Montag, Februar 21, 2022
Wenn die Online-Trading-Plattform das Kontoguthaben nicht auszahlen will.
Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Ko
Dem Schuldner wird die Geldforderung vor Ort präsentiert, womit er in seiner oft maßlosen Selbstüberschätzung überhaupt nicht gerechnet hat.
Verweigert er weiterhin die Zahlung, werden unmittelbar strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Durch fundierte Strafanzeigen gelangen häufig viele Beweismittel in die Hände der Ermittlungsbehörden. So wird der Zugriff auf Vermögenswerte, Bankkonten und Komplizen möglich. Die durch Strafanzeigen angestoßenen Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden wirken sich auf die Betrüger verheerend aus. Gerade auch wegen verstärkter Aktivitäten der Behörden gegen die Geldwäsche geraten die Betrüger immer mehr ins Hintertreffen.
Geschädigte berichten dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren.
Durch die ständige Berichterstattung auf den ESK Internetseiten www.ad-infinitum.online , https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe.
Vorsicht: Es kann vorkommen, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen: Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen.
Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn ausbezahlt bekommen.
Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohlbemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern.
Können die Opfer ihr Kontoguthaben ausbezahlt bekommen?
Ja. Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden. Dazu benötigt der ESK neben dem Guthabenssnachweis nur die Namen der jeweiligen Ansprechpartner den Firmennamen, und die Adresse.
Betroffene Anleger können sich zur Erlangung ihrer Kontoguthaben der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug „Kontoguthaben“ anschließen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, denen die Auszahlung Ihrer Kontoguthaben von Online-Plattformen verweigert wird, können von dem Erfahrungsschatz des ESK profitieren. Nach erfolgter positiver Einzelfallprüfung übernimmt der ESK die Beitreibung des jeweiligen Kontoguthabens gegen eine Erfolgsprovision von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Vom betroffenen Anleger selbst, ist nur eine kleine Kostenbeteiligungspauschale für den Inkassoservice zu bezahlen. Die Höhe der Kostenbeteiligungspauschale richtet sich nach der Höhe der einzufordernden Summe und dem Firmensitz des fraglichen Unternehmens, liegt im Schnitt aber wesentlich unter 100 Euro.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Auszahlungsbemühungen nicht zu zusätzlichen hohen finanziellen Einbußen führen. Das Inkassoverfahren schützt den Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft „Kontogutgaben“ anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
ESK-Schutzbund@email.de
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