikern immer wieder geäußerten Meinung, dass die Messstationen gerade nicht an den Abgasschwerpunkten aufgestellt werden sollten, weil dies das Bild der Durchschnittsbelastung verfälschen würde. Da jetzt aber nach dem neuesten Urteil die Durchschnittsbelastung keine Rolle mehr spielt, sondern der einmal gemessene Absolutwert an einer Straßenkreuzung oder an einem Busbahnhof, stellen sich die Städte auf „eine dramatische Verschärfung“ der Rechtsprechung ein.

Die Städte dürfen künftig also nicht mehr den Durchschnittswert mehrere Messstellen ermitteln, sondern müssen schon bei der Grenzüberschreitung einer einzelnen Messstelle einschreiten. „Das wird zu einer Klagewelle anschwellen“, fürchtet man im Stuttgarter Rathaus. Verkehrsminister Scheuer dürfte irren, wenn er jetzt sagt, dass sich an den Diesel-Fahrverboten in den Städten nichts ändere. Das neue Urteil des Gerichtshofes ist nach der Maut-Entscheidung ein weiterer scharfer Verweis gegenüber Scheuers autofreundlicher Sichtweise. Allerdings dürfte das Urteil bei vielen Diesel-Fahrern nicht auf Gegenliebe stoßen, hatten sie doch geglaubt, dass dräuende Fahrverbote mit dem Abschwellen der durchschnittlich berechneten Stickoxidwerte und ständig verbesserter Abgastechnik nun immer unwahrscheinlicher würden.

Das Gegenteil dürfte der Fall sein. Der Umwelthilfe-Verein wird jetzt wohl erst richtig loslegen. Und erst Ruhe geben, wenn auf jedem Aldi-Parkplatz eine Messstation steht.


Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein UTR wird seinen Aufgaben und Zielen jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht.

  • Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Übrigens….. Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
Internet:


….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….



Mittwoch, Juni 26, 2019

GOLDEN HORN INVESTMENT: BAfin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sowie Depotgeschäft und ordnet die Abwicklung an.

GOLDEN HORN INVESTMENT BV (goldenhorninvestment.com / goldenhorninvest.eu): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sowie Depotgeschäft und ordnet die Abwicklung an.

Die GOLDEN HORN INVESTMENT BV ist Betreiberin der Webseiten goldenhorninvestment.com sowie goldenhorninvest.eu und bietet in diesem Zusammenhang Anlegern die Investition in Anleihezertifikate mit verschiedenen Laufzeiten an. Zudem bietet die Gesellschaft Kunden die Depotführung für sogenannte „toxische Werte“ an.

Damit betreibt die GOLDEN HORN INVESTMENT BV das Einlagengeschäft und das Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Am 31. Mai 2019 hat die BaFin der GOLDEN HORN INVESTMENT BV die-se Art von Geschäften in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Solo-Capitals

Adresse:  Harju Maakond, Tallinn, Kesklinna linnaosa, Roosikrantsi tn 2-567K, 1011, Estland

Telefon:  +44 20 8089 1061

E-Mail:  Support@solocapitals.net , Supportteam@solocapitals.net

Website:  https://www.solocapitals.net

Quelle: https://www.fca.org.uk

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GENO-Vorsorge eG: BaFin Maßnahme vom 09.05.2019, geändert am 26.06.2019.

BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Investmentgeschäfts an.

Die BaFin hat der GENO-Vorsorge eG, Egesheim, mit Bescheid vom 10. April 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die GENO-Vorsorge eG warb auf der Grundlage ihrer Satzung von ihren Mitgliedern Kapital ein und investierte es zu deren Nutzen ohne einen genossenschaftlichen Förderzweck zu verfolgen.

Sie betrieb durch die kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (26.06.2019):

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

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Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

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Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

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Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Dienstag, Juni 25, 2019

Der Betrug mit Aktien erlebt seine Renaissance, meldet der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Seit die Zinsen am Boden sind, macht eine schon längst tot geglaubte Betrugsmasche wieder von sich reden. Der Verkauf von Billigaktien auch unter dem Namen „Penny Stocks“ bekannt. Mit diesen betrügerischen Wertpapier-Angeboten wurden bereits wieder Millionen von Euro ergaunert.

Jeder Investor wünscht sich eine Anlage mit einer guten Rendite. Das machen sich natürlich die Anlagebetrüger zu Nutze  und versprechen garantierte Renditen oder auch die jetzt einmalige Chance an einem bevorstehenden Börsengang kräftig zu mit zu verdienen.

Da gibt es Scheinunternehmen mit denen erreicht wird, dass die Investoren glauben gemacht werden, es mit einem Unternehmen mit einem ähnlichen Namen und breitem Bekanntheitsgrad zu tun zu  haben. Der Anleger kauft dann nicht die „echten“ Aktien sondern die des Scheinunternehmens.

Mitunter gründen die Betrüger mehrere kleiner Public-Shell-Unternehmen. Das sind Unternehmen, die keine eigentlichen Geschäfte tätigen und keine Vermögenswerte besitzen. Danach werden dann Aktien dieser Unternehmen verkauft. Öffentlich zugängliche Informationen und Presseberichte über diese Unternehmen, stammen von den Betrügern selbst.

Das Geschäft mit den billigen Aktien ist meist ein großangelegter oft international organisierter Anlagebetrug. Die Werbemaßnahmen und die Akquisition erfolgen dabei ähnlich wie im normalen Geschäftsleben durch Marketing und Vermittler. Eine der gefährlichsten und aggressivsten Vertriebsmethoden für diese betrügerischen Produkte stellt das Telefonmarketing dar.

Das Herz einer „Boiler Room Operation“ (betrügerische Telemarketing-Operation)  ist in der Regel ein in bester Lage angemietetes Büro.  Schreibtische, Telefone, und erfahrene Verkäufer, die Hunderte von Menschen aus der ganzen Welt jeden Tag per Telefon oder Mail kontaktieren, mehr wird nicht gebraucht.

Im Boiler Room also dem angemieteten Büro arbeitet ein Heer von jungen Männern und Frauen, die sogenannten „Opener“. Ihre Aufgabe besteht darin, täglich unzählige Personen  anzurufen (Cold Calls) um sie für Spekulationen in Aktien zu gewinnen. Die Opener werden im  morgendlichen Sales Meeting auf ihre Arbeit am Telefon eingeschworen und mit entsprechenden Vorgaben unter Druck gesetzt. Wer nicht spurt oder zu wenig „produziert“ wird gefeuert! Ein guter Opener schafft am Tag bis zu 250 Anrufe. Die Initiatoren nutzen meist eine Überwachungssoftware, die verhindern soll, dass der Opener eventuell Geschäfte auf eigene Rechnung macht. Die Opener sitzen meist auch auf engstem Raum in Großraumbüros zusammengedrängt. Das hat den einfachen Grund, dass die Opener dadurch automatisch voneinander lernen und sich von der aufgeheizten Erfolgsatmosphäre gegenseitig anstecken lassen.

Angerufene Personen, die ein grundsätzliches Interesse zeigen, werden in der Regel vom „Opener“ sofort an den in der Hierarchie wesentlich höher stehenden  „Loader“ weitergereicht. Der Loader der meist auch einmal als schlecht bezahlter Opener angefangen hat, arbeitet mit bewährten, psychologisch gut aufgebauten Tricks. Er offeriert besonders günstige Spekulationen und drängt gleichzeitig auf rasche Entscheidung.

Geschädigte Aktienkäufer berichten dem ESK dass sie Aktien auch über Deutsche Vermittlerbüros gezeichnet haben. Der Kaufpreis für die Aktien wurde aber meit in das Ausland überwiesen. Die Aktien wurden nie an den Käufer ausgeliefert und auch nicht wirklich nachvollziehbar irgendwo hinterlegt. Auf Nachfrage wurden die Käufer mit Ausflüchten vertröstet, dann war der bisherige Ansprechpartner nicht mehr erreichbar. Später dann auch die Telefonnummer tot.

Der Betrug mit den Billigaktien ist weiter verbreitet als man bisher angenommen hat, sagt Horst Roosen vom ESK. Er richtet Schaden ungeahnten Ausmaßes an.  Durch verschiedene unerlaubte Techniken werden die Kurse bestimmter Aktien in die Höhe getrieben, um dann ins bodenlose zu fallen. Diese Manipulation ist bekannt als „Pumpe und Dump“ und ist fast so alt wie die Börse.  Durch die Beeinflussung der Anleger mit irreführenden Angaben über ein Unternehmen werden die Preise in eine vorher festgelegte Höhe getrieben. Ist der dann erreicht stoßen die betrügerischen Initiatoren ihre eigenen Aktien ab.

Die gegenteilige Entwicklung einer Pumpe und Dump ist das so genannte Scoop. Hier werden über ein Unternehmen sehr negative  frei erfundene Gerüchte verbreitet. Damit soll der Preis in den Keller fallen. Ist der Preis unten, kaufen die Betrüger die Aktien, schaffen die Gerüchte aus der Welt, verbreiten Positive Nachrichten, puschen die Aktie nach oben – und machen Kasse!

Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter, sagt Horst Roosen.  Natürlich kann man nicht sagen, dass alle derartige Aktien von fraglichem Wert sind. Die Vergangenheit und auch aktuelle Vorfälle zeigen jedoch, dass die Kurse mancher „Penny Stocks“ manipuliert wurden.

Die Aktienbetrüger treten meist international auf, wobei oft Standorte in Ländern gewählt werden, die keine Auslieferungsvereinbarungen mit unseren inländischen Strafverfolgungsbehörden haben. Beim Telefonieren ist für den Angerufenen nicht ersichtlich von wo aus er angerufen wird.

Betrogene Anleger die sich wehren wollen, haben es dann oft mit  einem hoch organisierten Netzwerk von Kriminellen zu tun, die mit entsprechender Drohkulisse, den Anleger zum Aufgeben bewegen.  Insider sprechen davon dass mit einem straff organisierten kriminellen Netzwerk und über ganz Europa verteilten Boiler Rooms ein Schaden ungeahnten Ausmaßes angerichtet wird.

Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank.

Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

Fazit des ESK:

Als Anleger sollten Sie zunächst einmal allen Angeboten die bei nüchterner Betrachtung unrealistisch erscheinen sehr reserviert gegenübertreten. Denken Sie daran, nicht alle was Sie da lesen und sehen ist so wie es scheint! Ihre Investitions-Entscheidungen sollten Sie auf der Grundlage von Unternehmens-Daten  und fernab jeglicher Spekulation treffen. Es sollten sich nur Anleger die bereit sind 100 Prozent ihrer Investition auch verlieren zu können,  mit einem solch riskanten Markt beschäftigen. Sicher gibt es einige Leute die in diesem Markt reich geworden sind. Aber für die paar Wunder gibt es Tausende Verlierer.

Natürlich wird die Mehrzahl der Penny-Stock Anbieter seriös arbeiten, aber es gibt leider auch unseriöse Vertreter dieser Zunft und nur die haben wir hiermit gemeint.  Sollten Sie Opfer eines unseriösen „Aktiengeschäfts“ geworden sein, hier wird Ihnen geholfen:

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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