Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die „Flawlesstradefx Ltd.“ keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
https://expressinkasso.wordpress.com/2021/09/28/flawlesstradefx-ltd-bafin-ermittelt-wegen-betreibens-unerlaubter-geschafte/
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