Ein Insolvenzantrag erschüttert die MEP-Gruppe um Konstantin
Strasser
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Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 07.02.2020 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
07.02.2020 • Die Anleger der Solar Sprint Festzinsprodukte
müssen nun noch mehr um ihr Kapital zittern. Am 4. Februar 2020 eröffnete das
Amtsgericht München ein Insolvenzverfahren für die RexXSPI GmbH (Aktenzeichen
1542 IN 70/20). Da der Name vermutlich nicht geläufig ist, kann ein Blick ins
Handelsregister helfen. Bis vor wenigen Wochen hieß sie MEP Solar Miet &
Service GmbH. Sie gehörte vor kurzem noch zur MEP-Gruppe von Konstantin
Strasser. Das Geld der Festzins-Anleger ist dort zur Finanzierung von
PV-Anlagen verwendet worden. Rund 8.500 Privathaushalte haben ein Mietmodell
als „Rundum-Sorglos-Paket“ unterzeichnet. Auch sie dürften spätestens mit der Insolvenz
von einem der MEP-Unternehmen nicht mehr sorglos sein.
Vorgeschichte.
Die mit Anlegergeld finanziertete Solar Sprint IV GmbH &
Co. KG hat am 13. Januar 2017 der MEP Solar Miet & Service III GmbH (MEP
SMS III) ein nachrangiges Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt über 9,8
Millionen Euro gewährt. Kurz zuvor, am 20. Dezember 2016 hat die MEP SMS III
einen Darlehensvertrag mit der Deutsche Ökostrom II B.V., Niederlande, und
diese wiederum mit der NIBC Bank Deutschland AG hinsichtlich einer mittelfristigen
Finanzierung in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro abgeschlossen. Diese
Finanzierung hatte eine Laufzeit von 36 Monaten bis zum 19. Dezember 2019. Im
Wertpapierprospekt von Dezember 2017 zur Finanzierung einer nachrangigen
Schuldverschreibung der Serie 2017/2022 schrieben die Geschäftsführer der MEP
Vermögensverwaltung I GmbH noch: „Dieses Darlehen ermöglicht nach Auffassung
der Geschäftsleitung die MEP Gruppe die mittelfristige Finanzierung der MEP SMS
III GmbH.“
Verflechtungen.
Die wirtschaftlichen Verflechtungen der verschiedenen
MEP-Unternehmen sind sehr ausgeprägt. Im August 2018 schrieben die damaligen
Geschäftsführer Konstantin Strasser, Stefan Keller und Sven Eckstein zu der
überschuldeten Bilanz 2017 der MEP SMS III: „Die Gesellschaft ist zum
Bilanzstichtag Tochterunternehmen der MEP Ökostrom GmbH und wiederum
Tochtergesellschaft der MEP Werke GmbH. Die Gesellschaft ist daher Teil der MEP
Gruppe mit aktuell insgesamt zehn Gesellschaften, die teilweise untereinander
wirtschaftlich verflochten sind.“ Damit dürfte unklar sein, inwiefern die gut
zehn Millionen Euro der beiden anderen Anlegerprodukte Solar Sprint Festzins II
und III betroffen sind. Auch für die 8.500 Kunden der Mietmodelle, die zum Teil
in Kaufmodelle umgewandelt wurden, sind die Auswirkungen unklar. Eine
Stellungnahme der MEP-Gruppe war nicht zu erhalten. Die Anfrage von
Investmentcheck zu den Hintergründen und Auswirkungen wäre zu kurzfristig
gewesen. Von UDI erfolgte die Rückmeldung, dass Stefan Keller erst gestern von
der Insolvenz erfahren hat und deshalb noch prüfe, ob nächste Woche eine
weitere Mitteilung gemäß Paragraph 11a Vermögensanlagengesetz an die Anleger
des te Solar Sprint IV erfolgt. Mehr könne man momentan nicht sagen.
Verschleierung?
Am 13. Februar 2019 beschloss der damalige Gesellschafter
MEP Ökostrom GmbH bei der MEP SMS III die Abberufung des Geschäftsführers
Stefan Keller. Am 30. Dezember 2019 fand ein notariell beurkundeter
Gesellschafterwechsel auf die Goalisches 25. VV UG (haftungsbeschränkt) statt.
Am 2. Januar 2020 beurkundete der Geschäftsführer des neuen Gesellschafters,
Markus Olbrich, die Umfirmierung in RexXSPI GmbH und eine Sitzverlegung nach
Eckernförde. Zum weiteren Geschäftsführer wurde Johannes Schulz bestellt. Am 7.
Januar fasste Olbrich den Beschluss, Konstantin Strasser mit „sofortiger
Wirkung als Geschäftsführer“ abzuberufen. Und jetzt am 4. Februar um 15 Uhr hat
das Amtsgericht München ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit
eröffnet. Antragstellerin war die Deutsche Ökostrom II B.V. aus Amsterdam.
Genau die Gesellschaft, deren Loan am 19. Dezember 2019 fällig gewesen sein
dürfte. Zum Insolvenzverwalter bestellt hat das Gericht Dr. Max Liebig von der
Kanzlei Jaffé aus München.
Loipfinger’s Meinung.
Noch ist vieles Spekulation, wie sich der Insolvenzantrag
auf die Anleger der Solar Sprint Festzins-Produkte auswirkt. Auch für die 8.500
Kunden mit PV-Anlagen auf ihren Hausdächern sind die Folgen noch nicht
absehbar. Die in den letzten Wochen erfolgten Veränderungen bei der MEP SMS III
legen den Verdacht nahe, dass die Verantwortung möglichst weit weg geschoben
werden soll. Das wiederum spricht nicht für ein aktives Zutun, um die Probleme
für Anleger und Hausbesitzer zu begrenzen.
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64807 Dieburg
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