Montag, April 12, 2021
Globaler Anlagebetrug ist in Deutschland zu einem ernsthaften Problem geworden.
Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt. Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen extrem hoher Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten. Offensichtlich hat sich der Anlagebetrug in Deutschland schneller weiter entwickelt als es unsere Politiker auch nur im Entferntesten für möglich gehalten haben.
Kaum jemand kennt den genauen Milliardenbetrag, um die jährlich Anleger in Deutschland durch Betrug geschädigt werden. Die Vielfalt des Anlagebetrugs ist doch offensichtlich für viele vollkommen überraschend über uns hereingebrochen.
Die Abzocker kommen mittlerweile aus allen Ecken der Welt und machen in Deutschland reiche Beute. Statt den Bürgern zu erklären, dass sie für ihr Alter selbst Vorsorgen müssen, dass man sie dabei aber nur unzureichend schützen könne, wäre es dringend notwendig einen nationalen Abwehrplan gegen den internationalen Anlagebetrug vorzulegen und möglichst rasch umzusetzen.
Abkassiert wird meist nach den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“.
Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger.
Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind meist nur Lockmittel, selten Realität.
Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher Marktordung Standards der jeweiligen Länder.
In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen
Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.
Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Es ist wichtig, dass in Deutschland auch ein staatlich organisierter schlagkräftiger Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann.
Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:
Zitat:
„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.“
„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.“
„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts.
Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann.
Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen.
Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“
Zitat Ende#
Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.
Geschädigte Anleger und deren Rechtsvertreter die den Versuch wagen für erlittene Anlageverluste die BaFin verantwortlich zu machen haben keine Chance hier Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Anwälte die so etwas für ihre Mandanten trotzdem versuchen, werden von interessierten Kreisen als Rechtsidioten mit Abzockermentalität diffamiert und auch schon mal bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
IM KAPITALANLAGE TOLLHAUS DEUTSCHLAND WIRD WEITER ABGEZOCKT! DER DUMME IST DER ANLEGER!
Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht mit aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter reihenweise zur Abgabe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufgefordert. Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet! Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft. Da oftmals auch die größten Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, duckt sich so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.
Das Abmahnunwesen ist zu einer gründlich aus dem Ruder gelaufenen Paralleljustiz mutiert, die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.
Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden.
Anleger sollten ohne Angst mit Abmahnungen überzogen zu werden, darüber berichten können, wenn Anleger Gefahr laufen ihr Geld durch Anlagebetrug zu verlieren.
Vor der Geldvernichtung durch nicht regulierte Finanzanbieter quer durch Europa wirken die hilflosen Statements und Betroffenheitserklärungen unserer staatlichen Anlegerschützer, wie pfeifen im dunklen Wald. Dabei sind die Täter und Anstifter mitten unter uns. Das sind diejenigen, die unsere Gesetzgebung missbrauchen, offiziell gut integriert und meist auch noch gut mit den Schaltstellen der Macht vernetzt sind.
Für Verkehrssünder haben wir eine zentrale Kartei. Für internationale Anlagebetrüger offensichtlich nicht.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) setzt klare Regeln für ein sonst im Chaos versinkendes Land. Jeder der eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich an die Regeln hält darf am Straßenverkehr teilnehmen. Es ist unerheblich ob es ein Deutscher Führerschein oder ein Führerschein aus einem anderen Land ist. Auch die Nationalität, der Glaube oder das Geschlecht ist vollkommen egal. Es spielt auch keine Rolle ob das Fahrzeug ein Deutsches oder ein Nummernschild aus einem anderen Land hat.
Das alles gilt unter der Voraussetzung, dass man sich an die Regeln der StVO hält und das Fahrzeug sich in einem technisch den Vorschriften entsprechenden sicheren Zustand befindet.
Für die Einhaltung dieser Regeln verfügt Deutschland über ein dichtes Überwachungsnetz. Jede Verfehlung wird verfolgt und geahndet. Jeder Streifenpolizist hat Zugriff auf das Zentrale Register in Flensburg und kann dadurch nicht ausgetrickst werden.
Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass wir uns im Straßenverkehr sicher fühlen können und nicht damit rechnen müssen, dass uns die Ladung eines Lastwagens durch die Frontscheibe unseres Fahrzeuges fliegt, oder dass uns auf der Autobahn ein Fahrzeug entgegenkommt. Es kommt niemand auf die Idee, dass durch die StVO unsere freiheitlichen Demokratischen Grundrechte eingeschränkt würden.
Der Schutz des Finanzmarks liegt in unserer aller Verantwortung und jeder kann dazu beitragen die Bedrohung zu erkennen und sich ihrer auch bewusst zu sein.
Jeder Bürger wird dabei gerne seinen ganz persönlichen Beitrag leisten. Im Straßenverkehr ist dies längst ganz normales Verhalten.
Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug auf einer Autobahn in falscher Fahrtrichtung unterwegs ist, klingelt nach ein paar Sekunden schon das Telefon bei der Verkehrspolizei. Sofort werden die Verkehrsteilnehmer über Autoradio vor dem Falschfahrer gewarnt, Streifenwagen und Rettungswagen fahren los, Hubschrauber steigen auf. An dieser Alarm- und Rettungskette hat der normale Autofahrer einen ganz erheblichen Anteil. Er ist sich nämlich der Bedrohung im Straßenverkehr in jeder Sekunde bewusst.
Vor Anlagebetrügern schützen uns keine Überwachungskameras.
Wir wollen aber nach Möglichkeit Anlagebetrug verhindern. Dazu sollten wir uns die StVO als Beispiel nehmen. Die Anleger sind bereit! Schaffen Sie die Voraussetzungen werte Politiker!
Whistleblower dienen dem Gemeinwohl.
Wie man mit geringstem Aufwand maximale Wirkung erzielen kann, demonstriert der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit seinen Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online
Vor dem Hintergrund dass sich im Kapitalmarkt für private Anleger in Deutschland immer mehr schwarze Schafe unter den Investment-Anbietern tummeln, welche die Anleger teilweise in krimineller Absicht um ihr Geld betrügen, soll der ESK Insidern die Möglichkeit bieten, dass mit entsprechenden Informationen den Abzockern das Handwerk gelegt werden kann.
Whistleblower können Anleger vor Kapitalvernichtung schützen!
Durch diskrete Informationen von Whistleblowern kann dubiosen Anbietern auf dem Kapitalmarkt viel schneller das Handwerk gelegt werden. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.
Besucher, Betroffene und Insider der ESK Intternetseiten sollen ermutigt werden, sich aktiv am Anlegerschutz zu beteiligen, indem Sie sich als Whistleblower betätigen und dieser Plattform problematische Sachverhalte zukommen lassen.
Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich um Kapitalanlagen handelt, kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum, wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparenten Taschen der Finanzindustrie umgeleitet werden. Die soziale Kontrolle durch Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.
Der ESK glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze, Finanzwächter und „Gute Ratschläge“ vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann.
„Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Whistleblower können die Finanzbranche vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden sehr wirkungsvoll schützen“, sagt Horst Roosen vom ESK.
Gerade die seriösen Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert.
Es ist der Reputation eines Unternehmens sicher nicht dienlich, wenn es mit den Machenschaften einiger Wirtschaftskrimineller ständig konfrontiert ist. Es lohnt sich also, wenn Whistleblower über schwarze Schafe der Finanzbranche dem ESK vertrauliche Informationen zukommen lassen.
Der ESK widmet seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der ESK kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des ESK werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden.
Die Anbieter von betrügerischen Anlagemodellen können mit ihrem schändlichen Handeln eine ganze Branche in Misskredit bringen. Die seriösen Investmentanbieter sollten also auch daran interessiert sein, dass die „unseriösen Kollegen“ vom Markt verschwinden.
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.
Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung gehen täglich Anfragen von Betroffenen ein, denen telefonisch, per Mail oder über Internetportale attraktive Kapitalanlage-Angebote unterbreitet wurden.
Die Frage ist stets: „Ist das Angebot seriös“?
Die Antwort lautet immer: „Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen bereits alle Alarmglocken läuten.“
Das sogenannte Cold-Calling, also der unerwünschte telefonische Werbeanruf eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung ist gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird sollte fragen, welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
„Unser Kampf gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse gebracht werden“, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
So wurde zum Beispiel die Behörde für Finanzdienstleitungen und Märkte (FSMA) in den letzten Monaten von zahlreichen Verbrauchern darüber informiert, dass sie mit einer Vielzahl von Angeboten angesprochen wurden, deren Renditen weit über den Marktsätzen liegen und oft sogar garantiert sein sollten. Die FSMA warnt die Verbraucher davor, denn hinter diesen verlockenden Angeboten stehen oft Betrüger, die nicht befugt sind, solche Angebote zu machen, deren einziges Ziel es ist, die Ersparnisse der Anleger zu stehlen. Verbraucher haben in den letzten Monaten der FSMA häufig berichtet, dass sie Vermögensverwaltungsverträge angeboten bekamen. Im Wesentlichen geben die Anleger ihr Geld und die Anbieter verwalten es für die Kunden mit dem Versprechen hoher oder sogar garantierter Renditen. Das Skript ist immer dasselbe: Die Betrüger locken mit Renditen, die erheblich über denen herkömmlicher Sparkonten liegen.
Wer einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, läuft Gefahr ein zweites Mal betrogen zu werden.
Die geprellten Anleger verlieren mehrmals Geld, weil sie einem Investment-Angebot und anschließend einem Nachfolgebetrug vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben. Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als „Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter.
Betrüger haben ihre Bemühungen verstärkt besonders in Deutschland Investoren abzuzocken, insbesondere auch Menschen die bei einer Investition über betrügerische Online-Handelsplattformen bereits Geld verloren haben. Während es selbstverständlich ist, seine Verluste so schnell und vollständig wie möglich auszugleichen, warnt der ESK die Anleger davor, Angebote zum Umtausch wertloser oder schlecht laufender Aktien überhaupt nur in Erwägung zu ziehen. Wertlose Aktien sind in der Regel genau das – wertlos und wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.
Die Betrüger verfügen über eine Vielzahl von Techniken, die sie geschickt anwenden, um ihre „wertlosen Tauschgeschäfte“ durchzuführen. Das macht sie auch erfahrenen Anlegern gegenüber so gefährlich. Mit den Listen bereits betrogener Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet und den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments versprochen.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Betroffene Anleger, die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der Vertrauensanwälte des ESK profitieren. Die Vertrauensanwälte betreuen betroffene Anleger in ihren Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Wenn ein Anleger erkennt oder auch nur vermutet, dass der Handel oder die Investition, die er getätigt hat, ein Betrug ist, sollte er sofort die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Vor allem sollte er weitere Verluste verhindern und alle relevanten Informationen, die er über den Betrug und die Täter hat, zu sammeln, solange sie noch frisch sind. Der Betrug sollte so schnell wie möglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, damit die Ermittlungsbehörden die Betrüger sobald als möglich aufspüren und damit auch verhindern können, dass weitere Menschen betrogen werden.
Als nächstes sollte sich die Aufmerksamkeit darauf richten, wie der angerichtete Schaden behoben werden kann.
Auf alle Fälle sollten keine weiteren Zahlungen an die Betrüger geleistet werden.
Die Anlagebetrüger versuchen nämlich mit allerlei Versprechungen ihre Opfer dazu zu bringen, eine Gebühr nach der anderen zu überweisen, selbst wenn die Opfer vermuten, dass etwas nicht stimmt.
Diese Gebührenbetrügereien sind fester Bestandteil dieser organisierten Raubzüge. Seriöse Broker
ziehen normalerweise Gebühren und Provisionen vom Konto des Anlegers ab und verlangen nicht noch mehr Geld, um die Erträge oder das angelegte Kapital freizugeben.
Anleger die nicht in diese Falle tappen, laufen aber Gefahr in eine zweite Falle zu tappen. Den Rückgewinnungsbetrug. Die Personen, die hinter dem Anlagebetrug stehen, verkaufen in vielen Fällen die Kontaktinformationen ihrer Opfer an andere Betrüger weiter, welch dann den Opfern gegen entsprechende „Gebühren“ die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes versprechen. Betroffene Anleger sollten bei solchen Angeboten unbedingt hinterfragen, wie man herausgefunden hat, dass man Geld verloren hat.
Wer den Betrügern Zahlungsinformationen zur Verfügung gestellt hat sollte unbedingt unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen einleiten, um den Zugriff auf das eigene Konto zu sperren und sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen. Wer bei der betrügerischen Transaktion Kreditkartendaten verwendet hat, sollte sich sofort an seinen Kartenaussteller wenden, um eine Betrugsmeldung zu machen.
Oft wird betrogenen Anlegern versprochen, dass man schnell und unbürokratisch das verlorene Geld wieder beschaffen könne. Dabei werden in vielen Fällen hohe Gebühren verlangt aber kaum mehr getan als ein Forderungsschreiben an den ursprünglichen Betrüger und eine Standardbeschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde geschickt. Vielleicht wird noch eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft formuliert. Nutzen für den geschädigten Anleger: gleich Null.
Wer nicht zum Opfer zu werden will, muss sich auf jeden Fall wehren, rät Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen. Andere schreiben Briefe an die BAFIN und beschweren sich über die Betrügereien oder einen Anlageverlust. Aber auch die BaFin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalts.
Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er sein Geld wieder bekommen kann.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
Registrierung Ihrer Schadenersatzansprüche
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sorgt dafür, dass betroigene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Viele Anleger machen mit Hilfe von „Sammelverfahren“ bereits Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend. Nutzen auch Sie die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Auch Sie können Ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn Sie bislang nicht tätig geworden sind.
Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Sachverständige, werden die Rechte der Anleger wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für uns ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger zur Rechtsdurchsetzung einfacher und effizienter wird.
Der ESK und seine Kooperationspartner beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage, informiert Anleger, bündelt die Stimme der Anleger, organisiert „Sammelverfahren“, führt aber keine Rechtsberatung durch; dies bleibt den Rechtsanwälten vorbehalten.
Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterherwerfen?
Welche der zahlreichen „Hilfsangebote“ sind seriös, welche sind es nicht?
Vergleichsweisen gehen bei deutschen Gerichten völlig ungeordnet Tag für Tag die verschiedensten Klagen und Fälle ein. Für die Parteien bedeutet das: Es dauert, es kostet, der Ausgang ist ungewiss. Dabei kommt es zwangsläufig dazu, dass zufällig an ein und dem gleichen Tag vor verschiedenen Gerichten quer durch die Lande immer wieder die gleichen oder sehr ähnliche Fälle zur Verhandlung stehen, ohne dass die Parteien, Richter und sonstige Beteiligten beim Gericht ahnen, dass ziemlich exakt ihr Fall ziemlich gleichzeitig vor ein paar Dutzend anderen Gerichten verhandelt wird.
Die Justiz fabriziert somit aus einer an sich identischen Sache mit lediglich vielen Klägern und Beklagten so viele Einzelklagen, wie es Kläger gibt (bzw Beklagte). Damit werden mit der Sache statt eines Richters viele Richter beschäftigt. Das Resultat: Der eine Richter weist ab, der zweite gibt statt, der nächste entscheidet „Halbe-Halbe“ usw.
Der ESK ist zur Bildung von Klagegemeinschaften bestens geeignet und gerüstet. Das Angebot an die geschädigte Kapitalanleger lautet: Sammeln Sie sich unter dem Dach des ESK um Prozessrisiko und Kosten drastisch zu mindern.
Diese Idee dient der Prozessökonomie: Es sollen eine Vielzahl von Verfahren nicht bei verschiedenen Gerichten zersplittert abgehandelt werden, sondern ein Gericht (ein Richter / Senat) soll über alle gesammelten Fälle gleichzeitig Recht sprechen. Dabei können gemeinsame Tat- und Rechtsfragen für alle Fälle gemeinsam beantwortet werden. Man braucht etwa nur einen Sachverständigen und es besteht auch nicht die Gefahr, dass verschiedene Gerichte die Rechtsfragen verschieden beantworten. Es ist also das Ziel, dass alle Verfahren vor einen Richter kommen und dass für die gemeinsamen Fragen jedenfalls auch ein Rechtszug zur nächsten Instanz möglich wird.
Diese Vorgehensweise empfiehlt sich insbesondere in dem Bereich der Kapitalanlage, dem Erwerb von Aktienanteilen, Immobilienfonds und Versicherungsprodukten. Denn trotz bestehender Anleger- und Verbraucherschutzgesetze kommt es immer wieder zur Verletzung solcher Verhaltensnormen, die dem Schutz der Kapitalanleger dienen sollen und häufig dann auch eine große Anzahl von ihnen schädigen, zB durch falsche Angaben über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Mit dieser Strategie werden hier die Einzelinteressen geschädigter Kapitalanleger effektiv gebündelt.
Durch den ESK bekommen geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen. In vielen Fällen wird schon die Einleitung außergerichtlicher Aktivitäten die Verhandlungsbereitschaft der beklagten Unternehmer deutlich erhöhen. Kommt es zu akzeptablen Vergleichen, wird die Justiz weiter entlastet.
Der ESK handelt nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker!“
Durch einen Beitritt zu einer ESK Fördergemeinschaft. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der ESK im Sinne der Anleger.
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
• Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
• Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
• Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
• Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
• Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
• Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
• Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke
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