Dienstag, November 10, 2020

Die Berichterstattung vieler Medien verbreitet mit Corona-Mythen Angst, Schrecken und Panik in der Bevölkerung.

Wie traditionelle Medien weiterhin diverse Corona-Mythen verbreiten, hat das Forschungs- und Informationsprojekt Swiss Policy Research (https://swprs.org/) an einigen Beispielen deutlich gemacht: “Nur bei Corona kommt es zu einer Überlastung von Intensivstationen.” Falsch: Bei den meisten starken saisonalen Grippewellen kommt es zu einer Überlastung von Intensivstationen, inklusive Abweisung von Patienten und Verschiebung von Operationen. “Nur bei Corona erhalten Menschen aus Pflegeheimen keine Intensivbehandlung.” Falsch: Bis zu Corona kritisierten Medien und Pfleger sogar, wenn mit der zumeist fragwürdigen Intensivbehandlung von hochbetagten Menschen noch Profite generiert wurden. “Ein Lockdown ist besser für die Wirtschaft.” Falsch: Laut IMF-Analyse gilt: Je härter der Lockdown, desto stärker der Wirtschaftseinbruch (Grafik und Studie). Weltweit werden Lockdowns laut UNO und WHO hunderte Millionen Existenzen bedrohen oder zerstören. “Auch ohne Lockdown käme es zum Wirtschaftseinbruch, da die Menschen Angst haben.” Falsch: Die Angst wurde in erster Linie durch Medien erzeugt. In Ländern wie Schweden und Belarus funktionierte die Gesellschaft ohne Lockdown und Maskenweitgehend normal. “Nur bei Corona gibt es langanhaltende Symptome.” Falsch: Post-akutes Corona ist ein reales und sehr ernsthaftes Problem, aber es bewegt sich im Rahmen des post-viralen Syndroms, das auch von starker bzw. pandemischer Influenza bekannt ist. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die meisten traditionellen Medien in genau jene Netzwerkeeingebunden sind, deren Exponenten Corona für ein politisches und ökonomisches “New Normal” und einen “Great Reset” nutzen möchten, obschon Corona weiterhin vergleichbar ist mit den mildesten Grippe-Pandemien des 20. Jahrhunderts (1957 und 1968). Quelle: https://swprs.org/ Laut Regierung sollen alle seit März verhängten „Corona-Maßnahmen“ angeblich „rechtmäßig, zulässig, erforderlich und angemessen“ gewesen seien. Warum so fragt man sich, müssen dann die beschlossenen Corona-Maßnahmen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes rechtssicherer gemacht werden? Der neu gefasste Paragraf 28a erlaubt dann tiefgreifende Einschränkungen der Grundrechte. Aufgrund der durch die «Fallzahlen» erzeugten Panik nehmen die verängstigten Bürger die massivsten Grundrechtsbeschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland klaglos hin. • Fast zeitgleich mit der Verabschiedung des Gesetzes schlägt Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) vor, so genannte Quarantäneverweigerer zwangsweise in ein geschlossenes Krankenhaus einweisen zu lassen. Die Maßnahme, so Strobl, solle dem Schutz der Mitmenschen dienen. • Der CDU-Fraktionschef der Bremischen Bürgerschaft Thomas Röwekamp fordert, die Benutzung der staatlichen Corona-App zur Pflicht zu machen – für alle, die ein IPhone besitzen. Das, so Röwekamp, müsse „bußgeldbewehrt“ werden: wer sich weigert, soll bestraft werden. • Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) fordert die Bürger dazu auf, Verstöße von Mitbürgern gegen die Corona-Auflagen bei staatlichen Stellen zu melden. Bis zu 30% aller zusätzlichen Todesfälle wurden möglicherweise nicht durch Covid verursacht, sondern durch die Auswirkungen von Lockdowns, Panik und Angst .Beispielsweise verringerte sich die Behandlung von Herzinfarkten und Schlaganfällen um bis zu 40%, da viele Patienten es nicht mehr wagten, ins Krankenhaus zu gehen. (Quelle: https://swprs.org/covid19-facts ) Bei Licht betrachtet erweitert das neue Infektionsschutzgesetz die Machtfülle des Bundesgesundheitsministers und entmachtet das Parlament. Die aktuelle Entwicklung in Deutschland bereitet nicht wenigen Menschen große Sorge: Sind wir schon wieder auf einem Weg wie beim „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24. März 1933, dem Namensgeber aller Ermächtigungsgesetze, mit dem sich der Reichstag selbst entmachtete und der Führerdiktatur den Weg auf allen Feldern ebnete? Auch damals ließ die Not alle Fraktionen des Parlaments mit Ausnahme der SPD zustimmen. Statt mit Geboten und Verboten die Menschen zu traktieren sollte man lieber die Frühbehandlung von Covid-Risikopatienten vorantreiben. Hiermit lässt sich die Hospitalisierungen und Sterblichkeit laut zahlreichen internationalen Studien um 50 bis 80% reduzieren. Bisher wird diese Erkenntnis in Deutschland weiterhin gänzlich ignoriert. So lang wir positive Tests höher werten als Erkrankungen und Todesfälle und einen Impfstoff als alleinigen Helfer darstellen, wird das Wetteifern um die schärfsten Massnahmen und Einschränkungen immer neue Blüten treiben. Der Angst entfliehen können wir nur, wenn wir auch wieder zur Kenntnis nehmen, dass das Leben eben auch endlich ist. Ich bin 80 Jahre alt und habe keine Lust mir mit der Corona-Panik meine Restlebenszeit vermiesen zu lassen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Ein Ausstieg ist ja bewusst nicht definiert worden, sodass der Terror immer weiter getrieben werden kann – bis vor die Wahl im kommenden Jahr, um sich dann als „Retter“ präsentieren zu können („Ich habe es geschafft, euch vor Corona zu schützen ….“) Die gesamte Wirtschaft wird in Grund & Boden zertrümmert – und die lässt sich´s gefallen. Das Grundgesetz scheint nicht mehr zu gelten und die Bürger lassen sich ´s gefallen. Dafür sollen wir jetzt mit diesem seltsamen „Ermächtigungsgesetz“ leben. Wie lange lässt sich die Gesellschaft noch mit hypothetischen Fallzahlen und Horrorszenarien in die Irre führen? Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitätenauf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei. Sie können gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen: Bank: Volksbank Heidelberg Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29 oder klicken Sie auf den Pay Pal Button Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. 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