Mittwoch, April 13, 2022
Alpha Financial Group, Zurich Financial Group und Geneva Capital Group gute Nachrichten für die geprellten Anleger.
Die Betrüger, die weltweit Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Online-Betrug erbeuten, werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben.
Kaum jemand kennt die genaue Summe, um die jährlich Anleger auf der ganzen Welt durch Online-Betrug geschädigt werden. Gigantische Anlageverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf.
Viele Online-Trading-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten
https://express-inkasso.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
https://expressinkasso.wordpress.com
https://www.ad-infinitum.online
täglich über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.
Wie wichtig solche Warnmeldungen sind, zeigen die hier bei uns veröffentlichten Berichte betrogener Anleger und die Meldungen von Ermittlungsbehörden.
Nicht regulierte Trading-Plattformen haben massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Wir wissen aus Telefongesprächen mit Geschädigten, dass oftmals Kapital welches eigentlich als Altersvorsorge dienen sollte eingesetzt wurde um die angeblichen Gewinne wachsen zu lassen.
Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Versprechen:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hat schon mehrfach über die Zerschlagung solcher kriminellen Netzwerke berichtet. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg jetzt folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Erste Anklagen im Komplex „Alpha Financial Group“: Zwei Bandenmitglieder wegen betrügerischen Cybertradings in Millionenhöhe vor Gericht.
Bamberg/Ansbach/Landshut/München: Nach akribischen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach gegen eine Bande international agierender Anlagebetrüger sowie operativen Maßnahmen im Ausland im Sommer 2021 hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern in den vergangenen Wochen zwei mutmaßliche Tatbeteiligte angeklagt. Ihnen werden gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in jeweils mehr als 140 Fällen in Form des sog. Cybertradings zur Last gelegt. Ein 23-jähriger Bulgare muss sich vor einer Jugendkammer des Landgerichts München I verantworten. Sein 38-jähriger Mittäter, der über die deutsche und israelische Staatsangehörigkeit verfügt, wurde in einem gesonderten Verfahren zu einer Strafkammer des Landgerichts Landshut angeklagt.
Den beiden Angeschuldigten wird konkret vorgeworfen, ab Oktober 2016 bzw. ab März 2019 bis zu ihrer Festnahme im Juli 2021 Mitglieder einer professionell organisierten und hierarchisch strukturierten Tätergruppierung, die sich zur fortdauernden Begehung von Betrugstaten in Form des betrügerischen Cybertradings zusammengeschlossen hatte, gewesen zu sein. Sie sollen insbesondere in einem Callcenter in Sofia tätig gewesen und als sog. Retention Agents an vorderster Front für den Anlagebetrug zum Nachteil zahlreicher Geschädigten aus dem deutschsprachigen Raum verantwortlich gewesen sein.
Die Tätergruppierung betrieb bis Juli 2021 zum Teil parallel, zum Teil nacheinander auf unterschiedlichen Domains u.a. die betrügerischen Trading-Plattformen Alpha Financial Group, Zurich Financial Group und Geneva Capital Group. Wegen der Einzelheiten wird auf die vorangegangene Pressemitteilung vom 09.08.2021 verwiesen (wir berichteten: https://www.ad-infinitum.online/2021/08/31/betrogen-durch-online-handelsplattformen-es-gibt-gute-nachrichten-fuer-betroffene-anleger/ )
Der Tätergruppierung wird insgesamt mittlerweile – bei weiterhin erheblichem Dunkelfeld – ein Schaden von mehr als 14 Millionen EUR zum Nachteil von mehr als 250 identifizierten Geschädigten v.a. aus Deutschland zugerechnet.
Der bulgarische Angeschuldigte soll hiervon im Zeitraum März 2019 bis Juli 2021 einen Schaden von knapp 2,3 Millionen EUR verursacht haben. Einen Teil der Taten soll er als Heranwachsender begangen haben, weshalb das Verfahren bei einer Jugendkammer anhängig ist.
Der deutsche/israelische, zum Landgericht Landshut angeklagte Angeschuldigte soll von dem Gesamtschaden im Zeitraum Oktober 2016 bis Juli 2021 mehr als 3,5 Millionen EUR zu verantworten haben.
In dem Verfahrenskomplex kam es im Juli 2021 im Rahmen eines gemeinsamen Zugriffs deutscher und bulgarischer Strafverfolgungsbehörden zu verschiedenen operativen Maßnahmen in Sofia. Im Rahmen dieses „Action Days“ konnten vier Tatbeteiligte festgenommen werden, u.a. die beiden nun angeklagten Männer. Sie wurden im weiteren Verlauf nach Deutschland überstellt und befinden sich unverändert in Untersuchungshaft.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun die zuständige Jugendkammer des Landgerichts München I bzw. die zuständige Strafkammer des Landgerichts Landshut entscheiden. Die Anklagen erfolgten zu diesen beiden Gerichten, weil im jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich mehrere Geschädigte wohnhaft sind.
Das Gesetz sieht für jeden Fall des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Quelle; https://www.justiz.bayern.de/gerichte-undbehoerden/generalstaatsanwaltschaft/bamberg/presse/2022/5.php
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Die Anleger vertrauen auch den Banken wohin sie ihr Geld überwiesen haben, berichtet Horst Roosen vom ESK.
Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit den zuständigen Behörden zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank hat sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden zu informieren. Dabei müsste einer Bank die fehlende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde eigentlich immer auffallen.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit der betreffenden Online Trading Plattform hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen. Aus der Tatsache, dass ihr Kunde über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen.
Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Die Empfängerbanken müssen nunmehr zu drängenden Fragen bezüglich ihrer Trader-Kunden dem ESK Rede und Antwort stehen müssen:
• Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
• Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
• Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
• Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
• Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
• Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
• Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit eingeholt?
• Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
• Darüber hinaus haben sich Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen der verschiedenen Finanzaufsichtsbehörden die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
• Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
• Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
• Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von Banken angewiesen.
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten. Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.
Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.
Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.
Leider haben sich viele Banken, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die verschiedenen Anbieter belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass viele solcher Kunden nicht im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzsaufsichtsbehörde waren.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank.
Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben.
Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach unserer Einschätzung steht die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als gut bezeichnen.
Wir sehen daher gute Chancen, jene Beträge, die nicht mehr von den Betrügern direkt geholt werden können, bei den Empfängerbanken einzutreiben.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.
• Es ist müßig, im Nachhinein darüber nachzudenken, was man alles hätte tun können um nicht in die Anlagefalle zu tappen. Es ist passiert und die Fehlentscheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es hilft nicht wirklich weiter, lange über vergangene Fehlentscheidungen oder, über nicht der Wirklichkeit entsprechende Sachverhalte zu diskutieren.
Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden.
Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals sein.
Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielen. Die gute Nachricht ist dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.
Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse“ Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter“ Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des ESK.
Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war. Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Diesem Treiben will der ESK endlich ein Ende setzen. Er will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der ESK verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Fazit des ESK:
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
• Banküberweisungen stoppen
• Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
• Kreditkartenzahlungen stoppen.
• Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
• Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
• Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
• Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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