Mittwoch, Februar 12, 2020

Pro Uni Credit Ltd (firmierend auch unter: CREDIT FINANCIER INVEST LTD) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Pro Uni Credit Ltd (firmierend auch unter CREDIT FINANCIER INVEST LTD) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Pro Uni Credit Ltd spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an und wirbt im Internet unter den anonym registrierten Domains www.prounicredit.com und www.euro-uni-credit.com unter anderem für den Abschluss von Privatkrediten, Gewerbekrediten und Immobilienkrediten. Das Unternehmen wirbt damit, dass es weltweit mit Banken, Investmentgesellschaften und privaten Geldgebern kooperiere. Das Unternehmen firmiert auch unter CREDIT FINANCIER INVEST LTD und behauptet, seinen Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, und Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und London, Großbritannien, zu haben.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig Namen wählen, die bei potentiellen Kunden Vertrauen wecken. Die Pro Uni Credit Ltd suggeriert mit ihrer Firmierung CREDIT FINANCIER INVEST LTD und der von ihr verwendeten Adresse eine Verbindung zur Credit Financier Invest (DIFC) LTD, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, einem unter Aufsicht der Dubai Financial Services Authority stehenden Instituts. Eine solche Verbindung besteht nicht.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
10.12.2019, geändert am 11.02.2020
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

 

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