Die BaFin weist darauf hin, dass sie der
Deniz Financial Investment (firmierend auch unter: Deniz
Finanzinvestition) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum
Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht
nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Deniz Financial Investment (firmierend auch
unter: Deniz Finanzinvestition) spricht potentielle deutsche Kunden
per E-Mail an und wirbt unter anderem für den Abschluss von
persönlichen Darlehen, gewerblichen Krediten und Geschäftskrediten. Das
Unternehmen wirbt damit, es sei „eine private und legitime
Kreditvergabegesellschaft“, die Kredite bis zu einem Höchstbetrag von 20
Millionen Euro vergebe und „alle Arten von Darlehensdienstleistungen“ erbringe.
Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.
Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige
Unternehmen häufig Namen wählen, die bei potentiellen Kunden Vertrauen wecken.
Die Deniz Financial Investment suggeriert mit ihrer Firmierung und
der von ihr verwendeten E-Mail-Adresse als beaufsichtigtes Institut tätig
zu sein.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de
oder per Briefpost an den ESK zu Händen von
Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung
aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Der ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der
geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung
des investierten Geldes.
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