Die BaFin hat am 13. September 2021 das öffentliche Angebot des Pfefferinvestments „Kinole“ durch die Holinvest AG, Luzern, wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf die Holinvest AG das Pfefferinvestment „Kinole“ nicht zum Erwerb in Deutschland anbieten.
https://expressinkasso.wordpress.com/2021/09/14/bafin-untersagt-das-offentliche-angebot-der-vermogensanlage-pfefferinvestment-kinole
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