Donnerstag, Oktober 08, 2020

„Können Sie mir das bei einer Online Trading Plattform verlorene Geld wieder zurück holen?“

Diese Frage stellen viele von betrügerischen Online-Handelsplattformen über den Tisch gezogene Anleger ihrem Anwalt. Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen stehen, sein verlorenes Geld wieder zu bekommen und wie die Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten. • Bei jedem Rechtstreit werden die Karten aber neu gemischt und vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr. Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen. • Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden. Auf die neue Generation von Finanzbetrug über Internet-Trading-Plattformen sind die Anleger nicht vorbereitet. Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen. Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. • Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer! Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis. Was ist jetzt zu tun? Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. der ESK Fördergemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte. Der ESK rät betrogenen Anlegern auf jeden Fall Strafanzeige zu erstatten. Damit haben die Anleger zwar nicht ihr verlorenes Geld zurück, aber Sie bringen zumindest einen Stein ins rollen, der andere Anleger vor Verlusten schützen kann. Die gute Nachricht ist, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will. • Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter Banken die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Haftung der Empfängerbanken In vielen Fällen gehen die ESK Rechtsanwälte gegen die Empfängerbanken der Einzahlungen vor, die offensichtlich ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen. NEWS: Aktuelle Verfahren in Deutschland Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Cyberbetrüger in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Summen überschritten haben. • Die ESK Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten betrügerischer Online-Handelsplattformen mehrere Zivilverfahren gegen die betreffenden Empfängerbanken. Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch ESK Vertragsanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die ESK Rechtsanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der ESK empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Rechtsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen. Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen. Vielleicht haben auch Sie schon einmal unsere Internetseiten besucht, konnten sich aber nicht spontan dazu entscheiden mit uns Kontakt aufzunehmen. Wenn Sie bereits anderweitig Hilfe bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes in Anspruch genommen haben, verbleibt uns nur, Ihnen dabei viel Erfolg zu wünschen. Wenn Sie in der Angelegenheit noch nichts unternommen haben, weil Sie eventuell das Kostenrisiko scheuen, ist vielleicht unser Angebot Fördergemeinschaft auf Teil-Erfolgsbasis für Sie das Richtige. Anleger. die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft „geteiltes Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen, ob die berechtigte Forderung auf Teilerfolgsbasis zu realisieren ist Die Fördergemeinschaft vertritt zwar auch eigene wirtschaftliche Interessen, sie verdient aber nur Geld, wenn der Rechtsstreit auch gewonnen wird und tatsächlich Geld fließt! Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de http://express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

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