Viele Anleger klagen über das plötzliche Verschwinden des
Investments, nachdem sie vorübergehend nicht aktiv gehandelt haben, über
Lockangebote, die den ursprünglichen Versprechen nicht gerecht werden, sowie
über versprochene Gewinne, die nicht ausbezahlt werden.
Betroffene berichten durch die Bank von schlechten
Erfahrungen. Für die ESK Anlegerschutzkanzlei welche mit diesen Fällen bestens
vertraut ist, steht fest, dass es sich dabei um einen großangelegten Betrug
durch Binäre Optionen handelt.
Was sind Binäre
Optionen | Binary Options?
Bei Binären Optionen oder Binary Options handelt es sich
grundsätzlich um spekulative Wetten. Allerdings ist ein Kapitalverlust
garantiert, da in der Regel alle Anbieter niemals die investierten Gelder
anlegen, sondern in die eigene Tasche stecken.
Nach den Erfahrungen mit Mandanten von den ESK
Rechtsanwälten enden somit die meisten Trades mit einem vollständigen Verlust.
Die Tradinganzeigen auf den Plattformen sind allesamt nur
fiktiv und täuschen Gewinne vor, damit die Anleger noch weitere Gelder
investieren. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking Zugangsdaten der
Mandanten abgefragt. Folglich wurden private Konten einfach abgeräumt.
Verluste durch
Optionshandel
Oft gibt es verschiedene Chancen das Investment
zurückzuholen.
Die hier berichtende ESK Anwaltskanzlei hat bereits große
Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.
Betroffene Anleger die Verluste durch den Binary Options erlitten haben, können
von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Betrug durch Binäre
Optionen | Binary Options
Sämtliche Aufsichtsbehörden warnen vor Betrug beim Handel
mit Binären Optionen. Zwar kann der Handel mit binären Optionen nicht
schlechthin als Betrug bezeichnet werden, jedoch haben viele Anbieter
betrügerische Absichten. (whistleblowertreff.24.eu)
Die ESK Rechtsanwälte kennen viele Fälle, in denen Anleger
auf Versprechen der Trader vertraut und dadurch erheblichen finanziellen
Schaden erlitten haben.
Europaweit gibt es
bereits mehrere tausend Opfer von Online-Trading-Plattformen
Geschädigte Kapitalanleger die verlässlich wissen möchten, welche konkreten
Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als
Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.
- Nach
Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular
zu seiner Anlage.
Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit
eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden
Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und Cyber-Betrug ohne Kosten, schriftlich eine
Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat
zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu
erwartenden Anwaltskosten beziffern.
- Die
ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den Anleger 50% des vom
ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine
Erfolgsprovision.
Die Höhe der Erfolgsprovision (5% bis 20%) richtet sich nach
der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags.(ab 75.- € bis
600.- €). Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den
in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch
die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos
eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen.
Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang
Deckungszusage erteilt, sind die
betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei
gestellt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und
Cyber-Betrug erlitten haben, können von
dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK
Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden
abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen:
http://whistleblowertreff.24.eu
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