Montag, Juni 18, 2018

Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen. 

  • Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

Es ist nämlich ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.

  • Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann erklären die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihrem Händler ganz genau, warum es für ihn Sinn macht den Kaufvertrag für das manipulierte Fahrzeug rückgängig zu machen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen.  In vielen Fällen funktioniert das dann ohne Gerichte und hohe Kosten.

  • „Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

  • Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.

  • Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.


Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück - bundesweit“.

Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften Software oder Zwangsstilllegung des Autos.

  • Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nämlich nicht reagiert, muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.

  • Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs  durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie  Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.  

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere Post- oder E-Mailadresse dokudrom@email.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.

Versprechen von:

Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“

UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
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gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…









Dienstag, Juni 12, 2018

Achtung! Lassen Sie sich als P&R-Anleger nicht einlullen und "ruhigstellen".

Mit beruhigenden Schreiben des Anlagevermittlers und der Insolvenzverwalter sollen Anleger "ruhiggestellt" werden. So heißt es etwa, die aktuellen Entwicklungen bei P&R seien "leider teilweise negativ", es würden zwar eine Million Container fehlen, trotz "dieses negativen Umstandes seien noch erhebliche Werte vorhanden".

Das ist ja wohl schamlos untertrieben:

Wenn von 1,6 Millionen Containern, eine Million fehlt, bedeutet das zunächst rein rechnerisch, dass allein schon deshalb ein Verlust von über 70 Prozent entsteht. Trotz dieses negativem Umstands seien noch erheblich Werte vorhanden das ist großer Unfug, weil die insolventen Gesellschaften gar kein Eigentum haben. Genau so wenig, wie die Anleger. Wo sollen deshalb erhebliche Werte herkommen. Die Aussage soll bei den Anlegern den Eindruck erwecken bzw. verstärken, sie könnten aus dem Insolvenzverfahren Geld bekommen.

Weiter heißt es, es hätten "erste Erfolge in Bezug auf die Sicherung der Zahlungsströme ... zu Gunsten der deutschen Kunden erzielt werden" können.

Das können allenfalls Mieten für Container sein, die gegenwärtig noch im Gebrauch sind. Wenn aber gleichzeitig eine Million Container fehlen, welche Zahlungsströme sollen das sein?

Dann wird den Anlegern erklärt, nahezu alle Container befänden sich aktuell in der Vermietung. Es würden also Mieteinnahmen erzielt.

Das ist nur die halbe Wahrheit: Wenn überhaupt, dann Mieteinnahmen doch nur von 600.000 anstatt von 1,6 Millionen Containern.

Auch wenn Kunden kein Eigentumszertifikat hätten, könnten sie Ansprüche geltend machen, heißt es außerdem.

Auch das nur eine Teil-Wahrheit und - nach Meinung der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei - eine bodenlose Anlegerverdummung: Wer kein Eigentumszertifikat vorweisen kann, hat bestenfalls Schadensersatzansprüche und keine Aussonderungsrechte. Ansprüche in Insolvenzverfahren werden nur minimal quotal befriedigt und das auch nur, wenn es überhaupt etwas zu holen gibt.

Schließlich wird behauptet, es bestehe kein "aktueller Handlungsbedarf".

Klar, das würde ich als Vermittler auch sagen, damit mir die Kunden nicht aufs Dach steigen…

  • Warten Sie also auf keinen Fall jetzt noch weiter ab, wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.

Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie länger warten, steigt nur das Risiko des Totalverlusts Ihres Investments

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, Juni 11, 2018

Betrogen, Abgezockt, Enteignet: Abgas-Skandal, die politische Bankrotterklärung. UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück – ohne eigene Kosten“.

Am 03.04.2018  berichtete „BILD“: Gute Nachrichten für Diesel-Fahrer: Vorerst soll es in Deutschland keine Fahrverbote geben. Darin scheint sich auch die Große Koalition aus Union und SPD einig zu sein.

Umweltministerin Svenja Schulze (49, SPD) sagte zu BILD: „Höhere Dieselsteuern oder Fahrverbote würden jetzt die Falschen bestrafen. Auch die blaue Plakette ist keine Lösung. Nichts davon würde die alten Diesel sauberer machen.“

Zwei Monate später haben es die Behörden auf einmal sehr eilig, Diesel-Autos mit manipulierter Abgas-Software zwangsweise still zu legen.

Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nicht reagiert, muss nun damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.

Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs  durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie  Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.  

Es ist ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.

Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann setzen die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihren berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer durch. Sie geben dem Verkäufer Ihr Auto zurück und er zahlt den Kaufpreis zurück.

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere E-Mailadresse dokudrom@email.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.

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Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“

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Montag, Juni 04, 2018

P&R Container: Auffällig viele Veränderungen in 2017

Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu   beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 04. 06 .2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Auffällig viele Veränderungen in 2017. Das P&R-Firmengeflecht um Heinz Peter Roth. 

04.06.2018 • Das Organigramm des P&R-Firmennetzwerks um den 75-jährigen Heinz Roth ist weit komplexer als es im ersten Blick erscheint. Interessenskonflikte wie bei der Containermanagementgesellschaft Blue Sky wurden verschwiegen und bei einer genaueren Betrachtung fällt auf, dass in 2017 auffällig viele Veränderungen erfolgten. War das Zufall oder ahnte schon jemand etwas von dem, was die letzten drei Monate passierte?

Vorhersehbares.

Fakt ist: 2012 platzierte P&R 966 Millionen Euro bei Anlegern, was bei üblichen fünf Jahren Laufzeit und 65 Prozent Rückkaufswert in 2017 einem aufzubringenden Betrag von gut 600 Millionen Euro entspricht. In dem Ende Januar 2017 veröffentlichten Verkaufsprospekt hat Heinz Roth für die P&R Transport-Container GmbH Verkäufe an Investoren in Höhe von 500 Millionen Euro geschätzt. Schon damals waren also Zweifel angebracht, ob das Rückkaufvolumen über Weiterverkäufe an neue Anleger finanziert werden kann. Am Ende war die tatsächliche Lücke sogar noch größer als erwartet, weil im Vorjahr nur 442 Millionen Euro Anlegerkapital akquiriert wurden. Und in 2018 wäre das Rekordjahr 2013 mit 1,01 Milliarden Euro vermitteltem Anlegerkapital zu verdauen gewesen.

Umstrukturierungen 2017.

Unabhängig von weiteren Mietunterdeckungen, http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3288   wie sie zumindest in den Jahren 2014 bis 2016 zu verkraften waren, ergab sich ein erheblicher Finanzierungsbedarf. Ob dieser mit den Umstrukturierungen in 2017 in Zusammenhang steht, ist unklar.

Hier die wichtigsten Veränderungen:
-           März 2017: Wolfgang Stömmer gibt Geschäftsführung bei der Contrade Container Handels GmbH ab
-           April 2017: Auflösung der Contrade Handels GmbH
-           Juni 2017: Ausscheiden von Dr. Daniel Bimler bei der P&R Equipment & Finance Corp.
-           Juni 2017: Auflösung der in Zug ansässigen MC Finance GmbH
-           Juni 2017: Ausscheiden von Beat Leisibach und Matthias Vogel bei der Marcon Capital Partners GmbH
-           Juni/Juli 2017: Martin Ebben ersetzt Heinz Roth als Geschäftsführer/Vorstand bei fünf P&R-Gesellschaften
- Juli 2017: Dr. Daniel Bimler wird als Director der Blue Sky Intermodal abberufen
-           Juli/August 2017: Falsche Überweisung von Investorengeld an die offenbar klamme P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
-           Oktober 2017: Sitzverlegung der Marcon Capital Partners GmbH weg vom P&R-Sitz in Zug
- Oktober 2017: gemeldete Wohnsitzänderung von Heinz Roth bei der P&R Equipment & Finance Corp. von St. Johann in Tirol auf Grünwald
Im Detail stellt sich das dann folgendermaßen dar:

P&R Equipment & Finance.
Die Spinne im P&R-Netz ist die zuletzt in der Artherstraße 20 in Zug ansässige P&R Equipment & Finance Corp. Diese ist seit April 1993 im schweizerischen Zug angesiedelt, nachdem sie davor in Zürich residierte. Direktor war damals Heinz Roth, dem die Aktiengesellschaft zu 100 Prozent gehört. Roth war bis vor wenigen Tagen zeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates. Im Juni 2017 ist Dr. Daniel Bimler ausgeschieden und durch Beat Leisibach sowie Matthias Vogel ersetzt worden.

Marcon Capital.
Die Marcon Capital Partners GmbH wurde 2014 als Tochter der dbi Ventures GmbH in Zug eingetragen. Ihr Sitz befand sich in der Artherstraße 20 in Zug und wurde im Oktober 2017 in die Poststraße verlegt. Schon im Juni 2017 schieden die Geschäftsführer Beat Leisibach und Matthias Vogel aus ihren Ämtern. Vorsitzender der Geschäftsführung ist bis zuletzt der ehemals bei der P&R Equipment & Finance Corp. verantwortliche Dr. Daniel Bimler.

MC Finance.
Die ebenfalls in der Artherstraße 20 in Zug angesiedelte GmbH wurde 2014 als Tochterunternehmen der Marcon Capital Partners GmbH gegründet. Im Juli 2015 wurden die 200 Stammanteile zu je 100 Franken auf die P&R Equipment & Finance Corp. übertragen. Dr. Daniel Bimler ist mit der Auflösung der Firma als Geschäftsführer im Juni 2017 ausgeschieden.

Contrade.
Das Anfang der 90er Jahre gegründete Unternehmen Contrade Container Handels GmbH wurde im Frühjahr 2017 liquidiert. Als Liquidator wurde der Rechtsanwalt Giselher Wagner bestellt. Vorher fungierten Wolfgang Stömmer und Werner Feldkamp als Geschäftsführer. Geschäftsgegenstand war der Erwerb, die Vermietung, die Veräußerung und der Handel mit Containern aller Art, deren Ausrüstung sowie auch Vornahme von Handelsgeschäften auf eigene und fremde Rechnung im In- und Ausland. Gesellschafter war laut der Auskunftei Creditsafe Heinz Roth. Welche Rolle das Unternehmen im P&R Verbund spielte und warum es Anfang 2017 liquidiert wurde, ist nicht bekannt. Eine Presseanfrage dazu wurde nicht beantwortet.

dbi Ventures.
Das im September 2014 gegründete Unternehmen gehört laut der Auskunftei Creditsafe Dr. Daniel Bimler, der auch als Geschäftsführer tätig ist. Unternehmensgegenstand ist das Eingehen und Halten von Beteiligungen sowie Vermögensverwaltung und Beratung. Eine Beteiligung ist die Marcon Capital in Zug, der anfänglich die MC Finance GmbH gehörte, bevor sie an die P&R Equipment & Finance Corp. überging.

P&R Grünwald.
Bei den in Grünwald bei München ansässigen P&R-Unternehmen fand im Juni beziehungsweise Juli 2017 ein Wechsel in der Geschäftsführung statt. Martin Ebben, der bis dahin als Prokurist tätig war, übernahm von Heinz Roth die Leitungsfunktionen bei allen inzwischen insolventen P&R-Unternehmen.

Geldflüsse.
Ein zeitlich sehr interessanter Aspekt ergibt sich in Zusammenhang mit dem Wechsel in der Geschäftsführung bei der P&R Transport-Container GmbH. Dieses Unternehmen hat seit Anfang 2017 die Direktinvestments mit BaFin-gestattetem Verkaufsprospekt emittiert. Das erste Angebot Nummer 5001 startete im Februar 2017. Da die Emittentin die Container spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Zahlung des Erwerbspreises der Investoren durch Ankauf bei der P&R Equipment & Finance Corp. beschaffen musste, hätte Heinz Roth bis zu seiner Abberufung als Geschäftsführer Geld in die Schweiz überweisen müssen. Stattdessen lagen per 30. Juni 2017 129,2 Millionen Euro auf den Konten herum, für die „im Gegenzug noch keine Standardcontainer übereignet wurden“. Erst Martin Ebben hat als neuer Geschäftsführer bis Ende August 2017 über 200 Millionen Euro an die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH überwiesen. Ein prospektwidriger Vorgang, durch den die Investoren der BaFin-gestatteten Modelle keine Container von der P&R Equipment & Finance Corp. übereignet bekamen.

Blue Sky.
Beim Prüfen von mittlerweile mehr als 100 Eigentumszertifikaten tauchte ungewöhnlich häufig die Blue Sky Intermodal Ltd. in Großbritannien auf. Weitere Recherchen brachten dann eine in den Verkaufsprospekten verschwiegene Verflechtung hervor, denn Heinz Roth sitzt dort im Board of Directors. Außerdem ist die P&R Equipment & Finance Corp. mit knapp 42 Prozent der Shares größter Einzelaktionär. Über den Interessenskonflikt, dass P&R nicht nur Finanzierer, sondern indirekt auch Containermanager ist, wurde in den Verkaufsprospekten nicht aufgeklärt.

Loipfinger’s Meinung.

Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den aktuellen Ereignissen und den Umstrukturierungen in 2017 ist nicht belegbar. Allerdings sind einige Veränderungen in Verbindung mit dem vorhersehbaren Kapitalbedarf aus den Containerrückgaben durchaus auffällig. Insbesondere der Geschäftsführerwechsel von Roth zu Ebben in Grünwald ist hinterfragenswert. Warum hat Roth das Geld nicht wie prospektiert für Containerankäufe in die Schweiz überwiesen? Warum wurden die unregulären Zahlungen an die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH erst zu Zeiten von Martin Ebben als Geschäftsführer vorgenommen? Und ganz spannend wird werden, was die Staatsanwaltschaft bezüglich der fehlenden Container feststellt. Harald Roth, der Sohn von Heinz Roth war übrigens ab 2007 Direktor und ab 2010 Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift bei der P&R Equipment & Finance Corp. in Zug (bis Oktober 2012). Und natürlich hatte auch Heinz Roth leitende Funktionen in der Schweiz inne, während sich laut den vorläufigen Insolvenzverwaltern ein Fehlbestand von einer Million Containern aufbaute.

Veranstaltungshinweis.
Am 14. Juni 2018 veranstaltet Friedrich A. Wanschka am Münchner Flughafen einen Thementag Geldanlage unter der Überschrift: „Welche Lehren sind aus dem P+R Skandal zu ziehen?“ Investmentcheck wird dort zwei Vorträge halten und an Diskussionsrunden teilnehmen. Wer dazu weitere Informationen möchte, findet diese hier http://www.verbraucherfinanzen-deutschland.de/thementag-geldanlage


Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Mai 29, 2018

Bombengeschäfte mit Kapitalanlagen?

Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf selbstsicher auftretende „Anlageberater“ herein.  Ihnen werden Schiffsfonds, Transport-Container, Schrottimmobilien, Gold Sparpläne mitunter auch falsches Gold oder nahezu wertlose US-Aktien angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte  Provisionen, und oft wird ihr Geld nicht wie versprochen, an der Börse angelegt, sondern wandert gleich auf die Auslandskonten der Verkäufer.

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.

Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.   

Dem durchschnittlichen Anleger ist, im Gegensatz zu dem von so manchen Anlegerschützern gezeichneten Bild des naiven uninformierten Anlegers, durchaus bewusst, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren wissen, dass sie auch bereit sein müssen die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Im „Wilden Westen“ wurden die Banken ausgeraubt – Heute rauben die Banken ihre Kunden aus.

Viele Bankkunden zahlen exorbitant hohe Gebühren an ihre Banken die eigentlich in keinem wirklichen Zusammenhang mit den durchzuführenden Leistungen stehen.  Banken schröpfen Ihre Kunden in einem Ausmaß, dass die Gerichte immer öfter eingreifen müssen.  Der Gebührendschungel der Banken macht es den Kunden fast unmöglich einen Gebührenvergleich mit anderen Banken anzustellen. Wettbewerb unter den Banken ist somit nur eine Spiegelfechterei. Für jede Art von Konto werden von Bank zu Bank unterschiedliche Bedingungen angeboten, dazu kommen komplizierte Berechnungsmethoden für jegliche Transaktionen und Leistungen. Vor diesem Hintergrund ist auch erklärbar, warum nur wenige Menschen ihre Bank wechseln.  Es ist der Mangel an Preistranzparenz und die Unmöglichkeit die Kosten zu vergleichen, die Bankkunden von einem Wechsel zu einer andern Bank abhält.

Selbst wenn eine Bank mit einer windigen Kapitalanlage oder Falschberatung  Anleger um ihre  Ersparnisse gebracht hat, wechseln nur wenige zu einer anderen Bank.

Das ist der Angst geschuldet, plötzlich ohne Bankkonto dazustehen und nicht mehr in der Lage zu sein, sein Gehalt überweisen zu lassen, geschweige den Rechnungen bezahlen zu können. Angst und Ungewissheit verhindern den Bankwechsel, wenn Essen, Wohnen ja Leben auf dem Spiel steht.

Sobald sich Geld in den Händen einer Bank befindet wird sie einen Teil davon für ihre eigenen Geschäfte nutzen. Sie kann es verleihen oder investieren und natürlich zur Kosten- und Gebührentilgung verwenden. Der Bankkunde kann nur hoffen und darauf Vertrauen, dass seine Bank das richtige Augenmaß dafür hat, wie viel Geld sie halten muss um Ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Was passiert, wenn das nicht klappt, hat uns die „Finanzkrise“ praktisch vorgeführt.

Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis.

Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.  Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital.   Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern, die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank!  Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden. Transparenz sieht anders aus, sagt Roosen.

Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen:

„Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!“

Bei so mancher Anlageberatung wird dem Kunden erzählt das Produkt sei von der  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt.

Das wiegt den Kunden in Sicherheit, weil er fälschlicher Weise glaubt, dass die BaFin das Produkt geprüft und genehmigt habe. In Wahrheit jedoch bezieht sich die Genehmigung nur auf das Verkaufsprospekt (korrekte Angabe des Emittenten, des Fondsverwalters etc.), nicht aber auf das Produkt selbst. Nach dem Verkaufsprospektgesetz und dem Wertpapierverkaufsprospektgesetz müssen entsprechende Broschüren für den Verkauf von Anlageprodukten von der BaFin genehmigt werden. Allerdings werden dabei nur die formalen Anforderungen an den Prospekt geprüft.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat 2015 das Projekt Finanzmarktwächter und Marktwächter Digitale Welt aus der Taufe gehoben.

Das BMJV teilte damals in einer Pressemeldung mit: „Die Marktwächter sollen mehr Erkenntnisse über die tatsächliche Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzmarkt und in der digitalen Welt gewinnen sowie ein Frühwarnsystem aufbauen. Grundlage dafür sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und perspektivisch ein interaktives Onlineportal. Die Ergebnisse der Marktwächterarbeit werden auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Das BMJV fördert beide Marktwächter  vorerst bis Ende 2017 mit  insgesamt 5,6 Mio. Euro pro Jahr.“

Der damalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas sagte damals dazu: ,,Die Marktwächter stärken den Verbraucherschutz in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den Blick. Empirisch gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir werden damit in Zukunft, schwarze Schafe' auf den Märkten schneller identifizieren."

Was von dieser Prognose zu halten ist, zeigen die letzten großen Anlageskandale wie zum Beispiel P&R Container.  

Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass verschärft Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden muss.

Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.

Tatsächlich gibt es immer noch viele Anleger, die glauben sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ob die Anleger durch die Marktwächter vor diesem finanziellen Desaster geschützt worden wären, darf bezweifelt werden, sagt Roosen.

Erfolgreicher Anlegerschutz kann nicht dadurch erreicht werden dass man die Vielfalt der Anlageprodukte einschränkt, oder dem Verbraucher seine selbständige Anlageentscheidung streitig macht.

Der Traum vom schnell und leicht verdienten Geld spukt immer wieder durch viele Köpfe von Kapitalanlegern.  Befriedigt werden diese Wünsche oft von dubiosen Anlagegurus die in sogenannten ,,Anlageseminaren" mit ihren suggestiven Psychotricks sektenartige Glaubenbekenntnisse ,,ich mache Sie alle reich" verbreiten.

Für die meisten Teilnehmer wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass man auf ein simples Schneeballsystem hereingefallen ist. Reich geworden ist am Ende nur der Veranstalter.

Anlegergeld wird in manchen Fällen aber auch mit einer erfundenen Erfolgsstory oder auch einer irreführenden Aufmachung einer Geschichte eingesammelt.

Da mathematische Fakten nicht verändert werden können, werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.

Sparen oder Kapital anlegen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber trotzdem kann man mit Kapitalanlagen ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold richtigen" Tipp tatsächlich ausgehen kann, müssen viele Goldanleger gerade schmerzhaft feststellen.

Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt sind.  Der Anlageguru nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eingegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt.  Der Vorteil für den Anlageguru liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.

Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim Anlageguru zur Zeit ganz hoch im Kurs.  Denn spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und Schrecken versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor möglicher Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich die entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt.  Ist das Geld weg, kann sich der geprellte Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.

Für die geschädigten Anleger ist es ohne fachkundige rechtliche Hilfe fast aussichtslos vollen Schadensersatz zu erhalten.

Überall, wo zivilrechtliche Ersatzansprüche nicht (nur) aus Vertrag entstehen, sondern auch aus sogenannten ,,unerlaubten Handlungen", sind solche Handlungen nicht immer - aber oft zugleich Straftaten wie Kapitalanlagebetrug.

Zur Philosophie des BSZ e.V.  gehört es, dass Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds, etc., von seinen Vertrauensanwälten grundsätzlich nicht vertreten werden, um keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Vorschrift, welche strikt eingehalten wird, ist für die Mitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft gewährleistet, dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient im Interesse der betroffenen Anleger vorgehen können.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern.

Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Erfolgreicher Anlegerschutz wird durch Transparenz, Klarheit und Wahrheit erreicht.

Dem Anleger ist nicht damit gedient einen 100 Seiten umfassenden Anlageprospekt durcharbeiten zu müssen. Er will kurze, klare,  verständliche und wahre  Produktinformationen um seine Anlageentscheidung zu treffen. Jedem Anleger muss eine vollständige und gut verständliche Dokumentation des jeweiligen Produktes zur Verfügung gestellt werden. Auch bei Aktien oder Obligationen sollen Prospekte die Anleger transparent über die mit dem Produkt verbundenen Risiken informieren. Anleger müssen Klarheit über alle die mit ihrer gewünschten Kapitalanlage  verbundenen Kosten haben. Das Beratungsprotokoll soll dem Anleger dazu dienen, Beratungsfehler vor Gericht beweisen zu können  und nicht dazu, die Bank aus der Haftung herauszuhalten.

Was ist, wenn  Anleger bei ihrer Anlageentscheidung getäuscht werden? 

Die Anbieter unterliegen zwar  bestimmten gesetzlichen  Regeln und  Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher „Beratungen“ werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.

Würde die Beweislast umgekehrt, also die Bank müsste beweisen, dass sie anlegergerecht, wahrheitsgemäß und vollumfänglich beraten hat, wäre dies ein Schritt zu einem wirkungsvollen und auch deutlich spürbaren Anlegerschutz.

Geschädigte Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.  Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Die Rechtsdurchsetzung für geschädigte Anleger muss wesentlich verbessert werden.

Der BSZ e.V. hält eine bessere Stellung geschädigter Anleger für dringend notwendig. Dazu müsste ihnen eine kostenfreie Klage vor Gericht eingeräumt werden. Und zwar für alle dabei entstehenden Kosten , also auch für die Anwaltskosten.

Es gibt tatsächlich Anlegerschutzanwälte, die den Standpunkt vertreten, dass es sich für Anleger, die beispielsweise  wegen Fehlberatung gegen eine Bank vorgehen möchten, erst ab einem Streitwert von 10 000.- Euro lohne. Je höher der Streitwert also sei, umso mehr lohne sich der Prozess für den Anleger. (Man könnte letztes Wort auch ersetzen durch das Wort „Rechtsanwalt“, meint Roosen).

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.

Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann.

(Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)

Die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ e.V. tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Die Anlegerschutzvereine tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Von interessierten Kreisen und auch leider von einigen Rechtsanwälten werden  immer wieder „Anlegerschutzvereine“ pauschal als dubios abgestempelt. Wem ist damit gedient? Dem „Nachrichtenverbreiter“, dem Rechtsanwalt, den Anlageinitiatoren? Dem geschädigten Kapitalanleger mit Sicherheit nicht!  Da werden Anlegerschutzvereine als gierige Raffzähne diffamiert, als selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!

Ein Anlegerschutzverein alleine – der nicht vom BMJV mit Millionen gefördert wird -,  kann sich gegen diese Anwürfe kaum wehren.

Da diese Diffamierungen mittlerweile professionell mit dem Zweck der Verleumdung immer wieder verbreitet werden, ist dies nicht nur für die Verleumdungs-Opfer übel, sondern auch für die Anleger von Nachteil.  Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer  durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben. Künftig wird der BSZ e.V. auf diese Hetzkampagnen angemessen reagieren und der Öffentlichkeit ein realistisches Bild von der Arbeit der Anlegerschutzvereine vermitteln.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

  • Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.