Dienstag, Juli 06, 2021
Handelsplattform redrock500.com: BaFinuntersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juni 2021 gegenüber der RedRock500, Zypern, als Betreiber der Handelsplattform redrock500.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Auf der Plattform redrock500.com können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Handelsaufträge unter anderem mit Forex-Produkten, Kryptowährungen und Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) abgewickelt werden können. Mitarbeiter der RedRock500 treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen. Die Gesellschaft stellt selbst die auf der Plattform angebotenen Preise und tritt als Gegenpartei in die Aufträge ihrer Kunden ein.
Damit betreibt RedRock500 gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) sowie den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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