Mittwoch, Februar 03, 2021

Die StVO als Blaupause gegen den Milliarden Euro schweren Anlagebetrug

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht. Ein Offizier heißt Sie an Bord willkommen und erklärt Ihnen dann, dass es natürlich für Sie auf dem Schiff keine 100%-ige Sicherheit geben könne. Das wird in der Praxis wohl kaum passieren. Die Führung auf einem Schiff, hat alles im Griff. Auch die Sicherheit der Passagiere! Ein Offizier oder gar ein Kapitän der seinen Passagieren eröffnen würde, für deren absolute Sicherheit nicht garantieren zu können, würde wohl demnächst nicht mehr die Weltmeere befahren können. http://bit.ly/36COTpX Aber die Führungsriege unserer Regierung und auch die staatlich subventionierten Anlagerschützer erklären den Bürgern immer wieder dass es eine 100%-ige Sicherheit bei Kapitalanlagen nicht geben könne. Warum eigentlich nicht? Es ist doch deren Job auch für unsere Sicherheit beim Geld anlegen zu sorgen! Die Bürger erwarten von ihrer Regierung, dass Sie vor Anlagebetrügern geschützt werden, dabei aber auch ihre Grundrechte gewahrt bleiben. Globaler Anlagebetrug ist in Deutschland zu einem ernsthaften Problem geworden. Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt. Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen extrem hoher Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten. Offensichtlich hat sich der Anlagebetrug in Deutschland schneller weiter entwickelt als es unsere Politiker auch nur im Entferntesten für möglich gehalten haben. Kaum jemand kennt den genauen Milliardenbetrag, um die jährlich Anleger in Deutschland durch Betrug geschädigt werden. Die Vielfalt des Anlagebetrugs ist doch offensichtlich für viele vollkommen überraschend über uns hereingebrochen. Die Abzocker kommen mittlerweile aus allen Ecken der Welt und machen in Deutschland reiche Beute. Statt den Bürgern zu erklären, dass sie für ihr Alter selbst Vorsorgen müssen, dass man sie dabei aber nur unzureichend schützen könne, wäre es dringend notwendig einen nationalen Abwehrplan gegen den internationalen Anlagebetrug vorzulegen und möglichst rasch umzusetzen. Abkassiert wird meist nach den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger. Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind meist nur Lockmittel, selten Realität. Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher Marktordung Standards der jeweiligen Länder. In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen. Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position. Es ist wichtig, dass in Deutschland auch ein staatlich organisierter schlagkräftiger Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht: Zitat: „Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.“ • „Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.“ • „Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. • Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. • Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“ Zitat Ende • Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt. Geschädigte Anleger und deren Rechtsvertreter die den Versuch wagen für erlittene Anlageverluste die BaFin verantwortlich zu machen haben keine Chance hier Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Anwälte die so etwas für ihre Mandanten trotzdem versuchen, werden von interessierten Kreisen als Rechtsidioten mit Abzockermentalität diffamiert und auch schon mal bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. IM KAPITALANLAGE TOLLHAUS DEUTSCHLAND WIRD WEITER ABGEZOCKT! DER DUMME IST DER ANLEGER! Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht mit aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter reihenweise zur Abgabe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufgefordert. Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet! Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft. Da oftmals auch die größten Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, duckt sich so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist. Das Abmahnunwesen ist zu einer gründlich aus dem Ruder gelaufenen Paralleljustiz mutiert, die erheblich eingeschränkt werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden. Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts. Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Anleger sollten ohne Angst mit Abmahnungen überzogen zu werden, darüber berichten können, wenn Anleger Gefahr laufen ihr Geld durch Anlagebetrug zu verlieren. Vor der Geldvernichtung durch nicht regulierte Finanzanbieter quer durch Europa wirken die hilflosen Statements und Betroffenheitserklärungen unserer staatlichen Anlegerschützer, wie pfeifen im dunklen Wald. Dabei sind die Täter und Anstifter mitten unter uns. Das sind diejenigen, die unsere Gesetzgebung missbrauchen, offiziell gut integriert und meist auch noch gut mit den Schaltstellen der Macht vernetzt sind. Für Verkehrssünder haben wir eine zentrale Kartei. Für internationale Anlagebetrüger offensichtlich nicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) setzt klare Regeln für ein sonst im Chaos versinkendes Land. Jeder der eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich an die Regeln hält darf am Straßenverkehr teilnehmen. Es ist unerheblich ob es ein Deutscher Führerschein oder ein Führerschein aus einem anderen Land ist. Auch die Nationalität, der Glaube oder das Geschlecht ist vollkommen egal. Es spielt auch keine Rolle ob das Fahrzeug ein Deutsches oder ein Nummernschild aus einem anderen Land hat. Das alles gilt unter der Voraussetzung, dass man sich an die Regeln der StVO hält und das Fahrzeug sich in einem technisch den Vorschriften entsprechenden sicheren Zustand befindet. Für die Einhaltung dieser Regeln verfügt Deutschland über ein dichtes Überwachungsnetz. Jede Verfehlung wird verfolgt und geahndet. Jeder Streifenpolizist hat Zugriff auf das Zentrale Register in Flensburg und kann dadurch nicht ausgetrickst werden. Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass wir uns im Straßenverkehr sicher fühlen können und nicht damit rechnen müssen, dass uns die Ladung eines Lastwagens durch die Frontscheibe unseres Fahrzeuges fliegt, oder dass uns auf der Autobahn ein Fahrzeug entgegenkommt. Es kommt niemand auf die Idee, dass durch die StVO unsere freiheitlichen Demokratischen Grundrechte eingeschränkt würden. • Der Schutz des Finanzmarks liegt in unserer aller Verantwortung und jeder kann dazu beitragen die Bedrohung zu erkennen und sich ihrer auch bewusst zu sein. Jeder Bürger wird dabei gerne seinen ganz persönlichen Beitrag leisten. Im Straßenverkehr ist dies längst ganz normales Verhalten. Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug auf einer Autobahn in falscher Fahrtrichtung unterwegs ist, klingelt nach ein paar Sekunden schon das Telefon bei der Verkehrspolizei. Sofort werden die Verkehrsteilnehmer über Autoradio vor dem Falschfahrer gewarnt, Streifenwagen und Rettungswagen fahren los, Hubschrauber steigen auf. An dieser Alarm- und Rettungskette hat der normale Autofahrer einen ganz erheblichen Anteil. Er ist sich nämlich der Bedrohung im Straßenverkehr in jeder Sekunde bewusst. Vor Anlagebetrügern schützen uns keine Überwachungskameras. Wir wollen aber nach Möglichkeit Anlagebetrug verhindern. Dazu sollten wir uns die StVO als Beispiel nehmen. Die Anleger sind bereit! Schaffen Sie die Voraussetzungen werte Politiker! Whistleblower dienen dem Gemeinwohl. Wie man mit geringstem Aufwand maximale Wirkung erzielen kann, demonstriert der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Blog https://whistleblowertreff.wordpress.com Vor dem Hintergrund dass sich im Kapitalmarkt für private Anleger in Deutschland immer mehr schwarze Schafe unter den Investment-Anbietern tummeln, welche die Anleger teilweise in krimineller Absicht um ihr Geld betrügen, soll der Whistleblowertreff Insidern die Möglichkeit bieten, dass mit entsprechenden Informationen den Abzockern das Handwerk gelegt werden kann. Whistleblower können Anleger vor Kapitalvernichtung schützen! Durch diskrete Informationen von Whistleblowern kann dubiosen Anbietern auf dem Kapitalmarkt viel schneller das Handwerk gelegt werden. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen. Besucher, Betroffene und Insider der Seite https://whistleblowertreff.wordpress.com sollen ermutigt werden, sich aktiv am Anlegerschutz zu beteiligen, indem Sie sich als Whistleblower betätigen und dieser Plattform problematische Sachverhalte zukommen lassen. Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich um Kapitalanlagen handelt, kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum, wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparenten Taschen der Finanzindustrie umgeleitet werden. Die soziale Kontrolle durch Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig. Der ESK glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze, Finanzwächter und „Gute Ratschläge“ vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann. „Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Whistleblower können die Finanzbranche vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden sehr wirkungsvoll schützen“, sagt Horst Roosen vom ESK. Gerade die seriösen Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Es ist der Reputation eines Unternehmens sicher nicht dienlich, wenn es mit den Machenschaften einiger Wirtschaftskrimineller ständig konfrontiert ist. Es lohnt sich also, wenn Whistleblower über schwarze Schafe der Finanzbranche dem ESK vertrauliche Informationen zukommen lassen. Der ESK widmet seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der ESK kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des ESK werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden. Die Anbieter von betrügerischen Anlagemodellen können mit ihrem schändlichen Handeln eine ganze Branche in Misskredit bringen. Die seriösen Investmentanbieter sollten also auch daran interessiert sein, dass die „unseriösen Kollegen“ vom Markt verschwinden. Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Diejenigen, die jetzt gegen den Blog https://whistleblowertreff.wordpress.com lauthals Stimmung machen, sollten eigentlich dem ESK den „Roten Teppich“ dafür ausrollen, dass er ein schiefes Bild wieder gerade rückt. Von Bert Brecht wissen wir: Zuerst kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass der Finanzmarkt und die Moral sich zueinander verhalten wie Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt, selbstverständlich. Wie Feuer und Sauerstoff. Der Whistleblowertreff wird auch dafür sorgen, dass die Zeiten wo sich (Schwarz-) Geld und Zynismus fortwährend sozusagen jubelnd in den Armen lagen, bald vorbei sind. Der ESK dient dem Gemeinwohl er nimmt aber ganz bewusst keine staatliche Förderung durch steuerliche Gemeinnützigkeit in Anspruch und bewahrt sich dadurch seine absolute Unabhängigkeit und muss auf keine Hand die ihn füttert Rücksicht nehmen. Da der ESK offen und nicht anonym auftritt, wird er natürlich auch mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen überzogen. Die „schwarzen Schafe“ wehren sich auch dann noch, wenn die Staatsanwaltschaft schon ermittelt. Auch aus diesem Grund ist der ESK ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den ESK ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der ESK Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Beiträge suchen und finden Sie hier.

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