Montag, Februar 17, 2020

Binäre Optionen: Wenn sich das Investment plötzlich in Luft auflöst.

Viele Anleger klagen über das plötzliche Verschwinden des Investments, nachdem sie vorübergehend nicht aktiv gehandelt haben, über Lockangebote, die den ursprünglichen Versprechen nicht gerecht werden, sowie über versprochene Gewinne, die nicht ausbezahlt werden.

Betroffene berichten durch die Bank von schlechten Erfahrungen. Für die ESK Anlegerschutzkanzlei welche mit diesen Fällen bestens vertraut ist, steht fest, dass es sich dabei um einen großangelegten Betrug durch Binäre Optionen handelt.

Was sind Binäre Optionen | Binary Options?

Bei Binären Optionen oder Binary Options handelt es sich grundsätzlich um spekulative Wetten. Allerdings ist ein Kapitalverlust garantiert, da in der Regel alle Anbieter niemals die investierten Gelder anlegen, sondern in die eigene Tasche stecken.

Nach den Erfahrungen mit Mandanten von den ESK Rechtsanwälten enden somit die meisten Trades mit einem vollständigen Verlust.

Die Tradinganzeigen auf den Plattformen sind allesamt nur fiktiv und täuschen Gewinne vor, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking Zugangsdaten der Mandanten abgefragt. Folglich wurden private Konten einfach abgeräumt.

Verluste durch Optionshandel

Oft gibt es verschiedene Chancen das Investment zurückzuholen.

Die hier berichtende ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht. Betroffene Anleger die Verluste durch den Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Betrug durch Binäre Optionen | Binary Options

Sämtliche Aufsichtsbehörden warnen vor Betrug beim Handel mit Binären Optionen. Zwar kann der Handel mit binären Optionen nicht schlechthin als Betrug bezeichnet werden, jedoch haben viele Anbieter betrügerische Absichten.  (whistleblowertreff.24.eu)

Die ESK Rechtsanwälte kennen viele Fälle, in denen Anleger auf Versprechen der Trader vertraut und dadurch erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben.

Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer von Online-Trading-Plattformen

Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

  • Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage.

Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision (5% bis 20%) richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags.(ab 75.- € bis 600.- €). Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen.

Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


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