BSZ e.V.-Anwälte fordern zum Schadensersatz auf! Weitere Gläubigerversammlung fand am 29.04.2014 statt! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen Schadensersatzansprüche geltend! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an.
In dem inzwischen eröffneten
Insolvenzverfahren über die Getgoods AG fand am 29. April 2014 eine weitere
Gläubigerversammlung in Frankfurt/Oder statt, auf der vor allem allgemeine
Dinge betreffend getgoods besprochen wurden. BSZ e.V.-Mitglieder wurden auch
auf dieser weiteren Gläubigerversammlung im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft
vertreten.
Der Insolvenzverwalter hat allgemein über die
Insolvenz berichtet.
Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für
Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht
möglich sein, der Insolvenzverwalter hat angegeben, dass gegenwärtig noch nicht
angegeben werden könne, ob in dem Verfahren eine Insolvenzquote gezahlt werden
könne, dies hänge unter anderem von der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen
sowie der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Vorstände und Aufsichtsräte ab.
Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass
er diverse Auszahlungen gefunden hat, die der Anfechtung unterliegen dürften,
unter anderem eine Überweisung der Schuldnerin in Höhe von 750.000,- € an die
TMI Invest GmbH. Auch bestünde der Verdacht der Manipulation der Buchführung.
Der vollständige Bericht des
Insolvenzverwalters zur Gläubigerversammlung vom 29.04.2014 kann im
geschlossenen Mitgliedsbereich eingesehen werden.
Aus diesem Grunde ist BSZ
e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter
Späth von Dr. Späth & Partner auch inzwischen dazu übergegangen,
Prospekthaftungsansprüche für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand geltend
zu machen, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche
ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth
nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert. Insbesondere die
Verflechtung zwischen der Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach
Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend
dargelegt.
Aufgrund dieser Ansatzpunkte ist der
ehemalige Vorstand der getgoods AG bereits von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr.
Walter Späth in den letzten Wochen außergerichtlich zum Schadensersatz
aufgefordert werden. Ob noch weitere Verantwortliche von den BSZ
e.V.-Vertrauensanwälten haftbar gemacht werden sollen, wird sich zeigen.
Tätig werden sollten bisher vor allem
rechtsschutzversicherte Anleger, da noch nicht vollständig klar ist, ob eine
Vollstreckung gesichert ist. So sollen zwar sog. D & O-Versicherungen
bestehen, bei denen aber noch nicht sicher ist, ob sie eingreifen würden.
Die ersten Klagen dürften in einigen Wochen
von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth eingereicht werden, geltend
gemacht wird der vollständige Schaden der Anleger. Ob auch andere
Verantwortliche wie z.B. die Wirtschaftsprüfer in Anspruch genommen werden
können, wird von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten gegenwärtig geprüft. Auch
haben sich inzwischen, wie sich heraus stellt, durchaus Anhaltspunkte für ein
deliktisches Handeln der Verantwortlichen ergeben:
Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in
der Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll
ein Betrag in Höhe von rund 13 Mio. €, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern
eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen
sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet
worden sein könnte.
Auch einige weitere Punkte könnten für
deliktisches Handeln sprechen, hierzu wird demnächst noch weiter vom BSZ e.V.
berichtet werden.
Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge
(z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht auch der Verdacht im Raum, dass
bei getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft worden sein sollen, die der Firma
gar nicht gehörten, sondern bei getgoods nur gelagert worden sein sollen. Mit
diesem Verkauf fremder Ware soll getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet
haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.
Hierzu wurde in den letzten Monaten von der
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder das Firmengelände von getgoods sowie die
Privatwohnungen des Geschäftsleiters der getgoods AG und deren Vertriebstochter
durchsucht. Ob die Vorwürfe zutreffend sind, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis
des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die BSZ
e.V-Vertrauensanwälte werden aber bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf
jeden Fall Akteneinsicht beantragen.
Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth
& Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für
die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle
bearbeitet, z.B:
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere
hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth &
Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr
2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert
Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge
gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von
der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen
Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und
Berufungen laufen.
Insgesamt wurden von Dr. Späth & Partner
mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie
bei Getgoods.de, vertreten.
Auch die räumliche Nähe der BSZ
e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und
Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber hinaus auch in Frankfurt
an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und sind daher auch mit den
Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und
Gerichte) bestens vertraut.
Fazit
des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen.
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Getgoods" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Text gibt den Beitrag vom 10. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
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