Mittwoch, September 02, 2020
AND Corp Limited/Online-Handelsplattform swiss-capital.fm: BaFinuntersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt betriebenen Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 20. August 2020 gegenüber der AND Corp Limited die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen schließt über seine Plattform swiss-capital.fm mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Währungen, Aktien, Rohstoffe und Indizes laufen. Darüber hinaus trifft das Unternehmen selbst Anlageentscheidungen über Handelskonten, die Kunden zuvor auf seiner Plattform eröffnet haben.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die AND Corp Limited nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der o. g. Internetseite nicht vorhanden. Die Benennung der AND Corp Limited als das für die Handelsplattform verantwortliche Unternehmen ist zwischenzeitlich entfernt worden.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefax: 06071-9816829
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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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