Gehören Sie auch zu den geschädigten Kapitalanlegern die
wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten resignieren und darauf verzichten ihr
Geld zurückzuholen?
Wollen Sie einen
Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das
Prozesskostenrisiko zu tragen? Dann stellen Sie uns doch einfach eine Finanzierungsanfrage.
„Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer
manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind, Rechtsansprüche notfalls
auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt“, sagt Horst
Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv
im Anlegerschutz tätig.
Wenn Sie als Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Die ESK- Vertrauensanwälte
prüfen gerne Ihren Rechtsanspruch und die Erfolgsaussichten des Anspruchs.
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nimmt Ihnen
das Risiko ab!
Stellen Sie uns einfach ihre Finanzierungsanfrage.
- Die
Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte
Prozesskostenrisiko.
- Sie
erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne eigenes finanzielles Risiko
einzuklagen.
- Sie
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am
Erlös.
- Für
ESK-Fördermitglieder kostenlose Prüfung und Beurteilung des Finanzierungsantrags.
Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen
und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte
fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten
die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des
Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des
Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses
nichts mehr im Wege.
Prinzipiell gilt:
Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die
Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für
das ESK-Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem
Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste
Risiko!
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlagen erlitten haben, können von dem
reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK- Vertrauensanwälte profitieren.
Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen
und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen