Hinter der Online-Trading-Plattformen „Olympus Markets“
(www.olympusmarkets.com) und „Aspen Holding“ (www.aspenholding.com) steckt das
Unternehmen „Next Trade Ltd.“ in Vanuatu (Ozeanien). Diese bieten die
Investition in CFDs (Contracts for Difference) auf Grundwerte wie Rohstoffe,
Indizes, Aktien sowie Währungen an.
Mandanten der ESK Rechtsanwälte, die bei „Olympus Markets“
und „Aspen Holding“ investiert haben, erlitten einen Totalverlust. Es ist davon
auszugehen, dass die Tradingsoftware manipuliert wurde und niemals ein Gewinn
erzielbar war. Selbst wenn im Tradingportal Buchungsgewinne aufscheinen,
konnten sie gar nicht abgehoben werden. Es liegt ein Anlegerbetrug vor.
Mit Bescheiden vom 16.04.2019 und 06.08.2019 hat die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die sofortige Einstellung des
grenzüberschreitenden Eigenhandels gegenüber der Next Trade Ltd. angeordnet. Die
zeitweise als Betreiberin der Plattformen angegebene „TLC Consulting Ltd“ mit
Sitz auf den Marshallinseln hat ebenfalls keine Erlaubnis der BaFin.
Es sind bereits Strafverfahren gegen „Olympus Markets“ und
„Aspen Holding“ anhängig, wobei sich die Ermittlungen gegen die Hintermänner
schwierig gestalten. Eine ESK Anlegerschutzkanzlei hat zwischenzeitlich erste
Klagen in Form von EU-Zahlbefehlen gegen die involvierten Empfängerbanken
„Šiauliu bankas AB“ und „Wallter UAB“ mit Sitzen in Litauen eingebracht.
- Die
Rechtsanwälte stehen nämlich auf dem Standpunkt, dass die Empfängerbank
gröblichst gegen ihre Sorgfalts- und Compliancepflichten verstoßen hat.
Sie haftet den Anlegern für den entstandenen Schaden
Jetzt suchen so manche Anleger jemanden, der für Sie das
Risiko der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes auf eigenes Risiko übernimmt
und erwarten auch noch die Garantie, dass dies erfolgreich abläuft, ohne dass
sie mit irgendwelchen Kosten belastet werden.
Die juristische Bewertung eines Falls vollzieht sich zwar
nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht
allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist
vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung
verbunden.
Betroffene Anleger
können von den ESK-Anwälten eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung
der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.
Sie werden auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen
Auseinandersetzung informieren. Was die betroffenen Anleger vom Anwalt nicht
fordern können, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.
- Der
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste
Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten
Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur
angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst
hilfreich erweisen.
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst
vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
- Geschädigte
Kapitalanleger die verlässlich
wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen,
können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail
ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und
eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für
den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage
und Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich
eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein
Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu
erwartenden Anwaltskosten beziffern.
- Die
ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den Anleger 50% des vom
ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine
Erfolgsprovision.
Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des
einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst
sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen,
gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des
ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos
eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen.
Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang
Deckungszusage erteilt, sind die
betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei
gestellt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und
Cyber-Betrug erlitten haben, können von
dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK
Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland,
Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis
beauftragen!
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Verluste sollte man nicht so einfach
abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell
reagieren.
- Wer
sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die
Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen
Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger
die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht
weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder
lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde
sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder
Staatsanwaltschaft erstatten.
Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
- Betroffene
Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können
von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte
profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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