Montag, Juli 18, 2022

Die Oesterreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit Dundee Wealth Management AG

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.express-inkasso.de https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com am 18.07.2022 mitgeteilt wurde, warnt die Oesterreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at vor dem Abschluss von Geschäften mit : Dundee Wealth Management AG mit angeblichem Sitz in Wien, Österreich und St. Gallen, Schweiz Web: www.dundeewealthmgm.co Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) und die gewerbliche Portfolioverwaltung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) nicht gestattet. Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz sowie § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und erfolgte am 16.07.2022 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Quelle: Pressemitteilung der https://www.fma.gv.at *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Investoren können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen. Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Investments Fragen haben. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis! Die schlechte Nachricht: Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken. Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld! Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer! Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen. Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen. Grundsätzlich richtig ist: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen! Grundsätzlich falsch ist: Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft. Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung! Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden. Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. Fazit Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de anlegerschutz@posteo.de https://www.ad-infinitum.online https://express-inkasso.de https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasi ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ESK-Schutzbund@email.de anlegerschutz@posteo.de Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail. Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de oder anlegerschutz@posteo.de Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke. Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 18.07.2022 Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de

Donnerstag, Juli 14, 2022

GreenRock Eco Ventures Corp. und Green Rock Associates LLC: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien

Die BaFin hat am 8. Juli 2022 das öffentliche Angebot von Aktien der GreenRock Eco Ventures Corp., nach eigenen Angaben mit Sitz in 2102-58 Keefer Place, BC V6B0B6 Vancouver, Kanada, gegenüber dieser sowie gegenüber der Green Rock Associates LLC, nach eigenen Angaben mit Sitz in 143 Weidmann Court, Old Tappan in 07675 New Jersey, USA, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Daher darf weder die GreenRock Eco Ventures Corp. noch die Green Rock Associates LLC Aktien der GreenRock Eco Ventures Corp. zum Erwerb in Deutschland anbieten. Diese Maßnahmen sind noch nicht bestandskräftig. Sie sind aber sofort vollziehbar. Die jeweilige Untersagung erfolgte, weil sowohl die GreenRock Eco Ventures Corp. als auch die Green Rock Associates LLC keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält. In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden. Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen Quelle: https://www.bafin.de +++ Investoren können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen. Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Investments Fragen haben. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis! Die schlechte Nachricht: Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken. Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld! Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer! Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen. Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen. Grundsätzlich richtig ist: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen! Grundsätzlich falsch ist: Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft. Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung! Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden. Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. Fazit Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://www.ad-infinitum.online https://express-inkasso.de https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ESK-Schutzbund@email.de Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail. Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke. Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 14.07.2022 Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de

Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg warnt die Öffentlichkeit bezüglich der Tätigkeiten einer Gesellschaft namens Cryptobankforyou

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten www.express-inkasso.de https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com https://www.ad-infinitum.online am 14.07. 2022 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) www.cssf.lu in Luxemburg die Öffentlichkeit bezüglich der Tätigkeiten einer Gesellschaft namens Cryptobankforyou Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor unbekannten Personen, die potenzielle Investoren unaufgefordert kontaktieren, indem sie sich unter dem Namen „Cryptobankforyou“ präsentieren und Wertpapierdienstleistungen anbieten, die vorgeben, in 22 Rue Edward Steichen, 2540 Luxemburg niedergelassen zu sein. Dazu versenden sie E-Mails über das Adressformat: info@cryptobankforyou.com. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr ein Unternehmen namens „Cryptobankforyou“ unbekannt ist, nicht von der CSSF beaufsichtigt wird und keine Genehmigung hat, Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen von oder nach Luxemburg zu erbringen. Quelle: http://www.cssf.lu Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“. Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland. Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen. Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten. „Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt. Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de anlegerschutz@posteo.de www.express-inkasso.de https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ESK-Schutzbund@email.de Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail. Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke. Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 14.07.2022 Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de

Montag, Juli 11, 2022

Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg warnt die Öffentlichkeit bezüglich der Tätigkeiten einer Gesellschaft namens Capstone Holdings LTD

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten www.express-inkasso.de https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com https://www.ad-infinitum.online am 11.07. 2022 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) www.cssf.lu in Luxemburg die Öffentlichkeit bezüglich er Tätigkeiten einer Gesellschaft namens Capstone Holdings LTD capstoneholdingsltd.com/ welche Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, in 27 Bd Royal, 2449 Luxembourg ansässig zu sein. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens „Capstone Holdings LTD“ nicht bekannt ist, diese nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus zu erbringen. Quelle: http://www.cssf.lu Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“. Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland. Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen. Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten. „Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt. Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de anlegerschutz@posteo.de www.express-inkasso.de https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ESK-Schutzbund@email.de Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail. Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke. Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 11.07.2022 Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de

Mittwoch, Juli 06, 2022

Fibonacci-Trade auf der Warnliste der Finanzaufsicht in den Niederlanden (AFM)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 06.07.2022 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht der Niederlande (Autoriteit Financiële Markten (AFM) Niederlande) https://www.afm.nldie Verbraucher bezüglich des Unternehmens Fibonacci-Trade Telefon: 085 0644945 steyn.de.witt@fibonacci-group.net und olivier.vischer@fibonacci-group.net http://www.fibonacci-trade.com Die niederländische Finanzmarktbehörde (AFM) warnt Verbraucher davor, auf Angebote von Fibonacci-Trade zu reagieren. Diese Firma ist ein mutmaßlicher Heizungskeller. Fibonacci-Trade ist unaufgefordert auf Personen zugekommen, um ihnen Anlagevorschläge zu unterbreiten. Ein Heizraum ist ein Sammelbegriff für betrügerische Einzelpersonen und Organisationen, die clevere Verkäufer einsetzen, um potenzielle Investoren anzurufen, um sie zum Kauf von Finanzinstrumenten zu drängen, die hohe Renditen versprechen (Kaltakquise). In Wirklichkeit sind die Finanzinstrumente entweder wertlos oder nicht existent. Die AFM hat festgestellt, dass Fibonacci-Trade weder über eine AFM-Lizenz noch über einen europäische Zulassung verfügt. Quelle: https://www.afm.nl *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Werbeanzeigen DIESE ANZEIGE MELDENDATENSCHUTZ Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Was sollte nunmehr unternommen werden? Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann. Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden? Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Werbeanzeigen DIESE ANZEIGE MELDENDATENSCHUTZ Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ESK-Schutzbund@email.de Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird. Werbeanzeigen DIESE ANZEIGE MELDENDATENSCHUTZ Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail. Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 06.07.2022 Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Werbeanzeigen DIESE ANZEIGE MELDENDATENSCHUTZ Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de Teilen mit:

Dienstag, Juli 05, 2022

EXPRESS-Outsourcing-Anwalts-Inkasso System für Ärzte und Zahnärzte.

Viele Menschen geraten mit der Begleichung von Arztrechnungen immer häufiger in Verzug. Immens hohe Außenstände sind bei vielen Artpraxen zum Problem Nr. 1 geworden. Express Inkasso GMBH. bietet Arztpraxen auf diesem Wege etwas an, das sie nicht kaufen können, weil es nicht verkäuflich ist. Es handelt sich um die an allen Unternehmen am meisten geschätzte „Fähigkeit“ – die Zahlungsfähigkeit! Nach Erkenntnis von Express haben viele Liquiditätsprobleme der Ärzte mit schlechter Zahlungsmoral nichts zu tun. Oft sind es hausgemachte Probleme: fehlendes juristisches Management, keine klaren Zahlungsabsprachen, Angst vor Patientenverlust und mitunter ein Rechnungswesen wie zu Gründervaters Zeiten. Zu hohe Aussenstände und damit verbundene Liquiditätsengpässe sind in vielen Arztpraxen Thema Nr. 1. Solche Liquiditätsengpässe lassen sich vermeiden, wenn Sie als Arzt ein richtiges Forderungsmanagement betreiben. Der gute Rat von Express. Keine hausgemachten Liquiditätsengpässe durch verspätete Rechnungsstellung produzieren. Organisieren Sie deshalb Ihre Praxisabläufe so, dass Sie jederzeit sofort eine Rechnung schreiben können. Ob ein Patient schlussendlich pünktlich und vollständig bezahlt, bzw. ob die Forderung zu 100% beigetrieben werden kann, das entscheidet die Arztpraxis schon am Anfang der zu erbringenden ärztlichen Leistung. Gerade auch in der Arztpraxis hat schlechte Zahlungsmoral kaum eine Chance, wenn grundsätzliche Dinge beachtet werden: sauberer Kostenvoranschlag Bonitätsprüfung bei grösseren Behandlungen nur schriftliche Verträge sind gute Verträge festgelegte Durchführungsfristen + Zahlungsvereinbarungen vorher festgelegte Zahlungsmodalitäten Inkassoinstitut oder was? Die ärztliche Schweigepflicht ist streng reguliert. Wenn Patientendaten an Inkassobüros weitergegeben werden, muss der Patient vorher sein Einvertändnis erklärt haben. Wenn Patienten auch nach Mahnung ihre Rechnungen nicht bezahlen, werden von manchen Arztpraxen oft Inkassoinstitute mit der Beitreibung des Geldes beauftragt. Es soll schon Ärztinnen und Ärzte gegeben haben, die Inkassofirmen nicht nur Namen oder Adressen, sondern gleich ganze Kranken­akten zur Verfügung gestellt haben. Aber Achtung: Ärzte und auch Zahnärzte unterliegen nach § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) der Schweigepflicht. Geben sie Patientendaten an ein Inkassobüro weiter mach sie sich möglicherweise strafbar. Express Inkasso GMBH unterliegt wie auch alle anderen Inkassounternehmen nicht einer Schweigepflicht nach & 203 StGB. Um keine Ärztin oder Arzt durch die Beauftragung mit einem Inkasso-Forderungsauftrag eventuell in eine strafbewehrte Situation zu bringen, bietet Express Inkasso GMBH seinen einer Schweigepflicht unterliegenden Kunden, eine Forderunsgsbearbeitung direkt über seine Rechtsanwälte an. Damit sind Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte auf der sicheren Seite, da die Rechtsanwälte laut § 203 StGB Ärzten gleichgestellt sind. Express Inkasso GmbH nimmt von Arztpraxen ausschließlich Aufträge entgegen, die zumindest einmal selbst angemahnt wurden und der Patient im Mahntext darüber informiert wurde, dass bei Nichtzahlung die Weitergabe an ein Anwaltsbüro erfolgt. Express Inkasso GmbH schützt seine der Schweigepflicht unterliegenden Kunden davor, dass bewusst oder unbewusst sensible Dokumente wie Krankenakten und ähnliche Unterlagen an nicht autorisierte Stellen weitergegeben werden. Arztpraxen als Gläubiger sind gezwungen, die Mehrkosten für die Forderungsverwaltung säumiger Kunden über die eigene kaufmännische Kalkulation auf die pünktlich zahlenden Patienten zu verlagern. Denn gemäß den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen sind die Kosten eigener Mühewaltung im Bereich der Forderungsbeitreibung nicht erstattungsfähig! Somit können Sie als Gläubiger den Zeitaufwand und die Personalkosten, die bei der Debitorenbearbeitung anfallen, abgesehen von den geringen Mahnkosten, dem Schuldner nicht in Rechnung stellen. Außerdem rechnet Ihr Schuldner noch damit, dass Sie keine Verzugszinsen geltend machen oder deren Nichtzahlung zumindest nicht weiter verfolgen. Das können alle Arztpraxen jetzt sofort ändern ! Sie nutzen einfach unser EXPRESS-Outsourcing-Anwalts-Inkasso System. Denn hier hat der Schuldner die Kosten bei der Rechtsverfolgung in vollem Umfang zu erstatten. Ihre „guten Kunden“ bleiben regelmäßig unbelastet. Viele Preisvorteile für Sie: Der Gegener muß immer die Kosten des Rechtsanwalts gem. der gesetzlichen Gebührenordnung übernehmen, wenn er unterliegt. Das gilt auch für das außergerichliche Mahnwesen, wenn der Gegner in Verzug ist. Durch Ihre Mitgliedschaft bei dem EXPRESS-Outsourcing-Anwalts-Inkasso System ist das Rechtsanwaltshonorar sowohl für das aussergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren gedeckt! Sie haben lediglich die „Fremden Kosten“ (Gerichts-, Zustellungs-, Gerichtsvollzieherkosten usw.) direkt an den Anwalt zu zahlen. Sie müssen nur noch sicher stellen, dass Sie den Anwalt sofort vertändigen, wenn der Schuldner ganz oder teilweise an Sie direkt bezahlt. Über alles weitere hält Sie der Express Vertragsanwalt auf dem laufenden. Das Verfahren ist denkbar einfach: Kopie der unbezahlten Rechnung und Kopie der letzten Mahnung unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer direkt an den Express Vertragsanwalt schicken. Danach brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Jetzt treibt das Anwaltsbüro das Geld für Sie ein. Vorteile für Sie durch Nutzung des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens: Die BSZ Vertragsanwälte nutzen zur Bearbeitung Ihrer eingereichten Fälle überwiegend die unschätzbaren Vorteile des elektronischen Mahnverfahrens durch Datenträgeraustausch. Ihr Vorteil: Tägliche Bearbeitung der vom Rechtsanwalt auf Datenträger eingereichten Mahnbescheidsanträge bei Gericht. (§689 ZPO) Dadurch wesentlich schnellerer Zahlungseingang! Beschleunigte Titulierung. Viel früherer Beitreibungsbeginn. Wenn die Forderung realisierbar ist, können Sie damit Monate schneller an Ihr Geld gelangen. Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann durch den raschen Zugriff meist eine Forderungsrealisierung erreicht werden die später nicht mehr möglich gewesen wäre. Als EXPRESS-Mitglied können Sie sofort unkompliziert und kostengünstig am automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren teilnehmen. Normalerweise wird für die Teilnahme am Mahnverfahren per Datenträgeraustausch eine spezielle Erfassungssoftware benötigt. Ansonsten können die eingereichten Daten von der EDV-Anlage des zentralen Mahngerichts weder gelesen noch verarbeitet werden. Als EXPRESS-Mitglied müssen Sie keine teuere Soft- und Hardware kaufen, keine Programmschulungen durchführen lassen und bei den zentralen Mahngerichten auch keine Zulassungsanträge stellen. Auch eine Mindestmenge an Mahnaufträgen ist nicht erforderlich! Sie nutzen einfach nur die Vorteile der EXpress-Mitgliedschaft und ziehen daraus Ihren Nutzen! Mit der EXPRESS-Outsourcing-Anwalts-Inkasso Mitgliedschaft (Jahresbeitrag nur DM 730.- plus MwSt.) haben Sie den Bereich Forderungsmanagement voll abgedeckt und zusätzlich auch eine ausreichende rechtliche Grundversorgung. Für nur 2.- DM am Tage Haben Sie einen professionellen und korrekten Forderungseinzug ohne Umweg über Inkassoinstitute direkt durch Rechtsanwälte. Das Inkasso über die Express- Vertragsanwälte ist preiswerter als Sie angenommen haben. Ausserdem bringt es Ihnen meist mehr als die üblichen Inkassodienste. Denn sobald der Schuldner Einwände gegen Ihre Forderung erhebt, ist ohnehin in der Regel der Anwalt gefragt. Wie die Praxis zeigt, hat der Anwalt auch vor einem Mahnbescheidsantrag die besseren Karten in der Hand, weil er Ihre Interessen auf Grund seiner beruflichen Ausbildung und Erfahrung besser umsetzen kann. Unternehmen die das Anwalts-Inkasso so früh wie möglich einsetzen, binden ein qualitatives Element in ihr Unternehmens- Managemanet ein und optimieren es. Der Spartipp von EXPRESS Überlegen Sie, welche Bürotätigkeiten Sie aus Kostengründen auslagern können. Wenn Sie Ihre Aussenstände selbst eintreiben, minimieren Sie automatisch Ihren Gewinn. Also sofort auslagern. Outsourcing nennt sich das. Achtung! Kostensenkung darf aber nicht zu Qualitätsverlusten beim Unternehmensziel „Patientenzufriedenheit“ führen. Gute Beziehungen nutzen “Gute Beziehungen schaden nur dem, der Sie nicht hat”. Das gilt auch für die richtigen Adressen zum Geld eintreiben. Express . stellt Ihnen seine guten Beziehungen sofort zur Verfügung! Darauf haben Sie als Mitglied ein verbrieftes Recht. Da Sie sich als Gläubiger mit Ihren Beitreibungsaktivitäten auch immer einer mehr oder weniger großen Öffentlichkeit präsentieren, bietet Ihnen Express. nicht nur ein Beitreibungssystem mit hoher Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Garantie für Seriosität bei der Rechtsverfolgung. Die Express-Vertragsanwälte sind Inkassospezialisten und haben für jeden Fall individuelle Lösungsmöglichkeiten, die immer wieder -oft auch in absolut aussichtslos erscheinenden Fällen – zum Erfolg führen. FAZIT Sollten Sie also nichts gegen einen schnelleren Geldfluss und weniger Aussenstände einzuwenden haben, können Sie sich jetzt sofort von der Leistungsfähigkeit und den vielen Vorteilen des EXPRESS-Outsourcing-Anwalts-Inkasso Mitgliedschaft überzeugen. Einfach Mitgliedsantrag anfordern. EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH Kundenberatung / Büro Dieburg +Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Groß-Zimmerner-Str. 36a 64807 Dieburg Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 E-Mail: Express-inkasso@email.de