Montag, März 22, 2021

timarkets.com: BaFin ermittelt gegen die Beradora Ltd

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Beradora Ltd, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Die Inhalte der von Beradora Ltd betriebenen Webseite timarkets.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Auf ihrer Webseite verweist die Beradora Ltd auf vorgebliche Regulierungen durch die IRBEM. Darüber hinaus ist die Seite über einen entsprechenden Link mit der Internetpräsenz mfa.org.uk verbunden. Dort wird eine Regulierung durch die Markets Financial Authority (MFA) behauptet. Weder bei IRBEM noch bei MFA handelt es sich um legitime nationale oder internationale Finanzmarktaufsichtsbehörden. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug. (Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

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