Mittwoch, Mai 05, 2021

BaFin warnt Geschädigte von Handelsplattformen vor gefälschten Schreiben der BaFin und angeblichen Hilfsangeboten

Schon länger rät die BaFin bei Warnungen vor unseriösen, nicht lizenzierten Online-Handelsplattformen zu Vorsicht, wenn Hilfe bei der Rückführung verlorener Gelder angeboten wird. Aktuell sind der BaFin mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Geschädigte unter anderem von den Handelsplattformen www.option888.com, www.richmondfg.com und www.xmarkets.com kontaktiert worden sind. Angeblich werde die BaFin von ihr eingefrorene Anlegergelder gegen eine Gebühr von 10 bzw. 14 Prozent wieder freigeben. Das ist falsch. Derartige Gebühren erhebt die BaFin nicht. Als Beleg für ihre Täuschung präsentieren die Betrüger ein gefälschtes Schreiben der BaFin, aus dem sich neben dem Namen des Geschädigten auch Beträge und Daten der von ihm geleisteten Einzahlungen ergeben. Allein schon die Kenntnis dieser Daten ist ein starkes Indiz dafür, dass es die ursprünglichen Täter sind, die den Geschädigten hier kontaktieren, oder andere Betrüger, die die Kundendaten von den ursprünglichen Tätern beschafft haben. Die BaFin stellt klar, dass es sich bei diesen angeblichen Schreiben der BaFin um Fälschungen handelt. Die Kernaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über die von ihr zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kredit-, Finanzdienstleistungs-, E-Geld- und Zahlungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen. Werden nach den betreffenden Regelwerken erlaubnispflichtige Geschäfte unerlaubt betrieben, schreitet die BaFin gegen die unerlaubten Geschäfte ein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie - wie in den gefälschten Schreiben dargestellt - auch Gelder „einfrieren“ und an die ursprünglichen Einzahler zurückführen lassen. Für die Rückführung dieser Gelder erhebt die BaFin bei den betrogenen Anlegern jedoch keine Gebühren. Die BaFin rät allen Personen, die ein entsprechendes Hilfsangebot erhalten, sich keinesfalls auf das Angebot einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. (Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ESK-Schutzbund@email.de Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail. Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. 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