Mittwoch, Juni 17, 2020

Die Zahl betrügerischer Online-Handelsplattformen vermehrt sich wie eine gefährliche Seuche.

Für Betrüger sind binäre Optionen eine attraktives Geschäft, in dem sie Millionen von Kapitalanlegern um ihr Geld betrügen. Sie machen die Menschen glauben, dass sie es mit ihrer Hilfe, jetzt tatsächlich selbst in der Hand hätten, den Jackpot zu knacken.

Ein Großteil des Marktes für binäre Optionen wird über internetbasierte Handelsplattformen betrieben. Viele dieser Plattformen entsprechen häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen bzw. verfügen über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden. Die Zahl betrügerischer Online-Handelsplattformen vermehrt sich wie eine gefährliche Seuche.

Die Branche für binäre Optionen ist ein milliardenschweres riesiges Netzwerk von Online-Handelsplattformen für die Tausende von Menschen tätig sind. Der Großteil davon im Vertrieb. Mit gefälschten Nachrichten, gefälschten Testimonials und riesigen Mailing-Kampagnen werden Interessenten geködert. Aus Call-Centern auf der ganzen Welt werden die generierten Adressen anschließend meist über das Telefon beackert. Man kann diese Vorgehensweise durchaus als den größten jemals durchgeführten Massenmarketing-Betrug bezeichnen.

Die betreffenden Unternehmen positionieren sich als große, hoch entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die den Kunden dabei helfen wollen, höchste Renditen bei geringstem Risiko zu erzielen. Viele Interessenten lassen sich davon beeindrucken.

Die ersten "Investitionen" werden oft manipuliert, um schöne Papiergewinne auf dem Konto des Kunden zu erzielen. Dies dient lediglich dazu, das Vertrauen des Kunden zu gewinnen um ihn zu weiteren und größeren Investitionen zu drängen.

Wenn der Investor schließlich seine gesamte Investition verloren hat, glaubt er, sich verspekuliert zu haben. Dass er betrogen wurde, das dämmert vielen Investoren oft erst viel später.

Viele Menschen die Geld über solche Plattformen investiert haben melden sich bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und berichten darüber, dass:

  • sie ihr Geld trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht ausbezahlt bekommen
  • ungenehmigt auf Konten zugegriffen wurde
  • extrem überhöhte Gebühren gefordert werden
  • angeblich fällig gewordene Steuern bezahlt werden sollen
  • das Konto einfach gesperrt wurde
  • das Konto auf Null gestellt wurde
  • keine Mails mehr beantwortet werden
  • mit einer Strafanzeige bedroht werden

Wenn Sie glauben, Opfer von Investitionsbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug  beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.

Können die Opfer von Anlagebetrug ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer einer betrügerischen Online-Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

  • Diejenigen, die hinter dem Betrug stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.

Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

  • Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK  initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


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