Das Gericht urteilte, dass schon überhöhte Werte von
Feinstaub, Stickstoffdioxid oder anderen in der EU-Richtlinie über Luftqualität
und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe an einzelnen Messstationen als
Verstoß gälten. Messstationen seien nach den EU-Regeln an den am stärksten
belasteten Orten einzurichten.
Da nun nicht mehr die Mittelwerte über einen längeren
Zeitraum zählen, sondern bereits vereinzelte Überschreitungen der Grenzwerte gegen
EU-Recht verstoßen, ist mit viel mehr Sanktionen als bisher zu rechnen.
Die Gerichte können in Zukunft sogar weitere Messstationen
anordnen, sobald Initiativen oder betroffene Anwohner darauf drängen. Das kann
also jeden Ort in Deutschland betreffen.
Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Anwohner des
Flughafens Frankfurt aktiv werden. In Frage kommen dafür Bürger der Städte Frankfurt
am Main, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, und Kelsterbach.
Das gilt auch für alle Anlaufstellen von Kreuzfahrtschiffen.
Hauptsächlich betroffen sind hier die Einwohner folgender Städte: Bremerhaven, Kiel, Hamburg, Travemünde, Sassnitz
(Rügen), Warnemünde und Wismar. Dazu kämen dann noch die vielen Orten die
Anlaufstelle von Flusskreuzfahrtschiffen sind.
Wenn kein Auto mehr fährt, kein Flieger mehr abhebt, kein
Kreuzfahrtschiff mehr einläuft, dann ist nicht mehr die Politik sondern die
Justiz am Ruder. „Ist das die Europapolitik, die sich die Europäer wünschen?“,
fragt sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Der UTR |Umwelt|TechniK|Recht| e.V.
möchte seinen Lesern den auf http://automotive-opinion.com
am 26. Juni 2019 veröffentlichten Beitrag zum Thema „E-Auto“ von Peter
Groschupf nicht vorenthalten:
Nach neuem
EuGH-Urteil: Abgasmessungen bald in jeder Straße?
Mit seinem neuesten Urteil scheint der Europäische
Gerichtshof zur Jagd auf jedes Abgasmolekül zu blasen, das die bisher geltenden
Durchschnittswerte als Absolutwert überschreitet.
Diese Neuausrichtung könnte das bisherige
Messstationen-Szenario derart verschärfen, dass es zu weiteren Fahrverboten
kommen dürfte. Denn nicht mehr die Mittelwerte über einen längeren Zeitraum
gemessen, sondern bereits vereinzelte Überschreitungen der Grenzwerte können
gegen EU-Recht verstoßen und damit zu Fahrverboten führen. Keine Frage dass der
Umwelthilfe-Verein weitere Klagen anstrengen wird, schließlich hat er das
oberste europäische Gericht hinter sich.
Die Gerichte können in Zukunft sogar weitere Messstationen
anordnen, sobald die Umwelthilfe oder Anwohner belasteter Straßen darauf
drängen. Der Gerichtshof beweist mit seinem Urteil vom 26. Juni 2019 erneut
seine autokritische Grundeinstellung. Oder aber auch seine Anwohnerfreundliche
Sichtweise. Denn die Richter verlangen, dass Messstationen immer an den am
schlimmsten belasteten Stellen der Städte platziert werden müssen.
Der Deutsche Städtetag geht nach diesem Urteil davon aus,
dass die Fahrverbots-Diskussion „jetzt erst richtig Fahrt aufnehmen“ dürfte.
„Die bisherigen Urteile waren erst der Anfang. Wir erwarten eine breit
angelegte Klagewelle der Umwelthilfe“, ist zu hören.
Das Urteil widerspricht vehement auch der von
Verkehrsminister Andreas Scheuer und anderen Politikern immer wieder geäußerten
Meinung, dass die Messstationen gerade nicht an den Abgasschwerpunkten
aufgestellt werden sollten, weil dies das Bild der Durchschnittsbelastung
verfälschen würde. Da jetzt aber nach dem neuesten Urteil die Durchschnittsbelastung
keine Rolle mehr spielt, sondern der einmal gemessene Absolutwert an einer
Straßenkreuzung oder an einem Busbahnhof, stellen sich die Städte auf „eine
dramatische Verschärfung“ der Rechtsprechung ein.
Die Städte dürfen künftig also nicht mehr den Durchschnittswert
mehrere Messstellen ermitteln, sondern müssen schon bei der Grenzüberschreitung
einer einzelnen Messstelle einschreiten. „Das wird zu einer Klagewelle
anschwellen“, fürchtet man im Stuttgarter Rathaus. Verkehrsminister Scheuer
dürfte irren, wenn er jetzt sagt, dass sich an den Diesel-Fahrverboten in den
Städten nichts ändere. Das neue Urteil des Gerichtshofes ist nach der
Maut-Entscheidung ein weiterer scharfer Verweis gegenüber Scheuers
autofreundlicher Sichtweise. Allerdings dürfte das Urteil bei vielen
Diesel-Fahrern nicht auf Gegenliebe stoßen, hatten sie doch geglaubt, dass
dräuende Fahrverbote mit dem Abschwellen der durchschnittlich berechneten
Stickoxidwerte und ständig verbesserter Abgastechnik nun immer
unwahrscheinlicher würden.
Das Gegenteil dürfte der Fall sein. Der Umwelthilfe-Verein
wird jetzt wohl erst richtig loslegen. Und erst Ruhe geben, wenn auf jedem
Aldi-Parkplatz eine Messstation steht.
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit,
sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der
Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.
Der Verein UTR wird seinen Aufgaben und Zielen jenseits der
in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht.
- Der
„totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
- Umweltfragen
sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
- Wir
bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den
Menschen.
Bleiben Sie cool wenn
Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur
Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!
Übrigens….. Der Verein ist zur Finanzierung
seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische
Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme
und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet:
….UTR e.V. Gesund und glücklich in
einer intakten Umwelt leben….
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen