Donnerstag, September 23, 2021

"Horizoninvest" und sein angeblicher Betreiber "LONGBOW PARTNERS LLC", auf der Warnliste der Hellenic Capital Market Commission (HCMC)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 23.09.2021 über seine Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Hellenic Capital Market Commission (http://www.hcmc.gr) folgende Online- Handelsplattform auf Ihre Warnliste gesetzt: Die Griechische Kapitalmarktkommission informiert das Anlegerpublikum, dass die Online- Handelsplattform unter dem Namen "Horizoninvest" (https://horizoninvest.cc und https://horizoninvest.io und sein angeblicher Betreiber "LONGBOW PARTNERS LLC", die ihren eingetragenen Sitz in St. Vincent und den Grenadinen zu haben scheint, nicht berechtigt ist Wertpapierdienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente zu erbringen, wie z. B.in Abschnitt C von Anhang I des Gesetzes dargestellt. 4514/2018, und/oder Geld von Anlegern/Kunden halten. Bitte beachten Sie, dass gemäß dem Gesetz Nr. 4514/2018, die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und die Ausübung von Anlagetätigkeiten ohne Zulassung durch die Kapitalmarktkommission oder die entsprechende Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union darstellt Straftat, die mit schweren straf- und verwaltungsrechtlichen Sanktionen geahndet wird. Die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde macht die Anleger auf die Bewertung der Unternehmen (mit denen sie zu kooperieren beabsichtigen oder bereits kooperieren) über dieihr Zulassungs- und Aufsichtssystem. Sie sollten insbesondere Folgendes beachten das Vorhandensein einer Lizenz für die betreffenden Unternehmen auf der Website der KommissionSecurities and Exchange Commission oder die entsprechenden Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europäische Union. D ie Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde beaufsichtigt die Märkte für Kryptowährungen nicht und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Platzierung von Kryptowährungen. Die Anleger sollten besondere Vorsicht walten lassen und die folgende Website besuchen die Website der Securities and Exchange Commission, um festzustellen, ob das Unternehmen von der Griechischen Kapitalmarktkommission oder der Bank von Griechenland oder einer europäischen Behörde zugelassen ist. Quelle: http://www.hcmc.gr *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Was sollte nunmehr unternommen werden? Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann. Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden? Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ESK-Schutzbund@email.de Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail. Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de

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