Montag, Februar 01, 2021

Cybertrading – Kryptowährungstransaktionen - Anlegerschutz - Wiedererlangung investierter Gelder.

Der Betrug mit Cybertrading-Webseiten (Online-Trading-Plattformen) hat mittlerweile in Europa ein enormes Ausmass angenommen. Umgangssprachlich wird dieser Betrug auch als Investment-Scam oder Broker-Scam bezeichnet. Unzählige Kleinanleger und Konsumenten werden Opfer der betrügerischen Machenschaften einer Handvoll Cyberbetrüger, die einen Schaden von schätzungsweise mehreren Milliarden Euro jährlich verursachen. Die Vertragsanwälte des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertreten aktuell Geschädigte der nachstehenden Online-Trading-Plattformen: • 24option (Rodeler Ltd) • ActWeb Trader (Cryptoarb) • AGM Group / AGM Invest • AlphaFinancialGroup • AspenHolding (Next Trade Ltd) • Brevan Howard CFD Ltd (WinnGroups) • Britonprice • CodexFX • Cofinancial • Demure Consutling LTD • Elite Trading • Fibonetix (Zeus Tech & Trading Group Ltd) • Finaxis • FX-leader Limited • FXTime • GCG International • GrahamFE Services LTD • Grandefex • Investing Pro • KapitalFX • KontoFX • Lcoin Market • Libra Markets • Markets.Online • MyCryptoWallet LTD (MyCoinBanking) • Netbit services and solutions limited • Nobeltrade • Obsbit • OlympusMarkets (Next Trade Ltd) • OMCMarkets • OTC Markets • PremiumBorsa • PrimeFunder • QTeck (QTP Solutions Ltd) • ShareFounders • SoloFXB • Speed Solutions Ltd • Swiss Capital FM • Tradixa • Ukfinvest • XtraderFX • ZurichBFX Strafrechtliche Schritte • Wir empfehlen Geschädigten die sofortige Einleitung strafrechtlicher Schritte durch Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder bei derStaatsanwaltschaft. Hype um Kryptowerte BaFin warnt Verbraucher vor Risiken bei Investments Die BaFin nimmt die Kursentwicklung auf den Märkten für Kryptowerte zum Anlass, Verbraucherinnen und Verbraucher erneut vor den Risiken solcher Investments zu warnen. Sie sollten sich nicht von den in der jüngeren Vergangenheit zu verzeichnenden Preisanstiegen bekannter Kryptowährungen wie etwa Bitcoin, Ether, XRP, Bitcoin Cash und Litecoin blenden lassen. Die BaFin warnt nicht nur vor den Risiken beim direkten Erwerb von Kryptowerten. Riskant sind auch derivative Finanzinstrumente wie finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) und Zertifikate, die den Kursverlauf von Kryptowerten abbilden (siehe BaFinJournal September 2020). Bei allen diesen Anlagen können Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche Kapitalverluste erleiden. Auch ein Totalverlust ist möglich. Aus der hohen Volatilität und möglichen Illiquidität von Kryptowerten entstehen Risiken, die sie bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen müssen. Bereits in der Vergangenheit haben die BaFin und andere Aufsichtsbehörden vor den Risiken vonKryptowährungen und auch Initial Coin Offerings (ICOs) gewarnt. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Betrügerische Vorgehensweise Sie haben Geld verloren oder fühlen sich falsch beraten? Sie haben die Möglichkeit, gegen Banken, Versicherungen und Co vorzugehen. Haftung der Empfängerbanken In bisher vergleichbaren Fällen gehen die Rechtsanwälte gegen die Empfängerbanken der Einzahlungen vor, die offensichtlich ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen. Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Cyberbetrüger in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Summen überschritten haben. Einzahlungen über Kryptowährungsbörsen Uns ist aufgefallen, dass seit geraumer Zeit die Einzahlungen jedoch nicht mehr nur über Banken, sondern auch über Kryptowährungsbörsen (Crypto-Exchanges), wie etwa BITSTAMP, JUBITER, BITPANDA, KRIPTOMAT, geflossen sind. Zuerst wurde ein sogenanntes Wallet (Konto), meist über Mithilfe der Callcenter-Mitarbeiter, bei einer Kryptowährungsbörse eröffnet. Anschliessend haben die Opfer ihre Gelder auf den Konten der Kryptowährungsbörsen überwiesen und wurden diese Gelder in Kryptowährungen getauscht, üblicherweise in Bitcoin. Danach wurden die getauschten Bitcoins auf das Wallet der Betrüger transferiert. Bedauerlicherweise ist es auf diesem Weg äusserst schwierig, die Cyberbetrüger auszuforschen und die Kryptowährungsbörse zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen. • Aus diesem Grund bieten die ESK Anwälte nunmehr auch mit externen Partner Nachforschungen bei Kryptowährungstransaktionen an. Die Rückverfolgung und Identifizierung der erforderlichen elektronischen und digitalen Daten, erfordert unbedingt die Unterstützung eines spezialisierten Forensikunternehmens. Die ESK Vertragsanwälte bieten Ihnen die bestmögliche Beratung sowie Vertretung in Anlegerschutzverfahren an. Sie führen aktuell in Deutschland Muster-Gerichtsprozesse gegen Empfängerbanken und Trader. Diese ESK Vertragsanwälte sind Vorreiter im Bereich Blockchain und Fintech sowie Experten im Kapitalmarktrecht und bieten Ihnen ganzheitliche Beratung dazu an. Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

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