Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über
seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29.
Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde
(FMA)https://www.fma.gv.at folgende
Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
LionsFM
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann
ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich
genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter
Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu
Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im
Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom
26.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
LionsFM
(EQUAL TARGET LTD)
Trust Company Complex,
Ajeltake Road, Ajeltake Island,
Majuro, Marshall Islands MH 96960
Tel: +420228887360,
+27105346146,
+81368514786
Web: https://www.lionsfm.com
E-Mail: support@lionsfm.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in
Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf
eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob
das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in
Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland
hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de
oder per Briefpost an den ESK zu Händen von
Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung
aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807
Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich
unter:
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