Mittwoch, März 03, 2021

Fast FX Trading auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 03.03.2021 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt: Fast FX Trading Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") ist auf einen Rechtsträger aufmerksam geworden, der unter dem Namen Fast FX Trading ("der Rechtsträger") operiert und eine Internetpräsenz unter https://www.fastfxtradings.com/ hat. Laut dieser Website gibt der Rechtsträger an, "ein Ort für alle zu sein, die einfach Bitcoins kaufen und verkaufen wollen. Einzahlung von Geldern mit Ihrer Visa/MasterCard oder Banküberweisung. Sofortiger Kauf/Verkauf von Bitcoins zu einem fairen Preis ist garantiert. Nichts extra. Schließen Sie sich den über 700.000 Nutzern aus der ganzen Welt an, die mit unserem Service zufrieden sind.'' Das Unternehmen macht unerlaubt Gebrauch von und nimmt Bezug auf die Lizenznummer und andere Unternehmensdaten eines von der MFSA lizenzierten Unternehmens. Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass Fast FX Trading KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist, das von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen, VFA-Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Fast FX Trading wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen. Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden. Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden. *** Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier ESK-Schutzbund@email.de

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