Montag, April 19, 2021
ESK hilft, wenn der erhoffte schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binäre Optionen, CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading zur Verlustfalle geworden ist.
Viele dieser Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, ist die Überraschung groß.
Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
• Handeln Sie nie gegen Ihr Gefühl, insbesondere wenn es zu gut klingt um wahr zu sein. Denken Sie bei ungewöhnlich lukrativen Kapitalanlageangeboten immer zuerst an einen möglichen Betrug. Haben Sie keine Scheu „Nein“ zu sagen.
Auch Anlagebetrüger sind auf die Dienste von Banken angewiesen, denn die Gelder von den Anlegern können ja kaum bar vor Ort eingesammelt werden. Also lassen Sie sich nicht durch einen bekannten Banknamen beeindrucken.
Sollten Sie doch Opfer eines Anlagebetrugs geworden sein, lohnt es sich immer auch einmal die Rolle welche die Bank dabei gespielt hat zu durchleuchten.
Grundsätzlich müssen die Banken bei einem Verdacht auf Kapitalanlagebetrug oder Geldwäsche die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Tun sie das nicht, können sie sich den geschädigten Anlegern gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn Beschwerden geschädigter Anleger oder entsprechende Bericht in der Fachpresse missachtet werden.
• Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals sein. Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielen.
Die gute Nachricht ist dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.
Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war. Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
• Diesem Treiben will der ESK endlich ein Ende setzen. Er will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der ESK verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können.
Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung bringt geschädigte Kapitalanleger mit auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten unabhängigen Fachanwälten zusammen, die in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein, Privatanleger und institutionelle Anleger außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Bereichen des Kapitalanlagerechts beraten und vertreten.
Es sind Fachanwälte, welche in erster Linie dem Anlegerschutz verpflichtet sind und schon lange Jahre das Vertrauen anspruchsvoller Mandanten genießen. Diese Spezialisten zeigen Ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten auf und wie diese effektiv umzusetzen sind. Sie bieten seriöse, zielführende Lösungen, bei denen der Erfolg des Mandanten im Vordergrund steht.
Sie sind sehr erfahren und durchsetzungsstark in der Prozessführung vor Gerichten und haben auch rechtlich bedeutsame Verfahren geführt.
Die Rechtsanwälte haben sich auf die Bearbeitung solcher Mandate spezialisiert. Die Rechtsanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten grundsätzlich eine erste kostenlose Falleinschätzung, um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Unterschiedliche Menschen haben unterschiedliche Erwartungen an Stil und die Persönlichkeit eines Anwalts.
Wichtige Punkte sind immer: Erfahrung, persönliche Beziehung und Zugänglichkeit, Kommunikation und Schnelligkeit. Nichts ist schlimmer für einen Mandanten, als sein Mandat in die Hände eines Anwalts zu geben und dann Wochen oder sogar Monate darauf zu warten, dass etwas passiert. Sie haben das Recht auf einen Anwalt, der hart für Sie arbeitet, mit ihnen zusammenarbeitet und Sie über alle Schritte ausführlich informiert.
Der Mandant führt das Mandat. Der Rechtsanwalt, in anderen Ländern auch als Advokat bezeichnet, ist der zur Hilfe Hinzugerufene (advocare = lat. hinzurufen). Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet.
Die Qualität der rechtlichen Beratung hängt maßgeblich von der Qualität der Zielidentifikation des Mandanten sowie der Zuarbeit ab, die der Mandant gegenüber der Anwaltskanzlei erbringt.
Der Rechtsrat, Gegenstand des Mandatsvertrages, ist ein komplexes Produkt eines tatsächlichen Sachverhaltes (Tatbestandes), der häufig unter ganz verschiedenen rechtlichen Aspekten zu würdigen ist.
Definieren Sie zunächst für sich selbst Ihr Ziel, welches Sie mit Hilfe des Rechtsanwalts erreichen wollen.
Stellen Sie bitte das Zeichnungsformular, den Emissionsprospekt, das Beratungsprotokoll sowie die Transaktionsdaten zur Verfügung, welches zur Beteiligung an der umstrittenen Kapitalanlage geführt hat. Wenn Sie den Prospekt nicht mehr haben, teilen Sie dies bitte dem Anwalt vor dem Beratungsgespräch mit.
Informieren Sie den Anwalt genau über die persönlichen Daten „Ihres Gegners“.
Stellen Sie die Verträge zur Verfügung, möglicherweise auch die Korrespondenz, die zum Abschluss des Vertrages geführt hat und was bisher zum Streit an Korrespondenz ausgetauscht worden ist.
Wenn Sie rechtschutzversichert sind: Nennen Sie bitte die Daten dieses Vertrages, möglichst auch die Police, gegebenenfalls auch die Vorpolice mit, wenn es sich um einen Altschaden handelt.
Wichtiger Hinweis:
Es geht dem ESK nicht darum, eine vermeintlich qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit angepriesen wird, dass sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom Anlegerschutzverein empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Dennoch beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.
Bei Kapitalanlageverlusten ist es wichtig, sofort zu handeln. Je schneller Sie Tatsachen und Umstände Ihres Falles bewerten lassen, desto schneller können die Fachanwälte die Arbeit zur Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche starten.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Betroffene Anleger, die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der Vertrauensanwälte des ESK profitieren. Die Vertrauensanwälte betreuen betroffene Anleger in ihren Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Wenn ein Anleger erkennt oder auch nur vermutet, dass der Handel oder die Investition, die er getätigt hat, ein Betrug ist, sollte er sofort die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Vor allem sollte er weitere Verluste verhindern und alle relevanten Informationen, die er über den Betrug und die Täter hat, zu sammeln, solange sie noch frisch sind. Der Betrug sollte so schnell wie möglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, damit die Ermittlungsbehörden die Betrüger sobald als möglich aufspüren und damit auch verhindern können, dass weitere Menschen betrogen werden.
Als nächstes sollte sich die Aufmerksamkeit darauf richten, wie der angerichtete Schaden behoben werden kann.
Auf alle Fälle sollten keine weiteren Zahlungen an die Betrüger geleistet werden.
Die Anlagebetrüger versuchen nämlich mit allerlei Versprechungen ihre Opfer dazu zu bringen, eine Gebühr nach der anderen zu überweisen, selbst wenn die Opfer vermuten, dass etwas nicht stimmt.
Diese Gebührenbetrügereien sind fester Bestandteil dieser organisierten Raubzüge. Seriöse Broker
ziehen normalerweise Gebühren und Provisionen vom Konto des Anlegers ab und verlangen nicht noch mehr Geld, um die Erträge oder das angelegte Kapital freizugeben.
Anleger die nicht in diese Falle tappen, laufen aber Gefahr in eine zweite Falle zu tappen. Den Rückgewinnungsbetrug. Die Personen, die hinter dem Anlagebetrug stehen, verkaufen in vielen Fällen die Kontaktinformationen ihrer Opfer an andere Betrüger weiter, welch dann den Opfern gegen entsprechende „Gebühren“ die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes versprechen. Betroffene Anleger sollten bei solchen Angeboten unbedingt hinterfragen, wie man herausgefunden hat, dass man Geld verloren hat.
Wer den Betrügern Zahlungsinformationen zur Verfügung gestellt hat sollte unbedingt unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen einleiten, um den Zugriff auf das eigene Konto zu sperren und sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen. Wer bei der betrügerischen Transaktion Kreditkartendaten verwendet hat, sollte sich sofort an seinen Kartenaussteller wenden, um eine Betrugsmeldung zu machen.
Oft wird betrogenen Anlegern versprochen, dass man schnell und unbürokratisch das verlorene Geld wieder beschaffen könne. Dabei werden in vielen Fällen hohe Gebühren verlangt aber kaum mehr getan als ein Forderungsschreiben an den ursprünglichen Betrüger und eine Standardbeschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde geschickt. Vielleicht wird noch eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft formuliert. Nutzen für den geschädigten Anleger: gleich Null.
Wer nicht zum Opfer zu werden will, muss sich auf jeden Fall wehren, rät Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen. Andere schreiben Briefe an die BAFIN und beschweren sich über die Betrügereien oder einen Anlageverlust. Aber auch die BaFin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalts.
Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er sein Geld wieder bekommen kann.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
Registrierung Ihrer Schadenersatzansprüche
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sorgt dafür, dass betrogene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Viele Anleger machen mit Hilfe von „Sammelverfahren“ bereits Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend. Nutzen auch Sie die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Auch Sie können Ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn Sie bislang nicht tätig geworden sind.
Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Sachverständige, werden die Rechte der Anleger wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für uns ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger zur Rechtsdurchsetzung einfacher und effizienter wird.
Der ESK und seine Kooperationspartner beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage, informiert Anleger, bündelt die Stimme der Anleger, organisiert „Sammelverfahren“, führt aber keine Rechtsberatung durch; dies bleibt den Rechtsanwälten vorbehalten.
Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.
Durch den ESK bekommen geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen. In vielen Fällen wird schon die Einleitung außergerichtlicher Aktivitäten die Verhandlungsbereitschaft der beklagten Unternehmer deutlich erhöhen. Kommt es zu akzeptablen Vergleichen, wird die Justiz weiter entlastet.
Der ESK handelt nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker!“
Durch einen Beitritt zu einer ESK Fördergemeinschaft. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der ESK im Sinne der Anleger.
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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