Donnerstag, Juni 27, 2019

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert Messstationen an den am stärksten belasteten Orten einzurichten.

Das Gericht urteilte, dass schon überhöhte Werte von Feinstaub, Stickstoffdioxid oder anderen in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe an einzelnen Messstationen als Verstoß gälten. Messstationen seien nach den EU-Regeln an den am stärksten belasteten Orten einzurichten.

Da nun nicht mehr die Mittelwerte über einen längeren Zeitraum zählen, sondern bereits vereinzelte Überschreitungen der Grenzwerte gegen EU-Recht verstoßen, ist mit viel mehr Sanktionen als bisher zu rechnen.  

Die Gerichte können in Zukunft sogar weitere Messstationen anordnen, sobald Initiativen oder betroffene Anwohner darauf drängen. Das kann also jeden Ort in Deutschland betreffen.

Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Anwohner des Flughafens Frankfurt aktiv werden. In Frage kommen dafür Bürger der Städte Frankfurt am Main, Rüsselsheim,  Mörfelden-Walldorf, und Kelsterbach.

Das gilt auch für alle Anlaufstellen von Kreuzfahrtschiffen. Hauptsächlich betroffen sind hier die Einwohner folgender Städte:  Bremerhaven, Kiel, Hamburg, Travemünde, Sassnitz (Rügen), Warnemünde und Wismar. Dazu kämen dann noch die vielen Orten die Anlaufstelle von Flusskreuzfahrtschiffen sind.

Wenn kein Auto mehr fährt, kein Flieger mehr abhebt, kein Kreuzfahrtschiff mehr einläuft, dann ist nicht mehr die Politik sondern die Justiz am Ruder. „Ist das die Europapolitik, die sich die Europäer wünschen?“, fragt sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR |Umwelt|TechniK|Recht| e.V. möchte seinen Lesern den auf http://automotive-opinion.com am 26. Juni 2019 veröffentlichten Beitrag zum Thema „E-Auto“ von Peter Groschupf nicht vorenthalten:

Nach neuem EuGH-Urteil: Abgasmessungen bald in jeder Straße?

Mit seinem neuesten Urteil scheint der Europäische Gerichtshof zur Jagd auf jedes Abgasmolekül zu blasen, das die bisher geltenden Durchschnittswerte als Absolutwert überschreitet.

Diese Neuausrichtung könnte das bisherige Messstationen-Szenario derart verschärfen, dass es zu weiteren Fahrverboten kommen dürfte. Denn nicht mehr die Mittelwerte über einen längeren Zeitraum gemessen, sondern bereits vereinzelte Überschreitungen der Grenzwerte können gegen EU-Recht verstoßen und damit zu Fahrverboten führen. Keine Frage dass der Umwelthilfe-Verein weitere Klagen anstrengen wird, schließlich hat er das oberste europäische Gericht hinter sich.

Die Gerichte können in Zukunft sogar weitere Messstationen anordnen, sobald die Umwelthilfe oder Anwohner belasteter Straßen darauf drängen. Der Gerichtshof beweist mit seinem Urteil vom 26. Juni 2019 erneut seine autokritische Grundeinstellung. Oder aber auch seine Anwohnerfreundliche Sichtweise. Denn die Richter verlangen, dass Messstationen immer an den am schlimmsten belasteten Stellen der Städte platziert werden müssen.

Der Deutsche Städtetag geht nach diesem Urteil davon aus, dass die Fahrverbots-Diskussion „jetzt erst richtig Fahrt aufnehmen“ dürfte. „Die bisherigen Urteile waren erst der Anfang. Wir erwarten eine breit angelegte Klagewelle der Umwelthilfe“, ist zu hören.

Das Urteil widerspricht vehement auch der von Verkehrsminister Andreas Scheuer und anderen Politikern immer wieder geäußerten Meinung, dass die Messstationen gerade nicht an den Abgasschwerpunkten aufgestellt werden sollten, weil dies das Bild der Durchschnittsbelastung verfälschen würde. Da jetzt aber nach dem neuesten Urteil die Durchschnittsbelastung keine Rolle mehr spielt, sondern der einmal gemessene Absolutwert an einer Straßenkreuzung oder an einem Busbahnhof, stellen sich die Städte auf „eine dramatische Verschärfung“ der Rechtsprechung ein.

Die Städte dürfen künftig also nicht mehr den Durchschnittswert mehrere Messstellen ermitteln, sondern müssen schon bei der Grenzüberschreitung einer einzelnen Messstelle einschreiten. „Das wird zu einer Klagewelle anschwellen“, fürchtet man im Stuttgarter Rathaus. Verkehrsminister Scheuer dürfte irren, wenn er jetzt sagt, dass sich an den Diesel-Fahrverboten in den Städten nichts ändere. Das neue Urteil des Gerichtshofes ist nach der Maut-Entscheidung ein weiterer scharfer Verweis gegenüber Scheuers autofreundlicher Sichtweise. Allerdings dürfte das Urteil bei vielen Diesel-Fahrern nicht auf Gegenliebe stoßen, hatten sie doch geglaubt, dass dräuende Fahrverbote mit dem Abschwellen der durchschnittlich berechneten Stickoxidwerte und ständig verbesserter Abgastechnik nun immer unwahrscheinlicher würden.

Das Gegenteil dürfte der Fall sein. Der Umwelthilfe-Verein wird jetzt wohl erst richtig loslegen. Und erst Ruhe geben, wenn auf jedem Aldi-Parkplatz eine Messstation steht.


Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein UTR wird seinen Aufgaben und Zielen jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht.

  • Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

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