Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in
der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich angebotenen Finanzprodukten
um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge handele.
Auf Internet Handelsplattformen werden jedoch vielfach
binäre Optionen angeboten, die aufgrund der komplexen Preisgestaltungsstruktur
und den noch komplexeren Angeboten regelrecht einen Totalverlust
garantieren. Preis- und Handelsmanipulationen stehen auf der Tagesordnung.
Hinzu kommt, dass die Anbieter anhand aggressiver Vermarktungspraktiken und irreführenden
Werbungen den Anlegern ihr Geld regelrecht rauben.
Durch eine raffinierte Trading-Software werden den Anleger
nach der Erstinvestition Trading-Gewinne vorgegaukelt, damit kontinuierlich
mehr Geld investiert wird. Ständige Telefonanrufe der Anbieter verstärken den
Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht
ist, tritt dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein.
Die Anleger stellen sich dann die Frage ob sie sich
verspekuliert haben, oder einem Betrug aufgesessen sind. Wenn
Staatsanwaltschaft und Polizei einmal der Betrüger habhaft werden, sind die
Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer Verteidigung können
sich die Täter aber erstaunlicherweise oft teuerste Anwälte leisten.
Das Geld der
geprellten Anleger ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet.
Alles schön verschleiert über eine oder mehrere
Briefkastenfirmen. In dem weltumspannenden Netzwerk der Offshore-Industrie, welches sich aus
Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern, Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern und abertausenden Strohmännern und Frauen
zusammensetzt. Hier verliert sich dann oft die Spur des Geldes.
Da die
Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten
können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig.
Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die
Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben
der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die Öffentlichkeit von
größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit
seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.
Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten
es den Betrügern zu leicht gemacht sie um ihr Geld zu bringen. Flugs wird den
Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich
selbst daran schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu
haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft
für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.
Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel
für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und
Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen.
Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich
kaum vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.
Massenabfertigung,
schlecht vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg
mitunter schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger.
Erfolgreich war der Anwalt. Für sich selbst!
Schließlich berechnet sich sein Honorar nach dem Streitwert und nicht
nach der Güte seiner Arbeit. Da lohnt es sich dann schon wenn man 100 oder mehr
geschädigte Anleger eingesammelt hat.
- Wenn
sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen,
ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der
Zeit. Schon jetzt befindet sich die
Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.
Der beste Anlegerschutz
ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar mit gemindertem eignen
finanziellen Risiko!
Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten
Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kapitalanlegern selbst erledigen.
95% der abgezockten
Anleger wehren sich nicht!
Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der
Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die
geschädigten Anleger, zur Freude der Betrüger, die Füße still. Diese Situation bewirkt aber, dass sich
nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.
Das soll sich nun
ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die
gierigen Deppen dastehen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!
Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben
auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne
möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr
Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten
Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt,
ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch
durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit
Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau,
dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen
Wissensvorsprung garantiert.
Die größte
Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu
holen.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren
meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht
einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen
Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
- Der
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hilft mit der
Fördergemeinschaft für Opfer von Cyber-Betrug den Betrügern das Handwerk
zu legen und die Anleger vor Schaden zu bewahren.
Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei
und Staatsanwaltschaft einzuschalten. Darüber hinaus versuchen die
ESK-Rechtsanwälte durch rasches Handeln
weitere Schäden zu verhindern.
Die ersten Schritte
sind dann in der Regel:
- Banküberweisungen stoppen
Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung. - Kreditkartenzahlungen stoppen.
Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden. - Die Anwälte prüfen die
Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
Können die Opfer ihr
Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären
Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen
gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs,
dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen
sein Geld zurückerhalten.
- Geschädigte
Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der
vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft
Cyber-Betrug anschließen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich,
Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische
Online-Plattformen erlitten haben, können von dem reichhaltigen
Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
- Wer
Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertragsanwälte, die
Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder eine anteilige Übernahme
der Anwaltskosten durch die „ESK Fördergemeinschaft Cyber-Betrug“ können betroffene
Anleger kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon,
Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur „ESK
Fördergemeinschaft Cyber-Betrug“ anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen