Freitag, Oktober 29, 2021

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hilft mit der Fördergemeinschaft für Opfer von Cyber-Betrug und einer Kooperation mit dem im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Anlegerschutzverein HELP e.V. den Betrügern das Handwerk zu legen und die Anleger vor Schaden zu bewahren.

Betrogen durch Online-Handelsplattformen? Warum jeder betroffene Anleger unbedingt Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten sollte. Immer mehr betrügerische Online-Handelsplattformen sammeln Geld bei den Anlegern mit einer frei erfundenen Erfolgsstory und oft auch noch mit einer geklonten Identität ein. „Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat viele Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können.“ Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hilft mit der Fördergemeinschaft für Opfer von Cyber-Betrug und einer Kooperation mit dem im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Anlegerschutzverein HELP e.V. den Betrügern das Handwerk zu legen und die Anleger vor Schaden zu bewahren. Dass sich dies für die Opfer von Anlagebetrug durchaus lohnt, zeigen jetzt wieder die Ermittlungserfolge der StA Göttingen und der ZKI Braunschweig. Seit 2019/2020 wird gegen die online Plattform „Fx-leader.com“. ermittelt. Zu dieser Plattform gibt es Anzeigen aus allen Bundesländern: Wie zuverlässige Quellen berichten soll alleine diese Plattform einen Schaden im hohen siebenstelligen Bereich angerichtet haben. Dass sich eine Strafanzeige für die Opfer von Anlagebetrug durchaus lohnt, zeigt auch eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaften Göttingen und Rostock so wie der PD Braunschweig und des Polizeipräsidiums Rostock vom 10.10.2021. Wir berichteten unter dem Titel: Betrogen durch Online-Handelsplattformen? Es gibt gute Nachrichten für betroffene Anleger. https://www.ad-infinitum.online/2021/10/13/betrogen-durch-online-handelsplattformen-es-gibt-gute-nachrichten-fuer-betroffene-anleger-2 Bei den Ermittlungen zu Fx-leader.com und der Kooperation mit der KPI Rostock konnten mindestens 85 weitere strafrechtlich relevante Plattformen entdeckt werden. Bei den Plattformen handelt es sich um: 10cfd.com 10cfds.ch 10cfds.com 10cfds.io 121coinx.com 500.trade 500investments.net 500pips.net ainvestments.biz ainvestments.com ainvestments.eu alpsmarkets.com app-trader.biz apptrader.com arotrade.ch arotrade.com arotrade.net atbcrypto.com athelneyfx.com ayatirim.net beneffx.com bestprofx.com bitky.io cfddesk.com dgxlimited.com dgxlimited.io dgxltd.com dgxltd.io epicinvests.com eurostandarte.com excentral-int.co excentral-int.com excentral-int.io excentral-int.net excentral-int.org experttrader.co ezcfds.com f1fx.com fastrading.com finmarket.com fortradepro.com galore.pro gloffix.com go4rex.com grandcfds.com inceptial.com index-review.com interactive-trading.com inv100.com invcenter.com invest100.com investing-space.com investock.io investteck.net iqprofx.com kievphp.com legaltrader.com leorate.com libertexe.com litegap.com lloydfx.com marketsarea.com marketsgiants.com marketssoft.com markets-soft.com myyab.com newcfds.com octa.trade p-100.com profit-trade.com qteck.io rsqtrade.com sealimited.io snptrading.io super1investments.com theroyalfx.com tradergy.io tradingteck.biz tradingteck.co tradingteck.com ts4trade.com tsmulti.com upcfds.com Quelle: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/betrueger-bringen-deutsche-anleger-ums-grosse-geld.html Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen. Beim CFD-Trading handelt es sich um sogenannte Contracts for Difference. Anleger erwerben beim CFD-Trading anders als bei regulären Aktiengeschäften keine Unternehmensanteile, sondern Finanzderivate, welche hochspekulativ sind und sich an den entsprechenden Basiswert einer Aktie richten und ableiten lassen. Da Anleger oft darüber nicht ausreichend informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann. Die größte Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu holen. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hilft mit der Fördergemeinschaft für Opfer von Cyber-Betrug und einer Kooperation mit dem im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Anlegerschutzverein HELP e.V. den Betrügern das Handwerk zu legen und die Anleger vor Schaden zu bewahren. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten. Damit haben die Anleger zwar nicht ihr verlorenes Geld zurück, aber Sie bringen zumindest einen Stein ins Rollen, der andere Anleger vor Verlusten schützen kann. Die gute Nachricht ist, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterherwerfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will. Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter Banken, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Darüber hinaus versuchen die ESK- HELP- Rechtsanwälte durch rasches Handeln weitere Schäden zu verhindern. Geschädigte berichten immer wieder, dass Polizeibeamte abwinken, wenn Sie hören, dass der Beschuldigte im Ausland seinen Sitz hat. Trotzdem sollte sich der betroffene Anleger aber nicht davon abhalten lassen, Strafanzeige gegen die Betrüger zu erstatten. Der ESK bietet seinen Mitgliedern dafür ein entsprechendes Formular, welches er ausgefüllt zur Polizei mitnehmen kann. Hieraus ist auch die anwaltliche Vertretung des Geschädigten zu ersehen. Bei Rückfragen oder Informationen über evtl . beschlagnahmte Gelder oder Wertgegenstände, kann der Anwalt somit unmittelbar die notwendigen Schritte für seinen Mandanten einleiten. Die ersten Schritte sind in der Regel: • Banküberweisungen stoppen Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK –HELP Rechtsanwälte setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung. • Kreditkartenzahlungen stoppen. Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden. Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen. Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird. Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails. Diese Plattformen sind in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern. Der Anleger glaubt mitunter, dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat. Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützen nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts. Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Vor der Geldvernichtung durch nicht regulierte Finanzanbieter quer durch Europa wirken die hilflosen Statements und Betroffenheitserklärungen unserer staatlichen Anlegerschützer, wie pfeifen im dunklen Wald. Dabei sind die Täter und Anstifter mitten unter uns. Das sind diejenigen, die unsere Gesetzgebung missbrauchen, offiziell gut integriert und meist auch noch gut mit den Schaltstellen der Macht vernetzt sind. Der Schutz des Finanzmarks liegt in unserer aller Verantwortung und jeder kann dazu beitragen die Bedrohung zu erkennen und sich ihrer auch bewusst zu sein. Jeder Bürger wird dabei gerne seinen ganz persönlichen Beitrag leisten. Whistleblower dienen dem Gemeinwohl und können uns vor Anlagebetrügern schützen Wie man mit geringstem Aufwand maximale Wirkung erzielen kann, demonstriert der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit seinem Blog https://whistleblowertreff.wordpress.com Vor dem Hintergrund dass sich im Kapitalmarkt für private Anleger in Deutschland immer mehr schwarze Schafe unter den Investment-Anbietern tummeln, welche die Anleger teilweise in krimineller Absicht um ihr Geld betrügen, soll der Whistleblowertreff Insidern die Möglichkeit bieten, dass mit entsprechenden Informationen den Abzockern das Handwerk gelegt werden kann. Whistleblower können Anleger vor Kapitalvernichtung schützen! Durch diskrete Informationen von Whistleblowern kann dubiosen Anbietern auf dem Kapitalmarkt viel schneller das Handwerk gelegt werden. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen. Besucher, Betroffene und Insider der Seite https://whistleblowertreff.wordpress.com sollen ermutigt werden, sich aktiv am Anlegerschutz zu beteiligen, indem Sie sich als Whistleblower betätigen und dieser Plattform problematische Sachverhalte zukommen lassen. Der ESK glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze, Finanzwächter und „Gute Ratschläge“ vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann. „Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Whistleblower können die Finanzbranche vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden sehr wirkungsvoll schützen“, sagt Horst Roosen vom ESK. Gerade die seriösen Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Es ist der Reputation eines Unternehmens sicher nicht dienlich, wenn es mit den Machenschaften einiger Wirtschaftskrimineller ständig konfrontiert ist. Es lohnt sich also, wenn Whistleblower über schwarze Schafe der Finanzbranche dem ESK vertrauliche Informationen zukommen lassen. Der ESK widmet seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der ESK kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des ESK werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden. Die Anbieter von betrügerischen Anlagemodellen können mit ihrem schändlichen Handeln eine ganze Branche in Misskredit bringen. Die seriösen Investmentanbieter sollten also auch daran interessiert sein, dass die „unseriösen Kollegen“ vom Markt verschwinden. Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Diejenigen, die gegen den Blog https://whistleblowertreff.wordpress.com lauthals Stimmung machen, sollten eigentlich dem ESK den „Roten Teppich“ dafür ausrollen, dass er ein schiefes Bild wieder gerade rückt. Von Bert Brecht wissen wir: Zuerst kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass der Finanzmarkt und die Moral sich zueinander verhalten wie Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt, selbstverständlich. Wie Feuer und Sauerstoff. Der Whistleblowertreff wird auch dafür sorgen, dass die Zeiten wo sich (Schwarz-) Geld und Zynismus fortwährend sozusagen jubelnd in den Armen lagen, bald vorbei sind. Versprechen des ESK: Die Staatsanwaltschaften Göttingen und Rostock führen seit fast zwei Jahren gemeinsam mit den Ermittlern der ZKI Braunschweig und der KPI Rostock zwei Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, über verschiedene Internetplattformen vermeintliche Geschäfte mit Finanztransaktionen im Bereich sogenannter Differenzkontrakte (CFD = Contract for Difference) angeboten zu haben. Dabei konnte allein in Deutschland – zum jetzigen Zeitpunkt – ein Vermögensschaden von etwa 15 Mio. Euro nachgewiesen werden. Nach ersten Schätzungen dürfte sich der durch die Tätergruppierung verursachte Gesamtschaden jedoch auf mindestens 500 Mio. Euro belaufen. Quelle:https://staatsanwaltschaftgoettingen.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schlag-gegen-international-agierende-online-anlagebetruger-internationaler-einsatz-zur-bekampfung-von-cyberkriminalitat-im-finanzwesen-204899.html Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen? Ja. Wer Opfer einer betrügerischen Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von der reichhaltigen Ehrfahrung der ESK-HELP –Rechtsanwälte profitieren. Oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Was sollte nunmehr unternommen werden? Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen? Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen. Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK-HELP- Vertragsanwälte profitieren. Fazit Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann. Erfolgreicher Anlegerschutz kann nicht dadurch erreicht werden dass man die Vielfalt der Anlageprodukte einschränkt, oder dem Verbraucher seine selbständige Anlageentscheidung streitig macht. Der ESK und der Anlegerschutzverein HELP e.V. mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Viele Anleger machen mit Hilfe von „Sammelverfahren“ bereits Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend. Nutzen auch Sie die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Auch Sie können Ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn Sie bislang nicht tätig geworden sind. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Sachverständige, werden die Rechte der Anleger wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für uns ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger zur Rechtsdurchsetzung einfacher und effizienter wird. Der ESK und der Anlegerschutzverein HELP e.V. beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage, informiert Anleger, bündelt die Stimme der Anleger, organisiert „Sammelverfahren“, führt aber keine Rechtsberatung durch; dies bleibt den Rechtsanwälten vorbehalten. Der Anlegerschutzverein HELP e.V. ist zur Bildung von Klagsgemeinschaften bestens geeignet und gerüstet. Das Angebot an die geschädigte Kapitalanleger lautet: Sammeln Sie sich unter dem Dach des ESK und des Anlegerschutzverein HELP e.V., um Prozessrisiko und Kosten drastisch zu mindern. Durch den Anlegerschutzverein HELP e.V. bekommen geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen. In vielen Fällen wird schon die Einleitung außergerichtlicher Aktivitäten die Verhandlungsbereitschaft der beklagten Unternehmer deutlich erhöhen. Kommt es zu akzeptablen Vergleichen, wird die Justiz weiter entlastet. Der Anlegerschutzverein HELP e.V.v handelt nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker!“ Durch einen Beitritt zum ESK bzw. dem Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein HELP e.V. im Sinne der Anleger. Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden? Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesen Fällen mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813Telefax: 06071-9816829 Esk-schutzbund@email.de Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ESK-Schutzbund@email.de Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail. Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de

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