Dienstag, November 02, 2021
ShareWood Switzerland AG| Aktuelle Entwicklung: Geschädigten Anleger melden ihre Ansprüche im Strafverfahren an. Hilfe bei einem zu erwartenden Konkursverfahren.
In der Schweiz wurde bei der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich ein Strafverfahren gegen die Geschäftsleitung der ShareWood Switzerland AG, Peter Möckli und Michael Steg, aufgrund des dringenden Tatverdachts wegen gewerbsmässigem Betrug und wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingeleitet.
Die Webseite von Sharewood wurde gesperrt.
Die ShareWood Switzerland AG mit Sitz in Zürich ist ein Unternehmen, welches seit 2007 Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume auf Plantagen in Brasilien verkauft. Mit gutem Gewissen und einem Beitrag zum Klimaschutz investierten Anleger insgesamt rund 100 Millionen Franken.
Die ShareWood warb mit großen Renditen. So sollen Anleger über Durchforstungen, Ausforstungen und durch den Endschlag nach etwa 20 Jahren ihr investiertes Geld mit einer Jahresrendite von mindestens 6 % p.a. zurückerhalten und somit große Gewinne machen.
Das Unternehmen hat sich jedoch augenscheinlich verkalkuliert. Zumindest für die Balsa-Bäume fand sich kein Abnehmer, sodass ein Verkauf unmöglich wurde.
Im September 2019 informierte die ShareWood die Investoren, dass das Balsa-Projekt angesichts des gänzlich fehlenden Absatzmarktes zu stoppen sei. Zudem seien die Bäume zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten. Dies kommt einem Totalverlust des Investments gleich.
Hinsichtlich der Teak-Bäume wissen wir, dass zum Teil Holzerlösabrechnungen aufgrund vermeintlicher Holzverkäufe vorgenommen worden sind, sich jedoch die Holzerlösauszahlungen seit Jahren aus unerklärlichen Gründen verzögern.
Schwer nachvollziehbar ist auch der Umstand, dass sich Aus- und Durchforstungen der Baumplantagen um Jahre verzögern.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
• Anleger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Strafverfahren als sogenannter Zivilkläger anzumelden. Aufgrund der Nähe des Kanzleisitzes der mit dem ESK Kooperierenden Rechtsanwälte zu Zürich und deren Expertise im schweizerischen Strafrecht sind diese Anwälte geschädigten Anlegern gerne bei der Anmeldung ihrer Ansprüche behilflich.
Je nach Ausgang des Strafverfahrens werden die Rechtsanwälte sodann mit jedem Geschädigten die weiteren Scchritte besprechen. Vermutlich wird demnächst über das Vermögen der ShareWood Switzerland AG ein Konkursverfahren eröffnet, in welchem Anleger ihre Ansprüche anmelden sollten. Auch dabei unterstützen diese Anwälte die geschädigten Anleger.
Schliesslich bleibt auch abzuwarten, wie der Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage des anwendbaren Rechts bei den Baumkaufverträgen entscheiden wird. Ausgehend hierfür war ein sogenannter Vorlageantrag des österreichischen Obersten Gerichtshof (OGH).
Allenfalls sind dann (noch ergänzende) zivilrechtliche Schritte zu setzen.
Geschädigte Anleger können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der ESK Fördergemeinschaft anschließen.
Sharewood-Anleger können jetzt die Wiedererlangung der investierten Gelder, sogar mit geteiltem Kostenrisiko betreiben. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung Ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft „ShareWood Switzerland AG“ anschließen.
Die „ESK-Fördergemeinschaft wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Green Investments. Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch ShareWood Switzerland AG erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, kann auf Antrag gegen ein Erfolgshonorar 50% des Anwaltshonorars durch die ESK-Fördergemeinschaft übernommen werden.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt der Fördergemeinschaft eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung festgelegt.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu anlegerschutz.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung �
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen