Freitag, Februar 18, 2022

Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA. warnt die Öffentlichkeit vor unbefugten Aktivitäten von Boiler Rooms.

Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor mehreren Unternehmen, die sich an nicht autorisierten Aktivitäten auf dem belgischen Markt beteiligen. Die Unternehmen sind die folgenden: Allied Indizes International (www.alliedindicesinternational.com) Alpes Trading (www.alpes-trading.com) Shard Asset Management (www.sassetmanagement.net und www.shardassetmanagement.net) Universal Asset Management(www.universalassetmgmt.com) Die oben genannten Unternehmen sind nicht berechtigt , Wertpapierdienstleistungen in Belgien zu erbringen. Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Finanzdienstleistungsangebote der oben aufgeführten Unternehmen einzugehen und Geld auf eine von ihnen möglicherweise genannte Kontonummer zu überweisen. Auf der FSMA-Website kann diese Suche über die bereitgestellte Suchfunktion durchgeführt werden . Darüber hinaus sind alle Kesselräume, vor denen die FSMA bereits eine Warnung veröffentlicht hat, in der „ Liste der in Belgien illegal tätigen Unternehmen “ aufgeführt , die auf der FSMA-Website veröffentlicht wird. Bitte beachten Sie : Die Tatsache, dass die FSMA keine Warnung gegen ein bestimmtes Unternehmen veröffentlicht hat, bedeutet nicht, dass dieses Unternehmen berechtigt ist, Finanzdienstleistungen anzubieten. Während die FSMA bemüht ist sicherzustellen, dass sie Warnungen rechtzeitig veröffentlicht, ist es durchaus möglich, dass ein Unternehmen, das rechtswidrig auf dem belgischen Markt tätig ist, ihr noch nicht aufgefallen ist. Außerdem ändern nicht autorisierte Unternehmen regelmäßig ihren Namen. Seien Sie vorsichtig bei unaufgeforderten Telefonanrufen/E-Mails (Cold Calling) , d. h. wenn der Investor keine vorherige Anfrage gestellt hat. Solche Anrufe sind oft Hinweise auf einen Betrugsversuch. Seien Sie vorsichtig bei Aufforderungen, Geld in ein Land zu überweisen, das keine Verbindung zum Unternehmen oder zu dem Staat hat, in dem der Anleger ansässig ist. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Betrug im Heizungskeller Geldüberweisungen am häufigsten auf Konten erfolgen, die bei Banken mit Sitz in Asien eröffnet wurden. Seien Sie vorsichtig bei (Versprechungen von) völlig unverhältnismäßigen Renditen. Betrüger präsentieren häufig zu Beginn erhebliche Gewinne bis zu dem Tag, an dem der Anleger die Auszahlung der investierten Mittel verlangt. Akzeptieren Sie die Informationen solcher Unternehmen nicht unkritisc . Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Unternehmen behauptet, zum Anbieten von Finanzdienstleistungen berechtigt zu sein, obwohl dies nicht der Fall ist. Achten Sie immer darauf, die Ihnen gegebenen Informationen zu überprüfen. Seien Sie auch vorsichtig bei „geklonten Firmen“ : Unternehmen, die sich als andere, rechtmäßige Unternehmen ausgeben, obwohl sie in Wirklichkeit keine Verbindung zu letzteren haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen kann sich als hilfreich erweisen, um einen möglichen Betrug dieser Art aufzudecken. Fragen Sie Ihren Vermittler nach klaren und verständlichen Informationen. Investieren Sie niemals, wenn Sie nicht genau verstehen, was angeboten wird. Seien Sie umso misstrauischer, wenn die Auszahlung von Renditen von einer Nachzahlung und/oder der Zahlung einer Steuer abhängig ist. Diese zusätzlichen Forderungen sind oft ein Zeichen für Betrug. Direktoren und Manager von Unternehmen sollten äußerst wachsam sein. Viele Heizungskeller zielen speziell auf diese Gruppe ab. Quelle: https://www.fsma.be *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“. Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland. Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen. Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden • Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten. "Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt. Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ESK-Schutzbund@email.de Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail. Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

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