Donnerstag, März 31, 2022

Die Inflation schmälert den Wert von Außenständen ganz erheblich. Das gilt es nun zu verhindern.

Die Inflationsrate in Deutschland wird im März 2022 voraussichtlich +7,3 % betragen. Gewinner sind die Schuldner. Auf der Verliererseite befinden sich die Gläubiger. Unternehmen sollten nun Maßnahmen ergreifen, damit ihnen der Wert Ihrer Außenstände nicht dahinschmilzt wie die Butter in der Sonne, warnt die Express- Inkasso GMBH. (www.express-inkasso.de) Wie das Statistische Bundesamt mit seiner Pressemitteilung Nr. 137 vom 30. März 2022 mitteilt wird die Inflationsrate in Deutschland im März 2022 voraussichtlich +7,3 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucher¬preisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Für jeden Finanzminister ist die Inflation das ideale Instrument um Schulden zu verringern, denn sie lässt den realen Wert der Außenstände sinken. Für den Schuldner bleibt der zu zahlende Geldbetrag immer derselbe. Man spricht hier vom Nominalwertprinzip. Es spielt dabei keine Rolle wie hoch die Inflation tatsächlich ist. Der Schuldner ist also auf der Gewinnerseite. Der Gläubiger dagegen auf der Verliererseite. Denn seine Außenstände unterliegen keinem Nominalwertprinzip. Mit zu den großen Verlierern bei der Inflation gehören also die Gläubiger als Besitzer von auf Geld lautenden Ansprüchen, denn der Realwert des Geldanspuchs geht deutlich zurück. Express Inkasso führt für Unternehmen und Privatpersonen unbestrittene Betreibungen in allen europäischen Ländern auch auf Teil-Erfolgsbasis durch. Der Gläubiger übergibt seine offene Rechnung und Express Inkasso GMBH betreibt die Forderung vom Mahnschreiben, über eine Mahnklage bis hin zur Vollstreckung und wenn nötig sogar inklusive einer Forderungsanmeldung im Konkurs. Und das auf Erfolgsbasis sofern die Forderung unbestritten bleibt! Bei allen Auslandsbeitreibungen gibt es verschiedene Voraussetzungen bzw. Übereinkommen zwischen den Staaten, die vorab eine Einzelprüfung des Falles erfordern. Nach erfolgter Prüfung erhält der Auftraggeber für den speziellen Fall ein konkretes Angebot. Welches dann vom Auftraggeber angenommen oder auch abgelehnt werden kann. Bis dahin entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Kommt es bei der Forderungsbeitreibung im Inland zu einer Situation welche die Beauftragung eines Rechtsanwalt erforderlich macht, hat Express Inkasso mit Rechtsanwälten Vereinbarungen auf Erfolgsbasis getroffen. Das bedeutet für den Auftraggeber, dass das Anwaltshonorar aus den Zahlungseingängen vom Schuldner gedeckt wird. Bei totalem Forderungsausfall wird dem Auftraggeber nur eine vorher vereinbarte Pauschale berechnet. Wer dem Abschmelzen seiner Forderungswerte nicht tatenlos zusehen will, sollte jetzt Kontakt aufnehmen: EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH +Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Kundenberatung / Büro Dieburg Groß-Zimmerner-Str. 36a 64807 Dieburg Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 E-Mail: Express-inkasso@email.de Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 31.03.2022 • Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. • Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. • Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de

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