Freitag, Oktober 09, 2020
Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf.
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Online Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und gehandelt werden, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.
Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.
Die Anlage wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert.
Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der Anleger glaubt, mit einem erfahrenen Makler in London zu telefonieren. In Wirklichkeit spricht er mit einem ausgebufften Betrüger der in irgendeinem Callcenter irgendwo auf der Welt sitzt und Telefonbuchseiten abtelefoniert. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, soll der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist behauptet.
Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Meist führt ein solches „Unternehmen“ keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.
Es besitzt außer Bankverbindungen meist nur einen Briefkasten. Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft. Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab. Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.
Viele Anleger glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.
Dass sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Geschädigte berichten dem ESK Express Schutzbund gegen Geldvernichtung von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.
Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.
Vorsicht vor neuerlichen Einzahlungen
• Anleger berichten dem ESK, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen:
• Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen.
• Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn erst ausbezahlt bekommen.
• Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohl bemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern.
Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.
Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger Klage eingereicht. Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“.
Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.
Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren.
Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.
Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.
Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.
Die betreffenden Banken werden immer mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen verhindern.
Unseriöse Trading-Plattformen haben bereits massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen.
Die eingesammelten Gelder bewegen sich im Milliardenbereich. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.
Die Anleger vertrauten den Banken wohin sie ihr Geld überwiesen haben.
Leider haben sich viele Banken, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die verschiedenen Anbieter belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass viele solcher Kunden nicht im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzsaufsichtsbehörde waren.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank.
Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.
• Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung begrüßt es ausdrücklich wenn die betrogenen Anleger als wichtige Maßnahmen gegen die Anlagebetrüger Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Damit soll erreicht werden, dass zumindest ein Teil dieser Betrugsbranche so viel Angst vor dem langen Arm der Strafverfolgung durch die deutsche Justiz hat, dass zumindest keine Deutschen Kunden mehr angeworben werden.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs einer unregulierten Online Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Die „ESK-Fördergemeinschaft Cyber-Betrug wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich mit betrügerischen Online-Handelsplattformen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
• Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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